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Stadthaus
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6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Stadt Zug öffnet Kunstrasenplatz für die Bevölkerung
Der Kunstrasenplatz 3 in der Herti Allmend neben dem Fussballstadion wird ab Montag, 4. Mai 2026, im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Ende der Herbstferien am 18. Oktober 2026 für die Bevölkerung geöffnet. Damit schafft die Stadt Zug zusätzlichen Raum für Sport, Bewegung und Begegnung für Kinder, Jugendliche, das Quartier und die breite Bevölkerung. Der Kunstrasenplatz 3 steht täglich von 08.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung, sofern keine exklusiven Belegungen wie Trainings oder Spiele stattfinden und kein Feiertag betroffen ist. Vereinstrainings finden in der Regel werktags ab 17.30 Uhr statt, an den Wochenenden werden Spiele ausgetragen.
«Wir öffnen unsere Sportanlagen gezielt für die Bevölkerung und schaffen zusätzlichen Raum für Bewegung, Begegnung und Gemeinschaft im Herti Quartier», sagt Stadtrat Etienne Schumpf, Vorsteher des Bildungsdepartements. «Kinder und Jugendliche erhalten so einen einfachen Zugang zu attraktiven Sportflächen und Freizeitanlagen.» Mit dem Pilotprojekt reagiert die Stadt Zug auf die wachsende Nachfrage nach frei zugänglichen Sport- und Bewegungsflächen. Ziel ist es, die bestehende Infrastruktur noch besser auszulasten und einen Beitrag zu Bewegung, Gesundheit und sozialer Begegnung zu leisten. Gerade im städtischen Raum mit begrenztem Platzangebot gewinnt die Mehrfachnutzung bestehender Anlagen zunehmend an Bedeutung. Die Wahl fiel auf den Kunstrasenplatz 3, da dieser in unmittelbarer Nähe eines Spielplatzes sowie einer öffentlichen WC-Anlage liegt. Zudem bieten Sitzgelegenheiten entlang des Weges die Möglichkeit, das Geschehen vor Ort mitzuverfolgen.
Bislang waren Kunstrasenplätze ausserhalb der Vereinsnutzung nicht öffentlich zugänglich. Ausschlaggebend waren unter anderem mögliche Risiken wie Schäden am Belag, Nutzungskonflikte, Lärm oder Littering. Das Pilotprojekt soll aufzeigen, ob diese Effekte tatsächlich auftreten und welcher Aufwand für Betrieb, Unterhalt und Reinigung entsteht. Für alle Nutzenden gilt die Benützungsordnung der Stadt Zug. Die Stadt Zug bittet um sorgfältigen Umgang mit der Anlage, Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft sowie die korrekte Entsorgung von Abfällen.
Begleitend zum Pilotprojekt wird ein strukturiertes Feedbackverfahren durchgeführt. Die Bevölkerung und die Nachbarschaft sind eingeladen, Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Diese fliessen in die Auswertung ein und bilden die Grundlage für eine mögliche dauerhafte Öffnung oder Ausweitung des Angebots.
