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Geschäfte und Resultate der GGR-Sitzung vom 22. Oktober 2024
Vereidigung der Ratsmitglieder
Beatrice Emmenegger (Die Mitte) wird im Rat vereidigt.
Kommissionsbestellungen
Büro des Grossen Gemeinderates: Ersatzwahl für Corina Kremmel (Die Mitte)
Die Mitte-Fraktion schlug Manuela Leemann für das Büro GGR vor. Sie wurde stillschweigend gewählt.
Spezialkommission (SPK) zur Auslagerung der Informatik in eine selbständige Betriebsorganisation
Gewählt werden: David Meyer (GLP, auch als Präsident), Jérôme Peter (SP), André Bliggenstorfer (FDP), Alexander Kyburz (FDP), Johannes Hegglin (ALG-CSP), Norbert Schlumpf (SVP), Mariann Hegglin (Die Mitte).
Überweisung parlamentarische Vorstösse
Motion M. Willimann und P. Steinle (beide ALG-CSP) betreffend «Wiedereinführung der Kartonabfuhr – Dienstleistung für die Bevölkerung und Fahrtenreduktion zum Ökihof»
Die Stadt Zug soll Karton wieder regelmässig mit Sammelfahrzeugen bei den Haushalten abholen lassen, entweder parallel oder alternierend zur Papiersammlung. Die Motionäre sind der Meinung, dass dies für die Verkehrssituation beim Ökihof, als auch für viele Haushalte in der Stadt Zug, eine grosse Erleichterung wäre. Andere Zuger Gemeinden würden ihren Einwohnenden diesen Service bieten, was auch in der Stadt möglich sein sollte.
Ergebnis: Der Rat überwies den Vorstoss diskussionslos.
Postulat der FDP-Fraktion betreffend «Flächendeckende Abdeckung mit lebensrettenden Defibrillatoren»
Laut den Postulanten ist die Abdeckung mit Defibrillatoren in den Quartieren Oberwil, Rötel und St. Michael lückenhaft. Daher fordert die FDP-Fraktion den Stadtrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die mangelhafte Abdeckung zu beheben.
Ergebnis: Der Rat überwies den Vorstoss diskussionslos.
Motion der Fraktion ALG-CSP «Sanfte Landung – Ausstieg aus der Tiefsteuerspirale vor dem Nullpunkt, Zug soll kein zweites Monaco werden!»
Die Motion verlangt, dass der Stadtrat unter Einbezug von Personen aus der Polit- und Wirtschaftswissenschaft eine Strategie erarbeiten soll, wie Zug den Ausgang aus der Tiefsteuerspirale finden könne, ohne die wirtschaftliche Prosperität und hohe Lebensqualität zu gefährden. Die Strategie soll dem GGR vorgelegt werden.
Die SVP-Fraktion wollte nicht, dass an der Steuerpolitik «herumgewerkelt» werde.
Die FDP-Fraktion war der Meinung, dass die Motion nur eine Umverteilungs-Ideologie der Linken sei, die Vorlage untergrabe die Standortvorteile.
Die SP-Fraktion unterstützte das Ansinnen der ALG und erinnerte daran, dass der Mittelstand nicht mehr Steuern bezahlen würde.
Die GLP-Fraktion war der Meinung, dass viele Faktoren zum Wohnungsmangel führen, die Motion alleine könne das Problem nicht lösen.
Die ALG-CSP-Fraktion erinnerte daran, dass der Rat bei der Überweisung nur darüber entscheide, ob der Stadtrat die Studie in Auftrag geben soll, um herauszufinden, ob es eine Korrelation zwischen tiefen Steuern und hohen Überschüssen gebe.
Ergebnis: Der Antrag auf Umwandlung in ein Postulat kam mangels der notwendigen 2/3-Mehrheit nicht zustande. Der Antrag auf Nichtüberweisung kam mangels 2/3-Mehr ebenfalls nicht zustande. Die Motion wurde überwiesen.
Postulat der SVP-Fraktion betreffend «Frontrunner – das Update»
Da vier Frontrunner-Projekte von Energie Schweiz mit 140’000.– Franken subventioniert werden und der Stadtrat die geschätzte Kostendifferenz von 89'000 Franken im Budget 2024 bewilligte, müsse das lnformationsmanko jetzt behoben werden. Der Stadtrat solle den GGR über die laufenden vier Projekte jährlich informieren und die Kosten dazu begleitend offenlegen. Die Resultate seien nach einer 2-jährigen Frist dem GGR zur Kenntnis zu bringen und zu publizieren.
