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Überbauungskonzept Neue Eissportanlagen Herti Zug: Kredit zur Projektierungsvorbereitung - Bericht und Antrag des Stadtrats

19. Oktober 2004
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1816

Überbauungskonzept «Neue Eissportanlagen Herti Zug»: Kredit zur Projektierungsvorbereitung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 19. Oktober 2004

Zusammenfassung
Der Stadtrat hat im März 2002 eine Projektgruppe beauftragt, die konzeptionellen Grundlagen für ein neues Eisstadion zu erarbeiten. Die Projektgruppe schätzte die Kosten für ein Eisstadion mit betriebsnahen Zusatznutzungen grob auf CHF 36 Mio. Um die finanzielle Belastung der Stadt zu verringern, hat sich der Stadtrat nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten entschlossen, ein neues Eisstadion in einer gemischtwirtschaftlichen Zusammenarbeit und Finanzierung mit einem dafür geeigneten Investoren- und Planerteam und im Rahmen einer Gesamtüberbauung entwickeln und realisieren zu lassen (GGR-Vorlage 1764).

Mit der Veräusserung des notwendigen Landanteils an die externen Projektpartner kann die Stadt Zug das neue Eisstadion zu einem wesentlichen Teil finanzieren. Das Konzept für eine Gesamtüberbauung umfasst eine neue Eishalle sowie weitere Bauten für Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Dienstleistungen usw.. Die verschiedenen zusätzlichen Nutzungen sollen die bestehenden Infrastrukturen sowie die Wohn- und Lebensqualität in Zug-West ergänzen und aufwerten.
Nach der Durchführung eines Evaluationsverfahrens sind im März 2004 von den zwölf eingereichten Bewerbungen fünf Teams für die zweite Stufe ausgewählt worden.

Die eingereichten Bebauungskonzepte und Offerten waren durchwegs von sehr hoher Qualität und die Vielfalt der städtebaulichen Ansätze sehr breit. Zuhanden des Stadtrates hat das Beurteilungsgremium einstimmig vorgeschlagen, das neue Eisstadion mit dem Team Anliker AG, Emmenbrücke; Scheitlin - Syfrig + Partner Architekten AG, Luzern; Leutwyler Partner Architekten AG, Zug, zu projektieren und zu realisieren. Der Stadtrat hat am 7. September 2004 beschlossen, dem Vorschlag des Beurteilungsgremiums zu folgen und weitere Schritte dem Parlament und der Bevölkerung zu unterbreiten. Zusammen mit dem ausgewählten Investoren- und Planerteam wird nun die Gesamtüberbauung konkretisiert.

Da es sich beim ausgewählten Vorschlag erst um ein Überbauungskonzept handelt, sind verschiedene, für einen Projektierungskredit und die Projektierung notwendigen Parameter zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt bzw. bestimmt. Die Arbeiten für die entsprechenden Abklärungen unter Beizug verschiedener Spezialisten werden rund sechs Monate in Anspruch nehmen und bedingen einen Kredit von CHF 300'000.--.

Zugehörige Objekte

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G1816.pdf (PDF, 81.81 kB) Download 0 G1816.pdf
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1404 vom 30. November 2004; Beilage 1 (PDF, 39.13 kB) Download 1 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1404 vom 30. November 2004; Beilage 1