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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Betreibungsamt

Das Betreibungsamt ist für sämtliche Betreibungsverfahren in der Stadt Zug und für die Gemeinden Steinhausen und Walchwil zuständig. Es ist fachlich der Aufsichtsbehörde, Obergericht des Kantons Zug, II. Beschwerdeabteilung, Kirchenstrasse 6, Postfach 760, 6301 Zug, unterstellt.

Die Tätigkeit des Betreibungsamtes richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Betreibungen auf Pfändung oder Konkurs, Faust- und Grundpfandbetreibungen, Betreibungen auf Sicherheitsleistung und Wechselbetreibungen
  • Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
  • Aufnahme von Güterverzeichnissen
  • Verwaltung und Verwertung von Grundstücken
  • Erstellen von Auszügen aus dem Betreibungsregister
  • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters


Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Betreibungsauskünfte nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden können. Anfragen über Fax und E-Mail können aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

Betreibungsferien: jeweils 7 Tage vor und nach Weihnachten, Ostern sowie vom 15. bis 31. Juli

Kontodaten:
Postcheck-Konto: IBAN: CH31 0900 0000 8000 1630 3
BIC: POFICHBEXXX

Kontakt

Adresse:  Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug
Telefon:  058 728 93 50
E-Mail:  betreibungsamt@stadtzug.ch

Wünschen Sie eine sichere Mailverbindung?
Dann senden Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular unter:

https://www.privasphere.com/betreibungsamt@stadtzug.ch oder https://p4u.ch/betreibungsamt@stadtzug.ch

Öffnungszeiten:  Mo-Fr 8.00-12.00, 13.30-17.00 

Zahlungsbefehl-Gebühren

Die Zahlungsbefehl-Gebühren (inkl. Zustellung an Schuldner oder Schuldnerinnen und eingeschriebener Rücksendung an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter) betragen für einen Betrag der Ford…
Die Zahlungsbefehl-Gebühren (inkl. Zustellung an Schuldner oder Schuldnerinnen und eingeschriebener Rücksendung an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter) betragen für einen Betrag der Forderung
bis 100 Franken: Fr. 20.30
über 100 bis 500 Franken: Fr. 33.30
über 500 bis 1000 Franken: Fr. 53.30
über 1000 bis 10'000 Franken: Fr. 73.30
über 10'000 bis 100'000 Franken: Fr. 103.30
über 100'000 bis 1'000'000 Franken: Fr. 203.30
über 1'000'000 Franken: Fr. 413.30

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