Die Fraktion ALG-CSP befand, dieser Vorstoss schiesse über das Ziel hinaus. Einzig die Information gegenüber dem GGR und der Bevölkerung kam zu kurz, da seien sich alle einig. Im Sinne eines schlanken Staates genüge ein jährlicher Bericht.
Die SVP-Fraktion stellte klar, dass der Vorstoss genau dies fordere – inklusive Kosten.
Ergebnis: Dem Antrag auf Nichtüberweisung wurde 22 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Das Postulat wurde dementsprechend nicht überwiesen. Das Geschäft wird von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Postulat der SVP-Fraktion vom betreffend «Madame Frigo – Bienvenue à Zoug»
Madame Frigo ist ein gemeinnütziger Verein, der aktuell in der Schweiz an 157 Standorten öffentliche Kühlschränke als Tauschplattform für Lebensmittel zur Verfügung stellt. Ziel ist es, Food Waste zu reduzieren. Im Kanton Zug existiert erst ein Standort im Ägerital. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass sich das Konzept von Madame Frigo auch in der Stadt Zug durchsetzen kann. Durch eine pragmatische Umsetzung könne die Stadt Zug dazu beitragen, für Madame Frigo weitere Standorte im Kanton Zug zu erschliessen.
Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.
Postulat der FDP-Fraktion betreffend «Zeitgemässes Recycling in Zug – Plastik und Getränkekartons jetzt nachhaltig entsorgen!»
Die FDP-Fraktion fordert den Stadtrat auf, zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Zeba zu prüfen, wie die Stadt Zug die Entsorgung und das Recycling von Plastikabfällen und Getränkekartons verbessern kann. Eine sei eine Zusammenarbeit mit RecyPac zu evaluieren und die Einführung zusätzlicher Abgabemöglichkeiten für Plastikabfälle und Getränkekartons an weiteren zentralen Orten in Betracht gezogen werden.
Ergebnis: Der Rat überwies den Vorstoss diskussionslos.
Politische Sachgeschäfte
Erwerb Liegenschaft GS Nr. 3256; Genehmigung Kaufvertrag
Die Stadt Zug beabsichtigt, das Grundstück GS Nr. 3256, Zug, von der Pensionskasse der V-Zug AG zu erwerben und damit das angrenzende städtische Grundstück GS Nr. 2976, Zug («Steinlager»), zu arrondieren. Das Grundstück liegt in der Wohn- und Arbeitszone B und umfasst 773 m2. Das Grundstück ist mit einem Garagengebäude mit 19 Garagenplätzen bebaut. Der Kaufpreis wird mindestens mit 3 Mio. Franken bei einer Ausnützung von 1.0 bis zu einem maximalen Kaufpreis von 6.9 Mio. Franken bei einer Ausnützung von 2.4 oder höher festgelegt. Der definitive Kaufpreis wird anhand der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgelegten Ausnützung bestimmt. Bis zu diesem Maximalkaufpreis leistet die Stadt Zug eine Entschädigung in der Höhe von 50'000 Franken je Garagenplatz, für welchen kein Ersatz angeboten werden kann.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stimmte der Vorlag mit 7:0 Stimmen zu.
Die GLP-Fraktion unterstützte das Vorhaben des Stadtrates. Zwar sei der Preis hoch, aber dieser müsse im Kontext betrachtet werden.
Die ALG-GSP-Fraktion schloss sich der Meinung der GLP an und sah den Mehrwert. Der Fraktion war aber wichtig, dass man sich frühzeitig über den Standort der Jugi und die Velowege Gedanken mache sowie die Wohnungen zwingend dem WFG unterstellt werden müssten.
Die SP-Fraktion sprach sich ebenso für den Kauf aus. Das Gebiet eigene sich für eine hohe Verdichtung. Die triste Ecke der Stadt Zug mit den Garagen müsse ein lebendiges Quartier werden.
Die SVP-Fraktion äusserte Bedenken über die Höhe des Kaufpreises. Ein Schnäppchen sei es nicht, aber sie unterstützte die Vorlage des Stadtrates.
Die FDP-Fraktion unterstützte den Erwerb des Grundstückes ebenso, es sei eine einmalige Gelegenheit, obwohl der Preis hoch sei. Sie forderte den Stadtrat auf, die Planungen zügig an die Hand zu nehmen.
