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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Gastgewerbe

Alkoholabgabe im Gastgewerbe

Wenn Sie in Ihrem Restaurant/Cafe/Bar usw. alkoholhaltige Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöf…

Wenn Sie in Ihrem Restaurant/Cafe/Bar usw. alkoholhaltige Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein. Für generell längere Öffnungszeiten führt der Stadtrat ein Auflage- und Einspracheverfahren durch. 

Kontakt
Fachbereich Bewilligungen, Gubelstrasse 22, 6300 Zug
Telefon: 058 728 99 00
E-Mail: bewilligungen@stadtzug.ch

Gesuchsformulare und Merkblätter (Download):

Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Information Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern ist eine Bewilligung für den Kleinhandel nötig. Diese wird im Kanton Zug durch die Standortgemein…

Information
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern ist eine Bewilligung für den Kleinhandel nötig. Diese wird im Kanton Zug durch die Standortgemeinde des Betriebes ausgestellt. Wer mehrere Abgabestellen führt, braucht für jede eine Kleinhandelsbewilligung.

Kontakt
Fachbereich Bewilligungen, Gubelstrasse 22, 6300 Zug
Telefon: 058 728 99 00
E-Mail: bewilligungen@stadtzug.ch

 

 

 

Öffnungszeiten für Geschäfte und Gastgewerbe

Ladenöffnungszeiten In der Stadt Zug gelten folgende Ladenöffnungszeiten: Montag bis Freitag: 6.00 Uhr bis längstens 19.00 Uhr Samstag: 6.00 Uhr bis längstens 17.00 Uhr Abendv…

Ladenöffnungszeiten
In der Stadt Zug gelten folgende Ladenöffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag: 6.00 Uhr bis längstens 19.00 Uhr
  • Samstag: 6.00 Uhr bis längstens 17.00 Uhr
  • Abendverkauf: am Donnerstag bis 21.00 Uhr


Verschiebung des Abendverkaufs auf Mittwochabend vor Karfreitag
Gestützt auf § 4 Abs. 2 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes bewilligt der Stadtrat für alle Verkaufsgeschäfte die Verschiebung des Abendsverkaufs vom Donnerstag (Vorabend für Karfreitag) generell auf Mittwoch mit Öffnungszeiten bis 21.00 Uhr.

Öffentliche Ruhetage

  • sind die Sonntage, Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten.
  • Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Donnerstag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Freitagabend verlegt.
  • Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Mittwochabend verlegt.

Ladenöffnungszeiten im Dezember
Am Feiertag vom 8. Dezember (Maria Empfängnis) und am Sonntag 17. Dezember 2023 (3. Advent) wird die generelle Öffnung der Verkaufsgeschäfte bewilligt. Es gelten die gesetzlichen Rahmenöffnungszeiten von 10.00 Uhr bis längstens 17.00 Uhr.

Hier finden Sie das Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz des Kantons