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Grosser Gemeinderat unterstützt Gastgewerbe auch nach «Corona»
Bereits im Frühling 2020 beschloss der Stadtrat, Gastobetrieben unbürokratisch zu helfen und sie durch kostenlose Vergrösserungen von Aussenflächen bei ihrem Betrieb zu unterstützen. Das kam sowohl bei den Gastrobetrieben wie auch der Bevölkerung gut an, wie der Stadtrat in seiner Antwort auf den SVP-Vorstoss festhält. Diese Ausweitung soll auch nach der Corona-Krise bestehen bleiben. Allerdings bedürfe eine solche Erweiterung auch in Zukunft einer Bewilligung. Für das Jahr 2020 werden die Gebühren erlassen und dem Corona-Fonds belastet, wie der Stadtrat weiter auf den Vorstoss der glp-Fraktion erklärt. Hingegen erklärt er eine Anregung der glp-Fraktion als «nicht zielführend», die aktuelle Situation als «Pilotprojekt» zu nutzen und dem Parlament später ein «Konzept» zu unterbreiten. Der Stadtrat argumentiert, die Verwaltung müsse flexibel und situativ auf die Wünsche und Bedürfnisse der Gastronomen eingehen können; ein Konzept veralte schnell.
Der Vorstoss der FDP-Fraktion hat die Bewilligung für Heizstrahler und -pilze zum Inhalt. Auf kantonaler Ebene handelte der Regierungsrat und gab grundsätzlich sein Einverständnis dazu; er empfiehlt den betroffenen Betrieben in Erzeugnisse mit erneuerbarer Energie, d.h. mit Pellets betriebene Geräte zu investieren. Für die Inbetriebnahme solcher Geräte bedarf es einer Bewilligung der städtischen Behörde. Diese werde erteilt, erklärt der Stadtrat zum entsprechenden Begehren der FDP-Fraktion.
Ergebnis: Der Rat ist grundsätzlich mit der Antwort des Stadtrats zufrieden und beschliesst die Abschreibung der drei folgenden Vorstösse:
- Postulat der SVP-Fraktion vom 25. Juni 2020 betreffend «Unbürokratische Hilfe für die Gastronomie für das Jahr 2020 und darüber hinaus!?».
- Postulat der glp-Fraktion vom 18. Juli 2020 betreffend «Unbürokratische und pragmatische Gastropolitik auch nach Corona».
- Postulat der FDP-Fraktion vom 30. Oktober 2020 betreffend «Weiterhin Hilfe für unsere Gastrobetriebe leisten».
Vereidigung
Alexander Kyburz (FDP) legt den Eid als neues Ratsmitglied ab; er ersetzt Joshua Weiss (FDP), der Ende 2020 aus dem Rat zurückgetreten ist. Auch Martin Iten (CSP) wird vom Stadtschreiber vereidigt. Er rückt für Monika Mathers (CSP) nach, die Ende 2020 ihren Rücktritt erklärte.
Wahl neues Mitglied der Geschäftsprüfungskommission
Stefan Hodel (Fraktion Alternative CSP) wird stillschweigend als Nachfolge für Monika Mathers-Schregenberger in die Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Die weiteren Geschäfte und Resultate im Überblick:
Interpellation der Fraktionen SVP und glp vom 14. Januar 2021 betreffend «Umgang mit Aufsichtsbeschwerde: Waren die Missstände auf der Kulturstelle dem Stadtrat längst bekannt?»
