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Geschäfte und Resultate der Sitzung vom 7. Juni 2022 des Grossen Gemeinderates (GGR)

7. Juni 2022

Überweisung: Postulat der FDP-Fraktion betreffend «Bezahlbare Kinderbetreuungskosten über alle Altersstufen»
Die Stadt Zug subventioniert die familienergänzende Kinderbetreuung sowohl im Vorschul- wie auch im Schulbereich. Es kommen dabei zwei verschiedene Finanzierungsmodelle zur Anwendung. Im Vorschulbereich besteht ein einkommensabhängiges Gutschein-Modell, im Schulbereich wird ein Einheitstarif erhoben. Gemäss den Postulanten hat die Stadt Zug den budgetierten Betrag für Betreuungsgutscheine von etwas über 3 Millionen Franken jährlich um rund eine halbe Million Franken unterschritten. Dies zeige, dass weit weniger Familien Betreuungsgutscheine beanspruchen, als ursprünglich vorgesehen. Die FDP-Fraktion forderte den Stadtrat auf, zu prüfen, wie eine Mehrheit der Eltern der Stadt Zug durch Betreuungsgutscheine finanziell entlastet werden kann.

Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.


Überweisung: Postulat der SVP-Fraktion betreffend «Mit der Sommerfrische nach Corona proaktiv aus dem Stadthaus zur innovativen Strandbad-Vergrösserung: Oeschwiese - subito, jetzt»
Die SVP-Fraktion forderte den Stadtrat auf, rasch ein Badeprovisorium auf dem südlichen Teil der Oeschwiese am See zu prüfen und umgehend zu realisieren, da die Erweiterung des Strandbades erst für 2025 geplant sei. Die Postulanten forderten dementsprechend, dass die Bevölkerung schon vorher das Oeschareal von der westlichen Seite aus teilweise benützen dürfe. Dazu seien das Ansäen einer Rasenfläche, das Erstellen von Abschrankungen, drei provisorische Holzstege in den See und temporäre Duschen vorzusehen. Weiter sei zu prüfen, ob eine Feuerstelle und ein Volleyballplatz gebaut werden könnten. Alle Arbeiten sollen vom städtischen Werkhof in Eigenregie umgesetzt werden. Die Kosten für das Badeprovisorium seien im ordentlichen Budget zu verbuchen.

Ergebnis: Das Postulat wurde stillschweigend überwiesen.


Überweisung: Postulat M. Leemann (die Mitte), und K. Umbach (FDP) betreffend «Ersatzlösung bei Mutterschaft, Krankheit oder längerer beruflichen Abwesenheit von Parlamentarierinnen und Parlamentariern»
Die Postulantinnen forderten den Stadtrat auf, dem GGR einen Vorschlag für eine Ersatzlösung für die GGR-Mitglieder während des Mutterschaftsurlaubs, unfall- oder krankheitsbedingter Abwesenheit, des Militär- und Zivildienstes sowie längerer beruflicher Abwesenheit vorzulegen. Die Postulantinnen schlagen folgendes vor und fordern den Stadtrat auf, die Modelle zu prüfen:

  • Zeitgleiche Fernabstimmung (z.B. per SMS oder Onlinetool)
  • Wahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern
  • Vorgängige schriftliche Bekanntgabe der Positionen zu den einzelnen Geschäften oder die Bezeichnung einer Person in der Fraktion, die das Stimmrecht für die abwesende Person ausüben darf.

Die SVP-Fraktion stellte den Antrag auf Nichtüberweisung, da dieses Postulat ein Problem lösen solle, das keines sei. Eine solche Problematik käme zu selten vor, als dass der Stadtrat diese behandeln müsse. Zudem käme das Postulat so rüber, wie wenn sich die Politik in Richtung «Home-Office» entwickeln sollte.
Die restlichen Fraktion waren alle für die Überweisung des Postulats. Obwohl diese Problematik sehr selten vorkäme, wäre es eine Chance, politische Ämter trotz Abwesenheit wahrnehmen zu können, ob die Person nun gewollt oder ungewollt abwesend sei. Das System würde so offener und zeitgemässer.