Die Mitte-Fraktion befürwortete den Kauf ebenfalls.
Ergebnis: Dem Beschlussentwurf der GPK (Betrag CHF 3’950’000.00) wurde mit geänderter Ziff. 1 mit 33:1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Neubau Heilpädagogische Schule und Erweiterung Schulanlage Kirchmatt, Planungs-und Projektierungskredit
Die Bau-und Planungskommission (BPK) behandelte das Geschäft am 3. September 2024 und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) am 16. September 2024. Beide Kommissionen empfahlen den Planungs- und Projektierungskredit einstimmig zur Annahme. Mittlerweile hat sich die Ausgangslage jedoch geändert.
Zur Sicherung des kantonalen Anteils der Investitionskosten, für welche die Stadt Zug in Vorleistung gehen muss, stand das städtische Baudepartement in den vergangenen Monaten im Austausch mit der kantonalen Bildungsdirektion und der Finanzdirektion. Einerseits wurde die Verlängerung der heute jeweils nur über drei Jahre geltenden Leistungsvereinbarung erwogen und andererseits die Verkürzung der Abschreibungsdauer von 33 Jahren auf sieben bis zehn Jahre. Anstatt des in Aussicht gestellten Vorschlags für die Anpassung der Leistungsvereinbarung, informierte die Direktion für Bildung und Kultur DBK am 25. September 2024 überraschend, dass der Regierungsrat sowohl eine Verkürzung der Abschreibungsdauer wie auch eine Verlängerung der Laufzeit der Leistungsvereinbarung ablehne. Damit müsste die Stadt Zug eine finanzielle Vorleistung in zweistelliger Millionenhöhe erbringen, ohne jegliche mittel- und langfristige Sicherheiten seitens des Kantons für einen Investitionsbeitrag zu erhalten.
Für den Stadtrat ist die zwar gute, aber langfristig in keiner Weise verbindliche Absicht des Regierungsrats nicht ausreichend. Die Stadt Zug kann ohne jegliche Sicherheiten nicht in Vorleistung gehen. Sie hat keine Gewähr, dass die Refinanzierung über die lange Dauer von 33 Jahren tatsächlich erfolgt.
Der Stadtrat empfiehlt dem GGR trotzdem, auf die Vorlage einzutreten und diese zu bewilligen. Gleichzeitig wird der Stadtrat den Regierungsrat mit aller Deutlichkeit auffordern, auf seinen Entscheid zurückzukommen und eine tragfähige Lösung für die Beibringung der notwendigen Sicherheiten zu finden. Die Regelung muss spätestens mit Bericht und Antrag des Stadtrats zum Objektkredit für die Erweiterung der Schulanlage Kirchmatt und den Neubau der HPS vorliegen.
Die GPK und die BPK stimmten dem Geschäft mit der geänderten Ausgangslage einstimmig zu.
«Erstes kommt es anders, und zweitens, als man denkt», brachte Stadträtin Eliane Birchmeier, Vorsteherin des Baudepartements, einleitend den momentanen Ausgang der Diskussionen mit dem Kanton auf den Punkt. Es gehe einzig um die Absicherung der Vorinvestition, ansonsten sei man mit einer Vereinbarung grundsätzliche auf einem guten Weg. Der Stadtrat stehe vollumfänglich hinter der HPS, diese sei eine Erfolgsgeschichte, dass wisse auch der Kanton Zug. Sie sei verhalten optimistisch, was die weiteren Verhandlungen mit dem Kanton betreffe.
Die SVP-Fraktion appellierte an den Regierungsrat, die ursprüngliche Vereinbarung mit der Stadt Zug einzuhalten. Sie befürwortete das Geschäft einstimmig.
Die SP-Fraktion kritisierte, dass die Stadt Zug für den Kanton eine Schule vorab vollständig finanzieren solle, welche auf die heilpädagogische Nutzung des ganzen Kantons ausgerichtet sei. Dies sei eine nicht verständliche und etwas schwierige Ausgangslage.
Die FDP-Fraktion befürwortete die Vorlage des Stadtrates einstimmig und zeigte sich hoffnungsvoll für eine einvernehmliche Lösung mit dem Kanton. Zukünftige eventuelle alternative Nutzungen sollten geprüft werden.
