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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Lärm

Generell bezeichnen wir unangenehme, belästigende oder gar gesundheitsgefährdende Schallereignisse als Lärm. Sei dieser verursacht durch Strassen-, Eisenbahn oder Flugverkehr, Veranstaltungen, Unterhaltsarbeiten, Kuh- oder Kirchenglocken …

Um die Lärmbelastung zu beurteilen und zu begrenzen, legt die Lärmschutzgesetzgebung Planungswerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte für verschiedene Lärmarten fest. Diese sind auf die Lärmempfindlichkeit des belasteten Gebiets abgestimmt und liegen während der Nacht jeweils tiefer.

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