Ergebnis: Der Antrag der SVP auf Nichtüberweisung des Postulats wurde mit 27 zu 8 Stimmen abgelehnt und das Postulat überwiesen.


Jahresrechnung und Jahresbericht 2021: Bericht und Antrag des Stadtrats, der Rechnungsprüfungskommission und der Geschäftsprüfungskommission
Die Jahresrechnung 2021 schloss mit 77.2 Mio. Franken positiv ab (Budget: 0.5 Mio.). Das Vorjahresergebnis betrug 13.7 Mio. Franken. Die Steuereinnahmen 2021 erreichten 288.8 Mio. Franken (Budget: 221.6 Mio.). Die Abweichungen zum Budget von 67.2 Mio. Franken entstanden durch folgende Sondereffekte:

–   Höhere Fiskalerträge bei den natürlichen Personen von 16.8 Mio. Franken betreffen nicht in dieser Höhe erwartete Nachbuchungen bei der definitiven Veranlagung zu den provisorischen Rechnungen der Jahre 2014 bis 2020 sowie steigende Erträge bei Kapitalleistungen (BVG, Lottogewinne etc.) und Quellensteuern-Korrekturen der Vorjahre.

–   Höhere Fiskalerträge bei den juristischen Personen von 21.9 Mio. Franken entstanden durch wesentliche, bei der Budgetierung nicht bekannte Nachbuchungen bei der definitiven Veranlagung zu den provisorischen Rechnungen der Jahre 2015 bis 2019 sowie Zuzügen von Unternehmen mit hohem, steuerbarem Kapital.

–   Die Sondersteuern fielen um 28.5 Mio. Franken besser an als budgetiert (einmaliger, hoher Steuerfall bei der Grundstückgewinnsteuer).
–   Geringere Aufwände von 9.8 Mio. Franken und weniger Erträge ohne Fiskalerträge von 0.3 Mio. Franken als in den Departementen budgetiert.

Die Ziele der Finanzstrategie 2019–2025 wurden in der Jahresrechnung 2021 wie folgt umgesetzt:
–   Das Vermögen pro Einwohner/in beträgt 11'561 Franken und übersteigt die Vorgabe von 1'000 Franken.
–   Die Eigenkapital-Quote beträgt 84.04% und ist somit höher als das finanzpolitische Ziel von 50%.
–   Die Investitionen ins Verwaltungsvermögen betrugen 2021 netto 19.5 Mio. Franken (Vorjahr 16.0 Mio.).
–   Der Selbstfinanzierungsgrad ergab 447.2% (Vorjahr 226.9%).

Der Jahresüberschuss soll gemäss dem Antrag des Stadtrates den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre zugeschlagen werden.

Im Jahresbericht ging der Stadtrat u.a. auch auf die im Berichtsjahr neu erarbeitete Entwicklungsstrategie ein. Auf deren Handlungsfelder richten sich die künftigen Legislatur- und Jahresziele aus. Bei der Entwicklungsstrategie orientiert sich die Stadt Zug an den sogenannten Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen.

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) wie auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragten dem Stadtparlament, die Jahresrechnung zu genehmigen.

Einleitend kommentierte Finanzchef André Wicki die Jahresrechnung in einer kurzen Präsentation.

Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), Philip C. Brunner (SVP), verwies auf den Bericht der GPK, auf die Zusammenfassung des Stadtrates in der Vorlage und fasste die für die GPK wichtigsten Eckwerte der Jahresrechnung in einer Präsentation zusammen.