Am 29. Oktober 2018 wurde bei der Stadt eine Aufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeitende der Fachstelle Kultur eingereicht. Darin werden mehrfache Verstösse gegen Verordnungen und Umgehung von Bestimmungen vorgeworfen, darunter Missachtung der Ausstandspflicht und Nichteinhalten von Richtlinien und der städtischen Finanzverordnung. In der Antwort auf die Beschwerdeschrift vom 22. Januar 2019 schreibt der Stadtrat, die Vorwürfe seien unzutreffend und unbegründet. Die Antwort schliesst mit folgendem Fazit: «Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung durch die Fachstelle Kultur keinerlei Missstände und keine Vernachlässigung öffentlicher Aufgaben zu erkennen sind. Ebenso wenig ergeben sich Hinweise darauf, dass die Mitarbeiterinnen der Fachstelle klares materielles Recht verletzt, wesentliche Verfahrensgrundsätze missachtet oder wichtige öffentliche Interessen gefährdet hätten.» Angesichts der Ereignisse um die damaligen Stabstelle Kultur stellen die Fraktionen SVP und glp in einer Interpellationen Fragen an den Stadtrat. Sie stellen fest, dass die Berichte der Sonderprüfung durch die Rechnungsprüfungskommission zeigten, dass die Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde in fundamentalem Widerspruch zu den damals tatsächlich vorhandenen Missständen stünden. Auch habe der Stadtrat bis heute keinerlei Konsequenzen aus den Vorkommnissen gezogen.
Ergebnis: Die mündliche Beantwortung des Stadtrates wird zur Kenntnis genommen und die Interpellation von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Motion der SVP-Fraktion vom 6. Dezember 2020 betreffend «Videoübertragung der Ratsdebatte»
Mit ihrem Vorstoss will die SVP den Stadtrat bzw. das Büro GGR beauftragen, die Möglichkeiten einer Live-Übertragung der GGR-Sitzungen per Video aufzuzeigen, inklusive der zu erwartenden Kosten. Begründet wird der Vorstoss damit, dass der GGR infolge der Corona-Krise unter Ausschluss der Öffentlichkeit, quasi «im dunklen Kämmerlein» tagen müsse, und dies sei befremdend. Denn in der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates sei unter Paragraf 27 Absatz 1 festgehalten: «Die Verhandlungen des Grossen Gemeinderates sind öffentlich.» Die Stadt Zug habe eine eigene Kommunikationsabteilung, welche von den GGR-Sitzungen jeweils eine kurze Medienmitteilung der Beschlüsse verfasse. Zudem verfüge die Stadt Zug bereits über einen eigenen Youtube-Videokanal. Somit sollten die Voraussetzungen gegeben sein, mit verhältnismässig geringen finanziellen Aufwand eine Liveübertragung der GGR-Sitzung zu gewährleisten.
Ergebnis: Die Motion wird stillschweigend an den Stadtrat zu Bericht und Antrag überwiesen; dieser hat dafür 12 Monate Zeit.
Motion von Stefan W. Huber (glp) und Michèle Willimann (ALG) vom 15. Dezember 2020 betreffend: «Transparenz durch Offenlegung von Interessenbindungen»
Um lnteressenskonflikte zu vermeiden und faire politische Prozesse zu gewährleisten, sei es in einer liberalen Demokratie selbstverständlich, dass Mitglieder von Parlamenten und Regierungen ihre Interessenbindungen der Bevölkerung offenlegen. Die Offenlegung der Interessenbindungen staatlicher Akteure sei nicht nur auf Ebene Bund, sondern auch in vielen Kantonen für Behördenmitglieder obligatorisch. Doch nicht nur in praktisch allen Kantonen, auch in den meisten Gemeinden gehöre die Offenlegung von Interessenbindungen vor dem Volk zur Normalität. Mit dieser Begründung fordern die Motionäre mit ihrem Vorstoss eine Änderung der Gemeindeordnung. Diese sei so anzupassen, dass Mitglieder des Grossen Gemeinderates und des Stadtrates bei Eintritt in das Gemeindeparlament und die Stadtregierung ihre Interessenbindungen erstmals und anschliessend alle zwei Jahre offenlegen müssten. Bei der Erfassung der Interessenbindungen seien jedoch nur lnteressenbindungen zu erfassen, die für Mitglieder der Legislative und der Exekutive lnteressenskonflikte ergeben könnten.
Ergebnis: Die Motion wird auf Antrag mit 24 zu 11 Stimmen in ein Postulat umgewandelt und zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen; dieser hat dafür 12 Monate Zeit. Ein Antrag auf Nichtüberweisung wird mit 19 zu 14 Stimmen abgelehnt.
