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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Lärmige Arbeiten
Bauarbeiten, die belästigende Geräusche verursachen, dürfen nur in der Zeit von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr ausgeführt werden. In besonderen Fällen können weitergehende zeitliche Einschränkungen angeordnet werden. Zwingende Arbeiten können über die erwähnte Zeit hinaus bewilligt werden.
Arbeiten über den Mittag wie z.B. Belagsarbeiten benötigen eine Bewilligung, die bedingt durch die Kurzfristigkeit auch telefonisch angefordert werden kann. Dies ist möglich in der Zeit von 08.00 bis 11.30 Uhr unter Tel. 058 728 99 00.
Falls die Arbeiten im Zeitraum von 23.00 bis 06.00 Uhr oder an Samstagen von 23.00 bis am Sonntag 23.00 Uhr ausgeführt werden, muss zudem eine Arbeitszeitbewilligung beim Kanton Zug, Amt für Wirtschaft und Arbeit eingeholt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Verkehr | 058 728 99 00 | sicherheit_verkehr@stadtzug.ch |