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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Reklamebewilligung

Aussenwerbungen prägen das Stadtbild nachhaltig. Daher braucht es Kriterien und Vorgaben. Das Reklamereglement gibt detailliert Auskunft darüber.
Das Reklamegesuchsformular finden Sie hier.

Bewilligungspflicht
Folgende Reklamen sind in der Stadt Zug bewilligungspflichtig:

  • an Gebäuden angebrachte oder freistehende Reklamen
  • Plakatwände auf privatem und öffentlichem Grund sowie Ortspläne und Informationssysteme
  • Reklamen an öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Anlagen
  • das Anleuchten von Fassaden zu Reklamezwecken sowie das Projizieren von Schriften oder Bildern auf Fassaden zu geschäftlicher Werbung
  • sich bewegende, unbeleuchtete oder selbstleuchtende Reklamen
  • das Verwenden von Fantasiefahnen oder Transparenten zu Reklamezwecken
  • befristete Aktionen oder mobile Werbeträger

 
Einzureichende Dokumente
Für eine Bewilligung ist das Reklamegesuch in zweifacher Ausfertigung mit sämtlichen Unterlagen an das Baudepartement der Stadt Zug, Baubewilligungen, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

  • Vollständig ausgefülltes Reklamegesuchsformular.
  • Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000
  • Fassadenplan und eventuell Schnitt im Massstab 1:50 oder 1:100 sowie Zeichnung der einzelnen Reklamen, eventuell Fotomontage

Kosten
Die Kosten für eine Bewilligung liegen in der Regel zwischen CHF 80.- und 300.-

Zugehörige Objekte

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