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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 17. Juni 2025
Überweisung parlamentarische Vorstösse
Motion D. Meyer, GLP, und Mitunterzeichner, betreffend «Zuger Vorrang»
Die Motion verlang, dass in einem Reglement festgelegt wird, nach welchen Regeln die Vergabe der geförderten Wohnungen in der Stadt Zug erfolgen. Davon betroffen sind alle Wohnungen, welche sich im Geltungsbereich der «Verordnung über den preisgünstigen Wohnungsbau» befinden und im Eigentum der Stadt Zug sind oder in denen städtische Finanzen involviert sind bzw. die auf städtischen Parzellen liegen oder im Baurecht abgegeben sind.
Die Mitte Fraktion befand, dass die Motion am Ziel vorbeischiesse und zu sehr ins Detail gehe. Sie beantragte die Umwandlung in ein Postulat bzw. die Nichtüberweisung.
Die FDP-Fraktion schloss sich ebenfalls den Worten der Mitte-Partei an und beantragte die Umwandlung in ein Postulat.
Die SP-Fraktion kam ebenfalls zum Schluss, dass eine Überweisung nicht zielführend sei, da die aufgeführten Kriterien mehr Probleme schaffe, als löse.
Auch die ALG-CSP-Fraktion war für die Nichtüberweisung oder allenfalls die Umwandlung in ein Postulat.
Die GLP-Fraktion als Motionärin war einverstanden, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Die SVP-Fraktion irritierte die vorgenannten Voten. Sie sei klar für eine Überweisung, könne sich jedoch eine Umwandlung in ein Postulat vorstellen.
Ergebnis: Die Umwandlung in ein Postulat wurde durch Zustimmung der Motionäre entschieden. Der Antrag auf Nichtüberweisung wurde im Stimmenverhältnis von 18 zu 19 Stimmen abgelehnt. Das Postulat ist somit an den Stadtrat überwiesen. Der Stadtrat hat für die Beantwortung 12 Monate Zeit.
Postulat der Fraktion Die Mitte betreffend «Transparente Übersicht über die öffentlichen Parkplätze der Stadt Zug»
Der Stadtrat soll eine umfassende Übersicht über die öffentlich zugänglichen Auto- und Velo-Parkplätze in der Stadt Zug erstellenlassen. Ziel ist es, eine solide Basis für die Weiterentwicklung der Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur zu schaffen, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht wird.
Die SVP-Fraktion will Parkplätze erhalten und stimmte der Überweisung zu.
Die ALG-CSP-Fraktion wies darauf hin, dass Menschen mit Beeinträchtigung auf Parkplätze angewiesen sind.
Ergebnis: Das Postulat wurde zur Behandlung überwiesen. Der Stadtrat hat für die Beantwortung 12 Monate Zeit.
Postulat der FDP-Fraktion betreffend «Für mehr Tempo und Verbindlichkeit im Wohnungsbau – Hemmnisse in der Stadtverwaltung abbauen»
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Grossen Gemeinderat einen Bericht mit konkreten Mass-nahmen vorzulegen, wie die Umsetzung von Wohnbauprojekten – insbesondere im mittleren und unterem Preissegment – spürbar beschleunigt und erleichtert werden kann.
Keine Fraktionsvoten.
Ergebnis: Das Postulat wurde zur Behandlung überwiesen. Der Stadtrat hat für die Beantwortung 12 Monate Zeit.
Postulat der GLP-Fraktion betreffend «Berücksichtigung des Urheberrechts im Submissionsverfahren»
Immer häufiger legen Architekturbüros in ihren Verträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen urheberrechtliche Vorbehalte fest. Das Postulat verlangt die präzise Anpassung der Beschaffungs- und Vertragsunterlagen: Urheberrechtsverzicht als Zuschlags- bzw. Eignungskriterium, Ausschluss oder Abwertung von Angeboten mit Einschränkungen und die konsequente Verankerung dieser Rechte in allen städtischen Musterverträgen.
