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Baulinienplanung Chollerstrasse, Publikation Rechtskraft

1. Januar 2026

Die Baulinienplanung Chollerstrasse, Plan Nr. 8028, wurde am 16. September 2025 vom Stadtrat festgesetzt (Beschluss Nr. 452.25) und von der Baudirektion am 2. Dezember 2025 genehmigt. Die Baulinienplanung ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen.

Gemäss § 38 Abs. 4 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 wird die Öffentlichkeit hiermit über den genannten rechtskräftigen Beschluss orientiert.

Zug, 1. Januar 2026                 Baudepartement Stadt Zug

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