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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Baubeginn – Baukontrolle – Bauabnahme

Baubeginn
Sind die Auflagen und Bedingungen vor Baubeginn erfüllt, ist dem Baudepartement der Baubeginn anzuzeigen, da die Baufreigabe schriftlich erteilt wird. Das Meldeformular für den Baubeginn finden Sie hier.


Baukontrollen – Bauabnahme
Mit der Baubewilligung werden verschiedene Meldepflichten festgelegt. Die Meldung hat spätestens eine Woche vor der jeweiligen Baukontrolle an die Abteilung Baubewilligungen zu erfolgen. Das Meldeformular finden Sie hier. Dieses können Sie an folgende E-Mail Adresse senden oder per Post zustellen.

Zustellung per E-Mail:                  
baudepartement@stadtzug.ch

Zustellung per Post:                     
Stadt Zug, Baudepartement/Baubewilligungen, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug


Benützung des öffentlichen Grundes
Die Benützung des öffentlichen Grundes z.B. durch Gerüste, Baustelleninstallation usw. erfordert eine zusätzliche Bewilligung des Baudepartementes. Das Gesuchsformular finden Sie hier. Bei dauernder Benützung des öffentlichen Grundes ist das Departement SUS, Sicherheit und Verkehr, der Stadt Zug zuständig.
Für die Benützug werden Gebühren erhoben. Grundsätzlich beträgt die Gebühr für die Benützung des öffentlichen Grundes CHF 0.30 pro m2 und Tag. Für die Benützung von öffentlichen Parkfeldern beträgt die Gebühr
CHF 8.00 pro Parkfeld und Tag (Zentrumsnähe) oder
CHF 4.00 pro Parkfeld und Tag (periphere Standorte).

Zugehörige Objekte