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Grosser Gemeinderat: Flankierende Massnahmen zur Eröffnung der Tangente Zug/Baar
Mit der Eröffnung der TZB wird sich das Strassenverkehrsnetz zwischen Zug und Baar wesentlich verändern. Eine konkrete Entlastung für das Stadtzentrum Zug wird nicht erwartet, stattdessen eine Verkehrsberuhigung im Baarer Zentrum. Grund dafür: Die Autos aus den Berggemeinden fahren nicht in die Stadt Zug, um auf die Autobahn zu gelangen, sondern wählen den Weg über Baar. Die Tangente dient mehr dem nördlichen Bereich von Zug, dem Siedlungsgebiet von Baar sowie den Berggemeinden.
Die Motion von Tabea Zimmermann Gibson und Michèle Willimann (beide ALG) zielt auf die flankierenden Massnahmen zur Eröffnung der der TZB ab. Der Vorstoss verlangte vom Stadtrat, im Hinblick auf die TZB-Eröffnung dem Parlament die geplanten Aufwertungsmassnahmen des öffentlichen Raums sowie die flankierenden Massnahmen aufzuzeigen. Dies mit dem Ziel, die Vorteile der TZB bezüglich des Verkehrsaufkommens zu maximieren und die befürchteten nachteiligen Auswirkungen zu minimieren.
In seiner Antwort zeigt der Stadtrat auf, auf welchen Strassenabschnitten es voraussichtlich zu einer Entlastung bzw. einer zusätzlichen Verkehrsbelastung kommen könnte. Zwei Strassen, auf welchen ohne flankierende Massnahmen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erwartet wird, sind die Industriestrasse und die Göblistrasse. Die Industriestrasse wird als Alternativroute zur Baarerstrasse und als direkte Verbindung zur Tangente genutzt. Die Göblistrasse ist die Fortsetzung der sogenannten «Grauen Gutschrankabfahrt». Diese wird aktuell von rund einem Drittel aller Fahrten aus den Berggemeinden nach Zug Nord und zur Autobahn genutzt. Ziel ist es, möglichst viele dieser Fahrten in Zukunft über die TZB zu führen. Um den Verkehr entsprechend zu lenken, wird auf der alten Baarerstrasse im Kreuzungsbereich der Göblistrasse eine Schranke erstellt. Der Riegel Industriestrasse mit einem erhöhten Durchfahrtswiderstand wird im Rahmen eines Lärmsanierungsprojekts der Industriestrasse umgesetzt.
Der Kanton Zug und die Stadt Zug haben ein grosses Interesse an einer Verkehrsberuhigung auf Zuger Strassen, weshalb schon 2009 flankierende Massnahmen in Zusammenhang mit der Planung der TZB vorgeschlagen wurden. Insbesondere der Schutz des Quartiers Guthirt ist dem Stadtrat ein grosses Anliegen. Die Stadt Zug steht im ständigen Kontakt mit dem Kanton, um die tatsächlichen Verkehrsströme nach der Eröffnung der TZB zu beobachten und um gegebenenfalls mit weiteren Massnahmen zu reagieren. Dies könnte unter Umständen mit der Umgestaltung von Strassen, verkehrsberuhigenden Massnahmen sowie Einbahnsystemen zur Verhinderung von Schleichverkehr erreicht werden.
Ergebnis: Ein Antrag auf negative Kenntnisnahme wird mit 20:16 Stimmen abgelehnt. Mit 22:14 Stimmen wird das Postulat als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Die weiteren Geschäfte und Resultate im Überblick:
Motion M. Willimann und P. Steinle, beide ALG, vom 15. März 2021 betreffend «Klima- und Energie-Charta»
Michèle Willimann und Patrick Steinle fordern mit ihrer Motion den Stadtrat auf, die «Klima- und Energie-Charta» der Städte und Gemeinden zu unterzeichnen, um ein Zeichen gegen die Klimaerwärmung zu setzen und zu zeigen, dass sich die Stadt Zug den damit einhergehenden Herausforderungen stellt. Die Charta soll nach einer Ratifizierung als Leitlinie und Grundlage für die Neuvergabe der Konzession für die Wasser- und Energieversorgung dienen. Die Konzessionsvergabe habe Auswirkungen darauf, mit welchen Energieformen, aus welchen Quellen und zu welchen Preisen die Stadt Zug in den nächsten Jahren und Jahrzehnten versorgt werde. Das Unterzeichnen der Charta könne auch Leitlinie für das städtische Energieförderprogramm sein und für die anstehende Ortsplanungsrevision.
Ergebnis: Die Anträge auf eine Umwandlung in ein Postulat bzw. auf eine Nichtüberweisung werden unter Namensaufruf (aufgrund der defekten elektronischen Abstimmungsanlage) abgelehnt. Der Vorstoss wird als Motion überwiesen. Der Stadtrat hat nun ein Jahr Zeit, einen Bericht und Antrag zum Begehren zu verfassen.
