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Stadtverwaltung Zug
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Planauflage Areale Stierenmarkt und Oesch, Plan Nr. 7268

5. November 2010
Gestützt auf § 41 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, liegt ab Freitag, 5. November 2010, bis und mit Mittwoch, 24. November 2010, auf dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, bei der Planauflage im Erdgeschoss, jeweils Montag bis Freitag, von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgender Plan zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

Planungszone Areale Stierenmarkt und Oesch, Plan Nr. 7268

Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.


Zur weiteren Information - und damit ohne Beschwerdemöglichkeit - liegt ebenfalls auf:

– Beschluss des Stadtrates Nr. 1042.10 betreffend Festsetzung vom 26. Oktober 2010

Für allfällige Fragen steht während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name
Beschluss_des_Stadtrates_Nr._1042.10_Festsetzung.pdf (PDF, 292.21 kB) Download 0 Beschluss_des_Stadtrates_Nr._1042.10_Festsetzung.pdf
Stierenmarkt_und_Oesch_Plan_Nr.7268.pdf (PDF, 599.27 kB) Download 1 Stierenmarkt_und_Oesch_Plan_Nr.7268.pdf