Die SVP-Fraktion nahm die Jahresrechnung mit Befriedigung und Freude zur Kenntnis.
Die SP-Fraktion zeigte sich erstaunt darüber, dass ein solches Jahresergebnis selbst in einem Covid-Jahr erreicht werden konnte. Sie nahm den Abschluss positiv zu Kenntnis, warnte jedoch vor einer Reihe problematischer Entwicklungen, insbesondere der Tendenz einer zunehmenden Inflation. Sie forderte den Stadtrat auf, in Anbetracht der letzten Jahresabschlüsse gewisse Sparmassnahmen zu überdenken.
Die Mitte-Fraktion sprach ein grosses Lob an alle Beteiligten aus, welche an diesem Ergebnis mitgewirkt haben. Der Ertragsüberschuss beflügle Wünsche und Ideen, doch die Mitte-Fraktion ziehe Sicherheit und Achtsamkeit vor, das erwarte die Stadt Zug vom Parlament.
Die FDP-Fraktion freute sich ebenfalls über das positive Ergebnis. In Anbetracht der unsicheren Ausgangslage der kommenden Jahre erachtete es die FDP jedoch als verfehlt, nun eine Senkung des Steuerfusses oder Sonderfinanzierungen vorzunehmen. Wie sich die Steuereinnahmen entwickeln werden, sei aktuell mehr als ungewiss. Zudem sei auf die Klumpenrisiken hinzuweisen: 2.3% der Firmen in der Stadt Zug zahlten 80% der Gewinnsteuern, 3% der natürlichen Personen waren für rund 45% der Einkommenssteuern verantwortlich. Die Stadt Zug sei weit weniger unabhängig, als gemeinhin angenommen werde. Das Ergebnis sei deshalb, wie vom Stadtrat beantragt, den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre zuzuweisen.
Die SVP-Fraktion nahm das gute Jahresergebnis mit Befriedigung und Freude zur Kenntnis, unterstützte den Gewinnverwendungsantrag des Stadtrates und stellte keine weiteren Anträge zur Gewinnverwendung in Aussicht. Insbesondere sollen aus den Überschüssen keine individuellen Töpfe als Vorfinanzierungen gebildet werden. Jedoch müsse ein Steuerrabatt bei der Budgetdebatte im Dezember wieder ein Thema sein.
Die Freude der Fraktion ALG-CSP hielt sich in Grenzen. Sie bedauerte den Zugang neuer Firmen-Steuersitze, welche den Produktionsstandorten entzogen würden. Zur Verwendung des Ertragsüberschusses stellte die Fraktion zwei Anträge in Aussicht, dies im Bereich Ausland- bzw. Ukraine-Hilfe sowie Energie.

Ergebnisse nach der Detailberatung:
Der SP-Antrag zur Gewinnverwendung: Fonds für Vorfinanzierung für Wohnbauförderung und Landerwerb in Höhe von 25 Mio. Franken. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 27:11 abgelehnt.
Antrag der Fraktion ALG/CSP zur Gewinnverwendung: Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien in Höhe von 25 Mio. Franken. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 27:11 abgelehnt.
Antrag der ALG/CSP zur Gewinnverwendung: Fonds in Höhe von 2 Mio. Franken für eine Städtepartnerschaft in der Ukraine. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 27:11 abgelehnt.
Antrag Barbara Gysel (SP) zur Gewinnverwendung: Fonds für Sportanlagen/Schwimmflächen in der Höhe von 25 Mio. Franken. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 27:11 abgelehnt.

In der Schlussabstimmung wurden die Jahresrechnung und der Jahresbericht mit 38:0 Stimmen und ohne Enthaltung einstimmig angenommen.


Interpellation der GLP-Fraktion betreffend «Zurlauben-Fonds»
Die GLP-Fraktion forderte die Schaffung eines Fonds aus Mieterträgen des Zurlaubenhofs. Mit den Geldern des Fonds sollen langjährige Ortsansässige zweckgebunden unterstützt werden, sodass Mietaufschläge nach Umbauten ihrer Wohnungen abgefedert werden könnten.
In der Interpellationsantwort lehnte der Stadtrat die Schaffung des Fonds ab. Denn die Stadt Zug möchte keine Subjektförderung aufbauen. Ein Fonds, der Ortsansässige zweckgebunden unterstützt, in dem er Mietaufschläge nach Umbauten abfedert, würde zudem eine Preisspirale für Mieterinnen und Mieter mit dem Argument beschleunigen, dass die Mietaufschläge sie nicht direkt treffen.

