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Grosser Gemeinderat: Geschäfte und Resultate der Sitzung vom 14. Dezember 2021 im Überblick

14. Dezember 2021

Postulat der Fraktion Alternative-CSP vom 25. November 2021 betreffend «Optimierung von Lichtsignalanlagen»
Die Steuerungen der meisten Lichtsignalanlagen sind auf den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Verkehr ausgerichtet. Die Postulanten fordern, dass sich dies ändert. Neue Technologien ermöglichen, die Funktionsweise der Lichtsignalanlagen insgesamt zu optimieren. Dadurch könnte eine nichtgenutzte Grünphase sofort beendet oder bei entsprechenden Frequenzen auch verlängert werden.

Keine Wortmeldungen von Fraktionen.

Ergebnis:
Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.


Budget 2022 und Finanzplan 2022 – 2025
Das Budget 2022 rechnet mit einem positiven Rechnungsergebnis von 6.5 Mio. Franken. Dabei wird auf der Grundlage der Finanzstrategie 2019 – 2025 mit dem unveränderten Steuerfuss von 54% kalkuliert. Das Zuger Stimmvolk hat sich am 7. März 2021 für die Änderung des kantonalen Steuergesetzes vom 27. August 2020 ausgesprochen. Die Vorlage beinhaltet mehrere Massnahmen zur Bewältigung der finanziellen Folgen des Coronavirus. Dazu gehören eine zeitlich befristete Senkung des Kantonssteuerfusses, ein Ausbau des Mieterabzugs sowie eine zeitlich befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge. Den Ausbau und die Vereinfachung des Mieterabzugs und die zeitliche Befristung für die erhöhten persönlichen Abzüge betrifft auch die Stadt Zug. Für die Steuerjahre 2021 bis 2023 werden die Abzüge für Alleinstehende von 7'100 auf 11'100 Franken beziehungsweise für Verheiratete von 14'200 auf 22'200 Franken erhöht. Dies ergibt 7.0 Mio. bis 8.0 Mio. Franken weniger Fiskalerträge bei den Einkommenssteuern, die 2022 aber grösstenteils durch ein Wachstum kompensiert werden können. Es ist absehbar, dass sich die Covid-19-Lage sowohl bei den natürlichen wie auch den juristischen Personen deutlich weniger stark negativ bemerkbar macht, als dies noch vor einem Jahr zu befürchten war. Die grösste Veränderung zeichnet sich für die nächsten Jahre im internationalen Steuerumfeld ab. Die G20-Staaten haben sich Mitte Jahr auf eine Mindeststeuer von 15% für global agierende Unternehmen geeinigt. 131 OECD-Länder hatten sich bereits auf eine Steuerreform verständigt, die die internationalen Regeln an das digitale Zeitalter anpassen soll. Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen betragen im Budget 2022 47.8 Mio. Franken. Diese fallen vor allem im Finanzdepartement (33.0 Mio. Franken) und dem Baudepartement (12.9 Mio. Franken) an. Der Anstieg beim Personal beträgt 20.79 Pensen. Diese sind wie folgt verteilt: 0.2 Pensen im Präsidialdepartment, 3.0 Pensen im Finanzdepartement, 15.99 Pensen im Bildungsdepartement, 1.0 Pensen im Baudepartement sowie 0.6 Pensen im Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stellte nur einen Änderungsantrag: Die Erhöhung um 25'000 Franken (Heizung für Isenthal) auf 105'000 Franken für den Freien Kredit Stadtrat.

Einleitend fasste Finanzchef André Wicki das Geschäft im Namen des Gesamtstadtrates zusammen: Zug gehe es gut und das Budget zeige sich investitionsfreudig, insbesondere in Schulbauten. Die Anzahl der Beschäftigten und die Einwohnerzahl nehmen weiter zu. Der Stadtrat rechnet für das Jahr 2025 mit 31’550 Einwohnerinnen und Einwohnern und 42'750 Beschäftigten, die Prognosen rechnen dannzumal mit 2'686 Schülerinnen und Schülern. Dies wirkt sich v.a. auf die Anzahl Mitarbeitenden der Stadt Zug im Pädagogikbereich aus. Für 2022 und die folgenden Jahre rechnet der Stadtrat mit einer ausgeglichenen Rechnung bzw. mit kleinen positiven Rechnungsabschlüssen, dies bei einer leichten Zunahme der Fiskalerträge bei den natürlichen Personen und in etwa gleich bleibenden Erträgen bei den juristischen Personen. Dabei bezahlen 183 Personen rund einen Drittel der gesamten Einkommensteuern, 144 Unternehmen bezahlen 76 Prozent aller Gewinnsteuern.

Philip C. Brunner (SVP), Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), lobte den Stadtrat und die am Budget 2022 Beteiligten für die gute Arbeit. Interessant seien die Ergebnisse eines Rechercheauftrags der GPK an das Finanzdepartement zu den Fiskalerträgen der juristischen Personen von total 80.0 Mio. Franken, welche sich wie folgt aufteilen: lokale Firmen 6.1 Mio., nationale Firmen 14.8 Mio., internationale Unternehmen 59.9 Mio.

In der FDP-Fraktion habe es selten so wenig zu diskutieren gegeben bei einem Budget, und das sei ein gutes Zeichen. Doch es sei auch eine besonders anspruchsvolle Zeit, insbesondere wenn es um die wirtschaftlichen Prognosen für die kommenden Jahre gehe. Die steigenden Personalkosten würden auch in Zukunft kritisch geprüft. Im Übrigen wünsche die Fraktion, dass über Ziele, die im Budget formuliert sind, jeweils im Jahresbericht Rechenschaft abgelegt werde, und dies bereits im Jahresbericht 2021.
Die Mitte-Fraktion dankte allen Departementen für die grossartige Arbeit und die transparente Budgetplanung. Es gäbe in der heutigen Budgetdebatte nichts zu jammern, und wenn, dann auf hohem Niveau. Er rief in Erinnerung, dass Zug noch 1958 zu den ärmsten Städten der Schweiz zählte, 1960 hatte Zug die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Heute geht es Zug gut, doch Aufwand und Ertrag liegen mittlerweile über 300 Mio. Franken, und die gesamten Fiskalerträge der juristischen Personen würden in den NFA und ZFA gehen. Die Rechnung könne ab 2023 wanken, da dann nur noch mit einem kleinen Überschuss gerechnet werde. Wenn Zug eine namhafte Firma oder einen namhaften Steuerzahler verlieren würde, könne der Zeiger auf die negative Seite schlagen.
Auch die SP-Fraktion fand den erneut positiven Abschluss erfreulich. Die Herkunft der Fiskalerträge jedoch weniger: Die sei kein guter Mix, gerade im Hinblick auf die sich abzeichnenden internationalen Steuerreformen. Drei Viertel des Steuerertrags würden von internationalen Firmen stammen. Der Stadtrat halte selber fest, dass ein gewisses «Klumpenrisiko» bestehe. Hier sei grosse Wachsamkeit am Platz. Mit den Wachstumschancen seien gehörige Risiken, auch finanzieller Art, verbunden.
Die SVP-Fraktion kritisierte das massive Kostenwachstum im Bildungsdepartement. Es stehe in krassem Missverhältnis zum Schülerwachstum. Beim Sachaufwand gebe es Sparpotenzial, ohne dass die Schüler einen Qualitätsverlust hätten. Die Fraktion stellte den Antrag, das Budget 2022 des Bildungsdepartements sei auf dem Stand von 2021 zu belassen.
Auch die Fraktion ALG-CSP freute sich, dass die Zahlen für das nächste Jahr wiederum gut aussehen würden. Die Fraktion erachtet den personellen Ausbau im Bereich Bildung als wichtig, um den guten Standard weiter auszubauen. Zug wolle auch bei der ausserschulischen Betreuung führend und für Familien attraktiv bleiben. Dies sei wichtiger als ein tiefer Steuersatz.
Bei der Diskussion der Departementsziele äusserten die Fraktionen SP und ALG-CSP den Wunsch, dass das dritte Ziel des Departements SUS ergebnisoffen formuliert werde, und nicht zum vornherein auf eine einzige Lösung mit einer Videoüberwachungsanlage an den Seeuferanlagen fokussiert.

