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Gesamtrevision der Ortsplanung für eine zukunftsfähige Stadt Zug

20. Januar 2025

Die Stadt Zug stellt die Weichen für die Zukunft: Mit dem neuen kommunalen Richtplan und der Gesamtrevision der Nutzungsplanung reagiert die Stadt auf neue gesetzliche Vorgaben und aktuelle Herausforderungen der Stadtplanung. Im Zentrum stehen eine qualitätsvolle Verdichtung, die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum und eine nachhaltige und lebensfreundliche Entwicklung in allen Stadtquartieren.

Die letzte Ortsplanung der Stadt Zug liegt knapp 15 Jahre zurück. Zwischenzeitlich wurden auf eidgenössischer Ebene die Gewässerschutzgesetzgebung und das Bundesgesetz über die Raumplanung sowie auf kantonaler Ebene das neue Planungs- und Baugesetz und der kantonale Richtplan in Kraft gesetzt. Diese übergeordneten Änderungen machen eine Anpassung der kommunalen Planungsinstrumente erforderlich. «Mit der Gesamtrevision sichern wir nicht nur den Charakter und die hohe Lebensqualität von Zug, sondern schaffen auch die Grundlagen für eine zukunftsfähige Stadtplanung», betont Eliane Birchmeier, Stadträtin und Vorsteherin des Baudepartements. «Durch eine ausgewogene Innenentwicklung, die Schaffung von Wohnraum für alle Einkommensklassen und den Schutz unserer Natur- und Kulturräume soll die Balance zwischen Wachstum und Lebensqualität gehalten werden.»

Kommunale Richtplanung als Grundlage

Die neue Nutzungsplanung basiert auf der kommunalen Richtplanung, die im Jahr 2023 unter breiter Beteiligung der Bevölkerung erarbeitet wurde. Die Resonanz während der öffentlichen Auflage war mit mehr als 3500 Eingaben erfreulich hoch. Zentrale Themen waren das Bevölkerungswachstum, die Entwicklung von Wohn- und Arbeitsflächen, der Erhalt von Grünflächen und Freiräumen und die Mobilität. Auf wenig Gegenliebe ist der vorgeschlagene Standort für einen Campingplatz im Gebiet Fröschenmatt gestossen. Dieser wie auch die im März 2024 abgelehnte Umfahrung Zug wurden aus dem kommunalen Richtplan gestrichen. Der vom Stadtrat festgesetzte, behördenverbindliche kommunale Richtplan bildet die Basis für die Revision von Zonenplan und Bauordnung.

Schwerpunkte der neuen Zonenplanung und Bauordnung

Die Stadt Zug liegt zu wesentlichen Teilen im Verdichtungsgebiet gemäss kantonalem Richtplan. Innerhalb dieses Gebiets weist die Stadt grosse Entwicklungsmöglichkeiten auf, verfügt daneben aber auch über qualitätsvolle bestehende Ortsbilder und hohe landschaftliche und freiräumliche Qualitäten. Diesen Grundsätzen werden die revidierte Zonenplanung und Bauordnung mit folgenden Schwerpunkten gerecht:

  • Nachhaltige Siedlungsentwicklung: Die Stadt Zug setzt auf die gezielte Innenverdichtung, um einerseits das künftige Wachstum zu ermöglichen und andererseits den Bodenverbrauch zu minimieren. Zugunsten einer hohen Lebensqualität kommen dabei Kriterien wie Siedlungsökologie, Schutz des Stadtklimas, Erhalt des Ortsbildes oder Förderung von Frei- und Grünräumen entsprechende Bedeutung zu.
  • Förderung von preisgünstigem Wohnraum: Die neue Nutzungsplanung trägt dem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt Zug Rechnung. Einerseits sind zusätzliche Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau definiert und andererseits sichert die neue Bauordnung den preisgünstigen Wohnraum und den Zugang für die Stadtzuger Bevölkerung.
  • Festlegung der Gewässerräume: Im Rahmen der Revision wird erstmals der Gewässerraum verbindlich im Zonenplan festgelegt. Diese Massnahme dient dem Hochwasserschutz, der Renaturierung von Gewässern und dem Schutz der Lebensräume für Flora und Fauna.
  • Schutz wertvoller Ortsbilder: Die Stadt Zug ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS). Mit dem Ziel einer qualitätsvollen Weiterentwicklung, aber auch einer verbesserten Rechtssicherheit wurden spezielle oder überlagernde Schutzzonen im Zonenplan und in der Bauordnung festgelegt.
  • Raum für öffentliche Nutzung und Sportinfrastruktur: Mit Blick auf das erwartete Bevölkerungswachstum wird die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeIB) erweitert, um zusätzliche Flächen für Sport- und Freizeitnutzungen, wie auf der Allmend Nord, zu schaffen.

Nächste Schritte

Der Stadtrat hat die Unterlagen zur Gesamtrevision von Zonenplan und Bauordnung am 14. Januar 2025 zuhanden der ersten Lesung des Grossen Gemeinderates verabschiedet. Die öffentliche Auflage für die Bevölkerung findet im Anschluss, voraussichtlich im Herbst 2025, statt.

Link zu den Unterlagen: https://ratsinfo.stadtzug.ch/gremium/1/geschaefte/659
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