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Grosser Gemeinderat sieht keine Gondelbahnfahrten über die Stadt Zug
Die Vorstellung erscheint verlockend, jedoch wird sie wohl eine Vorstellung bleiben: eine Luftseilbahnfahrt über die Stadt Zug, mit welcher jede Reise zu einem Erlebnis würde. Der Stadtrat prüfte ein solches Luftseilbahnsystem als ein alternatives Verkehrsmittel für die Stadt Zug. In seinem Bericht an den Grossen Gemeinderat erläutert er verschiedene Faktoren und Erkenntnisse, die für und gegen ein solches System sprechen. Gondelbahnen können grundsätzlich zur Lösung von bestehenden Verkehrs- oder Erschliessungsproblemen im städtischen Raum beitragen, weshalb der Stadtrat eine Überprüfung eines solchen Systems vorgenommen hat.
Der Bericht zeigt auf, dass besonders grössere Städte von solchen Luftseilbahnen profitieren könnten, wenn wichtige ÖV-Knotenpunkte und Standorte miteinander verbunden werden. In kleineren Städten liegt der Fokus mehr in der Erschliessung von Naherholungsgebieten, weil eine geringe Nachfrage aufgrund des bestehenden ÖV-Systems besteht. Beispiele aus Toulouse, München und Zürich zeigten, dass auch andere Städte Luftseilbahnen planen und zum Teil bereits umsetzen würden.
Der Stadtrat erläutert, dass die wirtschaftlichen Kosten für eine Gondelbahn nicht der geringen Nachfrage entsprechen, da in der Stadt Zug alle Gebiete mit Bus und Bahn bereits gut erschlossen seien. Der geringe Bedarf für ein Gondelbahnsystem in der Stadt Zug, die rechtlichen Problematiken wie Überfahrtsbestimmungen und auch die räumlichen Voraussetzungen in der Stadt Zug seien eher ungeeignet und erschwerten eine erfolgreiche Umsetzung einer Gondelbahn. Aus diesem Grund hat der Stadtrat entschieden, diesem Projekt vorerst nicht weiter nachzugehen. Die Möglichkeit, mit «bodenbezogenen» Systemen zukünftig punktuell das bestehende ÖV-Netz sinnvoll zu ergänzen, schliesst der Stadtrat jedoch nicht aus.
Ergebnis: Der Bericht des Stadtrats wird wie beantragt zur Kenntnis genommen und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Die weiteren Geschäfte und Resultate im Überblick:
Motion der FDP-Fraktion vom 3. März 2021 betreffend «Taten statt Worte – liberale Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum».
Die FDP-Fraktion fordert den Stadtrat in ihrer Motion auf, Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum in der Stadt Zug zur Verfügung steht. Die Motionäre ersuchen den Stadtrat, mithilfe dieser Rahmenbedingungen und Anreizen den jetzigen Anteil an preisgünstigen Wohnungen von 14 Prozent kurz- bis mittelfristig zu erhalten und langfristig auf 20 Prozent zu erhöhen.
Ergebnis: Ein Antrag von David Meyer (glp), die Motion in ein Postulat umzuwandeln, wird abgelehnt, ebenso ein Antrag von Gregor Bruhin (SVP) auf Nichtüberweisung der Motion. Der Stadtrat hat nun ein Jahr Zeit, einen Bericht und Antrag zum Begehren der FDP-Fraktion zu verfassen.
