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Geschäfte und Resultate der Sitzung vom 25. Oktober 2022 des Grossen Gemeinderates (GGR)
Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 25. Oktober 2022
Cédric Schmid (FDP) wurde als neues GGR-Mitglied vereidigt.
Als Ersatz für Laurence Uttinger (FDP) in der Spezialkommission (SPK) «Kulturreglement» wurde Werner Hauser gewählt.
Als Ersatz für Laurence Uttinger (FDP) in der Spezialkommission (SPK) «Totalrevision des Reglements über die Lärmbekämpfung» wurde Mathias Wetzel gewählt.
Überweisung Motion P. Steinle, (ALG) betreffend «städtisches Stadion mit unverstelltem Arenaplatz»
Der Motionär forderte, dass für den beabsichtigten Umbau des Stadions auch Varianten vorzulegen seien, bei denen einerseits die Finanzierung durch die Stadt erfolge, andererseits auf Bauten auf dem Arenaplatz, insbesondere unter dem Stadiondach, verzichtet werde.
Stadtrat und Vorsteher des Finanzdepartements André Wicki äusserte sich zur Überweisung. Auch wenn es unüblich sei, so wolle er im Namen des Stadtrates gleich zu Beginn der Debatte den Antrag auf Nicht-Überweisung stellen. In seinem Votum widerlegte er die einzelnen Forderungen der Motion. Wenn die Motion umgesetzt werden müsse, dann gebe es ein neues Projekt und die weitere Entwicklung des EVZ würde um Jahre zurückgeworfen.
Die SVP-Fraktion beantragte ebenfalls die Nicht-Überweisung. Der GGR habe mehrfach eine Finanzierung durch die Stadt verworfen. Die grosse Mehrheit des Rates befürwortete schon früher einen Ausbau des Stadions. Die Motion sei einzig ein Versuch, den Ausbau des Stadions zu verzögern oder gar zu verhindern.
Auch die FDP-Fraktion votierte gegen eine Überweisung.
Die GLP-Fraktion attestierte dem Vorstoss, dass er einige wichtige Aspekte beinhalte. Sie forderte, dass der Stadtrat die dannzumalige Vereinbarung mit dem EVZ dem GGR vorzulegen habe, unterstützte aber im Übrigen die Anträge auf Nicht-Überweisung.
Die Mitte-Fraktion hielt fest, dass sie den Antrag stellen würde, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, wenn der Motionär damit einverstanden wäre. Dieser erklärte sich dazu bereit.
Die SP-Fraktion argumentierte für eine Überweisung der Motion und forderte eine Finanzierungsvariante durch die öffentliche Hand, welche der GGR diskutieren könne.
Stadtpräsident Karl Kobelt sagte, dass er für einmal den Motionär Patrick Steinle wirklich nicht verstehe. Das Erscheinungsbild der Bossard Arena bleibe erhalten, und der EVZ wisse am besten selbst, welche Bedürfnisse er für die zukünftige Entwicklung habe. Er plädierte für eine Nicht-Überweisung eines Postulats.
Ergebnis: Die Motion wurde in ein Postulat umgewandelt. Für eine Überweisung stimmten 14 Anwesende, dagegen 21. Die notwendige Zweidrittelsmehrheit gegen eine Überweisung wurde damit nicht erreicht, das Postulat wurde dementsprechend überwiesen.