Postulat der Fraktion Alternative-CSP vom 23. März 2021 betreffend «Mobility-Abo für alle BewohnerInnen der Stadt Zug»
Der Vorstoss fordert den Stadtrat dazu auf, mit Mobility Kontakt aufzunehmen und ein Angebot auszuhandeln, um allen Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Zug, die einen Fahrausweis B besitzen, ein Mobility-Abo für zwei Jahre zu schenken. Dies würde der Umsetzung der 2000-Watt Gesellschaft dienen, die Anzahl Privatfahrzeuge reduzieren und den öffentlichen Verkehr fördern. Die Kosten würden sich auf 20’000 Franken jährlich belaufen, sofern ein ähnliches Angebot wie durch die Stadt Zürich ausgehandelt werden kann.
Ergebnis: Ein Antrag auf Nichtüberweisung wird abgelehnt und das Postulat somit überwiesen. Der Stadtrat hat 12 Monate Zeit zur Beantwortung.
Umwelt und Energie: Förderung erneuerbare Energie; Nachtragskredit
Der Stadtrat beantragt einen Nachtragskredit von 400'000 Franken, um das Budget 2021 für die Energieförderung auf 800'000 Franken zu erhöhen. Begründet wird die Erhöhung mit vermehrten Beitragsgesuchen, erhöhten Ausgaben für Bauvorhaben mit nachhaltiger Gebäudetechnik, dem neuen Fernwärmenetz «Circulago» sowie der geplanten Sanierung der Fernwärme Altstadt. Diese und weitere Anstrengungen seien nötig, um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Massnahmen von Bund und Kanton wirkungsvoll zu ergänzen.
Ergebnis: Dem Beschlussentwurf wird mit 28:8 Stimmen zugestimmt und der Nachtragskredit damit genehmigt.
Motion der Fraktionen SVP und glp vom 15. November 2019 betreffend «Reglement über die Kulturförderung: Für eine faire und transparente Kulturpolitik»
Mit dem Vorstoss beauftragte das Parlament den Stadtrat, in enger Zusammenarbeit mit dem Grossen Gemeinderat ein verbindliches Reglement zur Kulturförderung auszuarbeiten, da die bestehenden stadträtlichen Verordnungen und Richtlinien veraltet seien und nicht eingehalten würden. Der Stadtrat erläutert in seinem Bericht und Antrag, dass eine wirksame und faire Kulturförderung über effiziente und effektive Prozesse gelänge, die im Rahmen des Aufbaus der neuen Abteilung Kultur in den letzten Monaten im Vordergrund standen. Als eines der Projekte zu einer transparenteren Kulturpolitik führt der Stadtrat die Digitalisierung der Beitragsverwaltung auf, welche zurzeit von der städtischen Informatikabteilung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Informatik des Kantons Zug entwickelt und bis Ende dieses Jahres eingeführt werde. Das digitale Gesuchsportal erhöhe die Transparenz und die Chancengleichheit für die Gesuchsstellenden. Zusätzlich werde derzeit unter Mitwirkung von Kulturschaffenden, Kulturorganisationen und der breiten Öffentlichkeit eine neue Kulturstrategie entwickelt, die noch im Verlauf dieses Jahres verabschiedet werde. Der Stadtrat unterstützt den Vorstoss der Motionäre, ein neues Kulturförderreglement zu erlassen, welches schlank, aber klar und wirkungsvoll sein und zu einer transparenten und fairen Kulturpolitik beitragen solle. Das neue Reglement werde dem Grossen Gemeinderat noch in diesem Jahr zur Diskussion und Verabschiedung unterbreitet. Bei der Erarbeitung des neuen Reglements bilde die neue Kulturstrategie einen wichtigen Rahmen.
Ergebnis: Der Bericht und Antrag des Stadtrates wird zur Kenntnis genommen und die Motion für erheblich erklärt. Gefordert wird von der SVP-Fraktion eine Spezialkommission zur späteren Behandlung des Reglements.
