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Geschäfte und Resultate der Sitzung des GGR vom 21. Januar 2025
Magdalena Carlen (ALG) wurde als Mitglied des Rates vereidigt.
In die Bau- und Planungskommission (BPK) wurde Roman Burkard (FDP) stillschweigend als Nachfolger von Barbara Gisler (FDP) gewählt.
Überweisung parlamentarische Vorstösse
Motion Manuela Leemann (Die Mitte) und Mitunterzeichnende betreffend «Es ist Zeit, Fazit zu ziehen – Inklusionscheck und Massnahmenplan für eine hindernisfreiere Stadt Zug»
Der Stadtrat soll damit beauftragt werden, den Inklusions-Check für Gemeinden von «Sensability» durchführen zu lassen, um eine Standortbestimmung zur Inklusion in der Stadt Zug – von der Zugänglichkeit von Gebäuden, über Dienstleistungen bis hin zu Mobilität, Arbeit und Freizeit – zu erhalten. Gestützt auf die Handlungsempfehlungen soll aus dem Inklusions-Check einen Massnahmenplan erarbeitet werden, der konkrete Schritte zur Verbesserung der Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadt Zug festlegt.
Die SVP-Fraktion befand, dass die Stadt im Bereich der Inklusion nicht untätig sei und bereits viel geleistet habe. So werde zum Beispiel die «Pro Infirmis» bei Bauprojekten beigezogen und auch die jährlich vom Stadtrat organisierte Veranstaltung «Netzwerk barrierefreie Mobilität» trage viel zur Verbesserung bei. Sie würde es deshalb begrüssen, wenn der Stadtrat selbst entscheiden könne, ob er diesen Inklusionscheck machen möchte oder nicht. Sie beantragte die Umwandlung in ein Postulat.
Die FDP-Fraktion bat, den Vorstoss als Motion zu überweisen. Es gebe nach wie vor viele Möglichkeiten, sich als Stadt noch zu verbessern. Der Inklusionscheck koste 12'000 Franken, was sich die Stadt Zug leisten könne.
Die Fraktion der ALG-CSP schloss sich der FDP an.
Ergebnis: Der Antrag auf Umwandlung in ein Postulat wurde mit 31:8 Stimmen abgelehnt und der Vorstoss damit als Motion überwiesen.
Politische Sachgeschäfte
Erwerb GS Nr. 4873; Genehmigung Kaufvertrag
Der Stadt Zug ist das Grundstück GS Nr. 4873 mit 7240 m2 zum Kauf angeboten worden. Das Grundstück liegt im Perimeter des Bebauungsplanverfahrens LG-Areal und umfasst die Baubereiche 12 und 13 sowie den Theilerplatz. Bedingung für den Erwerb des Grundstückes ist die Übernahme des Anteils an preisgünstigem Wohnraum für die auf der ursprünglichen Stammparzelle liegenden Baubereiche. Das Grundstück zählt zu den wenigen grossen, noch unbebauten Grundstücken in der Stadt Zug. Gemäss vorliegendem Richtprojekt ist auf dem Grundstück ein Hochhaus mit 19 Stockwerken und einem Mindestanteil von 25 % bzw. vier Stockwerke für die gewerbliche Nutzung vorgesehen. Die übrigen 15 Stockwerke können dem Wohnen dienen, wovon mindestens drei Stockwerke für preisgünstigen Wohnraum. Die Realisierung eines höheren Anteiles an preisgünstigem Wohnraum ist – unter Berücksichtigung einer Wertkorrektur – möglich. Auf dem Grundstück liegt neben dem Baubereich 12 das alte Bahnhofgebäude der ehemaligen Landis & Gyr (Baubereich 13, Dammstrasse 25) und der Theilerplatz. Der Theilerplatz ist der grösste und wichtigste Freiraum im Bebauungsplanperimeter. Mit dem Erwerb des Theilerplatzes hat die Stadt Zug selbst Einfluss auf die Gestaltung und damit auch auf die öffentliche Bespielung des Platzes. Unterstützt wird dies noch durch den Erwerb und die Vermietung des alten Bahnhofgebäudes. Mit der Verkäuferin konnte sich die Stadt Zug auf einen Kaufpreis von 65 Mio. Franken für den Teil des verbleibenden Stammgrundstückes GS Nr. 4873 mit 7240 m2 (inkl. darauf liegendem Gebäude) einigen. Dieser Wert spiegelt die potenzielle Nutzung des Areales mit dem Bebauungsplan wider. Der Kaufpreis beinhaltet die Nutzung des Baubereiches 12 als Renditeliegenschaft und berücksichtigt den Anteil des preisgünstigen Wohnraumes für die ursprüngliche Stammparzelle im Umfang von 7494 m3.
Der Stadtrat beantragte dem GGR, auf die Vorlage einzutreten und den Kaufvertrag zu genehmigen. Des Weiteren seien für die Durchführung des Architekturwettbewerbes ein Nachtragskredit in der Höhe von 750'000 Franken sowie für die weiteren Aufwendungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und zur Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes einen Nachtragskredit in der Höhe von 100'000 Franken zu bewilligen. Die Investition von 65 Mio. Franken sei als Sachanlage des Finanzvermögens zu bilanzieren. Die Anlage sei nicht abzuschreiben, aber mindestens alle zehn Jahre neu zu bewerten. Der Stadtrat beantragte, den Beschluss dem Behördenreferendum zu unterstellen.
Die GPK stimmte der Vorlage mit 7:0 Stimmen und die BPK stimmte mit 7:3 Stimmen zu.
Einleitend ergriff Stadtrat Urs Raschle, Vorsteher des Finanzdepartements, das Wort. Er sagte, dass es Ereignisse im Leben gebe, die man nicht vergesse, der Moment, als er zum ersten Mal von der Möglichkeit hörte, ein Grundstück auf dem Landis & Gyr Areal zu kaufen, gehöre für ihn in diese Kategorie. In den nächsten Wochen und Monaten sei es darum gegangen, mit der interessierten Verkäuferschaft eine Lösung zu finden. Und diese Lösung liegt nun auf dem Tisch. Für 65 Millionen könne die Stadt Zug das Grundstück auf dem LG-Areal erwerben und dort mittelfristig ein 60 Meter hohes Hochhaus bauen, in welchem vor allem preisgünstige Wohnungen entstehen sollen. Dazu komme ein grosser Platz, welcher städtebaulich eine wichtige Rolle spielen werde und als «Tüpfelchen aufs I» der «alte Bahnhof»; Dreh- und Angelpunkt der damaligen Landis & Gyr. Strategisch betrachtet gebe es zwei Gründe, weshalb die öffentliche Hand ein solches Grundstück erwerben sollte, entweder aufgrund der Umsetzung einer öffentlichen Funktion oder eben der Umsetzung mit preisgünstigem Wohnraum. Der Präsident der GPK, Philip C. Brunner, habe bereits im Herbst die Idee entwickelt, das Geschäft heute vom Parlament abschliessend beraten zu lassen und erst später eine Volksabstimmung durchzuführen, da eine solch rechtlich gar nicht notwendig sei. Und in der Tat sei es so, dass der Kauf des Grundstücks selbst keiner Volksabstimmung bedürfe. Das Grundstück gehe vorerst ins Finanzvermögen und sei somit vergleichbar mit einer Investition der Stadt Zug bei einer Bank. Der Wechsel vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen, verbunden mit einem Bauprojekt oder auch Baurechtsvertrag ziehe automatisch eine Volksabstimmung nach sich, was auch ein von der BPK in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt habe. Deshalb habe der Stadtrat beschlossen, dem Antrag der GPK zu folgen. So könne der Bevölkerung in absehbarer Zeit ein gutes, ja sogar attraktives Projekt vorlegt werden, über welches dann abgestimmt werden könne.
Der Präsident der BPK, Richard Rüegg, dankte Urs Raschle für das Vorwort. Der Antrag der GPK irritierte die BPK, die Liegenschaft ohne Volksabstimmung zu erwerben. Sie forderte von der Verwaltung dazu ein unabhängiges Rechtsgutachten. Dieses klärte jedoch nur die Frage des Behördenreferendums. Es sei zu bezweifeln, dass der Kauf in der Kompetenz des GGR liege. Dieses Geschäft müsse den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Er stellte den Antrag, das Behördenreferendum sei abzulehnen und über den Kauf eine Urnenabstimmung durchzuführen.
GPK-Präsident Philip C. Brunner dankte Stadtrat Urs Raschle für den Einstieg in das Geschäft. Die GPK habe das Geschäft an insgesamt drei Sitzungen beraten. An einer dieser Sitzungen sei dann die Idee für ein zweistufiges Verfahren entstanden. Man müsse nun vorsichtig sei, damit das Projekt nicht zerredet werde. Die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und ein Architekturwettbewerb seien sinnvoll. Der Kauf biete die Chance, das Gebiet LG-Areal aktiv mitzugestalten. Das Rechtsgutachten bestätige, dass das Vorgehen rechtens sei.
Die SP-Fraktion befand, Gelegenheiten sollten geprüft und ergriffen werden. Die Prüfung habe die SP-Fraktion wie immer sehr genau gemacht. Es sei ein stolzer Preis für das Grundstück. Die Stadt solle den Anteil der preisgünstigen Wohnungen von der Verkäuferin und deren benachbartem Grundstück übernehmen. Das sei stossend. So könne die Verkäuferin auf deren Grundstück alles Luxuswohnungen realisieren. Die Stadt dürfe sich nicht instrumentalisieren lassen. Auch private Bauherren müssten hier einsteigen. Die Fraktion unterstützte den Kaufvertrag und auch die Anträge der GPK.
Die GLP-Fraktion attestierte, dass es bei diesem Projekt viele offene Fragen und eine grosse Komplexität gäbe. Die Fraktion habe Stimmfreigabe beschlossen. Für ein Gemauschel am Volk vorbei lasse sich die GLP nicht einspannen. Wenn der Kauf vom Rat beschlossen werde, werde die GLP das Behördenreferendum beantragen.
Die Fraktion ALG-CSP befand es ebenfalls etwas abenteuerlich, einen solchen Kauf ohne Volksabstimmung zu tätigen. Aber die Fraktion sei bereit für dieses Abenteuer, weil das Projekt neben dem Grundstück für das Hochhaus auch den Theilerplatz und den alten Landis & Gyr Bahnhof umfasse. Zentral sei jedoch, mit diesem Hochhaus ebenfalls einen Grossteil preisgünstige Wohnungen zu realisieren. Solche seien von grossem öffentlichen Nutzen. Die Möglichkeiten müssten sorgfältig und schnell evaluiert werden. Die Fraktion unterstützte das zweistufige Vorgehen. Sonst müsste man unter dem zeitlichen Damoklesschwert des auslaufenden Vorvertrags eine risikobehaftete Volksabstimmung ohne ausgegorenes Projekt durchführen.
Die FDP-Fraktion befürwortete grossmehrheitlich den Erwerb der Liegenschaft ins Finanzvermögen. Es sei eine einmalige Chance, für preisgünstige Wohnungen für den Zuger Mittelstand, für das Gewerbe bis hin zu Alterswohnungen. Das Risiko für die Stadt sei gering, ein allfälliger Verkauf des Grundstücks nach einem genehmigten Bebauungsplan könne mit einem Gewinn erfolgen. Der GGR habe die Kompetenz, diesen Kauf zu entscheiden und er solle diese Verantwortung wahrnehmen. Erst wenn ein spruchreifes Geschäft vorliege, solle man mit einem fakultativen Referendum in eine Volksabstimmung.
Die Mitte-Fraktion erachtete den Kauf als äusserst positive Sache. Es sei viel Geld, aber es gehe bei Grundstücken halt um Lage, Lage und nochmals Lage. Es sei ein Abenteuer, jedoch mit guten Aussichten.
Die SVP-Fraktion hatte ursprünglich ebenfalls eine kritische Grundhaltung, welche sich aber im Laufe der Diskussionen geändert habe. Die SVP-Fraktion befürworte den Kauf grossmehrheitlich. Die weiteren Schritte müsse man vorsichtig angehen. Die Fraktion unterstütze im Zweifelsfall das zweistufige Verfahren. Dieses sei wichtig, um der Stimmbevölkerung eine konkretes Projekt vorlegen zu können.
Ergebnis: Die Beratung erfolgte anhand dem Beschlussentwurf der GPK. Der Antrag von Richard Rüegg, auf die ursprüngliche Version des Stadtrates zurückzugehen (Behördenreferendum gemäss ursprünglichem Antrag Stadtrat) wurde mit 28:10 Stimmen abgelehnt. Damit gilt die Version der GPK. Dieser wurde mit 35:4 Stimmen zugestimmt. Die GLP-Fraktion stellt den Antrag für ein Behördenreferendum. Für das Zustandekommen würden 14 Ja-Stimmen benötigt. Das Behördenreferendum wurde mit 12:26 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Grosser Gemeinderat; Sammelvorlage; Abschreibung von Vorstössen
Auf Grund der Parlaments- und Verwaltungsarbeit der vergangenen Jahre sind verschiedene Vorstösse gegenstandslos geworden, so dass diese zur Abschreibung beantragt werden.
Die detaillierte Liste finden Sie im Ratsinformationssystem.
Die Fraktion der ALG-CSP kam zum Schluss, dass die allermeisten Vorstösse abgeschrieben werden können. Einzig bei der «Motion H. Abicht, P. Kamm und C. Luchsinger, Mitglieder der FDP-Fraktion, vom 10. März 1992 betreffend "Förderung der Niederlassung einer nationalen oder internationalen, kulturell, wissenschaftlichen oder humanitär tätigen Organisation in der Stadt Zug"» kam die Meinung auf, dass dieses Motionsbegehren als noch relevant eingestuft werden soll. Sie forderte den Stadtrat auf, im Sinne dieser Motion die eine oder andere humanitäre Organisation in die Stadt Zug zu holen.
Die SVP-Fraktion befand auch, dass die Vorstösse abgeschrieben werden können, wenngleich sie der Meinung war, dass einige dieser Vorstösse schlichtweg ignoriert wurden. Sie behält sich die Option vor, den einen oder anderen wieder aufzugreifen.
Die FDP-Fraktion begrüsste es ebenfalls, diese Vorstösse abzuschreiben.
Ergebnis: Alle Geschäfte werden als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Interpellation der SVP-Fraktion vom 18. Juli 2024 betreffend «Stadtmagazin»: Heute ist ein neues, ein anderes Konzept erwünscht!
Die Interpellanten stellten dem Stadtrat eine Reihe von Fragen zum Stadtmagazin und hatten auch gleich selbst diverse Ideen zur Weiterentwicklung des Stadtmagazins.
Der Stadtrat äusserte in seiner Antwort die Meinung, dass das Stadtmagazin in der Bevölkerung gut verankert sei und auch entsprechend gelesen werde. Es sei richtig und wichtig, dass die Stadt Zug den bestehenden Kommunikationsmix laufend überprüfe und optimiere. In diesem Zusammenhang werde der Stadtrat die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen eines ergänzend zum Stadtmagazin erscheinenden Informationskanales prüfen. Die Entwicklungen und Ergebnisse in Baar mit der «Baarer Zytig» würden weiter beobachtet. Die detaillierte Antwort des Stadtrates finden Sie im Ratsinformationssystem.
Die Interpellantin bedankte sich für die ausführliche Antwort unter Einbezug der durchgeführten Befragung. Sie hielt jedoch auch fest, dass sich bestimmt noch weitere mögliche Inhaltselemente ergeben würden, u.a. könnte man z.B. einzelne Artikel übersetzen und über einen QR-Code verlinken.
Die Mitte-Fraktion dankte dem Stadtrat für die detaillierte Beantwortung. Das Stadtmagazin sei ein Erfolgsmodell. Die Themen rund um Stadtentwicklung und das Leben in Zug interessierten die Leute. Jüngere Zielgruppen tendierten jedoch eher zu digitalen Medien und weniger zu Print-Produkten. Die Fraktion sei gespannt, wie sich das Stadtmagazin weiter entwickeln werde.
Die SP-Fraktion bedankte sich bei der Interpellantin für die Fragen und beim Stadtrat für die Antworten. In der SP-Fraktion komme das Stadtmagazin gut an. Die Fraktion begrüsse es, dass sich der Stadtrat weiterhin über den Kommunikationsmix Gedanken mache. Das Stadtmagazin habe aber noch eine andere wichtige Funktion: es schaffe Identität.
Die Fraktion ALG-CSP stellte fest, sie schätze das Stadtmagazin, und es sei preiswert produziert. Der Bekanntheitsgrad und der Leseranteil seien sehr hoch. Nicht in Frage komme ein periodischer Flyer in alle Haushaltungen oder gekaufte Seiten in der Zuger Woche. Was jedoch fehle, sei das gedruckte Amtsblatt. Es sei die Verantwortung der Stadt dafür zu sorgen, dass die amtlichen Informationen zu den Leuten gelangen würden. Die digitale Version des Amtsblattes eigne sich dafür nicht.
Die FDP-Fraktion befand, die Antwort des Stadtrates sei klar und überzeugend. Im Vergleich zur Baarer Zytig habe das Stadtmagazin mehr inhaltliche Tiefe und sei ansprechender gemacht.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden
Interpellation Dagmar Amrein und Gabriela Fürrer, (beide ALG), vom 8. Mai 2024 betreffend «Was bedeutet preisgünstiges Wohnen in der Stadt Zug?».
Die Interpellantinnen stellen dem Stadtrat eine Reihe von Fragen, beispielsweise, wie der Stadtrat den Begriff «preisgünstig» definiere. Die detaillierte Antwort des Stadtrates finden Sie im Ratsinformationssystem.