Keine Fraktionsvoten.
Ergebnis: Das Postulat wurde zur Behandlung überwiesen. Der Stadtrat hat für die Beantwortung 12 Monate Zeit.
Politische Sachgeschäfte
Stadtkanzlei: Jahresbericht und Jahresrechnung 2024
Die Rechnung 2024 schloss mit einem Ertragsüberschuss von 144 Mio. Franken ab, was vor allem auf weitere Aufwertungen bei den juristischen Personen im Zusammenhang mit dem Übergang zur OECD-Mindeststeuer zurückzuführen ist. Die Steuereinnahmen 2024 beliefen sich auf 374.9 Mio. Franken.
Die Bruttoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen betrugen 37.6 Mio. Franken und die Einnahmen erreichten 1.3 Mio. Franken. Dies ergab 2024 Nettoinvestitionen von 36.3 Mio. Franken. Der budgetierte Aufwand wurde insgesamt ohne den Wegfall der NFA-Beteiligung um 19.1 Mio. Franken unterschritten.
Die GPK stimmte der Jahresrechnung und dem Jahresbericht mit 7:0 Stimmen zu.
Die RPK genehmigte die Jahresrechnung und den Jahresbericht.
Einleitend gab Stadtrat Urs Raschle einen Überblick über die Jahresrechnung, welche sich bei Erträgen von 480,7 Mio. Franken und Ausgaben von 336,7 Mio. Franken mit einem Rekordüberschuss von 144 Mio. Franken sehr gut präsentiere. Der Ertragszuwachs komme von den höheren Steuererträgen der natürlichen und juristischen Personen, hier hätte nach wie die OECD-Steuer Einfluss, sowie von Sondersteuern. Zudem hätten alle Departemente mit ihrer Ausgabendisziplin ebenfalls zu diesem sehr positiven Ergebnis beigetragen. In den ZFA wurden 79.5 Mio. Franken bezahlt. Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen beliefen sich auf 36.3 Mio. Franken. Zu erwähnen sind hier der Neubau Schulanlage Herti, der Neubau Notzimmer, die Stadtentwässerung, die General-Guisan-Strasse, die Umrüstung der Fussballfelder in der Herti-Nord auf Kunststoffbelag, die Sanierung der Alpen- und Gotthardstrasse, die Verkehrsberuhigung Industriestrasse und der Ersatz von Fahrzeugen für den Werkhof.
Für die kommenden Jahre sehe der Stadtrat nicht abschliessend folgende Herausforderungen auf sich zukommen: Hohe Lebenshaltungskosten, Mietpreise, Verfügbarkeit an Mietflächen, Fachkräftemangel, tiefere Fiskalerträge aufgrund der 8. Steuerrevision, Folgen der Kriege, Unsicherheiten im politischen, nationalen und internationalen Umfeld und der Aufwandswachstum der Stadt Zug.
Die Stadtfinanzen seien mit einer Eigenkapitalquote von 87 % gesund und somit in der Lage, die hohen anstehenden Investitionen zu meistern. Die Stadt Zug hätte in guten Zeiten vorgesorgt und die in Zukunft geplanten Investitionen von 134.6 Mio. Franken können erfolgsneutral von den Vorfinanzierungen erfolgen. Doch sei ab Budget 2026 und für die kommenden Jahre infolge negativ erwarteter Wirtschaftsentwicklung kein Steuerrabatt zu gewähren (Potential von ca. 9.1 Mio. Franken) und eine Erhöhung des Steuerfusses um 1 % (Potential von ca. 4.9 Mio. Franken) in Betracht zu ziehen.
