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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 26. Mai 2026
Traktandenliste
Der Antrag der SVP-Fraktion, die Traktanden 7 und 8 seien dem Traktandum 6 vorzuziehen, wurde mit 10 zu 21 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Dem Antrag FDP-Fraktion, die Traktanden 8.1, 8.2 und 8.7 betreffend ÖV nacheinander zu behandeln, wurde mit 36 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.
Dem Antrag FDP-Fraktion, Traktandum 6.2 vor Traktandum 6.1 zu beraten, wurde mit 34 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Überweisung parlamentarischer Vorstösse
Postulat D. Meyer (GLP) und D. Blank (FDP) vom 21. April 2026 betreffend Einführung von «Rondellen» bei Strassenabläufen
Mit dem Postulat wird der Stadtrat eingeladen, zu prüfen, ob eine systematische und flächendeckende Kennzeichnung von Einlaufschächten durch sogenannte «Rondellen» ermöglicht werden soll, worauf sich dabei die geschätzten Kosten belaufen würden, und ob eine Kombination mit weiteren Sensibilisierungsmassnahmen sinnvoll ist. Die Massnahmen sollen dem Gewässerschutz und der Vermeidung unbeabsichtigter Zuführung von Schadstoffen in natürliche Gewässer dienen.
Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.
Politische Sachgeschäfte
Ägeristrasse 40; Gesamterneuerung und Erstellung Kirschdepot, Objektkredit
Das Remisengebäude an der Ägeristrasse 40 (Baujahr 1884) soll unter der Bezeichnung «Kirsch-Depot» eine neue öffentliche Nutzung erhalten. Das Kirsch-Depot repräsentiert ein wichtiges Stück Zuger Kultur- und Wirtschaftsgeschichte, hält das immaterielle Kulturgut der Zuger Chriesi- und Kirschbrandtradition lebendig und trägt als Treffpunkt und Veranstaltungsort zur Belebung der Zuger Altstadt bei. Die Liegenschaft wird unter Denkmalschutz gestellt und in Abstimmung mit dem kantonalen Amt für Denkmalpflege und Archäologie erneuert. Das Gebäude soll in seiner Substanz erhalten, gesamterneuert und mit energetischen Anpassungen an die heutigen Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften angeglichen werden. Das Erdgeschoss wird dabei vielseitig nutzbar konzipiert, sodass dort sowohl Veranstaltungen der «Zuger Kirschwasser Gesellschaft» wie auch Anlässe und Versammlungen bis 50 Personen von verschiedenen Zuger Vereinen, Gruppen oder Firmen möglich sind. Ausserdem soll eine historische Schaubrennerei integriert werden, die den Brennprozess und die Kirschwasserproduktion erlebbar machen. In den oberen Geschossen wird eine Sammlung von Objekten und Dokumenten zur regionalen Kirschbrennerei (seit 1798) als Schaulager eingerichtet, welches im Rahmen von Führungen besichtigt werden kann. Eine neue vertikale Erschliessung soll die Geschosse innenräumlich verbinden. Die entsprechende Infrastruktur (Zugänge, Fluchtwege, Bar, WC, Garderobe etc.) wird bereitgestellt. Für die Gesamterneuerung der Ägeristrasse 40 wird ein Objektkredit von 3.48 Mio. Franken beantragt und parallel dazu vom Präsidialdepartement eine Subventionsvereinbarung für die «Zuger Kirschwasser Gesellschaft» dem GGR vorgelegt. Detaillierte Informationen sind im RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Die Bau- und Planungskommission (BPK) stellte den Antrag, die Ziff. 5 betreffend das fakultative Referendum aus dem Beschlussentwurf zu streichen und stimmte diesem Antrag mit 9:1 Stimmen zu. In der Schlussabstimmung stimmte die BPK der Vorlage mit 9:1 Stimmen zu.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) folgte dem Antrag des Stadtrates und empfahl die Vorlage mit 5:1 Stimmen zur Annahme.
Ergebnis:
Den Antrag FDP-Fraktion «Wenn das Kirschdepot-Projekt nicht umgesetzt wird, soll der Stadtrat zu einem überarbeiteten Bauprojekt die BPK informieren» wurde vom Stadtrat übernommen.
Die BPK zog ihren Antrag zurück, die Ziff. 5 betreffend das fakultative Referendum aus dem Beschlussentwurf zu streichen.
Ergebnis der Schlussabstimmung: Dem Beschlussentwurf wurde mit 27 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Der Antrag der SVP-Fraktion auf ein Behördenreferendum wurde mit 9 zu 24 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Verein Zuger Kirschwasser Gesellschaft; Drei Beiträge: Einmaliger Beitrag an die Erstellungskosten einer Sammlungsausstellung zum Zuger Brauchtum der Kirschbrennerei- und Kirschenkultur; einmaliger Beitrag an die Einrichtung und Inbetriebnahme des Kirsch-Depots an der Aegeristrasse 40; wiederkehrender Beitrag an den Betrieb des Kirsch-Depots und Subventionsvereinbarung für die Jahre 2028 bis 2031
Mit der Zuger Kirschwasser Gesellschaft hat sich ein neuer Verein formiert, der das Wissen rund um die 600-jährige Chriesi- und Kirschwasser-Tradition um den Zugersee vermitteln will. Dafür soll im ehemaligen Brennereigebäude an der Ägeristrasse 40 ein Schaulager – genannt «Kirsch-Depot» – eingerichtet werden, welches vom Verein betrieben wird. Damit entsteht ein Kompetenzzentrum für die Zuger Kirschenkultur, und das Vereinswesen sowie die Belebung der Altstadt werden gestärkt. Inhaltliche Grundlage für das «Kirsch-Depot» bildet die umfangreiche Sammlung zur Zuger Kirsch- und Kirschenkultur von Caroline Lötscher und Ueli Kleeb. Diese weist laut Museum Burg Zug einen hohen kulturhistorischen Wert für die Vermittlung regionaler Themen und Geschichten rund um die Kirschenkultur auf. Mit dem Schreiben vom 2. Juli 2025 ersucht der Verein die Stadt Zug um finanzielle Unterstützung für das Vorhaben. Das Bundesamt für Kultur (BAK), der Kanton Zug sowie private Stiftungen, Gönner und Sponsoren sind ebenfalls bereit, finanzielle Beiträge zu leisten und das Projekt zu unterstützen. Für die vorgesehenen baulichen Vorhaben am Gebäude wurde dem GGR ein separater Antrag durch das Finanzdepartement gestellt. Detaillierte Informationen sind dem RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu entnehmen.
Der Stadtrat beantragte dem Grossen Gemeinderat für die Realisierung des Kirsch-Depots an der Ägeristrasse 40 folgende Beiträge an den Verein Zuger Kirschwasser Gesellschaft: einen einmaligen Beitrag von 100'000 Franken für die Erstellung einer Sammlungsausstellung zum Zuger Brauchtum der Kirschbrennerei- und Kirschenkultur im Jahr 2028, einen einmaligen Beitrag von 50'000 Franken an die Einrichtung und Inbetriebnahme des Kirsch-Depots im Jahr 2028, sowie wiederkehrende Beiträge von dreimal 134'000 Franken (insgesamt 402'000 Franken) für den Betrieb des Kirsch-Depots an der Ägeristrasse 40 von 2029 bis 2031. Insgesamt beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat damit einen Gesamtkredit in der Höhe von 552'000 Franken für die Sammlungsausstellung und den Betrieb des Kirsch-Depot Zug für die vier Jahre von 2028 bis 2031.
Die BPK stimmte der Vorlage des Stadtrats mit 8:2 Stimmen zu.