Interpellation der SVP-Fraktion vom 14. Dezember 2020 zum zugerischen Kulturlastenausgleich (ZKLA)
In ihrer Interpellation stellt die SVP-Fraktion eine Reihe von Fragen zum Zugerischen Kulturlastenausgleich. Die Gemeindepräsidenten-Konferenz (GPK) hat im Jahr 2019 entschieden, in einem Prozess ein einheitliches Finanzierungsmodell für Zuger Kulturinstitutionen zu überprüfen. Dieser Kulturlastenausgleich würde sich auf einem Inventar mit Zuger Kulturinstitutionen mit gesamtkantonaler Bedeutung abstützen. Im neuen Modell würden die Leistungs- bzw. Subventionsvereinbarungen mit den Kulturinstitutionen künftig vom Kanton erarbeitet, wobei die Gemeinden im Rahmen einer neu zu schaffenden Kommission für die kulturellen Institutionen des Kantons Zug (Kommission KIZ) in den Prozess integriert würden. In dieser Kommission hätte die Stadt Zug einen ständigen Sitz. Gemäss Stadtrat erwarten sie sich von der Umsetzung einerseits eine Entlastung der Stadt Zug von kulturellen Zentrumslasten und andererseits eine erhöhte Beteiligung der restlichen Einwohnergemeinden an Kulturinstitutionen, welche von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem gesamten Kanton besucht werden. Festzuhalten sei jedoch, dass sich der Zugerische Kulturlastenausgleich zurzeit immer noch im Projektstadium befinde und die Umsetzung noch nicht abschliessend entschieden sei. Sollte es zu einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden und dem Kanton kommen, muss die Beteiligung der Stadt Zug am Kulturlastenausgleich vom Grossen Gemeinderat genehmigt werden.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen und von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Interpellation der SVP-Fraktion vom 20. November 2020 betreffend Stadt Zug & Digitalisierung 3.0
Die SVP-Fraktion stellt in ihrer Interpellation eine Reihe von Fragen zur Weiterentwicklung der Stadtzuger Blockchain- und Digitalisierungsstrategie sowie zukünftigen Projekten in diesem Bereich. Der Stadtrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Stadt Zug als eine der ersten öffentlichen Verwaltungen den Einsatz von Blockchain-Technologie geprüft und umgesetzt habe, beispielsweise bei der Bezahlung von Gebühren mit Kryptowährungen, dem Angebot einer blockchainbasierten digitalen Identität und der erfolgreichen Durchführung eines blockchainbasierten eVotings. Probleme sieht der Stadtrat bei der Komplexität dieser Technologie, da die technische Funktionsweise der Blockchain-Technologie nur schwer verständlich sei. Auch verändere sich diese stetig, was die Anwendung erschwere. Die Stadt Zug hat auf Gemeindeebene eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Anwendung von neuen Technologien, auch in Bezug auf die Blockchain-Technologie. Diese Position mache die Stadt Zug für Firmen in diesem Bereich attraktiv und neue Cluster würden geschaffen.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen und von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Interpellation B. Gysel, SP, Ch. Iten, CVP, M. Willimann, ALG und E. Schumpf, FDP, vom 24. November 2020 betreffend «Wachstum und Weiterentwicklung im Schulkreis Guthirt»
In der Interpellation stellen verschiedene Vertreter und Vertreterinnen des Parlaments eine Reihe von Fragen zur Situation und Weiterentwicklung im Schulkreis Guthirt. Insbesondere gehen sie auf die momentane Lage der schulergänzenden Betreuung ein. Der Stadtrat erklärt in seiner Antwort, dass die Schulanlage Guthirt 2006 um einen Neubau erweitert und zehn Jahre später mit einem Pavillon für die Freizeitbetreuung ergänzt wurde. Jedoch weist der Stadtrat darauf hin, dass die Schulanlage Guthirt vollständig belegt sei und nur noch über beschränkte Raumreserven verfüge. Die Schulraumplanung verfolge in Koordination mit dem Bildungsdepartement und der Abteilung Immobilien eine dreistufige Strategie, um kurz-, mittel- und langfristig ausreichend Schulräume zur Verfügung stellen zu können. Kurzfristig werden bestehende Räume umgenutzt und Abklärungen mit der benachbarten katholischen Kirchgemeinde für zusätzliche Räumlichkeiten für die schulergänzende Betreuung geführt, um den Bedarf vorläufig zu decken. Mittelfristig wird zurzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, ob das Grundstück am Lüssiweg für schulische Zwecke inklusive einer neuen Turnhalle genutzt werden könnte. Langfristig prüft momentan eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung der Stadtplanung in der Region Göbli zusätzliche Schulstandorte.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen und von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Interpellation der SP-Fraktion vom 29. September 2020 betreffend «Welches Wachstum wollen wir in der Stadt Zug?»
