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Geviert Ahornpark: Städtebauliches Richtprojekt liegt vor

26. März 2024

Geviert Ahornpark: Städtebauliches Richtprojekt liegt vor

 

Für das Projekt «Ahornpark» liegt das städtebauliche Richtprojekt vor.
Somit ist die Grundlage geschaffen, um das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Das Projekt «Ahornpark» bezeichnet die gemeinsame Planung der drei Grundeigentümer des Gevierts innerhalb der Ahorn-, Göbli-, Industrie- und Baarerstrasse. Die drei Grundeigentümer sind die Credit Suisse Anlagestiftung, die Pensionskasse der Stadt Zug und die Einwohnergemeinde Zug.

Das städtebauliche Richtprojekt ist eine vertiefende Weiterentwicklung des Siegerprojekts des Studienauftrags aus dem Jahr 2022. Im Rahmen der Erarbeitung hat das Planungsteam um Diener & Diener Architekten mit BRYUM Landschaftsarchitekten umfassende Untersuchungen zu den Aussenräumen, den Gebäudedimensionen und der Parkierung durchgeführt und die einzelnen Themenbereiche geschärft. Ein besonderer Fokus lag dabei auf dem Erarbeiten verschiedener Szenarien der vorgesehenen Aufstockungen bestehender Gebäude. Die wesentlichen Eckpunkte des Projekts haben sich dabei nicht verändert. Vorgesehen ist nach wie vor eine Bebauung an den Geviertsrändern mit Aufstockungen bestehender Gebäude sowie neuer Hochhäuser. Mit diesem Konzept kann innenliegend ein grosszügiger öffentlicher Park entstehen. Die überwiegende Nutzung in den Gebäuden soll Wohnraum sein.

Die Weiterentwicklung des Planungsteams erfolgte in engem Austausch mit Experten aus dem Beurteilungsgremium des Studienauftrags sowie Vertreterinnen und Vertretern der Abteilung Städtebau und Planung der Stadt Zug und der Grundeigentümer.

Das städtebauliche Richtprojekt bildet die Grundlage für das Erarbeiten des Bebauungsplans unter der Federführung der Abteilung Stadtplanung der Stadt Zug. Der Bebauungsplan legt die planungsrechtlichen Bestimmungen für das Geviert fest.

www.ahornpark-zug.ch