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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Planauflage Kistenfabrik
Bebauungsplan Kistenfabrik, Plan Nr. 7092
Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
Zur weiteren Information - und damit ohne Beschwerdemöglichkeit - liegt ebenfalls auf:
– Beschluss des Stadtrates Nr. 1082.11 vom 8. November 2011 betreffend Festsetzung
– Vorprüfungsbericht vom 16. August 2011, Amt für Raumplanung des Kantons Zug
– Beschluss des Stadtrates Nr. 660.11 vom 5. Juli 2011 betreffend Einleitung der Vorprüfung
Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, oder der Projektleiter, Remy Frommenwiler, zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Bebauungsplan_Kistenfabrik.pdf (PDF, 2.14 MB) | Download | 0 | Bebauungsplan_Kistenfabrik.pdf |
7092_SRB_Festsetzung111108.pdf (PDF, 216.19 kB) | Download | 1 | 7092_SRB_Festsetzung111108.pdf |
7092_Vorprufung110816.pdf (PDF, 213.54 kB) | Download | 2 | 7092_Vorprufung110816.pdf |
7092_SRB_Vorprufung110705.pdf (PDF, 393.95 kB) | Download | 3 | 7092_SRB_Vorprufung110705.pdf |