Stadtplanung: Bebauungsplan Zugerberg; 1. Lesung
Die internationale Internatsschule Institut Montana Zug möchte ihre Schulanlage modernisieren und ausbauen. Dafür ist wegen der zugrundeliegenden Zonierung ein Bebauungsplan notwendig. Entsprechend sind der Zonenplan und die Bauordnung anzupassen. Insgesamt sollen insbesondere für den Internatsbetrieb rund 7'000 m2 neue Nutzflächen entstehen. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur sowie für den Neu- und Ausbau der Bergstation der Zugerbergbahn geschaffen. Im Planungsperimeter sind insgesamt 72 Parkfelder vorgesehen, davon 50 Parkfelder für das Institut Montana Zug. Die Anzahl Parkplätze bleibt gegenüber heute unverändert. Der Bebauungsplan Zugerberg ermöglicht mit den vorgesehenen baulichen und landschaftsarchitektonischen Massnahmen eine qualitätsvolle, landschaftsschonende Weiterentwicklung der Internatsschule. Diese wird in Etappen erfolgen. Gleichzeitig kann die Bergstation der Zugerbergbahn aufgewertet und so die Orientierung am Ankunftsort des bedeutenden Naherholungsgebietes Zugerberg verbessert werden.
Die Bau- und Planungskommission (BPK) befürwortete den Bebauungsplan in der Schlussabstimmung mit den beantragten Änderungen mit 10 zu 0 Stimmen.
Vor der Debatte ergriff Bauchefin Eliane Birchmeier das Wort. Der Bebauungsplan sei der Startschuss für die künftige Entwicklung und Aufwertung des gesamten Gebietes und des Neubaus der Bergstation der Zugerbergbahn. Für das Montana stehe nicht das grosse Wachstum im Vordergrund. Der Stadtrat unterstütze die Anträge der BPK und insbesondere das Variantenstudium.
Die SP-Fraktion stimmte der Vorlage zu. Die Privatschule strebe ein moderates Wachstum an von heute 360 Schüler auf 400 Schüler. Die SP begrüsste zudem die Erstellung von Wanderwegen, fragte aber, ob es wirklich so viele Parkplätze werden müssen. Ausserdem fand die Fraktion die Minderung des Waldabstandes nicht angebracht.
Stadträtin Eliane Birchmeier wies darauf hin, dass die Parkplätze nicht den Schülern und Eltern zur Verfügung stehen würden, sondern den Mitarbeitenden des Montana. Sie erinnerte daran, dass das Institut auch ein Internat sei, bei dem im Schichtbetrieb gearbeitet werde und die Zugerbergbahn fahre nun mal nicht rund um die Uhr.
Die SVP-Fraktion unterstützte den Stadtrat und dessen Anträge, zeigte sich jedoch erstaunt, dass der Bau des Trinkhüsli schon begonnen habe, und dies vor einem gültigen Bebauungsplan.
Die FDP-Fraktion fand es einen gelungenen Bebauungsplan und begrüsste, dass die Parkplätze in den Untergrund verlegt werden sollen.
Auch die Mitte-Fraktion nahm die 1. Lesung positiv zur Kenntnis, fand es aber ebenso stossend, dass das Trinkhüsli sich bereits im Bau befinde.
Die GLP-Fraktion freute sich, dass der historischen Bausubstanz Rechnung getragen und diese im neuen Glanz erstrahlen werde.
Die ALG-CSP schloss sich den anderen Fraktionen an, stellte aber den Antrag, dass die Anzahl der Parkplätze verringert werde. Der Zugerberg sei mit der Bahn gut zu erreichen. Längerfristig solle der Zugerberg autofrei werden.
Ergebnis:
Die Synopsis wurde Ziffernweise beraten.
Der Stadtrat übernahm alle Anträge der BPK.
Der Antrag ALG-CSP zu Ziff. 10 Parkierung, dass auf die 2. Lesung eine Überarbeitung erfolgen soll (Ziel: Minimum gemäss Verkehrsgutachten) wurde im Stimmenverhältnis 26:8 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt.
Die nächsten beiden Traktanden wurden zusammen debattiert, weil sie in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen:
Neubau zur Erweiterung der Schulanlage Herti; Objektkredit
Die Schulanlage Herti wurde 1975 im Zuge des Baus der Grosssiedlung Herti III errichtet. Sie besteht aus einem Ensemble mit drei Hauptgebäuden (Schulhaus, Sporttrakt, Aulatrakt), welche sich um einen zentralen Pausenplatz gruppieren. Die Anlage musste bereits mehrmals mit Provisorien ergänzt werden. Die Kapazitäten der gesamten Anlage einschliesslich Sport- und Betreuungsinfrastruktur sind erschöpft.
Am 29. Juni 2020 genehmigte das Stadtparlament einen Wettbewerbskredit in Höhe von 700'000 Franken für die Durchführung eines Projektwettbewerbs. Das anonyme, zweistufige Verfahren wurde von Oktober 2020 bis August 2021 durchgeführt. Das Projekt «Eduardo» wurde vom Preisgericht einstimmig zum Sieger bestimmt. Das projektverfassende Planerteam wurde in der Folge mit der Weiterbearbeitung des Projekts beauftragt. Die bestehende Schulanlage Herti soll in einer ersten Bauetappe mit einem neuen Gebäude im Süden des Schulareals erweitert, das bestehende Schulhaus umgebaut und saniert werden. Für die Umsetzung des Neubaus ist der Rückbau des Aulatraktes erforderlich. Für den Erweiterungsbau beantragte der Stadtrat einen Objektkredit von 66,29 Millionen Franken. Der Wettbewerbskredit von 700'000 Franken sowie ein Projektierungskredit von 2,6 Millionen Franken sind im Objektkredit enthalten.
Umbau und Sanierung Schulhaus Herti und Installation Mietprovisorien; ObjektkreditDen Objektkredit für den Umbau und die Sanierung des bestehenden Schulhauses sowie die Beschaffung der Mietprovisorien beschloss der Stadtrat gemäss Finanzhaushaltsgesetz in eigener Kompetenz als gebundene Ausgabe. Dem politischen Wunsch, dass der Grosse Gemeinderat und die Stimmberechtigten der Stadt Zug – neben dem Objektkredit für den Neubau der Schulanlage Herti – auch über diesen Objektkredit befinden können sollen, kam der Stadtrat mit dieser Vorlage nach. Die Mietkosten für die Provisorien in Höhe von 8,93 Millionen Franken sollen jedoch als gebundene Ausgaben durch den Stadtrat beschlossen bleiben.
Um den Bauablauf optimal zu gestalten und den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, werden Mietprovisorien benötigt. Während der Etappe I werden die Schulnutzungen vollständig ausgelagert und in eine provisorische Modulanlage im nördlichen Teil des Schulareals verlegt. Der Stadtrat beantragte, einen Objektkredit für den Umbau und die Sanierung des bestehenden Schulhauses Herti in Höhe von 22,8 Millionen Franken sowie für die Installation der Mietprovisorien und den Umbau des bestehenden Elementbaus von 5,31 Millionen Franken zu bewilligen. Der Objektkredit sei der Investitionsrechnung zu belasten.
Die Bau- und Planungskommission stimmte dem Neubau der Schulanlage Herti, dem Umbau und der Sanierung sowie der Installation von Mietpavillons mit 7:3 Stimmen zu.
Die GPK befürwortete den Neubau mit 6:0 Stimmen, den Umbau und die Sanierung sowie die Installation von Mietpavillons mit 4:2 Stimmen.
Stadträtin Eliane Birchmeier wies in ihrem Votum darauf hin, dass ein Drittel der Kinder im Schulhaus Herti heute in Provisorien unterrichtet würden, für die schulergänzende Betreuung bestehe eine lange Warteliste, beides werde sich im Herti nicht so schnell ändern, es sei nicht 5 vor 12, sondern 10 nach 12. Sie verwies auf den Wettbewerb, die sorgfältige Jurierung und den Jurybericht. Das Projekt überzeuge durch 5 klare Vorteile:
