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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Bewilligungen für Gewinnspiele (Tombola, Lotto)

Lotto
Lottospiele gelten als selbstständige Unterhaltungsanlässe. Die Ausgabe der Einsatzkarten und die Ausrichtung der Gewinne haben in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anlass zu erfolgen.

Die Höchstspielsumme für eine Lotterie des kantonalen Rechtes beträgt CHF 20’000.-. Bei Veranstaltungen für gemeinnützige, wohltätige oder kulturelle Zwecke kann die Spielsumme durch den Regierungsrat angemessen erhöht werden. Die Gewinnsumme (Wert der Waren) muss mindestens 50 Prozent der Spielsumme betragen. Die Gewinne dürfen nicht in Geldbeträgen bestehen.
Der Preis einer Einsatzkarte darf höchstens CHF 2.-, der Preis einer Dauerkarte höchstens CHF 40.- betragen. Einsatzkarten dürfen nur während des Anlasses und nur dort, wo dieser stattfindet, verkauft werden.
Die bewilligte Spielsumme darf nicht überschritten werden. Die Bewilligungsgebühr beträgt 2 Prozent der bewilligten Spielsumme.
Innert 10 Tagen nach Abschluss des Anlasses hat der Veranstalter bei der Abteilung Sicherheit und Verkehr, bewilligungen@stadtzug.ch, eine vollständige Abrechnung einzureichen.

Tombola
Tombolas, Preisraten und ähnliche Veranstaltungen dürfen nur in Verbindung mit einem Unterhaltungsanlass oder einer Ausstellung durchgeführt werden.
Die Höchstspielsumme für eine Lotterie des kantonalen Rechtes beträgt CHF 20’000.-. Bei Veranstaltungen für gemeinnützige, wohltätige oder kulturelle Zwecke kann die Spielsumme durch den Regierungsrat angemessen erhöht werden. Die Gewinnsumme (Wert der Waren) muss mindestens 50 Prozent der Spielsumme betragen. Die Gewinne dürfen nicht in Geldbeträgen bestehen.
Der Preis des einzelnen Loses darf höchstens CHF 2.- betragen. Lose dürfen bei Lotterien mit einer Spielsumme bis zu CHF 5'000.- frühestens 14 Tage, bei Lotterien mit einer Spielsumme von über CHF 5'000.- frühestens 20 Tage vor dem betreffenden Anlass verkauft werden. Lose dürfen nur bis zum Betrag der bewilligten Spielsumme verkauft werden.

Die Bewilligungsgebühr beträgt mindestens CHF 50.00 respektive 2 Prozent der bewilligten Spielsumme.
Innert 10 Tagen nach Abschluss des Anlasses hat der Veranstalter bei der Abteilung Sicherheit und Verkehr, bewilligungen@stadtzug.ch, eine vollständige Abrechnung einzureichen.

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