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Stadthaus
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Stimmberechtigte sagen deutlich Ja zum Kauf des Zurlaubenhofs
«Ich hatte es gehofft und auch vermutet, dass der Kauf des Zurlaubenhofs angenommen wird, aber so klar und deutlich, das ist fulminant! Toll, dass wir den Zurlaubenhof für die Stadtzuger Bevölkerung sichern konnten.», freut sich Stadtrat André Wicki, Vorsteher des Finanzdepartements der Stadt Zug am Abstimmungssonntag. 5’928 Stimmberechtigte haben ein Ja und 600 ein Nein in die Urne gelegt. Die Stimmbeteiligung lag bei 39.12 Prozent.
Das klare Verdikt der Stadtzuger Stimmbevölkerung bildet die Grundlage für eine künftige Entwicklung des Areals. Vorgesehen ist eine brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung der historischen Gebäude, um diese künftig der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können. Zudem wird eine Teilsanierung einiger Wohnungen mit Erneuerung der Küchen und Bäder mit den dazugehörenden technischen Installationen erfolgen.
Der Stadtrat hat nun die Aufgabe, zusammen mit dem Grossen Gemeinderat die zukünftige Nutzung festzulegen. Möglich ist eine moderate, teilweise Überbauung des Grundstücks auf Basis eines bereits erstellten Richtprojektes. Durch eine massvolle Bebauung könnte Wohnraum für unterschiedliche Anspruchsgruppen entstehen und der Zurlaubenhof mit seinem barocken Garten und den Kulturgütern von nationaler Bedeutung als öffentlicher Raum bestehen bleiben. Der Stadtrat will sich hier aber genügend Zeit lassen für den politischen Prozess.
Die Familie Bossard, seit 160 Jahren Eigentümerin des Zurlaubenhofs, unterbreitete dem Stadtrat im Herbst 2020 das Angebot, die gesamte Liegenschaft mit einer Grundbuchfläche von 32’470 Quadratmeter einschliesslich den historischen Gebäuden zu einem Preis von 65 Millionen Franken zu verkaufen. Im Jahr 2021 erfolgte eine umfassende Prüfung des Angebots und es fanden diverse Besprechungen mit den Grundeigentümern statt. Im August 2021 beschloss der Stadtrat, auf das Angebot der Familie Bossard einzugehen. Im März 2022 befürwortete das Stadtparlament die Vorlage zum Erwerb. Auf Bestreben des Stadtrats und in Anbetracht der Grössenordnung und der Tragweite des Kaufs hatte das Parlament den Beschluss dem Behördenreferendum unterstellt. Deshalb wurde eine Urnenabstimmung durchgeführt.