GPK-Präsident Philip C. Brunner dankte den Steuerzahlenden, der Verwaltung für ihren Effort und ihr Engagement sowie deren Sparfokus, den Mitarbeitenden der gesamten Stadt Zug, besonders dem Finanzdepartement um Departementssekretär Andreas Rupp, Dominique Sélébam und Monika Hager. Er bedankte sich beim Stadtrat für seine Budgettreue, dem GGR und den Kommissionen für den besonderen Einsatz fürs Wohlergehen der Stadt Zug und deren Einwohnenden. Der historische Gewinn von 144 Mio. Franken Gewinn sei aufgrund höherer Fiskalerträge natürlicher und juristischer Personen sowie höherer Sondersteuererträge zu Stande gekommen. In seiner Tour d'Horizon widmete er sich verschiedenen Themen. Erstens erwähnte der GPK-Präsident nochmals die Bildung von Rückstellungen von 22 Mio. Franken infolge PFAS-Belastung. Zweitens: Das Konto Spezialfinanzierungen für die Stadtentwässerung sei mit 6,9 Mio. Franken nach wie vor im Minus. Die Spezialfinanzierung müsse innert 30 Jahren ausgeglichen sein. Die Gebühren hierzu seien momentan rund 15% zu tief und so komme jährlich ein Defizit von 2 Mio. Franken hinzu. Die Vorlage des Stadtrates sei hierzu noch pendent. Der Kanton Zug plane zudem, die Gemeinden im Bereich der Entwässerung zu unterstützen. Drittens: Die langfristigen Verbindlichkeiten der Stadt Zug seien mit CHF 275'000 sehr tief.
Herausfordernd werde die Entwicklung der Personalkosten. Eine weitere Herausforderung sei der ZFA. Dieser betrug 2024 79,5 Mio. Franken – Prognose steigend.
Obwohl die Stadt Zug finanziell sehr gut aufgestellt sei, ermahnte der GPK-Präsident den Stadtrat, demütig zu bleiben. Es gebe wegen der angespannten Wirtschaftslage und den verschiedensten Konflikten auf der Welt genügend Risiken.
Die GPK stellte folgende Anträge. Die Jahresrechnung und der Jahresbericht seien zu genehmigen, aus dem Ertragsüberschuss seien 75 Mio. Franken für die Vorfinanzierung Sportanlagen Herti zu verwenden, 20,58 Mio. Franken Steuerausgleichsreserven zu bilden, 1,44 Mio. Franken für den Fond Bevölkerungsbefragung zu verbuchen und 47 Mio. Franken ins Eigenkapital zu übertragen. Die elf Verpflichtungskredite über 10,4 Mio. Franken sowie die getätigten Ausgaben von CHF 9,3 Mio. Franken seien zu genehmigen.
Die GLP-Fraktion freute sich über das tolle Resultat und lobte die Budgetdisziplin. Erinnerte aber an das Klumpenrisiko und mahnte, es könne auch wieder zur Talfahrt kommen. Es brauche nun Mut und Weitblick. Qualitatives Wachstum sei anzustreben.
Die FDP-Fraktion bedankte sich beim Stadtrat und der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Der Überschuss von 144 Mio. Franken erlaube es, Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen. Die OECD-Steuer bestimme bestimmt noch die nächsten 2 Jahre. Aber danach werden Einnahmeneinbrüche kommen. Der Stadtrat solle deshalb vorsichtig agieren. Das Budget wurde seitens der Verwaltung eingehalten, das sei lobenswert. Die Verwendung des Überschusses soll wie von der GPK vorgeschlagen für die Vorfinanzierung der Sportanlagen sowie für Steuerrücklagen verwenden werden. Jedoch brauche es keine Äufnung von Fonds.
Die ALG-CSP-Fraktion dankte der Stadtverwaltung für den gewissenhaften Umgang mit dem Budget. Mahnte dazu, dass die Anliegen der betagten Bevölkerung nicht vernachlässigt werden dürfe. Die Fraktion fand zudem, dass die sinkende Sozialhilfeempfängerzahl kritisch zu betrachten sei. Es scheine so, als importiere Zug Millionäre und exportiere Sozialhilfeempfänger in die umliegenden Kantone. Auch erinnerte die Fraktion an die Knappheit an städtischen Angeboten für Familien und Kinder.