Ergebnis:

  • Freier Kredit Stadtrat: Dem GPK-Antrag auf eine Erhöhung um 25'000 Franken für eine Heizung in der Partnergemeinde Isenthal wurde zugestimmt.
  • Fasnachtsanlässe: Der Antrag von Jürg Messmer (SVP) auf Kürzung um 50% auf 33'000 Franken wurde abgelehnt; der Betrag bleibt auf 66'000 Franken.
  • Der Kürzungsantrag der SVP, das Budget des Bildungsdepartements auf dem Stand des Budgets 2021 zu belassen, wurde mit 25:7 Stimmen abgelehnt.
  • Fahrzeuge: Der Antrag von Benny Elsener (Die Mitte), dass die Stadt Zug der Zuger Polizei ein gesichertes Zivilfahrzeug im Wert von 120'000 Franken finanziert (nachdem der Kantonsrat dies auf Kantonsebene abgelehnt hat) wurde mit 27:8 Stimmen abgelehnt.
  • Förderung Erneuerbare Energien: Ein Antrag auf Kürzung um 200'000 auf 800'000 Franken wurde mit 27:7 Stimmen abgelehnt.
  • Der Antrag der SVP für einen Steuerrabatt von 2% für das Jahr 2022 wurde mit 26:7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
  • Dem Budget 2022 wurde in der Schlussabstimmung mit 24:5 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.


Kenntnisnahme Schulraumplanungsstrategie 2040 – Evaluation neue Schulareale
Im Bericht des Stadtrates wird die Schulraumplanung in zwei Berichten dargelegt: Teil 1 umfasst den Planungshorizont bis 2028 und Teil 2 bis 2040. Teil 1 analysiert einerseits das Schülerwachstum und andererseits den Raumbedarf. Kein Handlungsbedarf bis 2028/29 besteht in den Gebieten Lorzen und Oberwil. Handlungsbedarf besteht hingegen in den Gebieten Herti (hoch), Guthirt (hoch), Zentrum (mittel) und Loreto (hoch). Teil 2 analysiert die Entwicklung der Schülerzahlen bis 2040 und zeigt das Verdichtungspotenzial der bestehenden Schulareale sowie den zusätzlichen Arealbedarf auf. Die Prognose weist ein Wachstum in allen Schulstufen und Schulkreisen (Ausnahme: Schulkreis Oberwil) mit einer Gesamtschülerzahl von rund 3'800 im Jahr 2040 aus (+ rund 1'400 gegenüber 2019/20). Das grösste Wachstum ist für die Gebiete Herti/Letzi, Guthirt und Loreto/Oberstufe prognostiziert.

Der aus der Schulprognose 2040 resultierende zusätzliche Bedarf an Schul- und Betreuungsräumen kann auf folgenden Schularealen durch eine bauliche Verdichtung resp. Erweiterung erfolgen:

  • Schulkreis Zentrum: Neubau und Erweiterung Schulanlage Maria Opferung
  • Schulkreis Herti/Letzi: Erweiterung Schulanlage Herti
  • Schulkreis Lorzen: Umbau Kleinschulhaus Riedmatt
  • Oberstufe: Erweiterung Schulanlage Loreto

Wo das Wachstum nicht über eine Verdichtung aufgefangen werden kann, sind die Stadtschulen auf zusätzliche Schulareale angewiesen. Gemäss Schulraumplanungsbericht Teil 2 werden für den Planungshorizont 2040 drei neue Schulareale benötigt, wobei für die Oberstufe noch detailliert zu prüfen ist, ob dies auch über eine weitere Verdichtung erreicht werden kann:

  • Schulkreis Lorzen: ca. 7'500 - 10'000 m2 Arealfläche (1 bis 1.5 Klassenzüge)
  • Schulkreis Guthirt: ca. 16'000 - 19'000 m2 Arealfläche (2 bis 2.5 Klassenzüge)
  • Oberstufe: ca. 6'000 - 10'000 m2 Arealfläche (6 bis 10 Klassen)

Basierend auf den Ergebnissen der Arealbewertung werden folgende Areale zur Weiterverfolgung beziehungsweise Sicherung als mögliche neue Schulstandorte empfohlen:

  • Im Schulkreis Lorzen auf dem Areal Äussere Lorzenallmend
  • Im Schulkreis Guthirt auf dem Areal Guthirt II
  • Für die Oberstufe ist eine zweigleisige Strategie zu verfolgen: Einerseits die Verdichtung am heutigen Standort und andererseits die Weiterverfolgung der drei in Frage kommenden Areale Gaswerkareal, Schulhaus Herti Nord und Sportanlagen Allmend Nord.

Die Fraktion ALG-CSP begrüsste die Schulraumplanung und bedankte sich beim Stadtrat. Als sehr interessant wurde die längerfristige Planung erwähnt. Der schulische Raumbedarf sei so auf lange Zeit gedeckt. Negativ empfand sie die räumliche Trennung des neuen Schulareals Lorzen durch den Fluss Lorze von der bestehenden Anlage Riedmatt. Synergien wie gemeinsame Turnhalle, Hauswirtschaftsräume und dergleichen könnten so nicht genutzt werden. Sie möchte, dass der Stadtrat eine örtliche Verschiebung der bestehenden Tennisplätze prüfe, um auf dessen Platz eine Erweiterung der Schulanlage Riedmatt ins Auge fassen zu können.
Die FDP-Fraktion war ebenfalls erfreut über die Schulraumplanungsstrategie. Die Stadt Zug sei mit der Planung à jour und könne somit beruhigt in die Zukunft blicken. Der Stadtrat hätte eine beachtliche Leistung vollbracht, welches das Ende von Schulraumprovisorien bedeute. Die Mitte-Fraktion bedankte sich ebenfalls beim Stadtrat. Die geplanten Standorte für Erweiterungen machen Sinn und die Zukunft sei nun grossmehrheitlich gesichert. Es müssten jedoch bei sämtlichen Schulraumerweiterungen Parkplätze für die Lehrpersonen eingeplant werden. Diese müssten nicht zwingend kostenfrei sein. Sie fragte sich jedoch, ob es Gespräche mit der Gemeinde Baar betreffend einer gemeinsamen Nutzung des Schulhauses Unterfeld gäbe.
Die SP-Fraktion nahm den Bericht positiv zur Kenntnis. Die Strategie sei richtig, umsetzbar und auf gutem Weg. Der neue Standort Lorzen mache Sinn und Synergien mit dem bestehenden Schulhaus Riedmatt könnten trotz der räumlichen Trennung durch die Lorze optimal genutzt werden. In Zug West sollte jedoch für die Oberstufe ein neuer zweiter Standort beim Herti-Nord oder beim Gaswerk ins Auge gefasst werden, da das Schulhaus Loreto nur bis 2030 den benötigen Schulraum abdecken könne.
Die GLP-Fraktion war erfreut, dass die Entwicklung im Bereich Schulraumplanung nun stimme. Sie fragte sich ebenfalls, wie weit der Gedanke mit der Gemeinde Baar für eine gemeinsame Nutzung des Schulhauses Unterfeld stehe. Sie fand, die Tennisplätze, welche auf städtischem Land stehen, sollten als Landreserve behalten werden und das neue Schulareal Lorzen westlich der Lorze zu stehen kommen.
Die SVP-Fraktion bedankte sich ebenfalls beim Stadtrat für den Bericht und nahm diesen zur Kenntnis. Eine gute Planung sei die halbe Miete. Sie sei jedoch der Meinung, dass nicht zu viele Nebennutzer in die Schulhäuser aufgenommen werden sollten, da diese den Bau der Schulhäuser verzögern könnten.

Ergebnis:
Die Schulraumplanungsstrategie wurde zur Kenntnis genommen.


Motion der FDP-Fraktion vom 9. November 2016 betreffend «Pflege Rechtssammlung Stadt Zug», Erfüllung des teilweise erheblich erklärten Motionsbegehrens, Aufhebung verschiedener gegenstandsloser Gemeinderatsbeschlüsse und Abschreibung des Vorstosses.
Der Vorstoss nimmt Bezug auf ein (angeblich) vergessen gegangenes Reglement aus dem Jahr 1973 bezüglich städtischer Förderbeiträge an den Bau von Altersheimen und Alterswohnungen. Mit dem Vorstoss verlangten die Motionäre vom Stadtrat unter anderem, die Rechtssammlung der Stadt Zug auf weitere solche Fälle zu überprüfen. Weiter forderten sie eine Zusammenstellung aller Erlasse die älter als 15 Jahre sind. Nach Ansicht des Stadtrates sind die wesentlichen Forderungen der Motion mit den bereits abgeschlossenen Bereinigungen sowie mit dem Vollzug der vorliegenden Sammelvorlage erfüllt.

Die FDP-Fraktion betonte, die «juristisch trockene» Vorlage habe etwas Revolutionäres und sei ein Meilenstein im Gesetzgebungsverfahren der Stadt Zug, indem das Parlament in dieser Legislatur die grösste Anzahl Gesetze aufgehoben habe. Mit der «Sunset Legislation» bei den Finanzhilfen werde ein Mechanismus geschaffen, der einen bedarfsgerechten, jeweils aktuellen und damit effektiven Einsatz der Steuergelder gewährleiste. Und mit der periodischen Überprüfung der Aktualität der Gesetze schaffe das Parlament einen wirksamen Mechanismus, um kontinuierlich unnötige Gesetze zu beseitigen.
Für die GLP-Fraktion zeigte die Auflistung der aufzuhebenden Beschlüsse, wie wichtig der Vorstoss gewesen sei. Die Fraktion unterstütze das Anliegen, alle vier Jahre dem GGR Bericht zu erstatten, welche Beschlüsse aufzuheben sind. Weiter begrüsse seine Fraktion die Einführung eines Ablaufdatums bei wiederkehrenden Beiträgen. Dies gebe dem GGR die Möglichkeit, die Ausrichtung und die Beträge der städtischen Finanzhilfen periodisch zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
Auch die Fraktion ALG-CSP) begrüsste die Beantwortung der Motion. Diese scheine mehr als nötig gewesen zu sein und mit der Beantwortung bzw. dem konstruktiven Vorschlag des Stadtrates werde ein gutes Vorgehen aufgezeigt.
In der Mitte-Fraktion hat die Vorlage einige Diskussionen ausgelöst. Betreffend «Sunset Legislation» stimmte die Mitte-Fraktion dem Stadtrat zu, Beiträge zu befristen, nicht aber Erlasse. Hier höre die übereinstimmende Haltung mit dem Stadtrat aber auch schon auf. Dass primär der GGR verantwortlich sei, Rechtserlasse auf Aktualität und Fortbestandsberechtigung zu überprüfen, sei nicht nachvollziehbar. Die Mitarbeitenden der Verwaltung würden ja regelmässig mit den für sie relevanten Erlassen arbeiten. Eigentlich müsse die Stadtverwaltung von sich aus darauf hinweisen, wenn ein Beschluss obsolet geworden ist bzw. ein Beitrag geleistet wurde. Teilweise mache die Stadtverwaltung dies ja schon heute. Der Stadtrat bringe eine Begründung, um seine Versäumnisse irgendwie zu rechtfertigen. Denn es sei schon etwas schockierend, wie viele Erlasse aufgehoben werden konnten. Nach Meinung der Mitte-Fraktion ist die Motion mit dem vorgeschlagenen §25a noch nicht wirklich erfüllt. Trotzdem werde die Fraktion keinen Antrag auf Nichtabschreibung stellen, jedoch eine Interpellation einreichen mit Fragen, wie der GGR dem Stadtrat Aufgaben zuweisen könne, die eigentlich Aufgaben des Stadtrates seien oder die nicht wichtig genug seien, um in der Gemeindeordnung zu stehen.

Ergebnis:
Der Rat stimmte dem Beschlussentwurf mit 33:0 Stimmen zu. Damit kann die Motion als erfüllt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat der SVP-Fraktion vom 18. Mai 2021 betreffend «Lotsendienst beim Bundesplatz»
Bericht und Antrag des Stadtrats Nr. 2695 vom 26. Oktober 2021.

Der Vorstoss verlangte den Einsatz eines (professionellen) Verkehrsdienstes beim Übergang Bundesplatz-Gartenstrasse, zwecks Erhöhung des Verkehrsflusses (insbesondere zu den Stosszeiten und den Haupteinkaufszeiten, wie z.B. samstags) und zur Minderung von Rückstau.

Der Stadtrat weist in seinem Bericht darauf hin, dass es sich beim genannten Strassenabschnitt um eine Kantonsstrasse handelt und kein gesetzlicher Auftrag zur Installation eines Verkehrsdienstes beim Bundesplatz besteht. Die Stadt Zug könnte jedoch in Absprache mit der Baudirektion des Kantons Zug bei der Sicherheitsdirektion ein entsprechendes Gesuch für den Fussgängerstreifen Bundesplatz-Rigistrasse einreichen. Dieses Begehren würde von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt, da insbesondere der ÖV profitieren würde. Die Finanzierung eines solchen Dienstes obliegt der Standortgemeinde.

ine Auswertung beim erwähnten Fussgängerstreifen zeigt, dass es sich meistens um drei Samstage und zwei Sonntage mit Sonntagsverkäufen im Dezember handelt, jeweils von 10 bis 17 Uhr. Ebenfalls am 24. Dezember, unabhängig vom Wochentag, wird ein hohes Verkehrs- und Fussgängeraufkommen festgestellt. Um diese Zeiten mit einem Lotsendienst abzudecken, würde sich ein jährlicher Aufwand von rund 2'520 Franken ergeben.

Der Stadtrat ist gewillt, bereits in diesem Jahr einen Lotsendienst, vorerst im beschriebenen Umfang, zu bestellen. Den Auftrag erhält eine zur Regelung des Strassenverkehrs zugelassene Sicherheitsfirma. Sollte sich der Dienst als zweckmässig erweisen, kann er auch in den folgenden Jahren aufrechterhalten und allenfalls – gestützt auf die gemachten Erfahrungen – ausgebaut und entsprechend budgetiert werden.

Die SVP-Fraktion bedankte sich beim Stadtrat für die gute Beantwortung und nahm diese zur Kenntnis. Der Lotsendienst wurde 2015 unbegreiflicherweise aufgehoben. Umso mehr war sie erfreut, dass der Stadtrat mit der erneuten Einführung eines Lotsendienstes eine Lösung präsentierte und begrüsste ebenfalls die mögliche Ausweitung des Dienstes bei anderen Fussgängerstreifen.
Die GPL-Fraktion war ebenfalls erfreut, dass der Stadtrat das Anliegen ernst nahm und die Einführung des Lotsendienstes umgehend in Angriff nahm. Sollte er sich als zweckmässig erweisen, könnte er ausgebaut und entsprechend budgetiert werden.
Die FDP-Fraktion setze sich für ein Miteinander und für Lösungen in der Mobilitätsfrage ein. Sie dankte dem Postulanten und dem Stadtrat und begrüsste die speditive Umsetzung.

Ergebnis:
Das Postulat wurde zur Kenntnis genommen und abgeschrieben.


Interpellation der SVP-Fraktion vom 21. April 2021 betreffend «Stimmen Worte und Taten überein – plant der Stadtrat Verkehrsbehinderungen während er das öffentlich verneint?»
Die SVP-Fraktion will im Zusammenhang mit den Schwellen im Brüggli und der Busbucht im Raum Zugerbergstrasse-Hänibüel vom Stadtrat wissen, welche Massnahmen er sonst noch plane.

Der Stadtrat hält in seinem Bericht fest, dass er eine liberale Verkehrspolitik, ohne Bevorzugungen oder Benachteiligungen von Fussgängerinnen und Fussgängern, Velo- und Autofahrenden oder ÖV-Benutzenden, verfolgt. Um die Herausforderungen des Verkehrs in einer wachsenden Stadt mit begrenztem Raum dennoch zu bewältigen, setzt die Stadt Zug auf eine flächenschonende, flexible und effiziente Mobilität, die allen Verkehrsteilnehmenden ein möglichst flüssiges und hindernisfreies Vorwärtskommen ermöglichen soll. Enge Platzverhältnisse, ein zeitweise hohes Verkehrsaufkommen und übergeordnete Vorschriften (wie beispielsweise das Behindertengleichstellungsgesetz oder das Umweltschutzgesetz) setzen jedoch immer wieder Grenzen: Beispielsweise, indem Bushaltestellen behindertengerecht auszubauen sind oder übermässiger Strassenlärm mittels verkehrsberuhigender Massnahmen zu minimieren ist. In diesem Zusammenhang werden Tempo-30-Zonen oder abweichende Höchstgeschwindigkeit 30 km/h an folgenden Orten geprüft: Industriestrasse (Gubelstrasse bis Göblistrasse), St.-Johannes-Strasse, Chollerstrasse (neuer Abschnitt), Lüssirainstrasse, Sterenweg, Weidstrasse, Im Rötel, Innere und äussere Altstadt im Zusammenhang mit Tempo 30 auf der Kantonsstrasse. Begegnungszonen mit Tempo 20 werden an folgenden Orten geprüft: Oberer Postplatz/Zeughausgasse, Erlenstrasse/Pilatusstrasse, Innere Altstadt.

Verschiedene Erhebungen, die im Rahmen der Ortsplanungsrevision erfolgten, zwar nicht repräsentativ, aber aufgrund der hohen Beteiligung quer über alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen aussagekräftig, zeigen, dass die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit der Verkehrssituation in der Stadt Zug zufrieden ist. Insbesondere werden dem ÖV und dem motorisierten Verkehr eine hohe Qualität attestiert. Als klar negativ empfunden wird die Situation im Stadtinnern. Einerseits macht die Verkehrsüberlastung zu schaffen, andererseits besteht ein grosses Bedürfnis nach mehr Aufenthaltsqualität, Grünräumen und Begegnungszonen im Zentrum der Stadt.

Die SVP-Fraktion stimmte es nachdenklich, wenn man in der Beantwortung der Interpellation sehe, welche verkehrsbehindernden Massnahmen der Stadtrat prüfe oder umsetzen wolle. Worten und Taten würden überhaupt nicht übereinstimmen. Die Fraktion beantragte negative Kenntnisnahme.
Die Fraktion ALG-CSP gab zu bedenken, dass die von der SVP «verkehrsbehindernd» genannten Massnahmen effektiv verkehrsberuhigend seien, ohne böse Absichten, einfach mit dem Zweck, ein Nebeneinander verschiedener Mobilitätsformen und eine möglichst hohe Aufenthaltsqualität in der Stadt Zug zu schaffen. Beispielsweise ermögliche erst Tempo 20 eine Aussengastronomie auf dem oberen Postplatz.
GLP-Fraktion wertete es positiv, wie viele Abklärungen zurzeit in der Stadt im Gange seien.
Die Mitte-Fraktion dankte für die interessanten Fragen und Antworten. Es brauche von allen Verkehrsteilnehmenden ein Geben und Nehmen, er stellte jedoch die Frage, ob ein solches wirklich stattfinde.
Die FDP-Fraktion nahm die Beantwortung grossmehrheitlich positiv zur Kenntnis. Der Stadtrat scheue keinen Aufwand und keine Kosten, um die meisten Busbuchten bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes aufrechtzuerhalten. Damit werde das Miteinander der verschiedenen Mobilitätsteilnehmenden auch zukünftig ermöglicht. Allerdings müssten mögliche Tempo 30 Zonen nicht zwingend umgesetzt werden. Im Besonderen würde die FDP-Fraktion Tempo 30 auf der Lüssirainstrasse ablehnen.

Ergebnis:
Die Beantwortung wurde mit 19:10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.


Motion Dagmar Amrein, ALG, und Mitunterzeichnende vom 6. September 2021 betreffend «Besondere Zeiten erfordern besondere Taten!»
Die Motionärinnen und Motionäre verlangen vom Stadtrat, dem Grossen Gemeinderat eine Vorlage zu unterbreiten, die aufzeigt, wie die Stadt Zug in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen bzw. Partnerinnen und Partner einen Beitrag – wenn auch einen Kleinen, gemessen am Ausmass der grossen Krise – zur globalen Eindämmung der Pandemie durch Hilfe in ärmeren Ländern leisten kann. In seinem Bericht führt der Stadtrat eine Liste (siehe G2697_SR.pdf (stadtzug.ch)) mit Hilfeleistungen im Rahmen der Auslandhilfe des Budgets 2021. Des Weiteren hat der Stadtrat entschieden, den Zuger Institutionen Ruedi Leuppi Stiftung Elfenbeinküste und den Verein zur Unterstützung des Spitals Criuleni Moldawien für Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 mit je 200'000 Franken zu unterstützen. Der Stadtrat wird dem Grossen Gemeinderat hierfür eine separate Vorlage unterbreiten.

Der Stadtrat führt in seinem Bericht zudem auf, dass es sich bei der humanitären Hilfe nicht um eine Aufgabe der Einwohnergemeinden im Sinne des Service Public und der Dienstleistungen für das Gemeinwesen handelt. Für die humanitäre Hilfe kommt grösstenteils der Bund auf. Der Stadtrat will das Subsidiaritätsprinzip einhalten und keine zusätzliche Mittel für die humanitäre Hilfe im Ausland einsetzen. Stattdessen möchte er auf der Grundlage von HRM2 nachhaltige gezielte Unterstützung an seine Partnerstädte bzw. Partnergemeinden leisten.

Die ALG-CSP-Fraktion bedankte sich beim Stadtrat für die Antwort. Leider machte ihr diese etwas ratlos. Er wolle zwei Projekte mit je 200 000 Franken überstützen, welche nicht dem eigentlichen Ansatz der ALG-CSP entsprechen würden. Der Zweck der Motion sei die Eindämmung der Pandemie in ärmlichen Ländern und nicht der Aufbau einer urologischen Abteilung. Die Motion sollte nicht abgeschrieben werden und auf der Geschäftskontrolle bleiben. Die Mitte-Fraktion danke für die rasche Antwort, stellte jedoch fest, dass diese ungenügend sei und das Ziel der Motionäre nicht getroffen wurde. Es gehe um die Bekämpfung der Pandemie in armen Ländern. Die konkrete Antwort für deren Umsetzung fehle der Mitte-Fraktion. Es interessiere sie die Details für die vom Stadtrat vorgeschlagene Unterstützung der beiden Hilfswerke und sie hoffe, in der GGR-Vorlage diese zu bekommen.

Die SP-Fraktion dankte dem Stadtrat für die Beantwortung. Es sei der SP wichtig, dass sich die Stadt Zug solidarisch zeige in der nicht enden wollenden Pandemie. Die beiden ausgewählten Hilfswerke seien eine gute Wahl, da diese Hilfswerke Spitäler für die Bekämpfung der Pandemie unterstützen würden. Zug könne nicht die Welt retten, jedoch vielen Menschen helfen, durch die Pandemie zu kommen. Die Motion solle als erheblich erklärt werden. Die FDP-Fraktion hat ebenfalls eine andere Beantwortung der Motion erwartet. Sie hätte sich vorgestellt, dass der Stadtrat einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie an Covax spräche. Die FDP sei jedoch überzeugt, dass beide Hilfswerke mit den gesprochenen Mitteln der Stadt Zug sinnvoll umgehen würden. Die FDP unterstützte mehrheitlich die einmaligen Beiträge an die beiden Hilfswerke und zeigte sich mit der Erheblichkeitserklärung einverstanden. Sie warte gespannt auf die GGR-Vorlage. Die SVP-Fraktion stellte sich bereits im Vorfeld gegen diese Motion. Es sei unbestritten, dass die beiden Hilfswerke Unterstützung benötigen würden. Jedoch sei die geplante Unterstützung sehr undurchsichtig. Die Motion sei als nicht erheblich zu erklären und abzuschreiben.

Entscheid:
Die Motion wurde als erheblich erklärt (Stimmenverhältnis 23:9 bei 1 Enthaltung) und von der Geschäftskontrolle abgeschrieben (Stimmenverhältnis 21:11 Stimmen bei 1 Enthaltung).


Mitteilungen
An der GGR-Sitzung beendete der langjährige SP-Parlamentarier Urs Bertschi seine politische Tätigkeit im Rat. Er tritt per Ende 2021 nach fast 21 Jahren zurück. Wie er in seiner Abschlussrede betonte, war dies für ihn eine spannende und lehrreiche Zeit. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dankten ihm mit einem langen Applaus.


Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link

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