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Grosser Gemeinderat: Schulhaus Loreto wird mit zusätzlichen Räumen für die Kultur erweitert
Die Schulanlage Loreto platzt aus allen Nähten. Sämtliche Raumreserven sind ausgeschöpft. Die Schulanlage wird mit zwei zusätzlichen Trakten erweitert. Das Stadtparlament stimmte dem Objektkredit in der Schlussabstimmung einstimmig zu. Vorgängig erhöhte es jedoch den Kredit um 0,85 auf 20,65 Mio. Franken. Die erhöhten Baukosten dienen der vollständigen Unterkellerung eines der beiden Schulhaustrakte. Die zusätzlichen Räume sollen der Zuger Kultur zur Verfügung stehen.
Die Schulanlage Loreto wird mit zwei neuen Gebäuden erweitert, einem Trakt 6 auf der Seite Ägeristrasse und einem Trakt 7 auf der Seite Löberenstrasse. In Trakt 6 befinden sich hauptsächlich Räume für die schulische Nutzung, im Trakt 7 sind Räume für die schulergänzende Betreuung und für den Hauswirtschaftsunterricht geplant. Für die Erweiterung der Schulanlage Loreto beantragte der Stadtrat dem GGR einen Objektkredit von 19,8 Millionen Franken.
In ihrem einleitenden Votum erinnerte Bauchefin Eliane Birchmeier an die Dringlichkeit von zusätzlichem Schulraum in der Stadt. Das Projekt sei ein architektonisches Vorzeigeprojekt, das hervorragend zur bisherigen Schulanlage passe und mit vertretbaren Kosten realisiert werden könne. Sie bot Hand, eine durchgehende Unterkellerung von Trakt 7 in die weitere Planung und Realisierung aufzunehmen, falls dies der Grosse Gemeinderat (GGR) wolle.
Die Mitte-Fraktion begrüsste das Projekt. Sie möchte jedoch Trakt 7 unterkellern und stellte den Antrag, den Objektkredit entsprechend auf 20,65 Mio. Franken zu erhöhen.
Die SP-Fraktion stimmte der Erweiterung der Schulanlage Loreto im Grundsatz ebenfalls zu. Dem jungen Architektenteam aus Zug sei es gelungen, die bestehende Schulanlage mit zwei sehr stimmigen Neubauten zu ergänzen. Allerdings forderte auch die SP-Fraktion für den Trakt 7 zwingend eine durchgehende Unterkellerung des Gebäudes für eine Nutzung durch Vereine, Kulturschaffende usw. Der Bedarf dafür sei ausgewiesen. Es gehe nicht an, dass man über Verdichtung spreche, um dann bei städtischen Schulbauten auf die optimale Nutzung der Bauflächen und Baukörper zu verzichten.
Für die FDP-Fraktion wird die Schulanlage Loreto mit dem vorliegenden Projekt optimal verdichtet und genutzt. Dass die nachbarschaftlichen Interessen berücksichtigt werden, zeige die geringere Höhe von Trakt 6 besonders gut. Beim Trakt 7 sei es wichtig, dass die Gespräche mit den Nachbarn geführt werden. Dies mit dem Ziel, dass die grundbuchrechtliche «Höhenbeschränkung» gelöscht werde und beide Trakte, auch der Trakt 7, später ausgestockt werden könnten.
Auch die Fraktionen ALG-CSP und die GLP lobten das ausgewählte Siegerprojekt des Wettbewerbs und die Verdichtung ohne Tangieren des Aussenraums. Sie monierten ebenfalls die fehlende Unterkellerung.
Die SVP-Fraktion erklärte, sie unterstütze die Unterkellerung und den Antrag der SP, die Nutzung der Unterkellerung primär für die Kultur zu realisieren.
Ergebnis: Dem Antrag von Die Mitte (unterstützt von der SP) und auf den zusätzlichen Betrag von 850'000 Franken für eine Unterkellerung wurde im Stimmenverhältnis 35:0 (bei einer Enthaltung) zugestimmt. In der Schlussabstimmung stimmte der GGR der Vorlage im Stimmenverhältnis 36:0 einstimmig zu. Damit kann der Trakt 7 vollständig unterkellert werden.