Auch die SP-Fraktion dankte den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung herzlich für ihr grosses Engagement. Trotz steigender Arbeitslast wurden die Budgets eingehalten. Der Fraktion bereitete die wachsende Schere zwischen Arbeitsplätzen und Einwohnerschaft Sorgen. Die Zusammensetzung der Steuereinnahmen sei fragil. Rund 95 Prozent der Erträge generieren juristische Personen. Das sei sozial, politisch und wirtschaftlich riskant. Die SP forderte den Stadtrat auf, Gestaltungswillen zu zeigen. Es sei Zeit, kritisch zu hinterfragen und zu handeln. Die SP erwartete eine Strategie, die auch auf die Bedürfnisse der Menschen in der Stadt höre, und denen Priorität einräume.
Die Mitte Fraktion blickte gelassen in die Zukunft, denn für die grossen Investitionen wie Schulhäuser oder Sportanlagen seien die Voraussetzungen geschaffen. Sie dankte der Verwaltung für ihre Budgetdisziplin. Sie möchten dem Stadtrat zwei Sachen auf den Weg geben: Erstens eine langfristige Planung zu realisieren, wie mit Überschüssen umzugehen sei und zweitens, dass er Demut und Bescheidenheit an den Tag legen soll. Sie stimmte der Jahresrechnung und dem Jahresbericht zu. Sie unterstützte zudem die GPK-Anträge, Steuerreserven zu bilden und die Vorfinanzierung der Sportanlagen zu tätigen. Die restlichen Anträge würden sie nicht unterstützen.
Die SVP-Fraktion nahm das gute Ergebnis ebenso freudig zur Kenntnis. Die Fraktion bedankte sich daher bei den Zuger Steuerzahlenden. Die Stadt Zug sei ein attraktiver Werkplatz. Anbetracht des Rekordüberschusses müsse eine erneute Steuersenkung diskutiert werden. Die SVP-Fraktion sprach sich für die Anträge der GPK aus.
Der Stadtrat, in der Person von Finanzvorsteher Urs Raschle, empfahl, sämtliche Anträge der GPK abzulehnen und den kompletten Überschuss von 144 Mio. Franken dem Eigenkapital zukommen zu lassen.
Ergebnis: Die Jahresrechnung und der Jahresbericht 2024 wurden genehmigt.
Anträge:
Der Antrag der GPK um Ergänzung der Ziff. 2 «Aus dem Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung 2024 werden für die Vorfinanzierung Sportanlagen Herti Nord CHF 75.0 Mio. verwendet. Die bestehende Position von CHF 2.0 Mio. auf dem Konto 2930.52, Vorfinanzierung Sportanlagen Herti Nord, wird um CHF 75.0 Mio. erhöht. Der Name ist auf Sportanlagen anzupassen» wurde mit 36:0 Stimmen zugestimmt.
Der Antrag der GPK um Ergänzung der Ziff. 3 «Aus dem Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung 2024 werden für die Steuerausgleichsreserven CHF 20'577'850.68 verwendet (Erhöhung auf CHF 140.0Mio.): Der aktuelle Bestand beträgt CHF119'422'149.32. Das Konto 2940.01, Steuerausgleichsreserven, wird um CHF 20'577'850.68 auf CHF 140'000'000.00 erhöht» wurde mit 35:0 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
Der Antrag der GPK um Ergänzung der Ziff. 4 «Aus dem Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung 2024 werden für den Fonds Bevölkerungsbefragung bzw. partizipativer Projektwettbewerb CHF1'440'021.97 (1%) eingesetzt. Der Betrag von CHF1'440'000.00 wird auf das Konto 2910.53, Massnahmen Stadtzuger Bevölkerung, verbucht» wurde mit 11:23 Stimmen abgelehnt.
Die ALG-CSP-Fraktion stelle den Antrag um Ergänzung der Ziffer 4 «Aus dem Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung 2024 von 20 Mio. Franken für die Schaffung einer Vorfinanzierung für Alterswohnungen». Der Antrag wurde mit 20:16 Stimmen angenommen.
