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Geschäfte und Resultate der Sitzung des GGR vom 25. Februar 2025
Überweisung parlamentarischer Vorstösse
Motion der Fraktion ALG-CSP betreffend «Gratiseintritt oder Einheimischentarif für Kultur und Sport in Zug»
Die Motionärin verlangte, dass die Einwohnenden der Stadt Zug soweit möglich gratis oder vergünstigt Zutritt zu städtischen Sportstätten sowie zu Sport- und Kulturinstitutionen, die von der öffentlichen Hand massgeblich unterstützt werden, erhalten.
Die Mitte-Fraktion begrüsste die Motion grundsätzlich, aber einige zentrale Fragen blieben ungeklärt. Daher stellte sie den Antrag auf Umwandlung in ein Postulat.
Die FDP-Fraktion wies auf ihren eigenen Vorstoss und ihrer Meinung nach durchdachterem Vorschlag vom vergangenen Jahr hin, der im Rat verworfen wurde.
Die GLP-Fraktion wies auf die Folgen der Zentrumslasten hin und plädierte für eine Nichtüberweisung.
Die SVP-Fraktion lehnte den Vorstoss ab, weil sie grundsätzlich gegen eine ausufernde Subventionspolitik sei.
Die ALG-CSP-Fraktion gab den Kritikern recht, dass es bei einer e-Zug-Lösungen noch einiges an Abklärungen bedürfe. Geringverdienende würden aber von einem Gratis-Eintritt profitieren.
Ergebnis: Der Antrag auf Umwandlung in ein Postulat wurde mit 25:10 Stimmen angenommen.
Der Antrag auf Nichtüberweisung wurde mit 24:12 Stimmen abgelehnt. Das Postulat wurde somit überwiesen.
Motion der Fraktionen FDP, SVP, SP und GLP betreffend «Verbesserung der hygienischen Situation in der Männerbadi»
Die Motionäre verlangten eine umfassende Situationsanalyse zur hygienischen Infrastruktur und den räumlichen Gegebenheiten der Männerbadi. Der Stadtrat solle ein konkretes, zügig umsetzbares Projekt vorlegen, um die Situation nachhaltig zu verbessern.
Die Fraktion der ALG-CSP befand, dass aufgrund der baldigen Eröffnung des neuen Strandbades zuerst abgewartet werden sollte, ob tatsächlich neue Sanitäranlagen in der Männerbadi nötigt seien. Es brauche keinen Perfektionismus und man könne es auch übertreiben. Sie stellte den Antrag auf Umwandlung in ein Postulat.
Die FDP-Fraktion war der Meinung, dass die Motion dringend zu überweisen sei. Das Parlament verlange eine Verbesserung der Situation in der Männerbadi und die bis anhin getroffenen Massnahmen der Stadt Zug seien nicht ausreichend.
Ergebnis: Der Antrag auf Nichtüberweisung wurde mit 27:8 Stimmen abgelehnt. Die Motion wurde an Stadtrat überwiesen.
Politische Sachgeschäfte
Mülimatt 5, GS Nr. 3933; nachträgliche Genehmigung des Kaufvertrages
Am 1. Januar 2023 gab der Stadtrat von Zug das Baurecht an die Bürgergemeinde Zug zurück. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat die (RPK) die Rückgabe des Baurechtes kritisch hinterfragt, da aus ihrer Sicht ein Beschluss des Grossen Gemeinderates erforderlich gewesen wäre. Ein externes Rechtsgutachten bestätigte, dass eine solche Überschreitung vorliegen könnte.
Das Grundstück beherbergt 33 Alterswohnungen, die unter die städtischen Richtlinien für preisgünstige (Alters-)Wohnungen fallen. Die finanzielle Situation zeigte auf, dass der Baurechtszins und die Instandhaltungskosten für die Stadt Zug steigen würden. Der Verkehrswert wurde – je nach Entwicklung des Baurechtszinses – mit 4.6 Mio. bis 5.5 Mio. Franken ermittelt. Unter Berücksichtigung einer eher moderaten Entwicklung des Baurechtszinses, des Gebäudeversicherungswertes und der technischen Entwertung erachteten das Finanzdepartement der Stadt Zug und die Bürgergemeinde Zug einen Preis von 5.3 Mio. Franken als realistisch und vertretbar. Auf dieser Basis wurde der Kaufvertrag abgeschlossen. Die Bürgergemeinde Zug hatte wiederholt um den Rückkauf des Baurechtes gebeten, dies um verstärkt Synergien mit dem Seniorenzentrum Mülimatt 3 zu nutzen. Der Verkaufspreis entsprach dem Versicherungswert minus der Renovationskosten. Der Kaufvertrag wurde per 1. Januar 2023 abgeschlossen. Der Verkaufserlös wurde der bestehenden zweckgebundenen Rückstellung für den preisgünstigen Wohnraum/ Landerwerb (Stand per 31. Dezember 2021 6.6 Mio. Franken) zugeführt.
Die GPK stimmte der Vorlage mit 5:2 Stimmen zu.
GLP-Fraktion dankte der RPK, dass sie die Kompetenzüberschreitung bemerkt hatte.
Die SP-Fraktion schloss sich der Vorrednerin an. Die Debatte über das Geschäft hätte im GGR geführt werden müssen. Sie forderte den Stadtrat auf, den Volkswillen zu respektieren, denn der Verkauf der preisgünstigen Wohnung entspreche dem nicht.
Die ALG-CSP fand, dass an der aktuellen Praxis, wie die Zuweisung der Wohnung über die Fachstelle Alter der Stadt Zug, beibehalten werden müsse. In den Verträgen sei davon nicht die Rede.
Die Mitte-Fraktion befand den Kaufpreis als fair. Der damaligen Initiative sei auch nicht torpediert worden.
Die FDP-Fraktion pflichtete der Mitte bei. Die Fraktion zeigte sich überzeugt, dass die Bürgergemeinde eine tolle neue Eigentümerin sei, welche keine Spekulantin sei.
Die SVP-Fraktion schloss sich den bürgerlichen Vorrednern an. Die Fraktion forderte den Stadtrat auf, nicht nur die eigene Rechtsabteilung zu konsultieren, sondern auch externe Rechtsgutachten einzuholen.
Stadtrat Urs Raschle räumte ein, dass man im Nachhinein immer schlauer sei. Damals war der Stadtrat nach dem Rechtsgutachten der Meinung, dass die 400 Wohnungen erstellt seien. Die Bürgergemeinde habe eine grosse Kompetenz im Betrieb von Alterswohnungen. Die Stadt Zug habe eine Altersstrategie, diese besage auch, dass die Stadt mit Partnern im Bereich Alterswohnungen zusammenarbeiten könne. Die in die Jahre gekommene Immobilienstrategie werde demnächst überarbeitet.
Ergebnis: Dem Beschlussentwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 29:6 Stimmen zugestimmt.
Auflösung der Stiftung Theater Casino Zug und Überführung der Mittel und Leistungsvereinbarung an die Theater- und Musikgesellschaft Zug
Der GGR bewilligte am 5. September 2023 die wiederkehrenden Beiträge für die Jahre 2024 bis 2027 an die Stiftung Theater Casino Zug (STCZ) und die Theater- und Musikgesellschaft Zug (TMGZ). In den beiden Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Zug und der Stiftung bzw. der Stadt Zug und dem Verein wurde dabei verlangt, dass die Betriebsstrukturen der beiden Organisationen zur Stärkung der Dachmarke «Theater Casino Zug» bis zum Antrag für die Subventionsperiode ab 2028 in eine Trägerschaft überführt werden. Mit dem Projekt «Trägerschaft 2025», welches von der Managementberatungsfirma Metrum begleitet wird, haben die STCZ und die TMGZ nun die neue Trägerschaft bestimmt. Ab Juli 2025 soll die im Jahr 1808 gegründete TMGZ als alleinige Trägerin fungieren und die Aufgaben sowie Aktiven und Passiven der STCZ übernehmen. Die STCZ wird vorbehaltlich der Kenntnisnahme des Grossen Gemeinderats und dem definitiven Auflösungsentscheid der Zentralschweizer BVG-und Stiftungs-aufsicht aufgelöst und liquidiert. Die Leistungsvereinbarungen mit der STCZ und der TMGZ für die Jahre 2024 bis 2027 werden aufgehoben und in eine einzige Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Zug und der TMGZ als singuläre Leistungserbringerin überführt. Der bereits bewilligte jährliche Beitrag für die Jahre 2025 bis 2027 von 500'000 Franken an die TMGZ und 844'000 Franken an die STCZ sowie der Beitrag von 90'000 Franken zur Deckung der Energiekosten für das Jahr 2025 an die STCZ werden summiert und pro Rata mit Stichtag 1. Juli 2025 (Beginn des Geschäftsjahres der TMGZ als neu Gesamtverantwortliche) an die TMGZ ausbezahlt. Um die neue Organisation zu entlasten, wird die neue Leistungsvereinbarung um 18 Monate verlängert.
Die GPK stimmte der Vorlage mit 7:0 Stimmen zu.
Einführend erläuterte Stadtpräsident André Wicki, dass das Theater Casino Zug zur Stadt Zug gehöre und die Leistungsvereinbarungen bereits bestehen würden. Die Betriebsstrukturen wurden zusammen mit der Firma Metrum durchleuchtet. Die TMGZ wurde als neue Trägerschaft eruiert, weil die TMGZ in der Bevölkerung sehr stark verankert sei. Juristisch und auch an einer Mitgliederversammlung wurde die Auflösung STCZ geklärt und ihr zugestimmt. Die Übertragung der Aktiven und Passiven mache Sinn. Weil noch einige Punkte zu klären seien, möchte der Stadtrat eine Verlängerung der Leistungsvereinbarung um 18 Monate. Auch die Kulturkommission befürwortete die Verlängerung.
Die GLP-Fraktion meinte, dass die Auflösung der STCZ sinnvoll sei und die Vereinheitlichung zu Synergien und einer Kostenreduktion führe. Sie stimmte der Vorlage und der Erweiterung der Leistungsvereinbarung zu.
Die FDP-Fraktion schloss sich dem Stadtrat und der Vorrednerin an. Die Organisation werde dadurch schlanker und effizienter. Sie erachtete es jedoch als nicht zielführend, wenn dereinst das Volk über die Leistungsvereinbarung mit der TMGZ zu bestimmen habe. Sie verlangte eine Anpassung der Kompetenzordnung, damit der GGR entscheiden könne.
Die SP-Fraktion freute sich über den Meilenstein. Sie war ebenfalls für die Vorlage und bedankte sich bei Ute Haferburg und deren Team für die geleistete Arbeit. Es sei der Fraktion jedoch wichtig, genau hinzuschauen. Sie hätte leichte Zweifel, ob die neue Trägerschaft diesem grossen Brocken gewachsen sei.
Die Mitte-Fraktion unterstütze die Vorlage ebenfalls, erwartete jedoch, dass durch die Verschlankung der Struktur weniger Kosten anfallen würden und sich das positiv auf das Budget auswirke.
Die SVP-Fraktion befand, dass das Theater Casino Zug zu Zug gehöre wie andere Wahrzeichen auch und befand die Vorlage als sinnvoll. Die Fraktion erwarte, dass der Zusammenschluss zu Synergien führe und sich das positiv auf das Budget auswirke.
Die Fraktion ALG-CSP schloss sich grossmehrheitlich den Vorrednerinnen an. Auch sie unterstützte die Zusammenlegung und die Verlängerung der Leistungsvereinbarung um 18 Monate. Sie möchte, dass die Referendumsgrenze auf 10 Mio. Franken angehoben wird, damit die Stimmbevölkerung nicht alle vier Jahre über die Leistungsvereinbarung mit der TMGZ abzustimmen habe.
Ergebnis: Der Stadtrat übernahm den Beschlussentwurf der GPK. Dem Beschlussentwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 35:1 Stimmen zugestimmt.