Die Interpellanten befanden, dass die Antworten erwartbar, aber trotzdem erschütternd und leider in einigen Bereichen nicht vollständig seien. Sie bemängelten unter anderem die Handhabung beim Referenzzinssatz. Zudem drückten die Immobilienpreise in der Stadt Zug so stark durch, dass die Anfangsmietpreisen auch stark stiegen und für den Mittelstand – ungefähr die Hälfte aller Stadtzuger Haushalte – nicht mehr leistbar seien. Die Stadt Zug müsse Massnahmen ergreifen, um diesem Zustand entgegenzuwirken.
Dass die Erstellung von preisgünstigem Wohnungsbau machbar sei, bewiesen die Wohnbaugenossenschaften, meinte die FDP-Fraktion. Es brauche mehr davon. Doch damit dieses Ziel erreicht werden könne, seien verträgliche Lösungen zu finden wie etwa in der Anpassung der Bauordnung oder in einer neuen Verordnung über den preisgünstigen Wohnungsbau seitens der Stadt Zug. Die neue Ortsplanungsrevision solle es richten.
Die Mitte-Fraktion nahm ebenfalls Kenntnis von der Antwort des Stadtrates. Sie wünschte sich, dass preisgünstiges Wohnen nicht allein über den Preis definiert werde. Auch der Ausbaustandard, Mietflächen etc. seien zu berücksichtigen. Zudem soll auf das Konzept Zug-first gesetzt werden. Die Festsetzung des Anfangsmietpreises erstaune zudem. Sie sei der Ansicht, dass diese Preisgestaltung den Namen «preisgünstig» nicht verdiene.
Die SVP-Fraktion war der Ansicht, dass der Stadtrat mehr machen soll. Zug-first und eine gute Quartierdurchmischung gelte es zu erreichen. Sie bemängelte, die Anfangsmietzinse würden willkürlich festgelegt, und da meist beide Elternteile arbeiten, müssten diese neu berechnet bzw. demnach die Anfangsmietzinsen sogar erhöht werden.
Die GLP-Fraktion meinte, dass die Antwort des Stadtrates schlüssig sei. Real wären die Anfangsmietzinsen gesunken, da die Mieterhöhungen tiefer als die Teuerung seien. Bei Neubauwohnungen liessen sich in Zug fast keine Renditen mehr erzielen, daher auch die zurückhaltende Bautätigkeit. Hier sehe die Fraktion auch den GGR in der Verantwortung. Auch sie sei für Zug-first.
Die SP-Fraktion war der Meinung, dass preisgünstig nicht gleich leistbare Wohnung bedeute. Die Mieten seien stärker gestiegen als die Löhne. Es mache sie stutzig, dass die Wohnungen nach Kostenmiete sich an mittlere bis höhere Einkommensklassen richten würden, wohin das WEG sich auf die unteren Einkommensklassen ausrichte. Sie sei jedoch froh, dass sich der Stadtrat für eine gute Durchmischung in den Quartieren ausspreche. Hierfür seien jedoch preisgünstige Wohnungen in den entsprechenden Quartieren nötig. Eine abschliessende Antwort, was preisgünstiges Wohnen wirklich bedeute, sei erst mit der Revidierung der Ortsplanungsrevision zu erwarten.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Parlamentarische Vorstösse
Interpellation der SP-Fraktion betreffend «Ist die Stadt Zug auf die Quaggamuschel genügend vorbereitet?»
Die Interpellantin wollte unter anderem vom Stadtrat wissen, welche Massnahmen bei der Wasserfassung des Circulago und anderen Seewasserwärmepumpen seien sind. Die detaillierte Antwort des Stadtrates finden Sie im Ratsinformationssystem.
Die Interpellantin dankte dem Stadtrat und der WWZ für die Beantwortung. Die Antworten wirkten aufgeschlossen und man scheine sich bewusst zu sein, wie gross die Herausforderungen sind. Die geschätzten Kostenauswirkungen hätten jedoch eine sehr grosse Bandbreite, hier sollte es möglich sein, die Kosten genauer zu kalkulieren.
Die FDP-Fraktion bedankte sich bei der SP-Fraktion für diese wichtige Interpellation und wies auf die Auswirkungen, insbesondere der Quagga-Muschel hin.
Die GLP-Fraktion bedankte sich ebenfalls und wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Kanton zentral sein.
Die SVP-Fraktion bedankte sich für die ausführliche Beantwortung. Zu denken geben die möglichen Kostenfolgen bzw. genannten zwei bis dreistelligen Millionenbetrags. Die Fraktion möchte ein proaktives Vorgehen aller Akteure. Beobachten reiche nicht.
Die Fraktion ALG-CSP dankte für den Vorstoss und die Antworten. Die geplanten Massnahmen seien wichtig und notwendig. Die Fraktion appellierte für eine gemeinsame Lösung mit der WWZ.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie im Ratsinformationssystem.