Der Antrag der GPK um Ergänzung der Ziff. 5 «Der Ertragsüberschuss von CHF 144'002'197.16 wird nach Abzug der Überschussverwendung von CHF 97'017'872.65 mit CHF 46'984'324.51 auf das Konto 2999, kumulierte Ergebnisse Vorjahre, verbucht» wurde stillschweigend angenommen.
Der Antrag der GPK um Ergänzung der Ziff. 6 um den Zusatzsatz «Die Abrechnungen der in der Jahresrechnung 2024 auf Seite 71 aufgeführten elf Verpflichtungskredite mit einem Gesamtkredit von CHF 10'373'649.15 und getätigten Ausgaben von CHF9'253'884.50» wurde stillschweigend angenommen.
Schlussabstimmung: Der angepasste Beschlussesentwurf wurde mit 35:0 Stimmen angenommen.
Städtebau und Planung: Bebauungsplan Metalli, Plan Nr. 7518 mit Umweltverträglichkeitsbericht, 1. Lesung
Die Integration eines Hochhauses sowie die Aufstockungen oder Ersatzbauten entsprechen der Verdichtungsstrategie gemäss kantonalem Richtplan und bieten die Möglichkeit, zusätzliche Freiräume und Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen. Mit der vorliegenden Revision des rechtskräftigen Bebauungsplans Metalli, Plan Nr. 7082, wird die planungsrechtliche Grundlage für eine der zentralen Lage angemessenen Transformation des Areals geschaffen, welche insbesondere auch eine Öffnung zum Stadtraum mit sich bringt. Wichtige identitätsstiftende Elemente wie die glas überdeckte Halle und die Passagen sollen erhalten bleiben. Dies trägt dazu bei, den Charakter des Areals zu bewahren, während gleichzeitig eine Modernisierung und Transformation stattfindet. Die vorgeschlagene Weiterentwicklung ermöglicht maximal (ober- und unterirdisch) 88’900 m2 anrechenbare Geschossfläche (aGF), was einer Ausnützungsziffer (AZ) von 3.80 (oberirdische AZ 3.42) entspricht. Die oberirdische Mehrausnützung beträgt mit dem revidierten Bebauungsplan 21’790 m2aGF. Diese zusätzlich zulässige aGF wird vor allem für Wohnen und Dienstleistungen verwendet. Die Verkaufsflächen für den Detailhandel sowie die Gastroflächen bleiben praktisch unverändert. Im Bebauungsplan Metalli werden die geforderten preisgünstigen Wohnungen gemäss der Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» umgesetzt. Das Richtprojekt sieht 160 neue Wohnungen vor (netto 130 Wohnungen), davon 64 preisgünstige. Der Bebauungsplan Metalli und der unveränderte Bebauungsplan Bergli ermöglichen insgesamt 900 Parkplätze für den motorisierten Individualverkehr, womit der Schwellenwert für die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erreicht wird. Mit der vorgesehenen Verdichtung der Nutzungen wird das Parkplatzangebot gegenüber heute nicht erhöht. Der Bebauungsplan umfasst rund 550 Veloabstellplätze. Mit der Revision des Bebauungsplans Metalli wird die planungsrechtliche Grundlage für eine städtebaulich angemessene und baulich rücksichtsvolle Weiterentwicklung des zentral gelegenen Areals gelegt. Mit dem geplanten Richtprojekt werden identitätsstiftende, von der Bevölkerung geschätzte Elemente des bestehenden Metalli-Areals bewahrt. So werden beispielsweise weiterhin überdachte Passagen angeboten. Gleichzeitig wird eine innere Verdichtung ermöglicht, wodurch der Forderung nach haushälterischer Nutzung des Bodens entsprochen wird und zusätzliche Flächen für Wohnen und Gewerbe, davon auch preisgünstig, an zentraler Lage geschaffen werden, ergänzt durch den neuen Metalliplatz sowie aufgewertete bestehende Plätze.