Weiterentwicklung Erholungsraum Brüggli; Objektkredit
Der Erholungsraum Brüggli gehört zu den beliebtesten Naherholungsgebieten in der Stadt Zug. Gemäss Richtplan des Kantons Zug musste der Campingplatz mit den fixen Stellplätzen aufgehoben werden. An dessen Stelle kann nun zusätzlicher Platz für die Stadtzuger Bevölkerung, für Badende, Sportreibende und Erholungssuchende geschaffen werden. Die Aufhebung der Parkierung südlich der SBB-Gleise erwirkt eine Aufwertung für den Langsamverkehr und den Aufenthalt. Das bestehende Gebäude soll abgebrochen und durch neue Gebäude für Gastronomie und Infrastruktur ersetzt werden. Die Korporation Zug hat als hauptsächliche Grundeigentümerin zusammen mit der Stadt Zug für die Weiterentwicklung des Erholungsraums Brüggli im Jahr 2021 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt, die rege genutzt wurde. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung flossen in einen Studienauftrag ein, der 2021/22 durchgeführt wurde. Auf dieser Basis hat das Baudepartement im 2022/23 die Zonenplanänderung und die Anpassung der Bauordnung vorgenommen. Darauffolgend konnte die Projektierung gemeinsam mit den drei Grundeigentümern Korporation, Kanton und Stadt in Angriff genommen werden. Am 7. November 2023 bewilligte der Stadtrat den Planungskredit, der die Beteiligung der Stadt an den Planungskostenanteilsmässig in der Höhe von max. 200'000 Franken umfasste. Ende 2023 konnte das Planungsteam mit den Projektierungsarbeiten beginnen. Nun liegt das Bauprojekt vor. Die Kosten für die Projektumsetzung teilen sich die Korporation, die Stadt Zug und der Kanton anhand eines Kostenteilers auf. Die Stadt Zug beteiligt sich an den Kosten für die Umgebungsgestaltung (ohne Ufergestaltung, die zulasten des Kantons geht) mit 50 Prozent. Der Stadtrat beantragt, für die Weiterentwicklung des Erholungsraums Brüggli einen Objektkredit von insgesamt brutto 1.75 Mio. Franken inkl. MWST zu bewilligen. Dieser ist der Investitionsrechnung zu belasten.
Die BPK stimmte der Vorlage mit 9:0 Stimmen und die GPK mit 5:1-Stimmen zu .
Die FDP-Fraktion bezeichnete die Weiterentwicklung als gelungen und bedankte sich für das Projekt.
Die SVP-Fraktion fand es schade, dass es keinen Camping- sondern nur noch einen Zeltplatz gebe und stellte den Einbezug des Künstlers Kawamata in Frage.
Die Mitte-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass die Weiterentwicklung des Brügglis ein Mehrwert für die ganze Bevölkerung sei.
Die GLP-Fraktion kritisierte, dass aus dem Brüggli, einst ein «wilder Surfer», einen «braven Konfirmanden» machen werde.
Die ALG-CSP-Fraktion fand es ein schönes Projekt und dankte der federführenden Korperation Zug. Die Fragen, wie der Zeltplatz betrieben werde, seien aber noch offen.
Die SP-Fraktion lobte das Projekt ebenso. Eine breitere Mitwirkung hätte sich die Fraktion aber gewünscht und kritisierte das Fällen von Bäumen.
Stadträtin Eliane Birchmeier verwies auf 2000 Teilnehmende bei der öffentlichen Mitwirkung hin, deren Anliegen seien erfüllt worden. Der Betrieb des Zeltplatzes werde vom Gastro-Betreiber übernommen.
Ergebnis: Dem Beschlussentwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 33 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Umsetzung Vorlage Nr. 2870: Motion betreffend «Kostenmiete für städtische Liegenschaften»
Mit der Umsetzung der Motion in Form der kalkulatorischen Abgrenzung wird die buchhalterische Transparenz geschaffen, ohne insbesondere kleine und/oder finanzschwache Vereine und Institutionen, welche einen Mehrwert für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in der Stadt Zug schaffen, finanziell zu belasten. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Motion Kostenmiete sind pro Jahr ca. 40 mal 2 zusätzliche Buchungssätze mit einem Volumen von rund 6.7 Mio. Franken vorzunehmen.
Die Antwort des Stadtrates im Detail: Link
Die GPK empfahl die Vorlage zur Annahme.
Stadtrat Urs Raschle erläuterte einleitend, dass vor einem Jahr die Thematik «Kostenmiete» mit einem Volumen von 6.7 Mio. Franken bereits besprochen wurde. Wie mit der GPK vorgängig vereinbart, komme der Stadtrat innert zwei Jahren nochmals mit einem Vorschlag auf den GGR zu, um die Angelegenheit zu vereinfachen.
Die SVP-Fraktion bedankte sich für die umfassende Arbeit. Obwohl bei einer Leistungsvereinbarung, entgegen der Subventionsmiete, keine Kostenmiete anfalle, solle dies kritisch angeschaut werden. Buchhalterisch müsse hier Transparenz herrschen. Es solle jedoch keinen Mehraufwand für Vereine entstehen. Auch müsse vermieden werden, dass das Volk alle vier Jahre an die Urne müsse.
Die FDP-Fraktion bedankte sich bei allen Beteiligten. Sie unterstütze das übergeordnete Ziel um eine Vereinfachung und Transparenz. Fragwürdig sei der Schwellenmietwert von 20'000 Franken. So hätte der Stadtrat freie Hand. Sie unterstützte die Anträge der GPK.
Die ALG-CSP-Fraktion schloss sich mehrheitlich den Vorrednerinnen an. Da die Beantwortung bereits vier Jahre dauerte und nun weitere zwei Jahre dazukommen würden, hoffe die Fraktion, dass es dereinst gut komme und es transparenter und einfacher werde. Sie stimmte zu, wenngleich eher skeptisch.
Die Mitte-Fraktion dankte für die enorme Arbeit. Dass der Stadtrat nach der Erheblicherklärung der Motion plötzlich einen anderen Weg einschlage, sei jedoch problematisch. Die Fraktion sehe sich nicht in der Lage, die Sachlage inhaltlich zu beurteilen. Sie sei gespannt auf den neuen Vorschlag des Stadtrates und schloss sich dem GPK-Antrag an.
Die GLP-Fraktion meinte, dass auch andere Gemeinde dieselbe Problematik aufwiesen und gespannt auf die Stadt Zug schauen. Mieten in eine Leistungsvereinbarung zu integrieren sei zwar seitens des Stadtrates clever, aber wenig transparent. Es brauche eine klare Trennung von Vereinbarungen, Mieten und Subventionen. Sie unterstütze ebenfalls den GPK-Antrag.
Ergebnis: Dem Antrag der GPK wurde mit 36:0 Stimmen zugestimmt.
Parlamentarische Vorstösse
Motion der Fraktion Die Mitte betreffend «Wieder Einführung der SBB-Tageskarte für die Zuger Bevölkerung»
Als Haupteinwand gegen die Nachfolgelösung wurde von Seiten der Zuger Gemeinden der nicht vollständig digitalisierte Prozess eingebracht – sowohl bei der Bestellung als auch bei der Abgabe der Tickets. Weiter sind folgende Erkenntnisse hervorgegangen: Aufgrund des Umstands, dass die «Tageskarte Gemeinde» personalisiert sind, müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweis abgestimmt werden. Da das Angebot auch auswärtigen und ausserkantonalen Personen zur Verfügung steht, kann nicht in jedem Fall ein Abgleich mit den Einwohnerkontrolldaten vorgenommen werden. Entsprechend liegt gemäss Einschätzung der Erfa-Einwohnerkontrollen der Schluss nahe, dass künftig Buchungen nur vor Ort am Schalter möglich sein werden. An der bisherigen Einschätzung der Zuger Gemeinden, wonach die Nachfolgelösung gravierende Nachteile mit sich bringt, hat sich keine Änderung ergeben. Der Verkauf der neuen «Tageskarte Gemeinde» wird zu einem substanziellen Mehraufwand führen. Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zug ist es zu keinem Abbau der Bezugsmöglichkeiten von attraktiven Angeboten der SBB gekommen, es haben sich lediglich die Distributionskanäle verändert. Die detaillierten Ausführungen des Stadtrates: Link
Stadtpräsident André Wicki informierte den GGR darüber, dass Zug Tourismus das Angebot für die Ausstellung der Spartageskarte übernehme.