Motion von Tabea Zimmermann (ALG), Stefan W. Huber (glp), Gregor Bruhin (SVP), Barbara Gysel (SP), Karen Umbach (FDP) und Christoph Iten (CVP) vom 15. Dezember 2020 betreffend: «Kostenmiete für städtische Liegenschaften»
In der Vergangenheit seien im GGR der Stadt Zug immer wieder Diskussionen um angemessene Mietpreise städtischer Liegenschaften aufgeflammt. Konsens sei stets gewesen, dass mindestens die Kostenmiete anzuwenden sei. Deshalb fordern die Motionärinnen und Motionäre mit ihrem Vorstoss, dass für alle städtischen Liegenschaften, die direkt oder indirekt an Dritte vermietet werden, aus Perspektive der Einwohnergemeinde Zug mindestens die Kostenmiete anzuwenden sei. Falls eine Mietpartei bewusst finanziell entlastet werden soll, sei die finanzielle Entlastung als eine von der Kostenmiete unabhängige Beitragszahlung zu leisten. Diese separate Beitragszahlung gelte es als eigenen Budgetposten einzuplanen und auszuweisen. Richte sich die finanzielle Unterstützung an eine institutionelle Mietpartei, sei zusätzlich eine Leistungsvereinbarung auszuarbeiten, deren Erfüllung für die finanzielle Unterstützung durch die Stadt verbindlich sei. Dies seien zwingende Voraussetzungen für einen transparenten städtischen Finanzhaushalt.
Ergebnis: Die Motion wird stillschweigend zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen; dieser hat dafür 12 Monate Zeit.
Motion vom 18. Dezember 2020 betreffend «Schaffung eines unabhängigen Ratssekretariats für den GGR»
Vertreterinnen und Vertreter aus allen Fraktionen (ausser der FDP) fordern mit ihrem Vorstoss, dass das Büro des GGR das Schaffen eines unabhängigen Ratssekretariats prüfen solle. Zu diesem Zweck sei eine 11er-Spezialkommission einzusetzen, die dem Parlament entsprechende Vorschläge unterbreite. Als Aufgaben einer Ratssekretärin oder einem Ratssekretär sehen die Motionärinnen und Motionäre das Führen des Sekretariat des GGR und dessen Kommissionen und das Sicherstellen der Verbindung mit dem Stadtrat und der Verwaltung. Das Ratssekretariat würde dem GGR d.h. dem Büro GGR unterstellt. Bereits heute verfügten zahlreiche Gemeindelegislativen über ein Ratssekretariat, die Stadt Zug könnte bei der Umsetzung auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Die Motionärinnen und Motionäre sehen mehrere Vorteile in einer solchen Lösung: Es würden grössere personelle und fachliche Ressourcen entstehen, welche den Rat leistungsfähiger und die Ratsarbeit effizienter machen, das Milizparlament bekomme gegenüber der professionellen Stadtverwaltung mehr Gewicht, die Einflussnahme der Verwaltung auf das Parlament werde verringert und die Gewaltenteilung werde effektiv verwirklicht und die Aufsichtsaufgaben des Rates gegenüber der Exekutive könne besser wahrgenommen werden.
Ergebnis: Die Motion wird stillschweigend zu Bericht und Antrag an das Büro GGR überwiesen; dieser hat dafür 12 Monate Zeit.
Angebotsbeschluss gemäss § 2 des Reglements über die Bestellung von Leistungen des öffentlichen Verkehrs
Grundsätzlich wird der Betrieb und das Defizit der Zugerbergbahn im Gesetz über den öffentlichen Verkehr geregelt und der Kanton übernimmt die Kosten für das Grundangebot. Doch wird den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, das Angebot zu erweitern; für die zusätzlichen Kosten haben sie selber aufzukommen. Das ist im Fall der Zugerbergbahn der Fall: Der Kanton hat täglich neun Kurspaare bestellt. Der Stadtrat bestellte zusätzlich von Montag bis Freitag zusätzlich 27 Kurspaare sowie samstags und sonntags jeweils 25 Kurspaare. Dieses Zusatzangebot kommt vor allem Anwohnenden und Erholungssuchenden zugute und hat sich laut Stadtrat bewährt. Die Modalitäten sind «Reglement über die Bestellung von Leistungen des öffentlichen Verkehrs» geregelt. Für 2021 werden die Zusatzkosten auf rund 511'000 Franken veranschlagt. Der Grosse Gemeinderat hat nun diese Zusatzleistungen in einem Angebotsbeschluss zu genehmigen.
