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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Ortsplanungsrevision – Gewässerraumfestlegung Teil 1 «Siedlungsgebiet», 1. Öffentliche Auflage
Gestützt auf § 39 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, liegen ab Donnerstag, 13. November 2025, bis und mit Freitag, 12. Dezember 2025, bei der Stadtverwaltung Zug, Gubelstrasse 22, 6300 Zug, Planauflage beim Empfang, jeweils Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgende Dokumente zur öffentlichen Einsichtnahme – und damit mit Einwendungsmöglichkeit – auf:
- Zonenplan – Überlagerung Zone für Gewässerraum Teil 1 «Siedlungsgebiet», datiert 30. September 2025
Während der Auflagefrist können schriftliche Einwendungen zur Gewässerraumfestlegung Teil 1 «Siedlungsgebiet», bevorzugt über das Online-Tool (www.mitwirken-zug.ch) oder postalisch an den Stadtrat von Zug, Postfach, 6301 Zug, eingereicht werden. Die Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Zur weiteren Information und näheren Erläuterung der Inhalte des Zonenplans – Überlagerung Zone für Gewässerraum Teil 1 «Siedlungsgebiet» liegen ebenfalls auf:
- Planungsbericht Gewässerraumfestlegung – Teil 1 «Siedlungsgebiet», datiert 30. September 2025 mit folgenden Beilagen:
- Technischer Bericht zur Gewässerraumfestlegung Teil 1 «Siedlungsgebiet»
- Detailpläne der Gewässer Teil 1 «Siedlungsgebiet»
- Mastertabelle Gewässer Kanton Zug
- Vorprüfungsbericht der Baudirektion
Alle Unterlagen können zudem auf www.baudepartement-stadtzug.ch eingesehen werden. Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist Gabriela Barman, Stadtarchitektin/Abteilungsleiterin oder Kerstin Veit, Projektleiterin Stadtplanung, zur Verfügung.
Zug, 13. November 2025 Baudepartement Stadt Zug
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Städtebau und Planung | 058 728 96 30 | baudepartement@stadtzug.ch |