Die GLP-Fraktion bedankte sich bei Stadtrat für die Beantwortung der Interpellation. Er hätte sich jedoch bei der Beantwortung nicht «verausgabt». Der Stadtrat biete den Bewohnerinnen und Bewohnern der zu sanierenden Liegenschaft an der St. Johannes-Strasse, welche der städtischen Pensionskasse gehört, genau einen solchen Fonds an - wenngleich eine stadtinterne Variante - da der Stadtrat gewillt sei, individuell die Neumiete nach der Renovation auf die Tragbarkeit jeder einzelnen Mietpartei hin zu prüfen. Warum dann nicht gleich einen allgemeinen Fonds schaffen?
Die FDP-Fraktion fand, es harze allgemein beim preisgünstigen Wohnungsbau. Sie nahm jedoch positiv Kenntnis von der Antwort des Stadtrates.

Ergebnis: Die Interpellation wurde zur Kenntnis genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Motion von I. Voser (CSP) und M. Iten (CSP) betreffend «Kein Abbruch des Bauernhauses Schochenmühle ohne politische Debatte. Sistierung des Abbruchentscheides»
Die Motionäre verlangten vom Stadtrat neben der erwähnten Sistierung des Abbruchentscheides u. a., das Geschäft sei der BPK zur weiteren Beurteilung vorzulegen.
In seiner Antwort hielt der Stadtrat fest, dass das Haus am aktuellen Standort nicht wiederaufgebaut werden könne. Denn der Kanton Zug habe dort die Baulinien für den Halbanschluss Steinhausen Süd im Richtplan festgesetzt. Als Folge davon wurden alternative Standorte für einen Ersatzbau geprüft. Jedoch kam keiner infrage, da die Grundstücke erst umgezont werden müssten, ausserhalb der Siedlungsgrenze liegen oder die Erschliessung kaum möglich ist. Daher kamen der Stadtarchitekt, der Stadtplaner und der Leiter Immobilien einstimmig zum Schluss, dass ein Neubau nicht sinnvoll sei. Neben den städtebaulichen und stadtplanerischen Überlegungen würden die Risiken und die Erstellungs- und Erschliessungskosten in keinem Verhältnis zur Grösse und Qualität des Objektes steen. Diese Mittel (finanziell und personell) könnten viel effizienter bei grösseren Neubauprojekten eingesetzt werden.

Die Motionäre zeigten sich von der Antwort des Stadtrates nicht befriedigt, diese werfe weitere Fragen auf. Die Antwort des Stadtrates lese sich wie eine Chronologie des Versagens. Scheinbar sei man einer Auseinandersetzung mit dem Kanton von Anfang an aus dem Weg gegangen. Verschiedene Beispiele würden jedoch zeigen: Es wäre viel möglich, wenn man will und konsequent vorgeht.

Die SP-Fraktion unterstützte den Antrag, die Motion sei erheblich zu erklären. Ob es je zu einer Verlängerung der General-Guisan-Strasse kommen werde, sei mehr als fraglich. Die SP-Fraktion würde es sehr begrüssen, wenn sich der Stadtrat verstärkt dagegen einsetzen würde.
Die Mitte-Fraktion sah ebenfalls Möglichkeiten, das Haus am bestehenden Standort aufgrund der Bestandesgarantie wiederaufzubauen.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass ein Wiederaufbau am bestehenden Standort durch das Ja des Kantonsrates zum Halbanschluss Ammannsmatt besiegelt wurde.
Die SVP-Fraktion war der Meinung, zum Haus Schochenmühle sei nach der ganzen Chronologie heute ein Schlussstrich zu ziehen.
Die GLP-Fraktion wies auf einen Medienbericht hin, wonach es in Zug keinen Platz für Obdachlose gebe und die Schochenmühle eventuell dafür in Frage kommen könnte.

Ergebnis: Die Motion wurde im Stimmenverhältnis 26:12 für nicht erheblich erklärt und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Postulat Stefan W. Huber (GLP) betreffend Transparenzprinzip als Grundlage von Exekutivhandlungen
Das Postulat verlangte zu prüfen, die Traktandenlisten der Stadtratssitzungen bzw. die Stadtratsentscheide zu veröffentlichen, nach der Stadtratssitzung ein Entscheidungsprotokoll und/oder eine Medienmitteilung zu veröffentlichen, Stadtratsentscheide zu Geschäften des Grossen Gemeinderats (GGR) als Beilage zu veröffentlichen und Stadtratsentscheide und Protokolle automatisch zu anonymisieren.
In seinem Bericht sah der Stadtrat keinen Handlungsbedarf, Stadtratsentscheide systematisch zu veröffentlichen. Er erinnerte daran, dass auch durch die Aufsicht des Kantons über die Gemeinden (§ 33 GG) und die Rechnungsprüfungskommission (§ 93a ff. GG) dazu beitragen werden, dass der Stadtrat die in seinem Kompetenz- und Aufgabenbereich liegenden Beschlüsse rechtskonform ausführt und diese damit einer Kontrolle unterliegen.

Die Mitte-Fraktion fand, dass Transparenz wichtig sei und diese dem Ansehen der Politik grundsätzlich gut täte. Die gewünschte Transparenz müsse jedoch in einem gesunden Aufwand-Ertrags-Verhältnis entstehen. Die stadträtliche Antwort, mit der Umsetzung des neuen Internetauftritts mehr Transparenz zu schaffen (z.B. die Traktandenliste der Stadtratssitzung zu veröffentlichen), stehe die Fraktion positiv gegenüber. Sie nahm zustimmend Kenntnis.
Die FDP-Fraktion bedankte sich beim Postulanten sowie beim Stadtrat. Auch die FDP freue sich auf den neuen und transparenteren Internetauftritt, welcher der Stadtrat in Aussicht stelle. Sie nahm ebenfalls zustimmend Kenntnis.
Die ALP-CSP-Fraktion fand, dass Transparenz ein hohes Gut sei. Aus Sicht der Fraktion könne es nicht genügend davon geben. Sie konnte jedoch die Antworten seitens des Stadtrates teilweise nachvollziehen und freue sich auch auf die Aussicht der erhöhten Transparenz bei politischen Geschäfte dank der Einführung des neuen Internetauftritts. Sie möchte das Postulat jedoch auf der Geschäftsliste belassen, bis die versprochene Transparenz umgesetzt werde.
Die SVP-Fraktion wies darauf hin, dass die Antworten des Stadtrates nachvollziehbar seien. Sie stellte in den letzten Jahren eine erhöhte Transparenz seitens des Stadtrates fest und sei der Überzeugung, dass dieser diesen positiven Weg selbständig weitergehen werde. Die SVP nahm von der Antwort zustimmend Kenntnis.
GLP-Fraktion fand, dass sich der Stadtrat mit seinen Antworten zu keinem einzelnen Punkt verpflichte, sondern nur eine allfällige Transparenz in Aussicht stelle. Sie nahm ablehnend Kenntnis.

Ergebnis: Der Antrag auf negative Kenntnisnahme der GLP-Fraktion wurde mit 23 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Das Postulat wurde zur Kenntnis genommen und kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation der FDP-Fraktion vom betreffend «Abbruch Projekt Kulturlastenausgleich - welche Chancen bieten sich für die Stadt Zug und für die Stadtzuger Kulturinstitutionen?»
Das Projekt Zuger Kulturlastenausgleich (ZKLA) wurde im 2019 gestartet und fand einen Konsens unter allen Gemeinden. Das Projekt hatte zum Ziel, die Finanzierung der Kulturinstitutionen auf kantonaler Ebene breiter abzustützen und hätte die Stadt Zug finanziell entlastet. Mit dem Nachteil, dass der GGR bei Beiträgen z.B. an Museum Burg Zug, Theater- und Musikgesellschaft, Chollerhalle etc. nicht mehr hätte entscheiden können. Im Jahr 2021 wurde das Projekt Kulturlastenausgleich abgebrochen. Dies aufgrund der zahlreichen Einwände der Kulturinstitutionen, die unter anderem befürchteten, dass mit dem neuen Modell Beitragserhöhungen schwierig sein würden, da dafür unter allen Gemeinden ein einstimmiger Beschluss nötig gewesen sei. Dazu wollten die Interpellanten unter anderem wissen, warum die Kulturinstitutionen erst spät im Prozess involviert wurden.
Der Stadtrat hielt in seinem Bericht fest, dass sich der ZKLA mit den Beiträgen der öffentlichen Hand befasse. Die kulturellen oder künstlerischen Inhalte seien nicht Teil der Diskussion gewesen. Es handle sich somit um ein rein finanzpolitisches Geschäft. Der ZKLA war auf eine finanzielle Entlastung der Stadt Zug ausgelegt. Im Gegenzug forderte er die Abgabe von Kompetenzen an den Kanton Zug und an die Zuger Gemeinden. Es zeigte sich, dass die Kultureinrichtungen damit nicht einverstanden waren, da sie das Einfrieren der Subventionen und damit eine Stagnation für ihre Institution befürchteten. Ebenfalls gab es bei Teilen des GGR gegenüber eines solchen «Deals» kritische Stimmen. Wer mehr zahle, fordere zu Recht mehr Kompetenzen. Das wurde sowohl beim Kanton Zug wie bei den Zuger Gemeinden deutlich.

Die Interpellantin zeigte sich befriedigt darüber, dass das Thema Kulturlastenausgleich überhaupt auf das politische Parkett gekommen sei. Mit dem Abbruch bliebe es zwar beim Status Quo, dieser sei aber offenbar für alle Beteiligten grundsätzlich akzeptabel.

Die SP-Fraktion nahm die Antwort – nach eigener Aussage – «ernüchtert» zur Kenntnis und sie beantragte negative Kenntnisnahme. Der Stadtrat scheine den Kulturschaffenden die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen. Sie ermunterte den Stadtrat, das Thema nochmals neu aufzugreifen.
Die Fraktion ALG-CSP nahm die Antwort des Stadtrates positiv zur Kenntnis. Die Fraktion zeigte sich nicht traurig, dass dieser Kulturlastenausgleich, der insbesondere auch das städtische Mitspracherecht gemindert hätte, beerdigt wurde. Die Stadt Zug solle und könne sich Kultur leisten.
Die GLP-Fraktion befand, aus der Antwort des Stadtrates gehe hervor, dass ein Kulturlastenausgleich offenbar einer Quadratur des Kreises gleichkomme. Sie befürwortete den Projektabbruch und nahm die Antwort des Stadtrates positiv zur Kenntnis.
Die SVP-Fraktion dankte der FDP für diesen Vorstoss und unterstützte die positive Kenntnisnahme.

Ergebnis: Der Antrag auf negative Kenntnisnahme wurde im Stimmenverhältnis von 32:5 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt, deshalb Kenntnisnahme. Das Postulat kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.


Interpellation Dagmar Amrein, ALG, und Mitunterzeichner betreffend «Was ist los im Baudepartement?»
Im Baudepartement kam es zu Kündigungen und krankheitsbedingten Ausfällen. Daher wollten die Interpellanten vom Stadtrat unter anderem wissen, wie hoch die Fluktuationsrate ist.
Der Stadtrat hält in seinem Bericht fest, dass sich das Baudepartement in einer guten Verfassung befindet. Ausserdem konnte beispielsweise die Stelle des Stadtarchitekten besetzt werden.
Die jährliche Nettofluktuation (ohne Pensionierungen) zwischen 2015 bis 2021 beträgt 5.20 Prozent. In der übrigen Verwaltung inkl. Pädagogik beträgt diese 6.10 Prozent. Die jährliche Bruttofluktuation (inkl. Pensionierungen) zwischen 2015 bis 2021 beträgt 8.45 Prozent. Jene der übrigen Stadtverwaltung inkl. Pädagogik 8.85 Prozent.

Ergebnis: Dieses Traktandum wurde auf die kommende Sitzung vom 28.06.2022 verschoben.


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