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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Planauflage Kaufmännische Berufsschule, Plan Nr. 7089
Bebauungsplan Kaufmännische Berufsschule, Plan Nr. 7089
Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen. Zur weiteren Information - und damit ohne Beschwerdemöglichkeit - liegt ebenfalls auf:
– Vorprüfungsbericht vom 14. September 2010, Amt für Raumplanung des Kantons Zug
– Beschluss des Stadtrates Nr. 1113.10 vom 16. November 2010
Für allfällige Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, oder der Projektleiter, Stefan Bitzi, zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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BBP_Kaufm._Berufsschule_Nr.7089.pdf (PDF, 460.1 kB) | Download | 0 | BBP_Kaufm._Berufsschule_Nr.7089.pdf |
Vorprufungsbericht_14._Sept._2010.pdf (PDF, 170.97 kB) | Download | 1 | Vorprufungsbericht_14._Sept._2010.pdf |
Beschluss_des_SR_Nr._1113.10.pdf (PDF, 238.5 kB) | Download | 2 | Beschluss_des_SR_Nr._1113.10.pdf |