Kopfzeile
Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Baugesuche
CSL Semrad Locher Architekten AG, Baarerstrasse 133, Zug
Umbauten und Renovation, Rückbau Swimming-Pool, Sonnenkollektoren, Wohnhaus Assek-Nr. 2092a, 2092b, GS 2924, Weinbergstrasse 37
Einsprachefrist bis und mit dem 4. Juli 2012
Zai & Partner / Guntli Architektur, Zugerstrasse 53, Baar; Vertretung
Abbruch Einfamilienhaus Assek-Nr. 1961a, Fadenstrasse 39; Neubau Zweifamilienhaus mit Wintergarten, Sonnenkollektoren und Autoeinstellhalle, 1 Autoabstellplatz, GS 2612, 2893, Fadenstrasse
Einsprachefrist bis und mit dem 4. Juli 2012
Architekten B+S, Kirchenstrasse 13, 6300 Zug, Vertretung
Luft- und Wärmepumpe mit Sonnenkollektoren Doppelwohnhaus Assek-Nr. 2254a, GS 1988
Guggiweg 4
Einsprachefrist bis und mit dem 4. Juli 2012
Màs Vino GmbH, Poststrasse 13, Zug
Nutzungsänderung Laden zu Weinhandlung mit Bewirtung, Renovation im Erdgeschoss, Wohn- und Geschäftshaus Assek-Nr. 1905a, GS 2677, Poststrasse 13 abgeänderte Pläne / Aussenbestuhlung, bereits erstellt
Einsprachefrist bis und mit dem 4. Juli 2012
Müller Müller Architekten AG, Artherstrasse 1, Zug; Vertretung
Abbruch Einfamilienhaus Assek Nr. 1306a; Neubau Zweifamilienhaus, 1 Autoabstellplatz Süd, GS 722, Löberenstrasse 30 abgeänderte Pläne / Sonnenkollektoren bereits montiert
Einsprachefrist bis und mit dem 4. Juli 2012
Mobilfunkanlage ZG_0003F, Leimatt A, GS 3021, Oberwil, und
Mobilfunkanlage ZG_1721A/ZGKV, Aabachstrasse 5, GS 255, Zug
Mit der Erteilung der Baubewilligung für die Mobilfunkanlage ZG_0003F Leimatt A, und ZG_1721A/ZGKV, Aabachstrasse 5, verlangte der Stadtrat von Zug von der Mobilfunkanbieterin nach Inbetriebnahme der Anlage jeweils die Durchführung einer Abnahmemessung. Diese Messungen sind in der Zwischenzeit erfolgt. Die Zusammenfassung des Messberichts liegt zur Information auf. 24 - 25
Einsprachen sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 26. November 1998 innert der Auflagefrist schriftlich beim Baudepartement, St.-Oswalds-Gasse 20, Postfach 1258, 6301 Zug, einzureichen. Die Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Zug, 15. Juni 2012 Baudepartement Stadt Zug