Die SVP-Fraktion begrüsste die Lösung, aber es seien noch diversen Fragen offen, sie wünschte sich eine Pilot-Phase mit Zug Tourismus.
Die FDP-Fraktion vermisste den guten alten Service Public, begrüsste jedoch die Lösung mit Zug Tourismus.
Die SP-Fraktion lobte die neue Lösung, sie schaffe einen Mehrwert für die Bevölkerung.
Ergebnis: Der Antrag auf Erheblicherklärung wurde mit 25:11 Stimmen angenommen.
Interpellation der SVP-Fraktion betreffend «WWZ – Remedur ist angesagt!»
Die Interpellantin stellte dem Stadtrat zur Unternehmensführung der WWZ einige Fragen. Die Antworten im Detail: Link
Die SVP-Fraktion wies bereits vor einiger Zeit auf den Missstand der WWZ-Aktien hin. Die WWZ möchte am Telecom-Bereich festhalten und die Fraktion sei gespannt, ob das aufgehe. Die Stadt Zug vertraue der WWZ, verschleudere hier aber Geld. Die WWZ erstelle zwar einen Nachhaltigkeitsbericht, aber keinen Vergütungsbericht – Transparenz fehle. Die WWZ hätte sich auf das Kerngeschäft der Energie- und Wasserversorgung zu konzentrieren. Die Fraktion möchte keine weiteren Abschreibungen auf die WWZ-Aktien. Sie beantragte Kenntnisnahme und Abschreibung der Interpellation.
Die FDP-Fraktion nahm die Antworten des Stadtrates ebenfalls zur Kenntnis und kündigte an, zu einem späteren Zeitpunkt einen Vorstoss machen.
Die GLP-Fraktion fragte, warum sich die Stadt Zug in die Privatwirtschaft einzumischen hätte. Jedoch sei die WWZ als Grundversorgerin von Energie und Wasser nicht irgendein Unternehmen, die Stadt Zug solle hier Einfluss nehmen. Die Fragen der SVP seien gerechtfertigt. Auch die GLP-Fraktion kündigte einen späteren Vorstoss an und nahm vorerst Kenntnis von der stadträtlichen Antwort.
Die SP-Fraktion meinte, dass die Antworten des Stadtrates schlüssig seien. Die WWZ als Grundversorgerin sei ein nicht börsenkotiertes Unternehmen. Sie begrüsste es, dass die Stadt Zug Einsitz im Verwaltungsrat habe. Die Versorgungssicherheit sei wichtiger als Dividenden.
Die Fraktion ALG-CSP befand den eingeschlagenen Kurs der WWZ gut. Die Aufgabe der WWZ als Grundversorgerin sei höher einzuschätzen, als Dividenden zu erzielen. Es mache ggf. Sinn, wennEinzelaktionäre an der WWZ-Generalversammlung Einfluss nehmen und die gewünschte Richtung weisen würden. Die Fraktion würde es begrüssen, wenn die Stadt Zug Mehrheitsaktionärin werden würde, um mehr Einfluss zu haben.
Ergebnis: Die Interpellationsantwort wurde zur Kenntnis genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der SVP-Fraktion betreffend «WWZ – strategisch neu ausrichten, zu Gunsten von Effizienz und Transparenz!»
Die Interpellantin stellte dem Stadtrat zur WWZ eine Reihe von Fragen. Die detaillierte Antworten: Link
Die SVP-Fraktion fand es erstaunlich, dass der Stadtrat und WWZ die Grösse des Verwaltungsrats als angemessen bezeichneten und forderte mehr Kompetenz im Energie-Bereich im VR. Die Fraktion begrüsste die Überprüfung der Corporate Governance-Strategie.
Die GLP-Fraktion pflichtete der SVP bei, dass ein kleinerer VR effizienter sei. Jedoch habe der Einsitz der Gemeinden seine Berechtigung.
Ergebnis: Die Interpellationsantwort wurde zur Kenntnis genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Die nachfolgenden Traktanden wurden auf die nächste Sitzung verschoben
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link