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Stadtverwaltung Zug
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Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Planauflage Kistenfabrik

11. November 2011
Gestützt auf § 41 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, liegt ab Freitag, 11. November 2011, bis und mit Mittwoch, 30. November 2011, auf dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, bei der Planauflage im Erdgeschoss, jeweils Montag bis Freitag, von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgender Plan zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

Bebauungsplan Kistenfabrik, Plan Nr. 7092

Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erheben, wer von den Vorschriften oder Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Beschlusses hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

Zur weiteren Information - und damit ohne Beschwerdemöglichkeit - liegt ebenfalls auf:

– Beschluss des Stadtrates Nr. 1082.11 vom 8. November 2011 betreffend Festsetzung
– Vorprüfungsbericht vom 16. August 2011, Amt für Raumplanung des Kantons Zug
– Beschluss des Stadtrates Nr. 660.11 vom 5. Juli 2011 betreffend Einleitung der Vorprüfung

Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, oder der Projektleiter, Remy Frommenwiler, zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name
Bebauungsplan_Kistenfabrik.pdf (PDF, 2.14 MB) Download 0 Bebauungsplan_Kistenfabrik.pdf
7092_SRB_Festsetzung111108.pdf (PDF, 216.19 kB) Download 1 7092_SRB_Festsetzung111108.pdf
7092_Vorprufung110816.pdf (PDF, 213.54 kB) Download 2 7092_Vorprufung110816.pdf
7092_SRB_Vorprufung110705.pdf (PDF, 393.95 kB) Download 3 7092_SRB_Vorprufung110705.pdf