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Stadtverwaltung Zug
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6301 Zug
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Ortsplanungsrevision – Nutzungsplanung (Bauordnung und Zonenplan), 1. Öffentliche Auflage

13. November 2025

Gestützt auf § 39 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, liegen ab Donnerstag, 13. November 2025, bis und mit Freitag, 12. Dezember 2025, bei der Stadtverwaltung Zug, Gubelstrasse 22, 6300 Zug, Planauflage beim Empfang, jeweils Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgende Dokumente zur öffentlichen Einsichtnahme – und damit mit Einwendungsmöglichkeit – auf:

  • Bauordnung, datiert 30. September 2025
  • Zonenplan, datiert 30. September 2025

Während der Auflagefrist können schriftliche Einwendungen zur Revision der Nutzungsplanung, bevorzugt über das Online-Tool (www.mitwirken-zug.ch) oder postalisch an den Stadtrat von Zug, Postfach, 6301 Zug, eingereicht werden. Die Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Zur weiteren Information und näheren Erläuterung der Inhalte von Bauordnung und Zonenplan liegen ebenfalls auf:

  • Planungsbericht Nutzungsplanung (Bauordnung und Zonenplan), datiert 30. September 2025 sowie Beilagen 3.1 bis 3.20 gemäss Beilagenverzeichnis im Planungsbericht S. 8

Alle Unterlagen können zudem auf www.baudepartement-stadtzug.ch eingesehen werden. Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist Gabriela Barman, Stadtarchitektin/Abteilungsleiterin oder Delia Landtwing, Projektleiterin Stadtplanung, zur Verfügung.

Zug, 13. November 2025                           Baudepartement Stadt Zug

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