Die Fraktion ALG-CSP hatte zwei Haltungen: Einerseits unterstütze sie das Projekt grundsätzlich und ein Neubau sei dringlich. Das Siegerprojekt sei gelungen. Die Aussenraumgestaltung müsse jedoch noch optimiert werden. Die überraschende Haltung des Kantons veränderte die Ausgangslage komplett und hätte zur zweiten Haltung geführt. Die Fraktion stimmte dem Kredit zwar zu, behielt sich aber vor, je nach Verlauf der Verhandlungen mit dem Kanton auf den Entscheid zurückzukommen.
Die Mitte-Fraktion zeigte sich erfreut über das Projekt, jedoch nicht über die Haltung des Kantons. Der Stadtrat müsse hart bleiben, die Stadt Zug hätte keine Pflicht, die HPS wie geplant zu bauen. Die Fraktion hoffe jedoch auf eine Lösung mit dem Kanton.
Die GLP-Fraktion stellte die Frage, ob die Stadt Zug ein Risiko eingehen würde, wenn sie nicht vorwärtsmachen würde? Die Stadt sei gegenüber dem Kanton am längeren Hebel.
Stadtrat Etienne Schumpf wies abschliessend auf die Nutzung durch verschiedene Schülergruppen hin, die auf dem Areal möglich sei, und es sei ja gerade auch der Kanton, welcher immer wieder die schulische Inklusion fordere.
Ergebnis: In der Schlussabstimmung wurde dem Beschlussentwurf im Stimmenverhältnis 35:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Standortevaluation neues Hallenbad und nächste Schritte; Zwischenbericht
Aus der erweiterten Evaluation resultieren als Best-Varianten die drei A-Standorte 01 Rigiblick, 11 Herti Stadion und 13 Gaswerkareal sowie der A/B-Standort 12 Herti Schleife. Die Festsetzung ist insofern herausfordernd, als alle vier Standorte zum heutigen Zeitpunkt sowohl Projektchancen wie auch -risiken hinsichtlich der Realisierbarkeit bergen. Ein belastbarer Standortentscheid kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gefällt werden. Es ist deshalb angezeigt, alle vier Standorte im Rahmen der Machbarkeitsstudie vertieft zu untersuchen und den definitiven Entscheid nach Vorliegen der Resultate zu fällen. Die Machbarkeitsstudie dient im nächsten Schritt als Grundlage für den Projektwettbewerb. Der Stadtrat hat das Baudepartement an seiner Sitzung vom 5. Juli 2024 beauftragt, in die Machbarkeitsstudie die drei A-Standorte sowie den A/B-Standort einzuschliessen und hat dafür einen Planungskredit von 140'000 Franken gesprochen. Zu untersuchen sind insbesondere die Bebaubarkeit der Grundstücke, das Bäder- und Raumprogramm, das Infrastrukturangebot, das Betriebskonzept, die Erschliessung, mögliche Zusatznutzungen, externe Abhängigkeiten sowie die Realisierungschancen. Ziel der Machbarkeitsstudie ist, den Standort auf Basis von gesicherten Grundlagen mit einem möglichst geringen Projektrisiko treffen zu können. Die Machbarkeitsstudie soll bis Anfang 2025 vorliegen.
Die GPK nahm den Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.
Die FDP-Fraktion befand den eingeschlagenen Weg als sinnvoll. Über die ausgeschiedenen Standorte war die Fraktion geteilter Meinung. Die Standorte Rigiblick und Herti hätten beide Vorteile. Die Fraktion freute sich auf die Machbarkeitsstudie und deren Erkenntnisse.
Die ALG-CSP-Fraktion wollte sich noch nicht auf einen Standort festlegen und die Studie abwarten.
Die Mitte-Fraktion favorisierte die Standorte an der Sportmeile sowie jene am Rigiblick. Entscheidend sei das Gesamtpaket und sie zeigte sich gespannt auf die Resultate der Machbarkeitsstudie.
Die SVP-Fraktion verlangte, dass der B-Standort Brüggli wieder aufgenommen und weiter geprüft werde. Weiter kritisierte die Fraktion den Standort Rigiblick. Es bestehe die Gefahr, dass Zug zahle und Steinhausen befehle.
Die SP-Fraktion begrüsste die Studie. Sie gab aber zu bedenken, dass das Gaswerk-Areal besser für den preisgünstigen Wohnungsbau genutzt werden solle. Favorit der Fraktion war der Herti-Standort. Aber das Hallenbad dürfe nicht auf Kosten der anderen Sportinfrastrukturen geschehen.