In ihrer Interpellation stellt die SP-Fraktion Fragen zu den Vor- und Nachteilen sowie den Kosten des planerischen Wachstums der Stadt Zug, da sie hier Bedenken in Bezug auf die angestrebte Bevölkerungszahl äussert. Der Stadtrat legt einen ausführlichen Bericht vor, welcher die verschiedenen Aspekte des geplanten Wachstums in der Stadt genauer beleuchtet. Das Wachstum einer Gemeinde bringe Herausforderungen und Chancen mit sich. Herausforderungen sieht der Stadtrat bei der Mobilität und den gesellschaftlichen Veränderungen wie Segregation und Überalterung. Auch das Angebot an Infrastrukturen für Bildung und Betreuung, Freiräumen für Aufenthalt sowie die Baukultur sollen gemäss Stadtrat im Auge behalten und wenn möglich vorausschauend mit politische Rahmenbedingungen unterstützt werden. Jedoch sieht der Stadtrat mehr Chancen im Wachstum der Stadt Zug. So nennt er die Aktivierung des Quartiers- und Vereinslebens, die Sicherung des Detailhandels- und des Gastroangebots und die Belebung und Sicherung des kulturellen Angebots als Beispiele für die Vorteile eines Wachstums in der Stadt Zug. Eine starke Drosselung oder ein vollständiger Stopp des Einwohner- und Arbeitsplatzwachstums in Zug sei illusorisch und der Entwicklung nicht förderlich. Eine Verknappung des Angebots würde zu einer allgemeinen weiteren Verteuerung des Standorts Zug führen, was vermieden werden sollte. Stattdessen sollen die aufgezeigten Vorteile des Wachstums genutzt und mit vorausschauenden Planungen in die gewünschten Bahnen gelenkt werden.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen und von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Interpellation der SP-Fraktion vom 16. Dezember 2020 betreffend «Sicherung der Stromversorgung im Gebiet der Stadt Zug»
Die SP-Fraktion stellt in ihrer Interpellation Fragen zur Stromversorgung im Stadtgebiet. Der Stadtrat erläutert, dass die Strommangellage im Gefährdungskatalog tatsächlich als eine der grössten Risiken für die Schweiz aufgelistet werde. Gemäss Stadtrat seien die Stromnetze der WWZ in ihrem Versorgungsgebiet jedoch stabil und sicher ausgelegt, weshalb sich in den nächsten fünf Jahren nichts an der grundsätzlichen Sicherheit der Stromversorgung in der Stadt Zug ändern würde. Als möglicher Risikofaktor erwähnt der Stadtrat die Abschaltung der Kernkraftwerke und als Lösung den Aufbau von erneuerbarer Energiegewinnung. Der Stadtrat betont, dass auf nationaler Ebene Kraftwerke mit hoher Flexibilität und hoher Leistung eingeplant seien (Speicher- bzw. Pumpspeicherkraftwerke oder Gaskraftwerke), welche schnell fehlende Produktion aufgrund von zu wenig Sonne oder Wind ausgleichen könnten. Regionale Lösungen wie ein grosses Gaskraftwerk für die Stadt Zug oder sogar für den Kanton, welches einen autonomen Inselbetrieb ermöglichen würde, seien weder ökologisch noch wirtschaftlich tragbar, weshalb man sich an den Lösungsansätzen auf nationaler Ebene orientiere. In Bezug auf die Nutzung von CO2-neutralem Methanol antwortet der Stadtrat, dass der Bau und der Betrieb von Kraftwerken auf Basis von Gas oder vergastem Methanol auf nationaler Ebene anzugehen seien. Nur so könne der Nutzen am effizientesten und effektivsten erreicht werden.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen und von der Geschäftskontrolle gestrichen.
Hinweis:
- Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier.
Zug, 23. März 2021
Dieter Müller, Leiter Kommunikation
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter