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Grosser Gemeinderat: Geschäfte und Resultate der Sitzung vom 2. November 2021 im Überblick

2. November 2021

Überweisung Postulat der SVP-Fraktion vom 24. September 2021 betreffend «Fortschrittliches und zeitgemässes Pensionierungswesen»
Gemäss geltendem Personalreglement der Stadt Zug werden alle Angestellten mit 64 Jahren pensioniert. Der Stadtrat soll prüfen, ob die Mitarbeitenden über das reguläre Pensionsalter hinweg weiterarbeiten können.

Aus den Fraktionen erfolgten keine Wortmeldungen.

Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.


Überweisung Postulat der Mitte-Fraktion vom 28. September 2021 betreffend «Wiedereröffnung der Mittelstation der Zugerberg-Bahn»
Das Trassee der Zugerberg-Bahn wird in nächster Zeit saniert. In diesem Zusammenhang soll der Stadtrat in Zusammenarbeit mit der Zugerberg-Bahn abklären, welche Möglichkeiten bestehen und was dazu benötigt wird, um die Mittelstation wieder in Betrieb zu nehmen. Dies mit der Möglichkeit «Halt auf Verlangen». Anwohnende würden so besser an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Des Weiteren würden die Wanderwege im Bereich Blasenberg attraktiver und besser erschlossen.

Es gab keine Wortmeldungen der Fraktionen.

Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.


Überweisung Motion der Fraktion ALG-CSP vom 16. Oktober 2021 betreffend «Nachfrageorientierte Ferienangebote für Schulkinder der Stadtzuger Schulen»
Aktuell besteht mit «Ferien-Zug» ein Ferienbetreuungsangebot für Stadtzuger Kindergarten- und Primarschulkinder, welche entweder die Freizeitbetreuung, die Tagesschule oder die Heilpädagogische Schule besuchen. Auch Kinder auf der Warteliste der Freizeitbetreuung können von diesem Angebot profitieren. Keinen Zugang haben Kinder, welche weder die Freizeitbetreuung, die Tagesschule noch die Heilpädagogische Schule besuchen. Die ALG forderte ein bedürfnisorientiertes Ferienangebot für alle Stadtzuger Kinder. Die Stadt Zug soll während den Zuger Schulferien während mindestens 10 Wochen ein Ferienangebot für die Schulkinder der Stadtzuger Schulen anbieten.

Die FDP-Fraktion bedankte sich bei der ALG-CSP für die Motion. Denn auch die FDP sieht Handlungsbedarf. Aber das geforderte «Rund-um-sorglos-Paket» sei nicht mehrheitsfähig. Daher wurde der Antrag gestellt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Der SVP-Fraktion war der Auftrag der Motion nicht klar. Daher solle erst eine sinnvolle Auslegeordnung gemacht werden, mit allen Stärken und Schwächen des aktuellen Systems. Die SVP unterstützte aus diesem Grund den Antrag der FDP. Die GLP-Fraktion empfand das Anliegen plausibel. Dennoch unterstützte sie den Antrag der FDP. Die Fraktion ALG-CSP betonte die Wichtigkeit des Themas, auch auf kantonaler Ebene. Jedoch sei nicht klar, mit welchen Verzögerungen gerechnet werden müsse. Daher solle die Stadt Zug vorausgehen. Vom Ferienangebot profitierten nicht nur die Kinder, sondern auch die berufstätigen Eltern. Zudem würde ein Ferienangebot zur Standortattraktivität beitragen. Das ungelöste Problem der Ferienbetreuung sei dringend. Daher wollte die ALG-CSP ihren Vorstoss als Motion belassen.

Ergebnis: Der Antrag der FDP auf Umwandlung in ein Postulat wurde von SVP und GLP unterstützt. Dem Antrag wird im Stimmenverhältnis 26:7 Stimmen zugestimmt und der Vorstoss somit als Postulat überwiesen.


Postulat Th. Dubach, SVP, vom 25. September 2020 betreffend «Beflaggung in der Stadt Zug»
In seinem Bericht weist der Stadtrat darauf hin, dass es sich bei der Europa-Flagge um die Fahne des Europarates handelt und nicht der EU. Der Europarat steht für die Wertegemeinschaft des geografischen Raums Europa als Wiege des christlich geprägten Abendlandes. Die Schweiz ist Mitglied des Europarates. Die Fahne des Europarats auf den Stadt Zuger Fahnenburgen geht auf eine Anerkennung des Europarats an die Stadt Zug für die Hilfe an das kriegsversehrte Städtchen Fürstenfeld in der Steiermark zurück. Der Stadtrat sieht keinen Grund, die Fahne zu entfernen. Der Europarat steht für Friede unter den Völkern und für ein starkes und gemeinsames Europa. Für die Stadt Zug steht die Fahne darüber hinaus aber auch für die Städtefreundschaft mit Fürstenfeld, welche nach wie vor von beiden Seiten aktiv gelebt wird. Um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen, soll bei Fahnenstandorten mit grossem Passantenaufkommen das Anbringen von Informationstafeln an die Hand genommen werden. Die Texte werden durch das Stadtarchiv erstellt. Die externen Kosten belaufen sich auf 3'000 bis 5'000 Franken.

In seinem Votum stellte der Postulant die Frage, ob die Europafahne das richtige Mittel sei, um an die Hilfeleistungen an die Stadt Fürstenfeld nach dem 2. Weltkrieg zu erinnern? Wenn schon, müsste die Stadtzuger Fahne dafür verwendet werden. Denn es seien Stadtzuger gewesen, welche aus freien Stücken geholfen hätten. Die SVP-Fraktion sei klar der Meinung, dass es sich der Stadtrat zu einfach mache mit ein paar Hinweistafeln. Der Postulant beantragte ablehnende Kenntnisnahme und stellte zwei weitere Vorstösse in Aussicht im Zusammenhang mit der Beflaggung und dem Wappen.
Die FDP-Fraktion betonte, dass sie gegen einen EU-Beitritt sei, aber eine offene und moderne Auslandpolitik auf der Basis der bilateralen Verträge gegenüber Europa vertrete. Die Fahne sei ein Zeichen von Eigenverantwortung und eine Auszeichnung des Europarates. Die FDP-Fraktion zeigte sich mit Antwort des Stadtrates zufrieden. Die Mitte-Fraktion würde das Anbringen von Informationstafeln begrüssen, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie befürwortete mehrheitlich eine Kenntnisnahme und Abschreibung der Stadtratsantwort. Die SP-Fraktion wies darauf hin, dass sie bereits im letzten Herbst den Vorstoss nicht überweisen wollte. Die SVP habe im Parlament schon mehrfach versucht, die Fahne entfernen zu lassen. Diese hänge jedoch aus gutem Grund in der Stadt. Die historische Aufklärung durch Info-Tafeln wird befürwortet, auch durch die Fraktion ALG-CSP.

Ergebnis: Die SVP stellt einen Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme. Dieser Antrag wurde im Stimmenverhältnis 24:10 bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Bericht und Antrag wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat (Motion) St. W. Huber, glp und M. Willimann, ALG, vom 15. Dezember 2020 betreffend «für Transparenz durch Offenlegung von Interessenbindungen»
Die Motionäre verlangen eine Anpassung der Gemeindeordnung der Stadt Zug. Die Mitglieder des GGR und des Stadtrats sollen beim Eintritt in die jeweiligen Gremien ihre Interessenbindungen erstmals und anschliessend alle zwei Jahre offenlegen. Der Stadtrat beauftragt die Stadtkanzlei auf die Legislatur 2023-2026 hin mit der Umsetzung. Die GGR-Mitglieder sollen ihre Interessensbindungen in ein Register eintragen können. Dieses soll auf der Website der Stadt Zug aufgeschaltet werden und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Bereits heute legt der Stadtrat seine Interessenbindungen zu Beginn der Legislatur offen, dies gestützt auf das Stadtratsreglement. Die Interessenbindungen sind aktuell nicht auf der Webseite aufgeschaltet. Aus Sicht des Stadtrats spricht nichts dagegen, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die GLP-Fraktion erachtete das Postulat als ein historisches Geschäft. Sie war überrascht, aber gleichzeitig auch erfreut, dass der Stadtrat die freiwillige Offenlegung über die städtische Internetseite anstrebt. Sie fand, dass auch grössere Beteiligungen offengelegt werden sollten und nahm zustimmend Kenntnis von den Ausführungen des Stadtrates. Auch die ALG-CSP-Fraktion unterstützte die Offenlegung der Interessensbindungen. Eine funktionierende Politik basiere auf Transparenz. Sie begrüsste zudem die Freiwilligkeit des Stadtrates und war sehr zufrieden mit dessen Antwort und Umsetzung. Mit der Nichtoffenlegung von grösseren Geschäftsbeteiligungen kann sie leben. Die FDP-Fraktion begrüsste die unbürokratische Haltung des Stadtrates, regte jedoch an, dass Führungs- und Aufsichtsgremien, sowie Beiräte und ähnliche Gremien im In- und Ausland nur dann offengelegt werden sollen, wenn sie eine Verbindung zur Stadt Zug aufweisen. Sie folgte zustimmend den Ausführungen des Stadtrates. Auch die SP-Fraktion unterstützte das Anliegen der Postulanten und befürwortete die Transparenz der Offenlegung der Interessensbindungen. Sie war jedoch nicht restlos überzeugt, ob wirklich alles transparent sein werde, unterstützte jedoch in zustimmender Kenntnisnahme den Stadtrat. Die Mitte-Fraktion wies darauf hin, dass andere Kantone die Transparenzinitiative angenommen hätten. Sie fand, dass sich die Stadt Zug proaktiv bewegen solle und nichts zu verbergen habe. Die Ausführungen des Stadtrates seien angemessen und eine Offenlegung an Beteiligungen sei nicht nötig. Die SVP-Fraktion blieb ihrer Meinung treu und war nicht einverstanden mit der Offenlegung mittels Register. In der Gemeindeordnung sei bereits alles geregelt, der Aufwand für ein solches Register enorm gross und ein Nutzen daraus gleich null.

Ergebnis: Die SVP stellte einen Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme. Dieser Antrag wurde im Stimmenverhältnis 24:10 bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Bericht und Antrag wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der SP-Fraktion vom 6. Mai 2021 betreffend «Betreuungsplätze dank neuem Modulpavillon»
Das Baugesuch für den Modulpavillon bei der Schulanlage Herti hat bei den Anwohnern Unmut ausgelöst. Die SP-Fraktion wollte vom Stadtrat wissen, wie viele Einsprachen eingegangen sind, ob alternative Standorte geprüft wurden und ob die Anwohner künftig früher informiert werden können. Wie aus der Stadtratsantwort hervorgeht, sind insgesamt vier Einsprachen eingegangen. Die Stadt hat alternative Standorte geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass kein anderer Standort in Frage kommt. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Kommunikation mit den Anwohnern nicht optimal verlief. Zwar wurde rechtzeitig eine Medienmitteilung verschickt, es wurde aber unterlassen, die direkte Nachbarschaft zu informieren. Dafür haben sich die Verantwortlichen der Stadt an einem Informationsabend entschuldigt. Bei städtischen Bauvorhaben soll eine lückenlose Information und Kommunikation sichergestellt werden, in der u.a. direkt Betroffene einzubeziehen sind.

Die SP-Fraktion befand, es gehe aus der Antwort nicht hervor, wie es mit der Freizeitbetreuung weitergehe. Sie fand es schade, dass es der Stadtrat verpasst habe, die Anwohner frühzeitig zu informieren. Zwar seien Infotafeln aufgestellt worden, aber man bekomme das Gefühl, dass sie nur auf Druck der Einsprecher und wegen negativen Rückmeldungen aus der Bevölkerung aufgestellt wurden. Die Fraktion stellte in ihrem Votum ausserdem die Frage, ob geprüft worden sei, den neuen Pavillon in der Ost-West-Ausrichtung aufzustellen und nur einstöckig? Des Weiteren habe der Stadtrat auch keine Auskunft darüber gegeben, wie es mit den Einspracheverfahren weitergehe und wie der weitere Fahrplan aussehe. Die Mitte-Fraktion nahm Kenntnis von der Antwort des Stadtrates, fand jedoch auch, der Stadtrat hätte die Nachbarschaft besser informieren und einbeziehen müssen. Die Mitte hofft, dass dieses Versehen einmalig war und die versprochenen Prozessverbesserungen konkretisiert werden.

Ergebnis: Der Bericht und Antrag wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der GLP-Fraktion vom 25. Mai 2021 betreffend «Wärmeversorgung auf Stadtgebiet»
Die Interpellanten wollten vom Stadtrat unter anderem wissen, ob das Fernwärmenetz ausgebaut werde. Das Konzessionsgebiet des Circulago umfasst die zentralen Teile des Gemeindegebietes. Ausgenommen sind das Gimenenquartier in Oberwil, der Zugerberg und das Gebiet ausserhalb der alten Lorze Richtung Cham. Laut dem Bericht des Stadtrates erfolgen Neuerschliessungen nach sachlicher Potenzialabklärung und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Gemäss Nachfrage hat die WWZ bisher nur wenige Anfragen für den Anschluss von Liegenschaften erhalten, die ausserhalb der Versorgungsgebiete von Circulago bzw. des Wärmeverbunds Zuger Altstadt, jedoch innerhalb des Konzessionsgebiets liegen. Grundsätzlich weisen die WWZ bei nicht wirtschaftlichen Anschlussanfragen darauf hin, dass die technischen, ökonomischen und ökologischen Systemgrenzen nach fünf bis acht Jahren Betrieb jeweils überprüft und der Versorgungsperimeter allenfalls erweitert werden kann.

Die Fraktionen GLP und ALG-CSP zeigten sich wenig erfreut über die Antwort des Stadtrates. Die Antwort zeige, wie planlos die Stadt bei der Wärmeversorgung vorgehe bzw. diese einfach Dritten wie der WWZ überlasse. Zudem werde in der Antwort betreffend dem Gebiet Zug-Süd auf Sondierbohrungen verwiesen, obwohl das Geografische Informations-System GIS hier die Nutzung von Erdwärme praktisch vollständig ausschliesse.

Ergebnis: Der Bericht und Antrag wird zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der SVP-Fraktion vom 21. Juni 2021 betreffend «Denkmalschutz an öffentlichen Gebäuden der Stadt Zug: Ist der Stadtrat gezwungen, vor den kantonalen Denkmalschutzbehörden zu kuschen, um seine vom GGR bewilligten Projekte überhaupt realisieren zu können?»
Grund für diese Interpellation war ein Vordach am Schulhaus Oberwil. Im Rahmen des Baugesuchs «Umbauten und Sanierung Primarschulhaus, Artherstrasses 101, Oberwil» stellte sich die kantonale Denkmalpflege auf den Standpunkt, dass der neue barrierefreie Zugang im Untergeschoss nur bei Entfernung des Pausendachs akzeptiert werden kann: «Der barrierefreie Zugang im Untergeschoss des Treppenhausturms kann aus denkmalpflegerischer Sicht akzeptiert werden, wenn er sorgfältig detailliert, die Umgebung so gestaltet, dass er sich angemessen in die Gesamtgestaltung einfügt und das 1970 errichtete Pausendach entfernt wird, so dass der historische Treppenhausturm nicht von beiden Seiten beeinträchtig wird.» (Kantonaler Entscheid vom 11. November 2019). Die Erwägungen der Denkmalpflege wurden in der Baubewilligung der Stadt Zug vom 20. Januar 2020 nur teilweise gutgeheissen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die «verlangte Entfernung des Pausendaches als Voraussetzung für die Erstellung eines barrierefreien Zugangs eine Verknüpfung von zwei öffentlichen Interessen ist, die nicht ohne weiteres zulässig ist.» Weiter hält die Baubewilligung fest, dass das Pausendach nur dann zu entfernen ist, wenn sich in der weiteren Projektierung eine andere Lösung abzeichnet. Mit Bezug auf diese Bestimmung wurde als Lösung eine Pausenhalle auf der Nordwestseite des Schulhausareals in Betracht gezogen und am 17. September 2020 ein Baugesuch eingereicht, auf das eine Einsprache einging. Da gemeinsam mit dem Einsprechenden keine befriedigende Lösung gefunden werden konnte, hat das Baudepartement der Stadt Zug das Baugesuch sistiert und am 25. August 2021 schliesslich zurückgezogen. Die Pläne für eine neue Pausenhalle werden damit nicht weiterverfolgt und das bestehende Pausendach bleibt bestehen. Der hindernisfreie Zugang wurde erstellt.

Die SVP-Fraktion verdankte die detaillierte Antwort des Stadtrates. Dass das Dach des Schulhauses Oberwil nun definitiv bestehend bleibt, sei eine Freude. Das Ziel der Interpellation wurde damit erreicht.

Ergebnis: Der Bericht und Antrag wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat (Motion) der Fraktion ALG-CSP vom 26. Juni 2020 betreffend «Grundlagen für die Veloförderung schaffen»
Die Motion, welche zu einem Postulat umgewandelt wurde, verlangte die Entfernung der Schranke vor der Trottoirüberfahrt östlich der St. Michaels-Kirche. Auch die Schwellen beim Campingplatz Brüggli sollen entfernt oder entschärft werden. Für die Veloführung im Abschnitt Gubelstrasse bis zur kantonalen Verwaltung sollte mit dem Kanton eine Lösung gefunden werden.
Der Stadtrat hält in seinem Bericht fest, dass die Schranke bei der Kirche St. Michael für mehr Sicherheit auf dem privaten Fussweg sorgt. Dort sei es auf dem Fussweg in den letzten Jahren zu gefährlichen Situationen zwischen Fussgängerinnen bzw. Fussgängern und Radfahrenden gekommen. Zu den Schwellen beim Campingplatz: Die Situation konnte inzwischen mit dem Postulanten und Vertretern von Pro Velo direkt besprochen werden. Die Schwellen wurden leicht angepasst. Der Stadtrat ist aber der Meinung, dass sie ein adäquates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind. Im Rahmen der Umgestaltung des Brüggli wird es zu einer Anpassung der Situation und einer Entflechtung der Verkehrsströme kommen.
Veloführung Achse General-Guisan-Strasse/Gubelstrasse: Das Departement Sicherheit, Umwelt und Soziales konnte gegenüber der kantonalen Sicherheitsdirektion und den ZVB erreichen, dass die Velofahrenden die Busspur mitbenutzen können. Somit sind für zügige Velofahrten beidseits separate Bereiche auf der Fahrbahn vorhanden, während die weniger geübten Velofahrenden (insbesondere Schulkinder) auf dem separaten Rad-Gehweg fahren können. Dieses Angebot wird auch auf dem neuen Abschnitt der General-Guisan-Strasse zur Verfügung gestellt, wenn die Wanne aufgefüllt sein wird.

Die Fraktion ALG-CSP verlangte mit ihrem Postulat die Aufhebung diverser Verschlechterungen für Velofahrende. Für die Fraktion bedeutete die Antwort des Stadtrates «drei Schritte zurück, einen Schritt vor». Dabei wäre die Veloförderung wichtig. Zum Glück habe man im Rahmen der Ortsplanungsrevision und mit einer anderen hängigen Motion zum Thema Velostadt noch die Möglichkeit zur Verbesserung der jetzigen Situation. Die GLP-Fraktion erwartete vom Titel des Vorstosses und von den Antworten des Stadtrates etwas anderes, eher eine Art Masterplan. Aber weder mit den Fragen noch den Antworten werde dem genüge getan. Aus Sicht der GLP wäre nun - angesichts der komfortablen Finanzlage sowohl von Stadt als auch Kanton - die Zeit gekommen, etwas mehr Mut aufzubringen: In grösseren Massstäben zu denken und Lösungsansätze auszuarbeiten, die eine langfristige Verkehrsentlastung und Aufwertung der Innenstadt erlauben und den Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werden. Die FDP-Fraktion nahm die Stadtratsantwort einstimmig und positiv zur Kenntnis. Die SVP-Fraktion nahm die Antwort ebenfalls zur Kenntnis. Sie fand es gut, dass der Stadtrat die Anliegen der Velofahrenden ernst nehme, jedoch dürfe dieses Anliegen nicht zu Lasten der Fussgänger gehen.

Ergebnis: Der Bericht und Antrag wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat der SVP-Fraktion vom 29. September 2020 betreffend «Es braucht eine neue Digitalisierungsstrategie für die Stadtverwaltung Zug»
Die SVP-Fraktion forderte eine neue Digitalisierungsstrategie. Wie der Stadtrat in seinem Bericht festhält, hat die Stadt Zug eine Digitalisierungsstrategie. Sie wurde für den Zeitraum 2017–2022 festgelegt und wird 2022/23 überarbeitet. Die Strategie hat den Paradigmenwechsel hin zur digitalen Leistungserbringung der Stadtverwaltung zum Ziel. Von den gut 40 Abteilungen werden diejenigen Dienstleistungen und Prozesse priorisiert, die die Einwohnerinnen und Einwohner am häufigsten nutzen. So sind beispielsweise Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle und des Betreibungsamts bereits heute stark digitalisiert. Laufende Projekte anderer Abteilungen sind das digitale Gesuchsportal im Bereich Kulturförderung, die elektronische Baueingabe, das Elternportal für den digitalen Informationsaustausch, die digitalisierte Bibliothekskarte, eine Weiterentwicklung der digitalen Lösung zur Bewilligung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die digitale Parkbewilligung für Anwohnerinnen und Anwohner oder der Zutritt zu Sportanlagen und Sälen mit dem Smartphone. Als Resultate der bestehenden Digitalisierungsstrategie sind bis dato zahlreiche nennenswerte Erfolge zu verzeichnen. Diese sind im Bericht (G2691_SR.pdf (stadtzug.ch) des Stadtrates im Detail zu entnehmen. Die Stadt Zug ist sich bewusst, dass das Digitalisierungspotenzial nicht ausgeschöpft ist und laufend weiterentwickelt wird.

Die SVP-Fraktion erläuterte den Hintergrund ihres Vorstosses. Letztlich gehe es bei diesem Thema um die Kosteneffizienz der Verwaltungstätigkeit. Die Fraktion stellte einen Vorstoss in Aussicht, um die Informatik der Stadt Zug als Aktiengesellschaft zu verselbständigen. Mit einem solchen Schritt werde schnell klar, wie effizient die Abteilung unterwegs sei. Die Fraktion ALG-CSP zeigte sich erfreut über die digitalen Fortschritte der Stadtverwaltung der letzten Jahre. Die Stadt Zug sei – auch im Vergleich zu anderen Städten – gut unterwegs. Es brauche keine neue Strategie, es brauche eine periodische Überprüfung, und eine solche fände regelmässig statt. Auch die FDP-Fraktion lobte die Digitalisierungsschritte der Stadt.

Ergebnis: Der Bericht und Antrag wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der FDP-Fraktion vom 3. Juni 2021 betreffend «Bibliothek der Zukunft — wohin führt der Stadtrat die Reise?»
Die Interpellanten wollten unter anderem wissen, welche Bedürfnisse die Bibliothek künftig abdecken wird. Für den Stadtrat ist klar, dass die Bibliothek Zug ihren Kundinnen und Kunden weiterhin einen niederschwelligen kostenfreien Zugang zu Medien ermöglichen wird. Wichtig sind ebenso kundenorientierte Öffnungszeiten, zukünftig auch am Sonntag. Der Stadtrat will laut Bericht auch weiter in die Digitalisierung investieren. Seit Corona zeichnet sich bei gleichbleibenden Ausleihzahlen der analogen Medien eine deutliche Steigerung bei den digitalen Medien ab. Ein Aus- und/oder Abbau einzelner Bestandssegmente, bspw. im Bereich CDs, DVDs, oder einzelnen Sachgebieten ist in den nächsten Jahren denkbar. Die Verlagerung digitaler Vermittlungsangebote und der bewusste Umgang mit der Digitalisierung bedürfen neuer Kompetenzen. Auch die Räumlichkeiten müssen überprüft werden. Die Bibliothek Zug wurde in den 1980er Jahren geplant und repräsentiert mit ihren fix definierten Räumen die klassische Bibliothek. Ein Umfeld für Inspiration, Schöpfung und Beteiligung braucht Räume, die flexibel gestaltet werden können. Ein Raum- und Nutzungskonzept muss die bestehende Infrastruktur mit einer zukünftigen abgleichen, um einen attraktiven Interaktionsort zu schaffen. Ein solches Konzept ist Teil des Strategieprozesses inkl. Ziel- und Massnahmenplan, der im Jahr 2022 realisiert wird.

Die FDP-Fraktion begrüsste die Ausführungen des Stadtrates und befand, dass die Digitalisierung der Bibliothek auf einem hohen Stand sei. Die Bibliothek müsse jedoch aufpassen, private Anlässe nicht zu konkurrieren. Die angestrebten Sonntagsöffnungszeiten sollen durch den Stadtrat gut geprüft werden, um die Kosten im Griff zu haben. Die ALG-CSP-Fraktion erwähnte ebenfalls das sehr gute Angebot der Bibliothek. Ausbaufähig sei lediglich das Angebot im Bereich der e-Books. Sie lobte zudem das gut ausgebildete und kompetente Personal. Die Öffnungszeiten am Sonntag hätten für Familien bestimmt Vorteile. Auch das Angebot des «Haus des Lernens» wurde lobend erwähnt. Betreffend eines allfälligen Sponsorings der Bibliothek fand die Fraktion, dass der Stadtrat zu Recht darauf verzichten solle. Die Stadt Zug könne sich das Angebot der Bibliothek zu Gunsten der Bevölkerung leisten. Die Bibliothek sei in jeder Beziehung eine Perle. Die Mitte-Fraktion dankte dem Stadtrat für die kompetenten Ausführungen. Das Angebot der Bibliothek steigere die Attraktivität der Stadt Zug. Die Mitte-Fraktion war auch gegen ein Sponsoring, solange keine finanziellen Engpässe vorhanden seien. Gezieltes Veranstaltungssponsoring wäre jedoch durchaus denkbar. Die SVP-Fraktion dankte dem Stadtrat ebenfalls für die Ausführungen und vor allem auch für die vollzogene Integration von Doku-Zug ins Angebot der Bibliothek. Die Coronazeit war unter anderem auch für die Mitarbeitenden der Bibliothek herausfordernd. Die Mitarbeitenden hätten das bestens gemeistert. Sämtliche Fraktionen nahmen positiv Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation.

Ergebnis: Der Bericht und Antrag wurde zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation B. Zimmermann und J. Messmer, beide SVP, vom 31. August 2021 betreffend «Wie lange müssen die Stadtzuger den oberen Postplatz in dieser Form noch dulden?»
Die Interpellanten wollten unter anderem vom Stadtrat wissen, was der Grund für das Aufstellen der Metall-Abschrankungen war. Laut Antwort des Stadtrates wurde der obere Postplatz als inoffizieller Baustellenparkplatz für zwei private Bauvorhaben in der unmittelbaren Nachbarschaft in Beschlag genommen. Mehrmalige Interventionen seitens der Stadt aufgrund von Parkschäden am Mobiliar, Beschwerden aus der Anwohnerschaft und Behinderungen von Passantinnen und Passanten führten nicht zum gewünschten Erfolg. Abhilfe konnte erst mit den Abschrankungen geschaffen werden. Weiter wollten die Interpellanten wissen, ob es ein Konzept gebe für die Belebung des Platzes. Der Stadtrat bejahte dies. Der Platz soll als Veranstaltungsort für das Gewerbe, für Vereine und für die Bevölkerung dienen. Seit der Eröffnung im Jahr 2019 wurde der obere Postplatz für unterschiedlichste Anlässe genutzt. (Liste unter: G2688_SR.pdf (stadtzug.ch). Dass es nicht noch mehr sind, ist auf die coronabedingten Einschränkungen in den letzten rund eineinhalb Jahren zurückzuführen. Ausserdem ist der Stadtrat der Ansicht, dass die künftige Aussengastronomie des Gastrobetriebs in der ehemaligen Hauptpost den oberen Teil des Platzes beleben.

Die SVP-Fraktion reichte den Vorstoss ein, weil sie von verschiedenen Seiten aus der Bevölkerung angesprochen wurde, was denn nun mit dem oberen Postplatz passiere. Auch der geplante Gastrobetrieb im ehemaligen Postgebäude lasse noch auf sich warten. Die aufgeführten rund 20 Veranstaltungen würden schmunzeln lassen. Die meisten davon waren Kundgebungen, Demos und Streiks sowie Plakatausstellungen. Dass es nicht mehr Anlässe gewesen seien, auf Corona zu schieben, sei zu billig. Für die Fraktion war klar, dass weder die Beantwortung der Interpellation noch die Belebung des Platzes geglückt sei. Die FDP-Fraktion bemängelte, dass der Grund für die Abschrankungen der Allgemeinheit nicht bekannt waren. Die FDP fand es richtig, dass der Stadtrat dafür besorgt war, dass der Platz nicht zweckentfremdet wurde. Bei der Anzahl der Anlässe gebe es sicherlich Luft nach oben. Wie sich die künftige Gastronutzung auswirkt, werde man erst in einiger Zeit sehen. Es stelle sich aber die Frage, wie die Bevölkerung, Vereine und das Gewerbe den Platz nutzen könne. Der Stadtrat stehe in der Pflicht, den Platz besser zu vermarkten. Die Fraktion nahm die Antwort zur Kenntnis. Für die Mitte-Fraktion existiert der obere Postplatz nun mal wie er ist, man solle daher das Beste daraus machen. Bei der Hälfte der aufgelisteten Veranstaltungen handle es sich aber um Demos und Kundgebungen. Wenn eine Demo nun die Veranstaltung sein soll, um den Platz zu beleben, dann setze man schon Fragezeichen. Den Antrag zur negativen Kenntnisnahme unterstützte die Mitte-Fraktion. Auch die Fraktion ALG-CSP unterstützte den Antrag auf negative Kenntnisnahme. Sie forderte vor allem eine Kommission oder einen Beirat, welcher die Konzepte und die Ideen überwacht und nötigenfalls eingreift. Für den Friedhof Zug gäbe es eine solche Kommission. Sie wache über Benutzungsregeln und bauliche Veränderungen.

Ergebnis: Der Antrag der SVP auf ablehnende Kenntnisnahme wurde von verschiedenen Fraktionen unterstützt und im Stimmenverhältnis 23:9 bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Bericht und Antrag wurde somit negativ zur Kenntnis genommen und kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Hinweis:
– Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link

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