Die weiteren Geschäfte und Resultate im Überblick:
Überweisung Motion der FDP-Fraktion vom 29. August 2021 betreffend «Liberale Eckpfeile für die zukünftige Mobilität und qualitative Aufwertung des Stadtzentrums»
Die FDP-Fraktion möchte sich für die Mobilität als Ganzes einsetzen, und nicht einzelne Verkehrsteilnehmer gegeneinander ausspielen. Sie forderte in ihrem Vorstoss unter anderem ein möglichst durchgängiges Velonetz im Stadtgebiet. Ausserdem solle der Stadtrat eine Umfahrung des Stadtzentrums prüfen. Weiter sollen dem Gewerbe mehr Parkplätze in der Innenstadt zur Verfügung stehen und Parkplätze für Carsharing-Projekte evaluiert werden.
Die Fraktion ALG-CSP hatte grundsätzlich Verständnis für den Vorstoss, wollte ihn aber in ein Postulat umwandeln. Mit ihrem Vorstoss verlange die FDP-Fraktion eine «eierlegende Wollmilchsau». Ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Mobilitätsteilnehmenden lasse sich nicht bewerkstelligen. Mit einem Stadttunnel light würde vorgegaukelt, mit einem einfach und günstigen Tunnel könnten die Verkehrsprobleme gelöst werden. Das werde nie und nimmer gelingen. Mit der Überweisung als Postulat würde der Stadtrat verpflichtet, die verschiedenen Anliegen zu prüfen und Bericht zu erstatten. Auch die Mitte-Fraktion schloss sich dem Anliegen an und stellte ebenfalls den Antrag auf Umwandlung in ein Postulat. Als Motionärin wies die FDP-Fraktion darauf hin, dass es nicht zielführend sei, vereinzelt und punktuell über einzelne Massnahmen wie Parkplätze oder Velostreifen zu diskutieren, man müsse den gesamtheitlichen Blick behalten. Die Motion würde die Eckpfeiler dazu aufführen.
Ergebnis: Dem Antrag der ALG-CSP und Die Mitte auf Umwandlung in ein Postulat wurde im Stimmenverhältnis 27:8 (bei einer Enthaltung) stattgegeben. Der Vorstoss wurde damit umgewandelt und als Postulat überwiesen.
Überweisung Motion Dagmar Amrein, ALG, und Mitunterzeichnende vom 6. September 2021 betreffend «Besondere Zeiten erfordern besondere Taten!»
Die Stadt Zug hat in der Vergangenheit immer wieder Nothilfe in Ausnahmesituationen geleistet. Die Motionärinnen und Motionäre bitten den Stadtrat, dem Grossen Gemeinderat eine Vorlage zu unterbreiten, die aufzeigt, wie die Stadt Zug in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen bzw. Partnerinnen und Partner einen Beitrag – wenn auch einen kleinen, gemessen am Ausmass der grossen Krise – zur globalen Eindämmung der Pandemie durch Hilfe in ärmeren Ländern leisten kann. Mögliche Massnahmen könnten die Finanzierung von zum Beispiel Impfungen, Hygieneartikeln, medizinischen Hilfsmitteln oder Präventions- und Aufklärungskampagnen sein.
Die ALG-CSP war einstimmig für die Überweisung der Motion. Die Stadt Zug solle über die Landesgrenzen hinausschauen und ein Zeichen setzen. Zudem war sie der Meinung, die Stadt Zug habe die finanziellen Möglichkeiten für Hilfeleistungen. Für eine Überweisung sprach sich auch Die Mitte aus. Auslandshilfe sei zwar grundsätzlich nicht Sache der Stadt Zug, doch könne der Stadtrat in diesen Notzeiten gezielt Hilfe leisten. Für die FDP-Fraktion ging es bei dieser Motion darum, dass sich die Stadt Zug auf ihre Tradition besinne und sich in Ausnahmensituationen solidarisch zeige und helfe. Sie war für eine Überweisung der Motion. Die SP-Fraktion stimmte der Überweisung ebenfalls zu und teilte die Meinung der FDP. Anders sah das die SVP-Fraktion. Sie stellte den Antrag auf Nichtüberweisung. Auslandhilfe sei Aufgabe des Bundes und würde das Budget der Stadt Zug zu massiv belasten. Es sei sorgfältiger auf die Stadtzuger Finanzen zu achten und nicht als Wohltäter aufzutreten. Der gleichen Meinung war die GLP. Sie war ebenfalls für die Nichtüberweisung der Motion. Die Unterstützungsgelder würden an die falschen Empfänger gehen.
Ergebnis: Der Antrag von SVP und GLP auf Nichtüberweisung wurde im Stimmenverhältnis 21:12 (bei 3 Enthaltungen) abgelehnt und die Motion somit überwiesen.
Totalrevision Energiereglement, 1. Lesung
Der Stadtrat unterbreitet dem GGR eine Vorlage zur Totalrevision des Reglements über die Förderung der nachhaltigen Nutzung von Energie und Wasser (Energiereglement). Um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Massnahmen von Bund und Kanton zu ergänzen, sind eine Weiterführung des Energie-Förderprogramms und verstärkte Anstrengungen nötig. Im gegenwärtigen Reglement und im Budget ist ein Betrag von 400'000 Franken pro Jahr festgelegt. Mit diesem kann das Förderprogramm der Stadt Zug nicht mehr die nötige Unterstützung bieten, um die dringlichen Massnahmen zum Energie- und Klimaschutz zu gewährleisten. Die Intensivierung des Aus- und Umbaus der Fernwärme und die drohende Verschärfung der Energiegesetze in den nächsten Jahren werden jedoch zu einem erhöhten Mittelbedarf führen. Der Stadtrat beantragt in einer separaten Vorlage für die Dauer von vier Jahren einen Rahmenkredit von 3.2 Millionen Franken. Wenn die grössten Wärme- und Kältebezüger am Fernwärmenetz angeschlossen und die Fernwärme Altstadt saniert sowie die gesetzlichen Vorgaben eingeführt sind, wird voraussichtlich auch der Fördermittelbedarf wieder abnehmen.
Die FDP-Fraktion war überzeugt davon, dass das neue Energiereglement und der Rahmenkredit die richtigen Anreize setzen, damit die nötige Transformation weg von fossilen Energieträgern hin zu nachhaltigen Lösungen gelingen könne. Der Rahmenkredit mit 3.2 Mio. Franken erschien ihnen für die nächsten vier Jahre zwar hoch, aber so weit plausibel. Die SP-Fraktion erinnerte daran, dass fossil betriebene Heizungen nicht mehr zeitgemäss seien. Sie waren davon überzeugt, dass griffige Massnahmen und ein intelligenter Mix von «Fordern plus Fördern» benötigen. Denn die Heizungen aus erneuerbaren Energien seien in der Anschaffung deutlich teurer, als fossile Heizungen. Die Sozialdemokraten waren überzeugt, das ohne Verpflichtungen plus Anreize die Energiewende nicht zu schaffen ist. Die Mitte unterstützte grossmehrheitlich den Antrag des Stadtrates. Nur damit, dass die Kommission mehr Kompetenzen erhalten solle, war die Fraktion nicht einverstanden.
Die SVP-Fraktion stellte in ihrem Votum einen Ordnungsantrag auf Rückweisung. Für die Partei tue die Totalrevision des Energiereglements keine Not. Zum einen bestehe bereits ein städtisches Reglement, zum anderen überarbeitet der Kanton zurzeit sein Reglement. Des Weiteren seien Subventionen ein falscher Anreiz. Die FDP-Fraktion unterstützte die Rückweisung nicht. Denn Zuwarten bringe keine Vorteile. Vielleicht diene das überarbeitete städtische Reglement dem Kanton als Inspiration. Gleicher Meinung war die SP. Ebenso die GLP, welche der Vorlage mit den Anträgen der GPK zustimmte. Zudem könne das städtische Reglement dort ansetzen, wo anderweitige Fördermittel fehlen. Die ALG-CSP begrüsste, dass die Befristung des Reglements auf 12 Jahre festgesetzt ist. Damit, dass die Kommission politisch zusammengesetzt würde, war die Fraktion auch nicht einverstanden. Fachliches Know-how ginge zu sehr verloren.