1. Indem Sanierung und Neubau gleichzeitig erfolgen würden, könne die Bauzeit auf ein Minimum reduziert werden.
2. Das Projekt erfülle alle Nachhaltigkeitsanforderungen.
3. Auch im Vergleich zu anderen Schulprojekten zeichne sich das Projekt durch eine hohe Kosteneffizienz aus.
4. Die Bedürfnisse der Schule können erfüllt werden.
5. Es entstehe ein Mehrwert für das Quartier und die Vereine.
Die Anträge der GLP kämen zur falschen Zeit. Die Volksabstimmung sei auf den 29. Januar 2023 angesetzt, und die Stadt sei froh um jede Woche, die man nicht verliere. Die Behauptung, den Neubau auf dem nördlichen Teil des Grundstücks würde Zeit sparen, sei schlicht falsch. Dies hätte eine komplette Neuauflage der ganzen Planung zur Folge.
Die GLP-Fraktion kritisierte, das Sanierungs- und Neubauprojekt werde den künftigen Bedürfnisse überhaupt nicht gerecht, die Kosten seien zu hoch, die Bauzeit sei zu lange und auf das Thema Schwimmbad werde überhaupt nicht eingegangen.
Die Fraktion ALG-CSP zeigte sich erfreut über das umfangreiche und gute Projekt. Die gegenüber dem Richtprojekt höheren Kosten seien detailliert begründet. Es sei ein hervorragendes Projekt, das alt und neu verbinde. Die Fraktion unterstützte beide Objektkredite.
Die FDP-Fraktion zeigte sich beeindruckt – vom Projekt und ebenso vom Wettbewerb, der Jurierung und dem Jurybericht. Der Preis sei hoch, aber gerechtfertigt. Die Fraktion unterstützte beide Objektkredite.
Die SP-Fraktion wies darauf hin, dass, wer heute gegen die beiden Objektkredite votiere, erklären müsse, wofür dies gut sein solle, für die Schülerinnen und Schülern definitiv nicht. Es sei gerade die Stärke des vorliegenden Projekts, dass es schnell umgesetzt werden könne. Die Fraktion unterstützte beide Objektkredite.
Die Mitte-Fraktion machte deutlich, dass sie grossmehrheitlich zum vorliegenden Projekt stehe.
In der Detailberatung stellte die GLP-Fraktion den Antrag, das Projekt und die beiden Objektkredite seien zurückzuweisen und zu überarbeiten, auf die Provisorien sei zu verzichten und der Neubau sei auf der grünen Wiese zu erstellen, dies alles mit dem Ziel, insgesamt nicht mehr als 65 Mio. auszugeben.
Ergebnis:
Die Geschäfte zur Erweiterung der Schulanlage und zu den Mietprovisorien wurden zusammen behandelt.
Neubau zur Erweiterung der Schulanlage Herti; Objektkredit:
Rückweisungsantrag von David Meyer (GLP) wurde im Stimmenverhältnis 23:9 bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Dem Beschlussentwurf wurde im Stimmenverhältnis 23:9 (4 Enthaltungen) zugestimmt.
Hochbau: Umbau und Sanierung Schulhaus Herti und Installation Mietprovisorien:
Dem Beschlussentwurf wurde im Stimmenverhältnis 22:10 Stimmen (4 Enthaltungen) zugestimmt.
Akteneinsichtsrecht Geschäftsprüfungskommission (GPK): Kurzgutachten
Die GPK gab ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag, um zu evaluieren, inwieweit die GPK berechtigt ist, Informationen zur Verwaltungstätigkeit zu erhalten und wo dieser Zugang allenfalls begrenzt ist. Das Gutachten nahm die GPK positiv zur Kenntnis.
GLP-Fraktion bedankte sich für das Gutachten. Die Fraktion kritisierte aber den passiven Umgang der Verwaltung in Sachen Transparenz. Die GLP habe schon mehrmals nur mühsam Akten einsehen können. Die Fraktion hoffe, dass der neue Stadtrat transparenter werde.
Für die SP-Fraktion zeigte der Bericht vor allem auch die Schranken auf, nämlich dann, wenn es um den Persönlichkeitsschutz gehe. Die SVP-Fraktion nahm den Bericht positiv zur Kenntnis, denn er stärke die Position der GPK und des Parlaments.
Ergebnis: Kenntnisnahme, Abschreibung von der Geschäftskontrolle.
Postulat der SVP-Fraktion betreffend «Fortschrittliches und zeitgemässes Pensionierungswesen»
Die Postulanten forderten vom Stadtrat, dass städtische Mitarbeitende über das reguläre Pensionsalter hinweg weiterarbeiten können.
Wie der Stadtrat in seinem Bericht schreibt, besteht bereits heute die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus für die Stadt Zug zu arbeiten. Dies ist in § 11 Vollziehungsverordnung zum Reglement über das Arbeitsverhältnis des Gemeindepersonals der Stadt Zug vom 24. Oktober 2000 (Personalverordnung; SRZ 171.02) formuliert: Nach gegenseitiger Absprache kann das Arbeitsverhältnis ausnahmsweise über die Altersgrenze hinaus fortgesetzt werden, soweit dies im Interesse der Stadt liegt. Dies erfolgt durch einen Antrag an den Stadtrat mit einer Begründung, warum es für die Person wichtig ist weiterzuarbeiten und warum der Stadt dadurch ein Mehrwert entsteht. Der Stadtrat entscheidet im Einzelfall. Daher ergibt sich aus Sicht der Stadt Zug kein Anpassungsbedarf an den bestehenden Reglementen.
Die SVP-Fraktion nahm die Antwort positiv zur Kenntnis. Sie wies jedoch darauf hin, dass in der Privatwirtschaft das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen des Pensionierungsalters endet.
Die FDP-Fraktion wies auf den Anpassungsbedarf hin, weil sich das eidgenössisches Recht geändert habe.
Die ALG-CSP-Fraktion regte an, das Pensionierungsalter zu belassen und nicht zu erhöhen.
Die SP-Fraktion begrüsste es, dass jeder Einzelfall geprüfte werde, wenn Mitarbeitende über das Pensionierungsalter hinaus weiter arbeiten wollen. Die Fraktion kritisierte aber die Angleichung ans eidgenössische Recht.
Ergebnis: Kenntnisnahme, Abschreibung von der Geschäftskontrolle.
Interpellation der Fraktion ALG-CSP betreffend Massnahmen zum Vogelschutz bei transparenten Flächen.
Gemäss den Interpellanten sterben in der Schweiz Millionen von Vögeln beim Aufprall auf transparente sowie verspiegelte Verglasungen an Fassaden. Dabei gäbe es Möglichkeiten, Fassaden so zu gestalten, dass Vögel diese erkennen. Die Fraktion ALG-CSP wollte vom Stadtrat wissen, ob er bei diesem Thema aktiv werde sowie bei der anstehenden Revision der Bauordnung etwas für den Vogelschutz tun wolle.
Die Stadt ist sich der Problematik des Vogelschutzes bei transparenten Flächen bewusst. Für eine eigentliche Kontrolle und entsprechende Sanktionen fehlen die gesetzlichen Grundlagen. Die Stadt setzt sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Vogelschutz ein, indem sie beispielsweise Bauherrschaften, deren Projekte einen hohen Glasanteil aufweisen, auf die Gefahren für Vögel sensibilisiert, die Broschüre «Vogelkiller Glas, Tipps zum Vogelschutz» abgibt und auf die Schweizerische Vogelwarte Sempach verweist. Weiter schreibt der Stadtrat in seiner Antwort, dass das Thema Vogelschutz in der Revision der Bauordnung geprüft werde.
Die Fraktion ALG-CSP zeigte sich enttäuscht von der Antwort des Stadtrates und beantragte negative Kenntnisnahme. Der Stadtrat könne schon heute viel mehr tun, als aus der Antwort hervorgehe.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass die Stadt mit den Bauten nach MinergieEco einiges für den Vogelschutz bewirke. Sie beantragte positive Kenntnisnahme.
Die SP-Fraktion beantragte ebenfalls negative Kenntnisnahme.
Die SVP-Fraktion dankte dem Stadtrat für die Beantwortung und beantragte positive Kenntnisnahme. Auf Unverständnis stiess bei ihr jedoch, dass die Fraktion ALG-CSP einerseits für eine Windkraftanlage auf dem Zugerberg votierte und nun eine negative Kenntnisnahme der vorliegenden Interpellationsbeantwortung forderte.
Ergebnis: 24 Stimmen für eine positive, 11 für eine negative Kenntnisnahme. Abschreibung von der Geschäftskontrolle.
Interpellation der SP-Fraktion betreffend «Betreuungsplätze dank neuem Modulpavillon»
Das Baugespann neben dem Schulhaus Herti steht seit rund 14 Monaten und die betroffenen Familien warten auf eine Ausweitung des Angebotes. Die Interpellanten wollten vom Stadtrat unter anderem den Stand der Dinge bezüglich Baugesuch wissen. Des Weiteren wollten sie wissen, welches Angebot für die schulergänzende Kinderbetreuung im Sommer 2022 zur Verfügung stehen wird.
Der Stadtrat hat am 21. Dezember 2021 die Bewilligung für den Modulpavillon für die ausserschulische Betreuung erteilt und die eingegangenen Einsprachen abgewiesen. Derzeit ist eine gegen die Baubewilligung eingereichte Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat hängig. Unter der Federführung des Kantons fand am 19. Mai 2022 ein Augenschein statt. Der Vertreter des Kantons stellte am Augenschein einen Entscheid per Ende 2022 in Aussicht.
Die ALG-CSP-Fraktion bedankte sich bei SP für den Vorstoss und beim städtischen Bauamt für dessen Arbeit. Dieses habe jeden erdenklichen Ort abgeklärt, um weitere Räume für die Kinderbetreuung zu finden. Die Fraktion bedauerte es, dass der Modulpavillon durch Einsprachen blockiert werde.
Ergebnis: Kenntnisnahme, Abschreibung von der Geschäftskontrolle.
Interpellation I. Voser und M. Iten (CSP) «betreffend Begegnungszone oberer Postplatz. Schaffen von sicheren Bereichen vor der ehemaligen Hauptpost für Fussgänger und Servicepersonal zum Erreichen der Gastro-Aussenbereiche»
Die Interpellanten wollten vom Stadtrat wissen, ob er sich bewusst sei, dass er mit der Erteilung der Bewilligung eine neue Verkehrssituation geschaffen habe. Weiter wollten sie wissen, ob sich der Stadtrat vorstellen könne, am oberen Postplatz eine Begegnungszone einzurichten.
Gemäss seiner Antwort sei sich der Stadtrat der Ausgangslage bewusst gewesen und er könne die Bedenken nachvollziehen. Die Erteilung der Baubewilligung für diesen Gastronomie-Betrieb und die Einführung einer Begegnungszone seien jedoch zwei komplett unterschiedliche Prozesse, welche nicht voneinander abhängig gemacht werden können. Der Stadtrat hat bereits Ende 2021 ein Verkehrsgutachten für den gesamten Alt- und Innenstadt-Bereich in Auftrag gegeben. Darauf basierend können nun weitere Entscheidungen gefällt werden. Dem Stadtrat sei es wichtig, die gesamte Verkehrssituation in der Alt- und Innenstadt zu beurteilen und allfällige Auswirkungen von Verkehrsanpassungen zu berücksichtigen. Im erstellten Verkehrsgutachten wird die Einführung einer Begegnungszone für den Bereich von der Schanz bis zum Anfang der Poststrasse als nötig, zweck- und verhältnismässig beurteilt. Der Stadtrat ziehe somit entsprechende Anpassungen in Betracht.
Die Mitte-Fraktion befand, es sei richtig, dass die Gastro-Bewilligung und das Verkehrsregime bzw. die Höchstgeschwindigkeit als unterschiedliche Themen betrachtet würden und sie dankte dem Stadtrat für die Antwort.
Die SP-Fraktion monierte, warum es dem Stadtrat nach dem Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens noch nicht genüge, eine Begegnungszone umzusetzen, und er entsprechende Anpassungen nur «in Betracht» ziehen wolle.
Die SVP-Fraktion kritisierte, dass ursprünglich für den oberen Postplatz keine Aussengastronomie vorgesehen war. Vielmehr warte man noch heute auf die versprochene Bespielung.
Ergebnis: Kenntnisnahme, Abschreibung von der Geschäftskontrolle
Interpellation der SVP-Fraktion betreffend «städtische WC-Anlagen die geradezu zum Wildpinkeln animieren»
Die Interpellanten monierten den Zustand der WC-Anlagen auf dem Stierenmarktareal. Sie wollten vom Stadtrat unter anderem wissen, wer für die Anlagen zuständig sei und ob diese saniert würden.
Die Verantwortung für den baulichen und betrieblichen Unterhalt aller öffentlichen WC-Anlagen auf dem Stadtgebiet liegt beim Werkhof. Dieser ist auch für die Reinigung und den Unterhalt der WC-Anlage auf dem Stierenmarktareal zuständig. Teilweise werden für die tägliche Reinigung von WC-Anlagen Dritte beigezogen, so beispielsweise für jene auf dem Zugerberg. Die Verantwortung für die Planung und Projektierung bei Neu- und Ersatzbauten ist abhängig vom Einzelfall. Bei freistehenden Anlagen obliegen Planung und Projektierung der Abteilung Tiefbau. Bei Anlagen, die in städtischen Gebäuden integriert sind, liegt die Verantwortung beim jeweils verantwortlichen Projektleiter bzw. der Projektleiterin der Abteilungen Immobilien oder Hochbau.
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Zustand der WC-Anlage auf dem Stierenmarktareal. Deshalb wird die Anlage auch nur noch eingeschränkt geöffnet, in der Regel nur bei Anlässen auf dem Areal. Das Vorprojekt für die Instandsetzung der Anlage liegt vor. Detailprojektierung, Baueingabe, Arbeitsvergabe und Umsetzung werden nun an die Hand genommen. Neu wird auch eine behindertengerechte Toilette erstellt. Die Bauarbeiten sollen noch dieses Jahr aufgenommen und die sanierte Anlage im ersten Quartal 2023 in Betrieb genommen werden. Die Anlage wird künftig – wie schon heute – nur während Anlässen zugänglich sein. Jederzeit öffentlich zugängliche WC-Anlagen befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, so bei der Haltestelle Stadion (Arenaplatz) und beim Hafenrestaurant. An beiden Orten steht auch ein rollstuhlgerechtes WC zur Verfügung. Mit der Erweiterung des Standbads Chamer Fussweg entsteht im geplanten Neubau zudem eine weitere, ganzjährig öffentlich zugängliche WC-Anlage. Die Verantwortung für die WC-Anlage auf dem Stierenmarktareal tragen wie heute die jeweiligen Veranstalter.
Die SVP-Fraktion bedankte für den umfassenden Bericht. Sie fragte sich aber, warum man nicht während der Corona-Zeit schon reagiert und die Anlagen saniert habe.
Die Mitte-Fraktion fragte sich, wie es sein könne, dass es zuerst einen politischen Vorstoss brauche, damit WC-Anlagen auf Vordermann gebracht würden.
Ergebnis: Kenntnisnahme, Abschreibung von der Geschäftskontrolle.
Postulat der Fraktion ALG-CSP betreffend «Umnutzung Parkplätze Vorstadt»
Die Postulanten verlangen, die zehn Längsparkplätze entlang der Vorstadt umzunutzen und den frei werdenden Raum mit passender Bepflanzung aufzuwerten. Wo sinnvoll, solle der Platz der Aussengastronomie oder den Passanten zur Verfügung gestellt werden.
Der Stadtrat hält in seinem Bericht fest, dass die räumliche Gesamtstrategie des Stadtrats sowie die konzeptionellen Mobilitäts- und Freiraumansätze für das Stadtzentrum darauf abzielen, die Thematik der Mobilitätsabwicklung (einschliesslich der zukünftigen Verkehrsführung in der Vorstadt) in einen Gesamtkontext mit der Ausgestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums zu setzen. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, der anstehenden Zentrumsplanung nicht mit punktuellen Einzelmassnahmen vorzugreifen. Die heutige Verkehrssituation in Bezug auf die zehn Längsparkplätze entlang der Vorstadt erfordert keine Sofortmassnahmen.
Die Fraktion ALG-CSP beantragte negative Kenntnisnahme. Es gebe mittlerweile genügend Untersuchungen und Erkenntnisse, welche die positive Wirkung von aufgehobenen Parkplätzen aufzeigen würden.
Die FDP-Fraktion dankte dem Stadtrat für die gute Beantwortung und nahm diese positiv zur Kenntnis.
Die SP-Fraktion beantragte negative Kenntnisnahme.
Die SVP-Fraktion gratulierte dem Stadtrat für die Beantwortung und beantragte positive Kenntnisnahme.
Die GLP-Fraktion unterstützte die Stossrichtung des Postulats. Es gebe keinen Grund, den Vorstoss als erledigt von der Geschäftskontrolle zu streichen. Die Fraktion unterstützte die Anträge auf negative Kenntnisnahme.
Ergebnis: Kenntnisnahme, Abschreibung von der Geschäftskontrolle
Postulat (Motion) der Fraktion ALG-CSP betreffend «nachfrageorientierte Ferien-Angebote für Schulkinder der Stadtzuger Schulen»
Die Motion forderte ein erwerbskompatibles und bedarfsgerechtes Ferienbetreuungsangebot für alle Kinder der Stadtschulen während mindestens zehn Wochen. An seiner Sitzung vom 2. November 2021 hat der Grosse Gemeinderat die Motion in ein Postulat umgewandelt und dem Stadtrat zum schriftlichen Bericht und Antrag überwiesen.
Laut Bericht des Stadtrates wird das Ferien-Zug-Angebot ab 2023 ausgebaut. Mit den vielfältigen Angeboten weiterer Anbieter geht das Bildungsdepartement davon aus, dass das Ferienbetreuungsangebot nicht nur weitgehend bedarfsgerecht ist, sondern dass die breite Angebotspalette auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder abdeckt. Nun gilt es, Erfahrungen mit dem neuen Platzangebot und der Liste zum erweiterten Ferienbetreuungsangebot zu sammeln. Der Stadtrat ist bestrebt, das Angebot laufend der Nachfrage anzupassen.
Die ALG-CSP-Fraktion freute sich, dass der Stadtrat die Haltung der Fraktion teilte. Die Fraktion begrüsste zudem die Abklärungen der Stadt, wie gross der Bedarf der Ferienbetreuung sei und die neuen Angebote. Sie dankte dem Stadtrat für die schnelle Umsetzung. Die Fraktion bedankte sich ausserdem für die gute Arbeit bei Stadträtin Vroni Straub und ihrem Bildungsdepartement.
Die SVP-Fraktion war der Meinung, dass es keinen Ausbau in der Ferienbetreuung brauche.
Ergebnis: Kenntnisnahme, Abschreibung von der Geschäftskontrolle.
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier (Stadt Zug - Sitzung des Grossen Gemeinderats)