Die GPK beantragte, die Vorlage des Stadtrats abzulehnen. Die GPK beantragte des Weiteren, die Vorlage zurückzuweisen, mit dem Auftrag, die Subventionsvereinbarung so zu überarbeiten, dass der Verein Zuger Kirschwasser Gesellschaft dazu verpflichtet wird, einen Drittel (ca. 33%) Eigenfinanzierung zu erwirtschaften. Die GPK beantragte ausserdem, den Beschlussentwurf in zwei Punkten anzupassen: die Laufzeit der Subventionsvereinbarung soll um ein Jahr verkürzt und die Sammlung bis spätestens 2030 dem Verein zum Eigentum übertragen werden.
Ergebnis:
Der Stadtrat übernahm die Anträge der GPK, die Laufzeit um 1 Jahr zu kürzen und die Sammlung bis im Jahr 2030 ins Eigentum des Vereins zu übertragen.
Die GPK stellte den Antrag auf Rückweisung verbunden mit dem Auftrag, Governance, Betriebskonzept und Eigenfinanzierung zu überarbeiten.
Die SP-Fraktion stellte den Antrag auf Rückweisung mit dem Auftrag, das Betriebskonzept bzw. die Nutzung öffentlich auszuschreiben.
Bereinigung der Rückweisungsanträge: Der Rat stimmte darüber ab, welchem Rückweisungsantrat der Vorzug gegeben werden solle.
Ergebnis dieser Abstimmung: Der Rat stimmte mit 24 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen für den Antrag der GPK.
Ergebnis der Abstimmung zum Rückweisungsantrag der GPK: Dem Antrag wurde mit 22 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.
Artherstrasse 112 in Oberwil bei Zug, Gesamterneuerung; Objektkredit
Das ehemalige Wohnhaus mit Baujahr 1831 an der Artherstrasse 112 in Oberwil bei Zug liegt an prominenter Stelle direkt am See und ist im Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgeführt. Die Liegenschaft befindet sich seit 1960 im Eigentum der Einwohnergemeinde Zug und wird im Unter- und Erdgeschoss durch die Stiftung Freizeitanlage Oberwil (FZA) mit diversen öffentlichen Kursangeboten bespielt und genutzt. Die FZA durchlief im Jahre 2024 eine Umstrukturierung auf personeller und organisatorischer Ebene, welche sich an Zielen und Werten der Stadt Zug unter Berücksichtigung der «Strategie Zusammenleben» des Bildungsdepartementes orientierte. Es fand dabei eine Überarbeitung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes statt, welche die breite Öffentlichkeit im Rahmen von Umfragen und einer «Open-House-Veranstaltung» miteinbezog. Das Gebäude soll demnach künftig als Begegnungsort für die Quartierbevölkerung etabliert und die nachbarschaftlichen Kontakte sowie das gesellschaftliche Zusammenleben gefördert werden. Eine Machbarkeitsstudie definierte die Sanierungsmassnahmen für das Gebäude im Hinblick auf energetischen, bauphysikalischen und brandschutztechnischen Anforderungen einerseits und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung andererseits. Die Studie wurde von der Kollektiv Juma Architekten GmbH und in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Freizeitanlage Oberwil, der kantonalen Denkmalpflege, der Pro Infirmis, entsprechenden Fachplanern und dem Bildungsdepartement der Stadt Zug erstellt. Sie zeigt auf, dass mit moderaten Eingriffen in die Gebäudesubstanz sowohl die Bedürfnisse der Stiftung und der Bevölkerung wie auch die Anforderungen an den Brandschutz, die Bauphysik und behindertengerechtes Bauen erfüllt werden können. Detaillierte Informationen zu den vorgesehenen baulichen Veränderungen sowie zu Nutzungskonzept und Machbarkeitsstudie können dem RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnommen werden.
Für die Gesamterneuerung der Artherstrasse 112 beantragte der Stadtrat beim Grossen Gemeinderat einen Projektkredit in der Gesamthöhe von 2.92 Mio. Franken.
Die BPK stimmte dem Antrag des Stadtrats mit 10:0 Stimmen zu.
Die GPK empfahl die Vorlage des Stadtrats mit 6:0 Stimmen zur Annahme.
Ergebnis:
Die BPK zog den Antrag zurück, die Ziff. 5 betreffend das fakultative Referendum aus dem Beschlussentwurf zu streichen.
Ergebnis der Schlussabstimmung: Dem Beschlussentwurf wurde mit 35 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.
Nichtbehandelte Geschäfte der vorletzten und letzten Sitzung
Motion der FDP-Fraktion betreffend «Abschaffung der Elternbeiträge für Schullager»
Am 15. Oktober 2025 reichte die FDP-Fraktion die Motion ein mit dem Auftrag, die Elternbeiträge für obligatorische Schullager abzuschaffen und die Kosten künftig über das ordentliche Budget der Stadt Zug zu finanzieren.
Hintergrund: Insgesamt besuchen Schülerinnen und Schüler in ihrer Schullaufbahn mindestens drei Schullager, ohne Wintersportlager.
Die Geschäftsprüfungskommission hat dieses Anliegen im Rahmen der Budgetberatung 2026 bereits aufgegriffen und beantragt, die Elternbeiträge abzuschaffen. Der jährliche Mehraufwand von rund 70'000 Franken ist überschaubar und steht in einem angemessenen Verhältnis zur administrativen Entlastung der Schulen und Familien. Dem Antrag der GPK wurde im Rahmen der Budgetberatung im Dezember 2025 bereits zugestimmt.
Ergebnis:
Die Motion wurde erheblich erklärt und als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Postulat der Fraktion Die Mitte betreffend «Transparente Übersicht über die öffentlichen Parkplätze der Stadt Zug»
Die Mitte-Fraktion verlangt mit ihrem Vorstoss, dass der Stadtrat eine umfassende Übersicht über die öffentlich zugänglichen Auto- und Velo-Parkplätze erstellt. Das Ziel soll sein, eine solide Basis für die Weiterentwicklung der Verkehrs -und Mobilitätsinfrastruktur zu schaffen, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht wird.
Das geografische Informationssystem (GIS) wird seit einigen Jahren in verschiedenen Abteilungen der Stadt Zug eingesetzt, um Infrastrukturdaten räumlich zu verorten und datenbankbasierte Abfragen zu ermöglich. Auch die Abteilung Sicherheit und Verkehr nutzt dieses Werkzeug seit geraumer Zeit und legt damit GIS-Datensätze an. Dadurch steht nicht nur eine Signalisationsdatenbank zur Verfügung, sondern es werden auch sämtliche öffentlichen Parkplätze in der Stadt Zug im städtischen GIS geografisch erhoben und die relevanten Informationen zu den einzelnen Parkplätzen in der Datenbank erfasst. Da die Daten im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips und im Sinne von Open Government Data (OGD) öffentlich einsehbar sind, sammelt beispielsweise auch die Kantonale Gesundheitsdirektion (Fachstelle für Daten und Statistik) OGD-Daten und veröffentlicht diese auf ihrer OGD-Plattform. Grundlage dafür bildet die OGD-Strategie, die der Regierungsrat am 20. September 2022 und der Stadtrat von Zug am 27.September 2022 verabschiedet haben. Die Parkraumbewirtschaftungsdaten, welche von der Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug in einer zentralen Datenbank erfasst werden, werden durch die Geozug Ingenieure AG auf der OGD-Plattform im Parkplatzkataster (öffentliche Parkierung) publiziert und sind öffentlich zugänglich. Um die im Postulat gestellten Fragen zu beantworten und visuell zum grössten Teil selbsterklärend auf einer digitalen Karte darzustellen, wurden die Parkraumbewirtschaftungsdaten in der zentralen Datenbank angepasst und ergänzt. Dank der dezentralen Speicherung aller GIS-Daten erscheinen Änderungen auf der Karte in Echtzeit. Eine detaillierte Auflistung ist zudem in der Antwort des Stadtrates zu finden: RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ergebnis:
Das Postulat wurde zur Kenntnis genommen und als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Interpellation: Strategische Reserve Öffentliche Zone OeIB im Gebiet Lüssi Göbli
Die Interpellanten nehmen Bezug auf den Planungsbericht zur Gesamtrevision der Ortsplanung, wonach für einen Teil des Gebiets Lüssi Göbli eine separate Teilrevision der Zonierung vorgenommen werden soll, in Koordination mit der Gemeinde Baar und der Baudirektion des Kantons Zug. Betroffen sind drei Grundstücke (GS Nr. 4995 und Teile von GS Nr. 1757 auf dem Gebiet der Stadt Zug, sowie GS Nr. 703 auf dem Gemeindegebiet Baar), welche alle in Privatbesitz sind. Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist im RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Ergebnis:
Die Interpellation wurde zur Kenntnis genommen und als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Interpellation: Zukunftsfähige Schulbauten: Tut die Stadt genug, um Kinder und Lehrpersonen vor der zunehmenden Hitzebelastung zu schützen?
Stefan Huber stellte dem Stadtrat im Namen der GLP-Fraktion eine Reihe von Fragen zum Thema Sommerhitze in Schulgebäuden. Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist im RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Ergebnis:
Der Antrag der Fraktionen GLP, ALG-CSP SP auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 15 zu 20 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Ergebnis: Die Interpellation wurde zur Kenntnis genommen und als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Interpellation betreffend «Gebäudetyp E»
Die Interpellanten wollten vom Stadtrat wissen, ob er Kenntnisse betreffend «Gebäudetyp E» hat. Der Stadtrat hat insofern Kenntnis, als der «Gebäudetyp E» Möglichkeiten eröffnen soll, durch innovative Planung nachhaltig, ressourcenschonend und kostengünstiger zu bauen. Es sollen Regeln, Normen, Vorschriften, Standards und dergleichen kritisch hinterfragt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Sicherheitsnormen und Komfortnormen. Normabweichungen sollen unter dem Begriff «Gebäudetyp E» mittels Vereinbarungen zwischen Bauherrschaft und Planenden festgehalten werden. Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist im RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Ergebnis:
Die Interpellation wurde zur Kenntnis genommen und als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Motion M. Amato Mengis, (SP) und Mitunterzeichner vom 11. Dezember 2023 betreffend «Nachhaltig sichere Schulwege in der wachsenden Stadt Zug – damit Zuger Kinder den Schulweg auch in Zukunft sicher und eigenständig zurücklegen können».
Die Motionärinnen fordern, dass die Schulwege auf ihre Sicherheit geprüft werden, allfällige kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen zur Schulwegsicherung geplant und einen Aktionsplan zur konkreten Umsetzung vorgelegt wird. Das Thema sichere Schulwege soll in Zukunft integrativer Bestandteil der Verkehrsplanung sein.
Der Stadtrat legt das «Konzept Schulwegsicherheit vor». Das vorliegende dynamische und departementsübergreifende Konzept erfüllt die Ansprüche in Bezug auf die Mitwirkung, die Überprüfung der Sicherheit und die systematische Umsetzung von kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen zur Verbesserung der «Schulwegsicherheit». Als Aktionsplan dient das «Notiqo», worin ersichtlich ist, was in welcher Priorität umgesetzt werden soll. Das Thema «Schulwegsicherheit» wird damit durch die verwaltungsinterne Vernetzung integrativer Bestandteil der Verkehrsplanung sein. Mit der fortschreitenden Umsetzung des Konzepts wird sich die Anzahl sicherer Schulwege permanent verbessern. Gleichzeitig ist es entscheidend zu erkennen, dass das Thema Schulwegsicherheit nicht ausschliesslich eine Aufgabe der Verwaltung ist, sondern eine gemeinsame Verantwortung darstellt. Ergänzend dazu sind Eltern und Erziehungsberechtigte aufgefordert, einen entscheidenden Beitrag zur Schulwegsicherheit zu leisten, indem sie die Kinder auf deren Schulweg stufengerecht betreuen, sie instruieren und ihnen das Vertrauen schenken, dass sie den Schulweg allein bewältigen können.
Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist zu finden unter: RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ergebnis:
Der Antrag der SVP-Fraktion auf Nichterheblicherklärung der Motion wurde mit 8 zu 27 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Die Motion wurde damit als erheblich erklärt und von der Geschäftskontrolle abgeschrieben..
In Abänderung der Traktandenliste wurde das folgende Traktandum auf Antrag des Ratspräsidenten aufgrund der Anwesenheit von Gästen als letztes Traktandum der Sitzung vorgezogen.
Postulat der SVP-Fraktion vom 13. März 2025 betreffend «Stadt Zuger Honig – ein nachhaltiger Pilotversuch!»
Die SVP-Fraktion fordert den Stadtrat auf, zu prüfen und zu ermöglichen, dass die Stadt Zug während einer dreijährigen Pilotphase interessierten Imkerinnen und Imkern kostenlose Standplätze für Bienenstände auf öffentlichem Grund zur Verfügung stellt. Der Honig soll als «Stadt-Zuger Honig» vermarktet werden dürfen. Zudem sei zu prüfen, ob die Stadt Zug und Zug Tourismus einen Teil als nachhaltiges Geschenkprodukt beziehen. Das Projekt soll öffentlich vorgestellt und bei Interesse erweitert werden können.
Grundsätzlich begrüsst der Stadtrat das Anliegen der Postulanten, nachhaltige lokale Produkte nach seinen Möglichkeiten zu fördern und gegebenenfalls durch den Kauf von Stadtzuger Honig sowie als Abgabe als städtische Geschenke die lokalen Imkerinnen und Imker aktiv zu unterstützen. Schweizer Honig ist Mangelware. Eine Förderung der Imkereien bedeutet daher nicht bloss eine Förderung von nachhaltigem, lokalen Honig, sondern auch die Bestäubungsleistung der Honigbienen, welche wiederum der lokalen Landwirtschaft zugutekommt und zu Mehrerträgen führen kann. Auf der anderen Seite kann eine zu hohe Dichte von Honigbienenvölkern verschiedene negative Auswirkungen haben. Der Wettbewerb um Nahrungsquellen wie Pollen und Nektar kann die Gesundheit der Völker beeinträchtigen. Zudem könnte eine hohe Anzahl von Honigbienen Wildbienen und andere Bestäuberarten in ihrer Nahrungsversorgung beeinträchtigen. Eine ausgewogene Verteilung der Bienenvölker ist daher wichtig, um diese negativen Effekte zu vermeiden und die Bestäubungsleistung zu fördern. Erste Abklärungen beim kantonalen Bieneninspektorat Zug haben ergeben, dass die aktuellen Bienenstände ausreichen, um die Bestäubung der landwirtschaftlichen Kulturen in der Stadt Zug sicherzustellen. Im Stadtzentrum gibt es zwar keine von der Bestäubung stark abhängige landwirtschaftliche Kulturen, trotzdem dürfte das Gebiet für einen Bienenstand aufgrund der vielen Bäume attraktiv sein. Die Stadt Zug ist gerne bereit, auf Anfrage mit dem Zuger Imkerverein sowie dem kantonalen Bieneninspektorat die Frage nach einem Bedarf an zusätzlichen Standplätzen auf dem Gebiet der Stadt Zug zu prüfen. Die ausführliche Antwort des Stadtrates ist im RatsinformationssystemExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Ergebnis:
Das Postulat wurde zur Kenntnis genommen und als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Die restlichen Traktanden wurden auf die nächste Sitzung verschoben.
