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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Planauflage Bebauungsplan Kistenfabrik
Bebauungsplan Kistenfabrik, Plan Nr. 7092, vom 23. August 2011
Während der Auflagefrist können schriftliche Einwendungen zu diesem Plan an den Stadtrat von Zug, Postfach 1258, 6301 Zug, eingereicht werden. Die Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Zur weiteren Information - und damit ohne Beschwerdemöglichkeit - liegen ebenfalls auf:
– Vorprüfungsbericht vom 16. August 2011, Amt für Raumplanung des Kantons Zug
– Beschluss des Stadtrates Nr. 660.11 vom 5. Juli 2011
Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, oder der Projektleiter, Remy Frommenwiler, zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Bebauungsplan_110823.pdf (PDF, 2.12 MB) | Download | 0 | Bebauungsplan_110823.pdf |
Vorprufung110816.pdf (PDF, 213.54 kB) | Download | 1 | Vorprufung110816.pdf |
SRB_Vorprufung110705.pdf (PDF, 393.95 kB) | Download | 2 | SRB_Vorprufung110705.pdf |