Die GLP-Fraktion sprach sich ebenso für die Standorte an der Sportmeile aus.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Parlamentarische Vorstösse
Postulat der SVP-Fraktion betreffend «Wieder zurück zu flächendeckenden Busbuchten auf Stadtgebiet, so dass der Verkehr wieder besser fliesst!»
Die SVP verlangte mit ihrem Vorstoss, dass die ZVB-Bushaltestelle Kolinplatz und weitere Bushaltestellen mit einer Busbucht auszubauen seien.
Gemäss Antwort des Stadtrates ist eine Verbesserung des Verkehrsflusses an der Grabenstrasse durch die Umgestaltung der Bushaltestelle Kolinplatz nicht zu erreichen. Auch bei den weiteren Bushaltestellen in der Stadt Zug ist das Potenzial zur Umgestaltung zu Busbuchten nicht vorhanden, sei es, weil der stehende Bus überholt werden kann oder weil übergeordnete Gründe (Sicherheit, Sichtverhältnisse, Platzverhältnisse) eine Bucht oder ein Überholen des stehenden Busses nicht zulassen. Die detaillierte Antwort ist hier zu finden: Link
Die SVP-Fraktion dankte dem Stadtrat für die schnelle Beantwortung. Die direkt mitbetroffene ZVB wurde leider nicht für die Beantwortung konsultiert. Der Stadtrat solle nochmals über die Bücher und die ZVB einbeziehen. Die Fraktion beantragte negative Kenntnisnahme.
Die SP-Fraktion dankte dem Stadtrat für die Antwort und beantragte positive Kenntnisnahme. Der motorisierte Individualverkehr dürfe nicht durch Busbuchten bevorzugt werden.
Die Fraktion ALG-CSP dankte dem Stadtrat ebenfalls für die Antworten und beantragte positive Kenntnisnahme.
Ergebnis: Der Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 26:8 Stimmen abgelehnt.
Kenntnisnahme, das Geschäft kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der SVP-Fraktion betreffend «WWZ – korrigieren bitte!»
Die Interpellanten stellten dem Stadtrat eine Reihe von Fragen bezüglich der Geschäftsentwicklung der WWZ. Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist hier ersichtlich: Link
Die SVP-Fraktion war nicht zufrieden mit der Aktienentwicklung der WWZ und der Antwort des Stadtrates. Die Aktie der WWZ sei nicht attraktiv und die Fraktion kritisierte die Strategie der WWZ.
Die Mitte-Fraktion erinnerte daran, dass die 20 Prozent-Beteiligung eine strategische Beteiligung sei. Die Beteiligung sei kein Investment, mit dem man verdienen müsse. Grund für das Investment sei die Versorgungssicherheit.
Die FDP-Fraktion war der Meinung, dass die WWZ ein solides Unternehmen sei. Zudem erhalte die Stadt Zug von der WWZ jedes Jahr 3 Millionen Franken an Dividenden.
Die ALG-CSP-Fraktion sprach sich für dein eingeschlagenen Kurs der WWZ aus.
Die SP-Fraktion stellte die Frage in den Raum, ob die Stadt beim gegenwärtigen tiefen Kurs nicht noch mehr WWZ-Aktien kaufen sollte.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der FDP-Fraktion betreffend «Chaotische Verkehrssituation in der Stadt Zug»
Die FDP-Fraktion stellte dem Stadtrat eine Reihe von Fragen, warum es infolge der vielen Baustellen in der Stadt Zug zu einem Verkehrschaos kam. Die ausführliche Antwort des Stadtrates ist hier abrufbar: Link
Die FDP-Fraktion bedankte sich für die ausführliche Beantwortung der Fragen und nahm diese positiv zur Kenntnis.
Die Fraktion ALG-CSP befand, es sei aus den Antworten klar ersichtlich, dass das Ganze ein komplexes Thema sei. Sie nahm die Antworten positiv zur Kenntnis.
Für die SVP-Fraktion war klar, dass die Gesamtwirkung der Behinderungen so nicht geplant war. Sie bedankte sich ebenfalls für die Antworten.
Die SP-Fraktion nahm die Antworten zur Kenntnis.
Die Mitte-Fraktion dankte für den Vorstoss und die Antworten und zeigte grundsätzliches Verständnis für die Bautätigkeit. Verbessert werden sollte jedoch die Koordination der verschiedenen Arbeiten. Zudem sollten auch temporäre Wege ebenfalls für gehbehinderte Menschen umgesetzt werden.
Ergebnis: Der Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 26:7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Kenntnisnahme, das Geschäft kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link