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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Taxi in der Stadt Zug

Wer in der Stadt Zug einen Taxibetrieb betreiben und dafür die städtischen Taxistandplätze benützen will, benötigt einen Taxichauffeur-Ausweis. Dafür muss eine Prüfung abgelegt werden.  Es werden Kenntniss über die örtlichen Verhältnisse, das Taxiregelment der Stadt Zug und allgemeine Informationen zum Taxiberuf getestet.

In den Ausbildungsunterlagen erhalten Sie sämtliche Informationen zur Taxiprüfung wie auch zum Lernstoff. Am Schluss der Broschüre finden Sie eine Checkliste sowie das Anmeldeformular zur Taxiortskenntnisprüfung der Stadt Zug.

> Taxi-Broschüre zum download – hier
> Taxi-Reglement vom 1. Januar 2017 – hier (Suchbegriff "Taxireglement" eingeben)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich an die
Abteilung Sicherheit und Verkehr, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug
Telefon +41 58 728 99 00, E-Mail bewilligungen@stadtzug.ch

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