Ergebnis: Mit 32 zu 0 Stimmen stimmt der Rat dem «Angebotsbeschluss gemäss § 2 des Reglements über die Bestellung von Leistungen des öffentlichen Verkehrs» zu.
Bericht an die GPK der Stadt Zug durch die RPK der Stadt Zug zur Prüfung der Ausrichtung der Beiträge im Bereich Kultur und Stadtentwicklung gemäss § 107 Abs. 3 Gemeindegesetz
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beauftragte im Dezember 2019 die städtische Rechnungsprüfungskommission (RPK) mit der Überprüfung der Fachstelle Kultur und der Stadtentwicklung. Die RPK wiederum hat die Firma BDO AG, Zürich, mit einer Sonderprüfung der Beiträge Kultur und Stadtentwicklung der Jahre 2018 und 2019 beauftragt. Der Bericht der BDO AG liegt nun vor. Es geht unter anderem daraus hervor, dass die BDO auf keine Mängel von strafrechtlicher Relevanz gestossen ist, betont der Stadtrat in seiner Antwort an die GPK. Es werde aber zur Kenntnis genommen, dass von den Prüfern in fünf Fällen Hinweise gemacht wurden, welchen eine grössere Tragweite und damit erheblichen Handlungsbedarf zukommt. Überdies erkennt der Stadtrat in verschiedenen Punkten «Handlungsbedarf» und strebt Verbesserungen an. Wesentlich erscheint dem Stadtrat schliesslich, dass die Finanzkompetenzen in allen geprüften Fällen eingehalten wurden. Der Stadtrat erklärt, er habe den Handlungsbedarf erkannt. Erste wichtige Punkte seien durch die neue Leiterin der Kulturabteilung in den letzten Monaten bereits angegangen worden. Die neue Kulturstrategie ist in Vorbereitung.
Ergebnis: Der Rat nimmt von den Berichten des Stadtrats, der Geschäftsprüfungskommission sowie der Rechnungsprüfungskommission Kenntnis. Das Geschäft kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Motion der FDP-Fraktion vom 9. November 2016 betreffend «Pflege der Rechtssammlung Stadt Zug»; Erfüllung des teilweise erheblich erklärten Motionsbegehrens, Stand der Umsetzung und weiteres Vorgehen
Der Stadtrat teilt in seinem Zwischenbericht mit, dass aufgrund der FDP-Motion Ratsbeschlüsse von vor 15 Jahren oder älter auf ihre Aktualität und Richtigkeit geprüft wurden. Es hat sich gezeigt, dass nur ein Drittel der älteren GGR-Beschlüsse noch unverändert Anwendung finden. Die restlichen zwei Drittel müssten entweder angepasst oder ersatzlos aufgehoben werden. Dasselbe gilt für ältere Stadtratsbeschlüsse. Der Stadtrat wird dem GGR erstmals Mitte 2021 einen Bericht und Antrag auf eine Aufhebung von GGR- und Stadtrats-Beschlüssen stellen, die formell zwar noch gültig sind, aber im Lauf der Zeit ihre Relevanz verloren haben. Diese Massnahme soll dann regelmässig wiederholt werden. Den Vorschlag der Motionäre, dass zukünftig die Beschlüsse nur auf eine bestimmte Zeit gültig sein sollen, wird vom Stadtrat aufgrund von Legitimität, Glaubwürdigkeit, Akzeptanz und Effizienz abgelehnt. Stattdessen sollen die Beschlüsse alle vier Jahre, in der Mitte einer Legislatur, auf ihre Gültigkeit und Aktualität überprüft werden. Ausserdem beauftragt der Stadtrat den Rechtdienst, die Revision der Erlasse in den einzelnen Departementen zu koordinieren und am Ende der Legislatur Bericht zu erstatten.
Ergebnis: Der Rat nahm vom Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des Motionsbegehrens sowie zum geplanten weiteren Vorgehen Kenntnis.
Hinweis
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier
Zug, 19. Januar 2021
Dieter Müller, Leiter Kommunikation
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter