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Planungszonen Stadt Zug

19. September 2011
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 22. Juni 2010 die Ortsplanung der Stadt Zug genehmigt.
Von der Genehmigung ausgenommen sind folgende Gebiete:

1 Oeschwiese
2 Areale Stierenmarkt und Oesch
3 SBB Ost / Ökihof
4 Friedhofanlage

Diese Gebiete verbleiben in der bisherigen Zone gemäss dem Zonenplan vom 30. August 1994. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Auflage erlassen, dass innerhalb von zwei bzw. fünf Jahren seit Rechtskraft des Beschwerdeentscheids raumplanerische Abklärungen zu treffen und die Zonenzugehörigkeit erstinstanzlich vom Grossen Gemeinderat beschliessen zu lassen sei.

In den genannten Gebieten ist gemäss Beschluss des Regierungsrats die Nutzungsplanung zu überprüfen. Es sind raumplanerische Abklärungen vorzunehmen. Die weitergehende Entwicklung der Anlage ist gestützt auf sorgfältige Analysen, Prognosen und neue Untersuchungen abzuklären. Das öffentliche Interesse sowie die Zweckmässigkeit und die Angemessenheit der Zonierung sind auszuweisen. Gestützt auf die Überprüfung sind dem Grossen Gemeinderat die entsprechende Zonenzuweisung und allfällige Anpassungen der Bauordnung zu unterbreiten.

Müssen Nutzungspläne angepasst werden, so können für genau bezeichnete Gebiete Planungszonen bestimmt werden. Innerhalb dieser Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren oder die Ausgangslage wesentlich verändern könnte. Daher hat der Stadtrat, gestützt auf § 35 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, über die genannten Gebiete je eine Planungszone festgesetzt.
Die Planungszonen 1 bis 4 wurden vom Stadtrat am 17. August 2010 festgesetzt. Sie sind ab der ersten Publikation im Amtsblatt, dem 27. August 2010, wirksam.
Die Planungszone Rötelberg wurde mit Beschluss vom 30. August 2011 vom Stadtrat aufgehoben. Dies erfolgte gestützt auf den Abschluss eines Vorvertrages zu einem Kauf- und Abtretungsvertrag.

Zugehörige Objekte

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