Ergebnis: Ein Rückweisungsantrag der SVP blieb im Stimmenverhältnis 27:9 erfolglos. Das Reglement wurde in 1. Lesung beraten, Anträge von BPK/GPK übernommen, weitere Änderungen ergaben sich trotz unzähligen Abstimmungen nicht.
Ein Fehler hat es in § 5 Abs. 3 (Version BPK); dort sollte Stadt Zug gestrichen werden: «Keine Beiträge erhalten Bund, Kantone und die Einwohnergemeinden.». Ebenfalls einen Fehler hat es in § 8 Abs. 4 lit. c (Version GPK) betreffend die Formulierung, dort sollte es heissen: «Die Anträge zur Ausrichtung von Beiträgen….».
Umwelt und Energie: Förderung erneuerbare Energie; Rahmenkredit 2022 bis 2025
Das gemeindliche Förderprogramm richtet sich nach Vorgaben des Energiereglements, welches im Jahr 2021 einer Totalrevision unterzogen wird. Diese sieht im Wesentlichen vor, dass das Budget für die Förderbeiträge nicht mehr statisch im Reglement festgesetzt ist. Neu ist vorgesehen, dass jeweils mittels Beschluss durch den GGR ein Rahmenkredit für vier Jahre bewilligt wird. Die Inkraftsetzung des Reglements ist auf den 1. Januar 2022 geplant. Gleichzeitig und vorbehältlich der Inkraftsetzung beantragt der Stadtrat einen Rahmenkredit für die Jahre 2022 bis 2025 in der Höhe von 3.2 Millionen Franken zur Finanzierung des Förderprogramms. Die jährliche Tranche wird jeweils ins Budget aufgenommen.
Alle Fraktionen, ausser jene der SVP stimmten dem Rahmenkredit zu.
Ergebnis: Dem Beschluss wurde im Stimmenverhältnis 28:0 zugestimmt
Interpellation der SVP-Fraktion vom 1. Mai 2021 betreffend «Mitwirkung zur Ortsplanung».
Die Interpellanten wollten vom Stadtrat wissen, weshalb der GGR für die Formulierung der Fragen in der Mitwirkung zur Ortsplanung nicht einbezogen wurde? Schliesslich beschliesse der GGR die Orts- und Zonenplanrevision. Wie aus der Stadtratsantwort hervor geht, befindet sich die Ortsplanung aktuell in der Strategiephase. Für die räumliche Gesamtstrategie der Stadt Zug ist der Stadtrat zuständig. Er wird die Strategie beschliessen und dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreiten. Die Erarbeitung einer räumlichen Gesamtstrategie wird durch Mitwirkungsverfahren begleitet und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die SVP-Fraktion stellte die Onlinebefragung seitens der Stadt in Frage. Die Bevölkerung sei aufgrund einer einseitigen Fragestellung zum Thema Ortsplanung nicht umfassend miteinbezogen worden. Die Befragung ginge ihrer Meinung nach zu sehr in eine Richtung, die der «grünen Wohlfühlstadt». So wurde dem motorisieren Individualverkehr zu wenig Rechnung getragen, Parkplätze sollen zunehmend verschwinden und das Gewerbe werde dadurch leiden. Die SVP nahm ablehnend Kenntnis von der Antwort des Stadtrates. Die GLP kritisiert ebenfalls die durchgeführte Befragung. Ihrer Meinung nach war das Resultat bereits vor deren Ende klar. So hätte ein Mitwirken der Bevölkerung keinen Sinn. Sie nahm ebenfalls ablehnend Kenntnis von der Antwort des Stadtrates. Für die FDP-Fraktion lag es im Interesse des Volkes, dass bei einem knappt 6 Jahre dauernden Prozess, welcher mit einer Volksabstimmung endet, die Bevölkerung regelmässig Gelegenheit zur Äusserung erhält. Für sie sei es nicht die Aufgabe des GGR, irgendwelche Fragen für einen Mitwirkungsprozess zu formulieren. Die SP-Fraktion war der Meinung, dass die Bevölkerung frühzeitig einbezogen wurde und die daraus resultierenden Erkenntnisse wichtig sind für den weiteren Prozess. Dass der GGR für die Formulierungen der Fragen für die Bevölkerungsbefragung miteinbezogen werden sollte, sei absurd. Die Plattform «mitwirken-zug» wurde gelobt, die Befragung habe ausreichend Gelegenheit zur Einbringung gegeben. Die SP-Fraktion nahm positiv Kenntnis von der Antwort des Stadtrates.
Ergebnis: Der Antrag auf negative Kenntnisnahme wurde im Stimmenverhältnis 25:8 (bei 3 Enthaltungen) abgelehnt. Geschäft wird von Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Motion der SVP-Fraktion vom 19. April 2021 betreffend «Stadttunnel 2.0»
Der Stadtrat wurde beauftragt, im Hinblick auf die kommende Orts- und Zonenplanrevision die Möglichkeiten für die Umsetzung eines Stadttunnels 2.0 zu prüfen. Der Stadtrat hält in seinem Bericht fest, dass die knappen Flächenressourcen den wachsenden Freiraumbedürfnissen und einem leistungsfähigen Verkehrssystem gegenüberstehen. Aus Sicht des Stadtrats könnte diesbezüglich ein einfacher Zentrumstunnel einen wichtigen Beitrag leisten, indem er allfällige zusätzlich notwendige Kapazitäten schaffen kann. Die zuständigen städtischen wie auch die kantonalen Planungsbehörden können eine gesicherte Tunnelplanung fürs Stadtzuger Zentrum jedoch erst an die Hand nehmen, wenn der behördenverbindliche Eintrag im kantonalen Richtplan festgesetzt ist.
Nur mit einem Stadttunnel sei eine Harmonie der Verkehrsteilnehmenden zu erreichen, so die Meinung der SVP-Fraktion. Die Finanzierung sei gesichert. Kanton und Stadt würden über genügend finanzielle Mittel verfügen. Auch für die GLP sei der Stadttunnel immer noch eine Option, um das Zentrum zu entlasten. Die FDP-Fraktion unterstützte den Stadtrat bei seinen Bemühungen, die Aufnahme eines einfachen Zentrumstunnels in den kantonalen Richtplan zu ermöglichen. Die Mehrheit der SP-Fraktion wehrte sich, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) mittels einem Tunnel über X-Jahre und für X-Millionen Franken gefördert werden soll. Der MIV sei in dem Mass von heute nicht zukunftsfähig – ein Tunnel sendet entgegengesetzte Signale aus. Für die ALG-CSP sei ein Stadttunnel nicht gerechtfertigt. Denn dieser würde keine Entlastung für das Zentrum bringen. Zudem ist ein allfälliger Tunnel Zukunftsmusik und würde keine Lösung für die nächsten zehn Jahren bringen. Ein Tunnel sei nicht die Lösung alle Verkehrsprobleme. Für die Mitte-Fraktion wäre ein Tunnel eine Möglichkeit, die Verkehrssituation langfristig zu verbessern. Dabei gehe es hauptsächlich darum, die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Dass sich der Stadtrat aber nur Gedanken zum Tunnel mache, reiche nicht. Lösungen seien jetzt gefragt.
Ergebnis: Der Antrag auf Erheblicherklärung der SVP Antrag wurde im Stimmenverhältnis von 23:9 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) angenommen, der Antrag somit erheblich erklärt (keine Abschreibung von der Geschäftskontrolle).
Postulat der FDP-Fraktion vom 12. März 2020 betreffend «Kreislaufwirtschaft in der Stadt Zug».
Die Postulanten verlangten vom Stadtrat einen Bericht, der darlegt, wie die Stadt Zug das Potenzial der Kreislaufwirtschaft strategisch nutzen kann, um eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Zug zu erreichen und sich energie- und ressourceneffizient für die Zukunft zu positionieren. Dabei sei zu prüfen, ob bestehende Weisungen, Reglemente oder Gesetze eine Umsetzung der Kreislaufwirtschaft behindern und deshalb gezielte Anpassungen notwendig seien. In seiner Antwort hielt der Stadtrat fest, dass er sich bewusst sei, dass sich das globale Wirtschaftssystem im Wandel befinde. Die Verknappung von globalen Ressourcen und die Klimaproblematik seien wichtige Treiber dafür. Eine Kreislaufwirtschaft – als fester Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung – hat der Stadtrat in seiner neuen, übergeordneten Entwicklungsstrategie berücksichtigt. Die Förderung eines innovativen Cleantech-Clusters und pionierhafte Projekte sind dabei ebenso integrale Bestandteile dieser Strategie, wie die Schaffung von Rahmenbedingungen und Anreizen für eine nachhaltige Entwicklung. Generell sind viele der massgebenden Gesetze und Verordnungen, welche eine Kreislaufwirtschaft fördern oder allenfalls behindern, auf Bundes- oder gar europäischer Ebene angesiedelt. Die Stadt Zug engagiert sich seit Jahrzehnten für die Wiederverwendung von Rohstoffen. Der Stadtrat will aber auch in der öffentlichen Beschaffung die Kreislaufwirtschaft fördern und dabei den gesamten Lebensweg, Umweltbelastungen, soziale Standards sowie Möglichkeiten bei der lokalen Wertschöpfung beachten, so wie er es beispielsweise mit Minergie-P Eco Plus bei Neubauten praktiziert. Dazu gehört es auch, Bedarf und Gewohnheiten frühzeitig zu hinterfragen. Von der Stadt beschaffte Produkte sollen langlebig sein, möglichst keine Schadstoffe enthalten und einfach zerleg- und reparierbar sein. Diese Stossrichtung wird künftig durch das neue Beschaffungsrecht unterstützt.
Für die FDP-Fraktion war die Antwort des Stadtrates in Ordnung. Die Fraktion hätte gerne einer Fristverlängerung zugestimmt, zugunsten einer vollständigen Antwort auf das Postulat. So wären dem GGR alle Informationen vorgelegen, um anschliessend eine fundierte Diskussion führen zu können. Die SVP-Fraktion zeigte sich überrascht von der stadträtlichen Antwort. Mit dem Werben um die Gunst der Kunden, habe die Wirtschaft bereits viel getan in Sachen Kreislauf und Umweltschutz. Jedes Unternehmen sei besorgt, sparsam und gescheit mit Ressourcen umzugehen. Es brauche keine neuen Gesetze. Die GLP-Fraktion lobte den Vorstoss der FDP, die ganz auf der Linie der GLP liege. Die Antwort des Stadtrates hege hohe Erwartungen, wenngleich der Handlungsspielraum des Stadtrates selbst beschränkt sei. Das in Erarbeitung befindliche neue Beschaffungsrecht, mit seinem Nachhaltigkeitsanspruch, gehe in die richtige Richtung.
Stadtrat Urs Raschle erklärte in seinem abschliessenden Votum, die Beantwortung des Postulats sei eine echte Herausforderung gewesen, für die Abteilung Umwelt und die Nachhaltigkeitskommission, die beide mitgewirkt hätten. Die Thematik bleibe aktuell, die Antwort sei für den Stadtrat ein erster Schritt und eine Art Kompass für die kommenden Jahre.
Ergebnis: Der Bericht des Stadtrats wurde zur Kenntnis genommen und von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Hinweise:
- Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurde die Behandlung der restlichen Traktanden auf die nächste Sitzung verschoben
- Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link