Motion der Fraktionen Alternative-CSP und glp vom 30. Januar 2020 betreffend «für den nachhaltigen Betrieb der städtischen Liegenschaften»
Der Vorstoss zielt darauf ab, die städtischen Liegenschaften spätestens ab 2030 ausschliesslich mit Energie aus erneuerbaren Quellen zu betreiben. Dabei sollen mindestens 20 Prozent des Strombedarfs durch eine konsequente Nutzung von Dach- und Fassadenflächen produziert und es soll ganz auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas verzichtet werden, um zur Erreichung der Ziele der 2000-Watt Gesellschaft beizutragen. Der Stadtrat beurteilt das Anliegen der Motionäre positiv und er weist darauf hin, dass in den nächsten Jahren verstärkt in die Heizungssanierungen bestehender Bauten investiert und so weit wie möglich auf fossile Energieträgern verzichtet werden soll. Dazu listet der Stadtrat die Bauten im Immobilienportfolio der Stadt Zug auf, die kurz-, mittel- und langfristig saniert, auf erneuerbare Energiequellen umgestellt oder an die Fernwärme Circulago angeschlossen werden. Bezüglich Neubauprojekten führt der Stadtrat aus, dass bei allen Bauprojekten die Dachflächen und allenfalls Fassaden auf ihre Eignung hin geprüft und falls möglich mit Solarzellen ausgerüstet würden. Neubauprojekte wie die Schulhauserweiterungen Herti und Loreto sowie der Ökihof werden bereits nach Minergie-P eco bzw. dem Anschluss an Circulago geplant. Der Stadtrat ist zuversichtlich, dass die städtischen Liegenschaften bis 2030 weitgehend auf fossile Energieträger verzichten können.
Ergebnis: Zur Erheblicherklärung erfolgt eine Abstimmung, die mit 27:8 Stimmen angenommen wird (bei einer Enthaltung). Der Antrag, das Geschäft auf der Geschäftskontrolle zu belassen und nicht abzuschreiben, wird mit 19:15 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung wird die Motion erheblich erklärt und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation Etienne Schumpf, FDP, vom 27. November 2020 betreffend «Druckkosten im digitalen Zeitalter / Wie weiter mit E-Voting?»
Der Interpellant stellt eine Reihe von Fragen zu den Druckkosten in der Stadtverwaltung, nach Möglichkeiten, auf papierlose Kommunikation umzusteigen und zum Stand des E-Votings. Der Stadtrat weist in seiner Beantwortung darauf hin, dass die meisten Druckkosten durch periodisch erscheinende Publikationen und Broschüren, Kursprogramme sowie andere Druckaufwände in Form von Kopier- und Druckerpapier, Tickets und Parkkarten verursacht werden. Die Kosten würden sich im Durchschnitt auf rund 311'000 Franken pro Jahr belaufen. Ab dem 1. Januar 2023 werde eine «digital first»-Strategie umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werde die Stadtverwaltung voraussichtlich ihre Geschäfte grundsätzlich digital führen. Wie sich dies auf die Druckkosten auswirken werde, könne jedoch zum heutigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. Der Stadtrat würde die schnelle Einführung eines E-Votings begrüssen, jedoch sei der Handlungsspielraum auf Gemeinde- und Kantonsebene eher klein und für eine isolierte Einführung durch die Stadt Zug fehle die rechtliche Grundlage. Unabdingbare Voraussetzung für eine solche Einführung sei die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und die Definition des Prozesses durch den Bund. Sobald dies der Fall sei, werde sich die Stadt Zug mit dem Kanton und anderen Städten im Hinblick auf ein weiteres Vorgehen absprechen.
Ergebnis: Die Interpellationsbeantwortung wird zur Kenntnis genommen und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der Fraktion ALG-CSP vom 13. Dezember 2020 betreffend «Luftqualität an den Zuger Schulen»
Mit ihrem Vorstoss moniert die Fraktion ALG_CSP die Luftqualität in den Zuger Schulen, da ein Luftaustausch für gute Luftqualität mit dem Stosslüften nur ungenügend erreicht werden könne und bei extremen Temperaturen im Winter und Sommer das ständige Öffnen der Fenster auch nicht energieeffizient sei. Der Stadtrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass bei Neubauten ein mechanisches Lüftungssystem eingebaut werde, um diesem Problem entgegenzuwirken. Bei Provisorien oder Sanierungen hingegen sei der Einbau eines solchen Lüftungssystems nicht realisierbar. Lehrpersonen würden zudem regelmässig mit Merkblättern auf das richtige Verhalten und Lüften sowie die Funktionsweise von Luftqualitätsleuchten aufmerksam gemacht. Da schlecht sensorisch festzustellen sei, ob die Luftqualität schlechter wird, seien zurzeit total 67 Luftqualitätsleuchten an den Stadtschulen im Einsatz. Diese sind auf alle Schulen verteilt und können abwechslungsweise von Klassenzimmer zu Klassenzimmer weitergegeben werden. Die Luftqualitätsleuchten bleiben auch nach Corona erhalten. Der Stadtrat führt weiter aus, dass Luftreinigungsgeräte nur dann zum Einsatz kommen sollen, wenn keine anderen technischen Lösungen möglich seien und die Luft durch Schadstoffe verunreinigt oder belastet werde.
Ergebnis: Die Interpellationsbeantwortung wird zur Kenntnis genommen und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Hinweis:
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier.