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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 27. August 2024

27. August 2024

Kommissionsbestellungen
Ein Antrag von Philip C. Brunner auf Änderung der Traktandenliste (Ziff. 3) wurde einstimmig angenommen. Marilena Amato Mengis (SP) wird als neues Mitglied der GPK stillschweigend gewählt.

Norbert Schlumpf (SVP), Marcus Bühler (SVP) und Thomas Weiss (Die Mitte) wurden im Rat vereidigt. Theo Iten-Müller (Die Mitte) wurde verabschiedet.


Überweisung parlamentarischer Vorstösse

Motion der SVP-Fraktion betreffend «Solidarität mit dem Misox – sofort!»

Die Bündner Gemeinde Lostallo im Misox wurde am 22. Juni 2024 durch schwere Unwetter und eine Schlammlawine hart getroffen. Die Motionäre fordern vom Stadtrat, 50'000 Franken als Soforthilfe zu leisten. Gemäss Gemeindeordnung kann der Stadtrat diesen Betrag in Eigenkompetenz sprechen.

Ergebnis: Die Motion wurde stillschweigend überwiesen.


Motion D. Meyer (GLP) und Mitunterzeichner betreffend «Hilfe für das Maggiatal»
Acht Gemeinden im Maggiatal wurden diesen Sommer von Unwettern schwer getroffen. Die Motionäre fordern von der Stadt Zug einen Betrag von 200'000 Franken für die betroffenen Gemeinden.

Ergebnis: Die Motion wurde stillschweigend überwiesen.


Postulat der GLP-Fraktion betreffend «Sicherstellung der Berücksichtigung der Vorstösse des Grossen Gemeinderates in der Ortsplanungsrevision»
Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Vorstösse der Parteien des Grossen Gemeinderates durch den Stadtrat mit dem Hinweis auf deren Berücksichtigung in der Ortsplanungsrevision beantwortet. Der Stadtrat wird aufgefordert, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle bisher eingereichten Vorstösse des Grossen Gemeinderates im Rahmen der Ortsplanungsrevision ordnungsgemäss berücksichtigt und dokumentiert werden. Dazu soll vor der ersten Sitzung des Grossen Gemeinderates zur Ortsplanungsrevision am Mittwoch, dem 7. Mai 2025, ein detaillierter Bericht vorgelegt werden.

Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.


Politische Sachgeschäfte

Photovoltaikanlagen Schulanlage Riedmatt; Objektkredit

Gemäss SR-Beschluss 473.15 vom 16. Juni 2015 wurde die Nutzung stadteigener Dachflächen gemäss Strategiepapier vom 26. Mai 2015 in der Objektstrategie städtischer Immobilien aufgenommen. Die geplante Anlage auf den Dächern der Schulanlage Riedmatt ist die bisher grösste Anlage auf stadteigenen Bauten. Sie allein wird den Anteil an Solarstrom im Strom-Mix für kommunale Aufwendungen um ca. 4 Prozent in einen zweistelligen Bereich anheben. Der Stadtrat beantragt dem GGR einen Objektkredit von brutto 921'000 Franken inkl. MWST zulasten der Investitionsrechnung. Die BPK stimmte der Vorlage mit 9:0 Stimmen und die GPK mit 7:0 Stimmen zu.

Einleitend äusserten sich die beiden Präsidenten der BPK und GPK. Der GPK-Präsident Philip C. Brunner ergänzte, dass die GPK dem Stadtrat einen Rahmenkredit für Solarprojekte zur Verfügung stellen möchte, damit nicht Kleinprojekte durch den GGR abgenommen werden müssen.

Die FDP-Fraktion freute sich über den Antrag des Stadtrates und unterstützte diesen. Es wäre jedoch sinnvoll, dass der produzierte Strom auch der Nachbarschaft zu Nutzen käme - vor allem während den Sommerferien. Der Rahmenkredit für weitere PV-Anlagenprojekte, wie von der GPK vorgeschlagen, sei sinnvoll und werde unterstützt.
Die SP-Fraktion stimmte dem Antrag ebenfalls zu. Jedoch war sie erstaunt, dass die Anlage nicht bereits beim Bau realisiert wurde und sie hoffe, dass in Zukunft weitsichtiger geplant werde. Auch die SP unterstützte den Rahmenkredit.
Die Fraktion der GLP befand ebenso, dass diese Investition sinnvoll sei. Diese wäre bereits in 13 Jahren amortisiert und das bei einer Lebensdauer der Anlage von 25 Jahren. Sie bat den Stadtrat zu prüfen, ob in Zukunft virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch sowie lokale Energiegemeinschaften möglich wären. Der Strom könne dadurch ausserhalb der Produktionsstätten genutzt werden. Dem Antrag der GPK für einen Rahmenkredit stand sie positiv gegenüber.
Die SVP-Fraktion begrüsste den Bau dieser PV-Anlage. Sie fragte sich jedoch, woher die Panels kommen, aus China? Sie bat den Stadtrat, bei der Beschaffung genau hinzuschauen.
Die ALG-CSP-Fraktion sprach sich für eine Nutzung durch PV-Anlagen aus. Sie befand wie die FDP, dass überschüssiger Strom, allem voran in den Sommerferien, der Nachbarschaft zukommen solle. Bei städtischen Neu- und Erweiterungsbauten sollen immer Solaranlagen installiert werden.
Die Mitte-Fraktion unterstützte den Antrag des Stadtrates ebenfalls einstimmig.

Stadtrat Urs Raschle dankte für die positive Aufnahme der Vorlage und informierte, dass die Panels nach seinen Informationen aus deutscher Produktion stammen.

Ergebnis: Der Beschluss wurde in der Schlussabstimmung mit 34:0 Stimmen angenommen.


Beizug von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten der Zuger Polizei sowie privater Sicherheitsdienste; jährlich wiederkehrender Zahlungskredit für die Jahre 2025 bis 2028; Kreditbewilligung
Wie die Erfahrungen der letzten vier Jahre zeigen, hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Zug und der Zuger Polizei bewährt. Besonders entlang des Seeufers, vom Landsgemeindeplatz bis zum Hafen, konnte das Sicherheitsgefühl gestärkt und die Lage bei den Themen Littering, Vandalismus und Verstösse gegen Ruhe und Ordnung stabilisiert werden.
Im Hinblick auf das am 1. September 2023 in Kraft getretene Reglement über den Schutz vor Lärmimmissionen fallen zusätzliche Kontrollen an, die der Vorsorge und der Qualitätskontrolle sowie dem vorbeugenden Schutz der Bevölkerung dienen und die auch durch private Sicherheitsdienste durchgeführt werden. Um Aufklärung und Prävention bei Veranstaltenden und Gastbetrieben fördern zu können, werden die Lärmgrenzwerte bei Bedarf von unabhängigen Fachpersonen geprüft. Hierfür spezialisierte private Firmen unterstützen die Sicherheitsassistentinnen und -assistenten und die privaten Sicherheitsfirmen bei der Durchführung der entsprechenden Erhebungen.
Neu kommt eine situationsgerechte Überwachung des Brüggliareals hinzu. Hier führt der Wegfall des Campingplatzes und die vorgesehene Zwischennutzungen zu einer neuen Ausgangslage.
Die Stadt Zug ist für vielfältige Veranstaltungen attraktiv. Dementsprechend finden alljährlich immer mehr Veranstaltungen statt. Verbunden mit der steigenden Bevölkerungszahl stellt die Sicherstellung von Ruhe und Ordnung eine zunehmend grössere Herausforderung dar. Aus diesem Grund beantragt der Stadtrat ab 2025 den Einkauf von neu 2100 anstelle der bisher 2000 Leistungsstunden für Sicherheitsassistentinnen und -assistenten der Zuger Polizei sowie für private Sicherheitsdienste (schätzungsweise 250 Stunden Lärmmessungen).
Dafür beantragt der Stadtrat bis Ende 2028 einen jährlich wiederkehrenden, um 30'000 Franken höheren Zahlungskredit von neu 250'000 Franken zulasten der Erfolgsrechnung.
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 17. April 2024 die Vorlage zu unterstützen. Die GPK stimmte der Vorlage mit 7:0 Stimmen zu, wies jedoch darauf hin, dass nicht 15'000 Franken für Lärmmessungen verwendet werden sollen.

Die Fraktion ALG-CSP lobte grundsätzlich die Sicherheitsbemühungen von Stadt und Kanton und der Zuger Polizei und das bisher Erreichte. Die Fraktion folgte dem Antrag des Stadtrats inkl. der Verwendung von 15'000 Franken für notwendige Lärmmessungen.
Die GLP-Fraktion unterstützte den Antrag des Stadtrates, teilte jedoch die Meinung der GPK betreffend Lärmmessungen. Sie vertraue auf die Zuger Polizei, welche bei Beschwerden situationsgerecht einschreiten würde. Sie stimmte für den Kredit, jedoch ohne präventive Lärmkontrollen.
Die SP-Fraktion unterstützte den Antrag des Stadtrates vollumfänglich. Die Lärmkontrollen nehmen Bezug auf das Lärmreglement, das durchgesetzt werden muss, dies durch professionelle Lärmmessungen.
Die Mitte-Fraktion stellte fest, dass die Bedeutung der Sicherheitsassistentinnen und -assistenten in den letzten Jahren laufend zugenommen habe. Deren Beizug sei eine sinnvolle Massnahme zur Arbeit der Zuger Polizei. Dem GPK-Antrag stimmte die Fraktionsmehrheit zu.
Die FDP-Fraktion befand ebenfalls, der bisherige Beizug der Sicherheitsassistentinnen und
-assistenten habe sich bewährt. Sie vertrat die Auffassung, dass die Kosten für Lärmkontrollen durch die Verursacher getragen werden sollten.
Die SVP-Fraktion unterstützte die Vorlage und die Haltung der GPK.

Stadträtin Barbara Gysel bedankte sich für die grundsätzlich gute Aufnahme der Vorlage. Sie wies darauf hin, dass das Lärmreglement von diesem Parlament angenommen wurde, und es gebe Rückmeldungen und Reklamationen aus der Bevölkerung. Es sei deshalb auch im Interesse eines Veranstalters, dass es objektive Lärmmessungen gebe. Es gehe dabei nicht um eine flächendeckende Anwendung, es handle sich um 4-6 Messungen pro Jahr und es gehe darum, das Lärmschutzreglement durchzusetzen.

Ergebnis: Dem Antrag der GPK auf Kürzung der Lärmmessungen wurde mit 19:15 Stimmen zugestimmt, der Antrag der GPK auf Erhöhung des Kredits öffentlicher Raum wurde mit 28:1 Stimmen (5 Enthaltungen) befürwortet (damit bleibt der Betrag letztlich bei 250’000 Franken gemäss Beschlussentwurf). Der Beschluss wurde in der Schlussabstimmung mit 34:0 Stimmen angenommen.


Zugerbergstrasse 6-10, 6300 Zug; Baurechtsvertrag mit Veräusserung der Bestandsbauten
Im Rahmen der städtischen Immobilienstrategie und des Aktionsplans «Wohnen in Zug für alle» (GGR-Vorlage Nr. 2197.6) hat der Stadtrat im Mai 2018 die Zugerbergstrasse 6-10 als eines der möglichen Grundstücke zur Abgabe im Baurecht evaluiert.
Dieses Grundstück ist aktuell im Finanzvermögen mit 4.08 Mio. Franken bilanziert. Zur Unterstützung der Ziele aus dem Aktionsplan werden sowohl auf dem Landwert als auch auf dem Kaufpreis von Bestandsgebäuden relevante Rabatte gewährt. Im Gegenzug wird die Baurechtsnehmerin dazu verpflichtet, die Wohnungen auf der Basis einer Kostenmiete zu vermieten. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Unterstellung unter das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) sowie den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Subjektförderung).
Die Stadt Zug hat die Liegenschaften Zugerbergstrasse 6-10 (GS Nr. 1372 und 1373) mit insgesamt 1467 m² Grundstücksfläche im Baurecht ausgeschrieben (StR-Beschluss Nr. 235.23). Der Stadtrat erteilte der Wohnbaugenossenschaft W’Alter am 28. November 2023 den Zuschlag.
Der Stadtrat beantragt dem GGR die Gewährung des Rabattes von 50 Prozent oder von 1.467 Mio. Franken auf dem Landwertwert zu beschliessen, den Verkauf der Gebäude mit 50 Prozent Rabatt oder 500'000 Franken zugunsten Bilanzkonto 1080.02 Gebäude mit Grund zu beschliessen, den Buchverlust von 2'113'000 Franken zulasten Kostenstelle 2210, Konto 3441.10 Wertberichtigungen Liegenschaften FV zu beschliessen, den vorliegenden Baurechtsvertrag und den Verkauf der bestehenden Gebäude zu genehmigen und den Stadtrat zu ermächtigen und zu beauftragen, den Baurechtsvertrag namens der Einwohnergemeinde Zug abzuschliessen.
Die BPK stimmte der Vorlage mit 7:2 Stimmen und die GPK mit 7:0 Stimmen zu.

Die ALG-CSP-Fraktion meinte, dass der Rat heute die Chance auf Schliessung dieser nicht besonders schönen Baulücke habe. Der Fraktion gefalle das Projekt W’Alter. Die Anträge der BPK und GPK befand sie als problematisch. Einige seien schlicht hinderlich und nicht abschliessend bzw. nicht klar formuliert.
Die SP-Fraktion freute sich, dass nun endlich Leben in die «Sache» komme. Das Konzept sei zwar neu, doch aller Anfang auch schwer. Es wäre jedoch nötig, eine Exit-Strategie zur Sicherheit beider Vertragsparteien einzubauen. Die Anträge der BPK und GPK würden mehrheitlich unterstützt. Die Wohnungen seien für finanziell Benachteilige zu nutzen und für Zuger.
Die FDP-Fraktion schloss sich der Vorrednerin an und wünschte der Baugenossenschaft W’Alter viel Erfolg.
Das Konzept der Baugenossenschaft W’Alter sei gut, befand die Fraktion der GLP. Die Anträge der BPK und GPK würden mehrheitlich unterstützt. Sie sei klar für die «Zuger-First-Regel».
Die Mitte-Fraktion äusserte sich auch positiv zum Projekt W’Alter und sei für die Anträge der BPK und GPK. Der Baurechtsvertrag wäre die Antwort auf die finanziellen Hürden für W’Alter und positiv anzuschauen. Das Projekt W’Alter sei zwar neu, aber innovativ und der preisgünstige Wohnungsbau würde dadurch gestärkt.
Geben wir der Baugenossenschaft W’Alter eine Chance, sagte die SVP-Fraktion. Sie sei für die Umsetzung und stimmte den Anträgen der BPK und GPK einstimmig zu.

Ergebnis:
Antrag BPK zur Vertragsauflösung (8 Jahre): Dem Antrag wurde mit 32:0 Stimmen zugestimmt.
Antrag BPK zur Fortsetzung (Anpassung auf 5 Jahre): Der Antrag wurde mit 32:0 Stimmen angenommen.
Antrag BPK zur Festsetzung Mindestanzahl pro Wohnung, FDP stellte Antrag auf Mindestbelegung Zimmerzahl minus 1 (Antrag BPK, jedoch ohne WFG), dieser Antrag wurde mit 34:0 Stimmen angenommen.
Antrag BPK «Zug first»: Antrag 1 Stadtrat: 18 Stimmen; Antrag 2 BPK: 0 Stimmen; Antrag 3 FDP: 16 Stimmen.
Die zweite Abstimmung ergab das gleiche Ergebnis à damit gibt es keine zusätzliche Bestimmung «Zug first». In der Schlussabstimmung wurde dem Beschlussentwurf mit 28:3 Stimmen (2 Enthaltungen) zugestimmt.


Energieförderprogramm; Rahmenkredit 2026 bis 2029
Mit dem städtischen Energieförderprogramm werden Massnahmen Dritter unterstützt, welche die gesetzlichen Minimalanforderungen übertreffen, den Energiebedarf reduzieren und den Einsatz von CO2-freien und erneuerbaren Energieträgern erhöhen. Es ist abgestimmt auf die Programme von Bund und Kanton Zug, den lokalen Bedürfnissen sowie den Entwicklungen im Bau- und Energiemarkt. Das laufende Energieförderprogramm der Stadt Zug stösst bei der Bevölkerung aufgrund der geopolitischen Lage auf eine grössere Nachfrage als erwartet.
Vom Rahmenkredit 2022 bis 2025 über 3.2 Mio. Franken sind (Stand 10. April 2024) 62 Prozent aufgebraucht. Förderbeiträge werden für maximal zwei Jahre in Aussicht gestellt, was in der jährlichen Abrechnung des Förderbudgets zu einer Rückstellung dieser bereits zugesprochenen Fördermittel führt. Zu Beginn des Rahmenkredits waren Beiträge für Projekte in der Höhe von CHF 627’599.65 zugesprochen. Diese Rückstellungen sind mit dem neuen Energiereglement vom 18. Januar 2022 (EnergieR) nicht wie bis anhin automatisch durch einen jährlichen per Reglement festgelegten Budgetbetrag gesichert, sondern müssen durch einen vom GGR bewilligten Rahmenkredit gedeckt werden. Fördermittel können deshalb nur so weit in Aussicht gestellt werden, wie der Rahmenkredit auch zur Deckung dieser Rückstellungen ausreicht.
Unter Berücksichtigung der bis heute noch offenen, zugesagten Mittel von insgesamt 1'061'634.65 Franken können für den Rest der Jahre 2024 und 2025 maximal noch 683'890.90 Franken zugesprochen werden. Vor diesem Hintergrund wird der aktuelle Rahmenkredit bereits zu Beginn des Jahres 2025 aufgebraucht sein. Mit einem neuen Rahmenkredit für weitere vier Jahre soll ein «Förderstopp» verhindert werden. Private können damit ihre Vorhaben weiterhin finanziell unterstützen lassen.
Der Stadtrat beantragt dem GGR, auf die Vorlage einzutreten und zur Finanzierung des Förderprogramms erneuerbare Energie für die Jahre 2026 bis 2029 einen weiteren Rahmenkredit in der Höhe von 3.2 Mio. Franken zu bewilligen.
Die BPK stimmte der Vorlage mit 7:2 Stimmen und die GPK mit 7:0 Stimmen zu.

Die FDP-Fraktion betonte, dass der Rahmenkredit ein wichtiges Element der Stadtpolitik sei. Die Fraktion unterstützte den Antrag des Stadtrates.
Für die SP-Fraktion war der Rahmenkredit unbestritten. Er komme direkt der Bevölkerung zugute. Die erhöhte Nachfrage zeige, dass die Bevölkerung sensibilisiert sei.
Die SVP-Fraktion wies auf die Subventionen von 180'000 Franken hin, welche die Stadt Zug als eine der «Frontrunner»-Städte vom Bund erhalten habe. Sie stellte den Antrag, diesen Betrag vom beantragten Rahmenkredit in Abzug zu bringen.
Die GLP-Fraktion befürwortete den Rahmenkredit, auch um die Lücken der kantonalen und nationalen Förderung weiterhin und ohne Unterbruch zu schliessen.
Die Fraktion ALG-CSP wies darauf hin, dass diese Kredite über einige Jahre nicht ausgeschöpft wurden. Dies sei mittlerweile jedoch anders. Bei diesen Förderprogrammen sollen alle profitieren, nicht nur Hauseigentümer, sondern ebenso die Mieter. Trotzdem sollte die Bekanntheit der Förderung noch bekannter gemacht werden. Die Fraktion stellte den Antrag, den Rahmenkredit von 3.2 auf 4.0 Mio. Franken zu erhöhen.
Die Mitte-Fraktion bemängelte, dass innovative oder visionäre Ideen und Projekte vom bestehenden Förderprogramm nicht berücksichtigt würden. Hier solle der Stadtrat aktiv werden und eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Mitte würde einer Erhöhung des Rahmenkredits zustimmen, wenn das Reglement entsprechend angepasst würde.

Stadträtin Barbara Gysel sagte, dass sich die Gesuche in letzter Zeit verdreifacht hätten und die Mittel breit eingesetzt würden. Die Stadt Zug sei immer offen für Vorschläge, dies sei eine Ermunterung, solche jederzeit einzubringen.

Ergebnis: Der Beschlussentwurf wurde mit 26:7 Stimmen befürwortet.


Jahresrechnung und Jahresbericht 2023
Immobilien: Alterswohnungen Mülimatt 5; Verkauf Baurecht an die Bürgergemeinde Zug: Erste Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Paul Richli

Der detaillierte Bericht ist hier zu finden: Link
Die GPK beantragt, das Gutachten «Alterswohnungen Mülimatt 5: Verkauf Baurecht an die Bürgergemeinde Zug», zur Kenntnis zu nehmen, und den Stadtrat zu beauftragen dem Grossen Gemeinderat eine Vorlage mit Bericht und Antrag zum Verkauf des Baurechts Mülimatt 5 an die Bürgergemeinde Zug zu einem nachträglichen Beschluss vorzulegen.
Richard Rüegg war bei diesem Geschäft im Ausstand.

Die SP-Fraktion bedankte sich bei der RPK. Es zeigte sich, dass die Prüfung funktioniere. Sie begrüsste das Vorgehen und erwarte nun den Bericht des Stadtrates. Sie sei froh, mehr Informationen über den Verkauf zu erhalten und stimmte dem Antrag der GPK zu.
Die FDP-Fraktion stimmte dem Antrag der GPK ebenfalls zu, dass der Stadtrat dem GGR eine Vorlage mit Bericht und Antrag zum Verkauf des Baurechts an die Bürgergemeinde zu einem nachträglichen Beschluss vorzulegen habe. Denn wenn der GGR diesem Geschäft nicht zustimme, sei es ungültig. Sie stelle jedoch einen positiven Abschluss in Aussicht.
Die ALG-CSP schloss sich den Vorrednern an.
Die Mitte-Fraktion befand, dass es der richtige Weg sei, dieses Geschäft dem GGR vorzulegen – lieber spät als nie. Soll jedoch der Stadt tatsächlich diese Mehrarbeit auferlegt werden, obwohl mit grosser Sicherheit dieses Geschäft genehmigt wird? Die Fraktion stimmte dem Antrag der GPK zu, es sei ihr jedoch wichtig, dass das Ganze nicht unnötig «aufgeblasen» werde.
Die GLP-Fraktion meinte, der GGR hätte nun drei Optionen: Auflösung des Vertrags, die Genehmigung beim GGR nachträglich einholen oder die Sache auf sich beruhen lassen. Sie sei dafür, dass der Stadtrat den Bericht erstelle, einreiche und der GGR danach über das Geschäft befinden könne. Sie unterstützte den Antrag der GPK.
Die SVP-Fraktion unterstützte ebenfalls den Antrag der GPK.

Ergebnis: Dem Antrag wurde mit 32:0 Stimmen zugestimmt.


Parlamentarische Vorstösse

Motion B. Elsener, die Mitte, vom 2. Februar 2023 betreffend Fernwärme Stadt Zug Süd, Konzept und Taten, wenn nicht jetzt, wann dann, jetzt müssen alle an den runden Tisch

Der Stadtrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Kanton, der WWZ, der CSA Real Estate Switzerland Commercial und weiteren grossen Wärmebezüger, ein Fernwärmekonzept für den Stadtteil Süd zu erarbeiten und dem GGR zu unterbreiten. Das Konzept soll aufzeigen, wie zukünftig von der Altstadt bis und mit Oberwil Häuser sinnvoll an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können.

Die Mitte-Fraktion wie auch die SVP-Fraktion dankten dem Stadtrat für den Bericht und beantragten Abschreibung der Motion von der Geschäftskontrolle.
Die GLP-Fraktion bemängelte, dass bis heute keine praktikablen Lösungen für Zug-Süd vorliegen würden, dies zeige leider auch die Antwort des Stadtrates. Die beteiligten Parteien scheinen nicht in der Lage zu sein, dieses Thema gemeinsam anzugehen.
Die SP-Fraktion nahm den Bericht des Stadtrates positiv zur Kenntnis.
Die FDP-Fraktion zeigte sich ernüchtert, was jedoch absehbar gewesen sei. Der Weckruf sei zu spät gekommen. Manchmal würde man sich vom Kanton etwas mehr visionäres Denken und Handeln wünschen.
Die ALG-CSP-Fraktion befand die Antwort des Stadtrates als viel zu vage, das Anliegen der Motion sei nicht erfüllt, die Fraktion stellte den Antrag, das Geschäft noch nicht von der Geschäftskontrolle abzuschreiben.

Ergebnis: Die Motion wurde nicht erheblich erklärt und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Motion der Geschäftsprüfungskommission (GPK) vom 6. Juli 2023 betreffend «zur Überarbeitung des heute geltenden Stadtratsreglementes»
Die GPK der Stadt Zug erachtet den Zeitpunkt aufgrund der aktuellen Ausganglage als gekommen, das Büro GGR damit zu beauftragen, die Lohnstruktur für den Stadtrat (nach 2013) erneut zu prüfen. Die GPK möchte, dass möglichst viele Lösungen breit abgeklärt werden und dem GGR dann ein breit abgestützter Antrag unterbreitet wird. Vor diesem Hintergrund sind die Motionärinnen und Motionäre der Meinung, dass die Lohnstruktur schon seit über zehn Jahren nicht mehr stimmt. Sie verlangen deshalb, das Büro GGR damit zu beauftragen, die Lohnstruktur für den Stadtrat (nach 2013) erneut zu prüfen und dem GGR einen neuen Vorschlag zu einer Revision des Stadtratsreglements vorzulegen.
Das Büro GGR ist zusammenfassend einstimmig zum Schluss gekommen, die Motion der GPK vom 6. Juli 2023 als erheblich zu erklären und die Personalabteilung der Stadt Zug damit zu beauftragen, das Stadtratsreglement innert zwei Jahren zu überarbeiten.

Die SVP-Fraktion entnahm den Protokollen einen enormen Arbeitsaufwand seitens des Stadtrates. Das Amt des Stadtrates gehe weit über jenes eines 100%-Pensums hinaus. Ein Nebenamt von 20% sei deshalb bei einem solchen Aufwand nicht mehr möglich. Sie wünsche sich, dass ein Stadtrat keine Nebenämter mehr ausführen dürfe.
Die FDP-Fraktion nahm Kenntnis vom Bericht des Büro GGR.
Die ALG-CSP-Fraktion sehe ebenfalls, dass der Stadtrat ein enormes Pensum leiste. Nebenämter seien anzuschauen, aber nicht explizit zu verbieten. Auch ein Jobsharing wäre möglich oder eine Aufstockung auf 7 Stadtratsmitglieder, um die Belastung auf mehrere Schultern zu verteilen.
Die SP-Fraktion unterstützte den Antrag auf Erheblicherklärung ebenfalls. Es zeige sich klar, dass das Stadtratsamts ein 100%-Pensum sei und demnach das Gehalt angehoben werden solle. Sie unterstütze auch den Gedanken der ALG-CSP auf mehr Flexibilität.
Die Mitte-Fraktion meinte, dass es viele Argumente für eine Erhöhung des Pensums gebe. Ein Vollzeitpensums zeige unter anderem auch eine gewisse Professionalität. Jedoch sei auch die Gefahr da, dass bei einer Abwahl der Anschluss an die Privatwirtschaft nicht mehr gegeben sei. Darum wäre sie für Nebenämter.

Ergebnis: Ergebnis: Die Motion wurde erheblich erklärt.


Postulat B. Elsener, die Mitte, vom 15. Mai 2023 betreffend «Mehrwert schaffen für unsere Gesellschaft, unsere Kultur, unseren Lebensraum und unsere Tierwelt. Zuger Traditionen und Geschichten weitsichtig aufleben lassen, Begegnen und Wohlfühlen in der Stadt.»
Der Vorstoss verlangt seitens des Stadtrats die Prüfung, ob man die traditionelle und für Zug wichtige Vogelvoliere vom Landsgemeindeplatz neu auf den Wiesen des Zurlaubenhofs aufblühen lassen kann. Im Weiteren, ob auf den freiwerdenden Flächen der Vogelvoliere herum ein multifunktionaler, heller und einladender Lebensraum geschaffen werden kann – nördlich mit einer transparenten Überdachung und Festbänken zum ungezwungenen Hinsetzen bei Sonne und Regen, südlich offen unter den Bäumen mit Bänken zum Verweilen.

Für die Mitte-Fraktion ist der Zurlaubenhof zu weit entfernt, die Volieren sollten am Landsgemeindeplatz bleiben.
Die SVP-Fraktion dankte dem Stadtrat für den ausführlichen Bericht. Es ist nachvollziehbar, warum eine Umsetzung nicht möglich sein sollte.
Die SP-Fraktion geht mit dem Stadtrat einig und spricht sich gegen eine Verschiebung der Volieren aus. Diese seien jedoch nicht mehr zeitgemäss. Der Stadtrat solle sich für alternative Möglichkeiten stark machen, um der Bevölkerung das Thema Artenschutz näher zu bringen.
Die FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, dass die Volieren am Landsgemeindeplatz bleiben.
Die Fraktion ALG-CSP sprach sich ebenfalls gegen eine Verschiebung der Volieren in den Zurlaubenhof aus.

Ergebnis: Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat R. Rüegg, die Mitte, und D. Blank, FDP, vom 22. Februar 2024 betreffend Hallenbadstandort «Zug-Süd»
Die Postulanten verlangten vom Stadtrat Abklärungen, ob auf dem Baufeld B des alten Kantonsspitalareals ein Hallenbad erstellt und hierbei das Seegrundstück miteinbezogen werden könnte. Das Hallenbad soll nach Möglichkeit zu Sportzwecken über ein Wettkampfbecken und zur Erholung über ein Wellnessangebot verfügen. Zudem soll geklärt werden, ob in diesem Zusammenhang ein Hotel sowie ein Gastronomieangebot möglich seien.

Die SVP-Fraktion dankte dem Stadtrat für die Antwort. Als grosser Wurf wurde vorgängig Zug Süd angepriesen, obwohl das aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich war. Das hätten die Postulanten wissen müssen.
Die ALG-CSP-Fraktion bedankte sich bei den Postulaten für die Fragestellung. Es war gut, diese Idee zu prüfen. Das Mitdenken erachte die Fraktion als positiv und hilfreich.

Ergebnis: Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat der Fraktion Die Mitte vom 7. Juli 2023 betreffend «Bei den 2000 preisgünstigen Wohnungen müssen zwingend die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Zug priorisierten Zugang erhalten, dazu müssen noch die notwendigen Schritte eingeleitet werden»
Die Postulanten verlangten, dass der Stadtrat prüft, ob und wie eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann, die für eine initiativkonforme Umsetzung in den Baurechtsverträgen und den Bebauungsplänen sorgt, so dass Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Zug und des Mittelstandes vorrangig Anspruch auf diesen preisgünstigen Wohnraum haben werden.
Der Stadtrat erachtet den priorisierten Zugang zum Wohnungsmarkt für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zug als eine zielführende Lenkungsmassnahme und wird im Rahmen der aktuellen Ortsplanungsrevision mit Bericht und Antrag zur Nutzungsplanung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Die Fraktion ALG-CSP zeigte sich positiv überrascht über die Antwort des Stadtrates. Doch einige Punkte müssten genauer angeschaut werden, so zum Beispiel, was genau «Mittelstand» heisse. Eine Begrenzung des steuerbaren Einkommens gegen unten sei nicht nachvollziehbar.
Die FDP-Fraktion befand, dass nun die Politik gefordert sei, um die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittestand» gemäss ihrem Titel umzusetzen. Die Fraktion zeigte sich gespannt auf den Entwurf der Nutzungsplanung.
Die SVP-Fraktion befand, dass dies ein heikles Thema sei, Eigentumsrechte und Vertragsfreiheit setzten hohe Massstäbe. Eine weitere Regulierung des Wohnungsmarktes sei problematisch. Die Fraktion zeigte sich skeptisch, aber gespannt auf den stadträtlichen Vorschlag.
Die SP-Fraktion nahm die Antwort grundsätzlich positiv zur Kenntnis.

Ergebnis: Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Die weiteren Traktanden wurden auf die nächste Sitzung verschoben.

Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link

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