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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Planauflage Areale Stierenmarkt und Oesch, Plan Nr. 7268
Planungszone Areale Stierenmarkt und Oesch, Plan Nr. 7268
Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
Zur weiteren Information - und damit ohne Beschwerdemöglichkeit - liegt ebenfalls auf:
– Beschluss des Stadtrates Nr. 1042.10 betreffend Festsetzung vom 26. Oktober 2010
Für allfällige Fragen steht während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Beschluss_des_Stadtrates_Nr._1042.10_Festsetzung.pdf (PDF, 292.21 kB) | Download | 0 | Beschluss_des_Stadtrates_Nr._1042.10_Festsetzung.pdf |
Stierenmarkt_und_Oesch_Plan_Nr.7268.pdf (PDF, 599.27 kB) | Download | 1 | Stierenmarkt_und_Oesch_Plan_Nr.7268.pdf |