Die Verhandlungen über den Kauf der Liegenschaft 1352 reichen ins Jahr 1975 zurück: Damals wurde diese Parzelle nördlich der Kirche St. Michael provisorisch und 1994 definitiv einer Zone des öffentlichen Interesses zugewiesen; faktisch kam diese Umzonung einer materiellen Enteignung gleich. Die Erbengemeinschaft machte daraufhin das Heimschlagrecht geltend; das heisst, sie verpflichtete die Stadt zu einer finanziellen Entschädigung, gleichzeitig geht das Grundstück in das Eigentum der Stadt über. Über die Höhe der Entschädigung waren sich Stadtrat und Erbengemeinschaft über Jahre nicht einig. Nun konnte eine für beide Parteien gütliche Einigung erzielt werden. Zu einem Preis von 9 Mio. Franken übernimmt die Stadt das Grundstück von der Erbengemeinschaft Paul Henggeler.
Die rund 5700 Quadratmeter grosse Parzelle GS 1351 stellt für die Stadt eine wichtige strategische Landreserve dar. Sie nimmt nun die Planung und Entwicklung dieses Grundstücks an die Hand.