Die BPK stimmte der Vorlage mit 8:1 Stimmen zu.
Die FDP-Fraktion unterstützte die Anträge des Stadtrates und der BPK einstimmig. Die Stadt könne sich glücklich schätzen, dass mit der Zug Estates eine Eigentümerschaft am Schaffen ist, welche mit der Metalli ein Stück Zug weiterentwickelt und zur Lebensqualität beiträgt. Der Bebauungsplan ist ein Zeichen für den wirtschaftlichen Erfolg und von dem damit verbundenen Wachstum können alle profitieren.
Die Fraktion der ALG-CSP unterstützte den überarbeiteten Bebauungsplan. Die Fraktion freute sich darüber, dass mehr preisgünstiger Wohnraum entsteht. Der ausführliche Umweltverträglichkeitsbericht sei interessant. Zentrale Anliegen der Fraktion seien, dass die Begrünung des Areals auch wirklich umgesetzt werde. So könne der Erhitzung der Stadt entgegengewirkt werden. Die Fraktion hoffte, dass noch mehr Immobilientwickler ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und nicht nur ein Auge auf Maximalrenditen haben.
Die Mitte-Fraktion schloss sich den Vorrednerinnen an. Die Unterführung müsse aufgewertet werden. Die Gebäudehöhe im Bereich E entlang der Industriestrasse sei mit 30 Metern schon hoch und würde zu einem Riegel werden. Auch das geplante 80 Meter-Hochhaus sei aus ihrer Sicht kein Mehrwert, wenngleich gemäss Reglement zulässig. Zwar werde mit dem neuen Metalliplatz ein offener Raum geschaffen, der Bärenplatz und das Restaurant Bären verschwinde jedoch hinter dem Hochhaus.
Die SP-Fraktion meinte: Es gehe doch. Der Bebauungsplan werde ein Mehrwert für Zug sein. Insbesondere vom Bahnhof her werde der neue offene Platz zu einem neuen Begegnungsort werden. Die Berührungspunkte seitens Restaurant Bären könnten noch überdacht werden. Dass preisgünstiger Wohnungsbau entstehe, begrüsste die Fraktion ebenfalls. Das sei der 2000-Wohnunginitiative zu verdanken. Ein Augenmerk gelte den neuen Veloanstellplätzen. Diese sollen gut zugänglich und attraktiv sein.
Die GLP-Fraktion fand das Resultat erfreulich. Es sei auch ein Resultat eines umfassenden Einbezugs der Bevölkerung.
Die SVP-Fraktion räumte ein, dass der Bebauungsplan nun viel bezahlbaren Wohnungsraum biete und dass dies der Zuger Bevölkerung diene. Der Bebauungsplan soll eine gute Balance zwischen Wohnen, Gewerbe und Freiflächen bieten und so die Lebensqualität verbessern.
Ergebnis: Der Antrag der ALG-CSP um Ergänzung der Ziff. 1 «Eine klimaangepasste und nachhaltige Überbauung» wurde mit 10:25 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag der ALG-CSP um Ergänzung der Ziff. 8 Abs 4 «Mindestwohnanteils von 50% auf 60%» wurde mit 7:26 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Antrag der SP um Ergänzung der Ziff. 8 Abs. 8 «Anstelle von preisgünstigem Wohnraum kann in besonderen Fällen, insbesondere wenn dies städtebaulich geboten ist, im Erd- bzw. Sockelgeschoss preisgünstiger Gewerberaum für das auf die lokalen Bedürfnisse ausgerichtete Kleingewerbe oder preisgünstiger Kultur- und Begegnungsraum im Umfang von maximal 10% der preisgünstigen Wohnflächen geschaffen werden» wurde mit 10:25 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag der SP um Streichung der Ziff. 8 Abs. 9 wurde mit 11:24 Stimmen angelehnt.
Die Vorlage wurde in 1. Lesung beraten.
Die nachfolgenden Traktanden wurden auf die kommende Sitzung verschoben.