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Geschäfte und Resultate der Sitzung vom 28. Februar 2023 des Grossen Gemeinderates (GGR)
Kommissionsbestellungen
Spezialkommission (SPK) Kulturreglement (11 Mitglieder): Ersatzwahl
Ersatzwahl für Ignaz Voser, ALG-CSP
Ersatzwahl für Barbara Gysel, SP
Ersatzwahl für Jürg Messmer, SVP
Resultat: Für Ignaz Voser wurde Julia Küng (ALG-CSP), für Barbara Gysel wurde Albina Fässler (SP) und für Jürg Messmer wurde Dominique Messmer (SVP) gewählt.
Überweisung Motion B. Elsener, Die Mitte, vom 2. Februar 2023 betreffend «Fernwärme Stadt Zug Süd, Konzept und Taten, wenn nicht jetzt, wann dann, jetzt müssen alle an den runden Tisch»
Mit seinem Vorstoss beabsichtigte der Motionär, den Stadtrat zu beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kanton, der WWZ, der CSA Real Estate Switzerland Commercial und weiteren grossen Wärmebezügern ein Fernwärmekonzept für den Stadtteil Süd zu erarbeiten und dem Grossen Gemeinderat zu unterbreiten. Das Konzept solle aufzeigen, wie zukünftig von der Altstadt bis und mit Oberwil, Häuser sinnvoll an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können. Bis heute würden alle erwähnten Partner die Verantwortung ablehnen. Jeder erkenne zwar den Handlungsbedarf, keiner nehme aber das Zepter in die Hand. Die Stadt Zug solle vorbildlich den Lead übernehmen. Alle Partner müssten an den runden Tisch, die Zeit des Wegschauens sei vorbei. Taten müssten her.
Die SVP-Fraktion fragte, was bei dieser Motion erheblich erklärt werden solle. Daher stellte die SVP den Antrag zur Umwandlung in ein Postulat. Für die Mitte war klar: «Ohne Motion, keine Massnahmen». Daher sprach sich die Mitte für die Überweisung aus. Auch die ALG-CSP-Fraktion unterstützte die Überweisung. Denn das Begehren, ein Konzept zu erarbeiten, sei motionsfähig. Der gleichen Meinung war die GLP-Fraktion. Ein Konzept und Taten müssen her und fragte: «Wenn nicht jetzt, wann dann?» Die Stadt Zug könne sich nicht dauernd «Nachhaltigkeit» auf die Fahne schreiben und dann bei Widerstand die Segel streichen. Auch die SP-Fraktion sprach sich für die Motion aus.
Resultat: Der Antrag der SVP-Fraktion auf Umwandlung in Postulat wurde im Stimmenverhältnis von 27:8 Stimmen abgelehnt. Die Motion wurde an den Stadtrat überwiesen.
Totalrevision des Reglements über die Lärmbekämpfung, 1. Lesung
Das geltende Reglement über die Lärmbekämpfung wurde vom GGR mit Beschluss am 18. Januar 1972 verabschiedet. Es ist damit seit 50 Jahren in Kraft, ohne jemals eine Änderung erfahren zu haben. Bereits das Bundesrecht sowie das kantonale Recht enthalten eine Vielzahl von Lärmschutzvorschriften. Dazu gehören insbesondere das Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 sowie gestützt darauf mehrere Verordnungen – u. a. die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986. Diese gehen dem kommunalen Recht vor. Verschiedene Bestimmungen daraus haben in der Zwischenzeit dazu geführt, dass einzelne Regelungen des geltenden Reglements über die Lärmbekämpfung der Stadt Zug bundesrechtswidrig geworden sind. Es ist jedoch Sache der Gemeinden, den Schutz vor sogenanntem Alltagslärm (Lärm durch menschliches Verhalten) zu regeln. In den vergangenen 50 Jahren hat sich die Situation um die Lärmthematik erheblich verändert. Bevölkerungswachstum, bauliche Verdichtungen, verändertes Freizeitverhalten und neue Freizeitangebote, vermehrte Boulevard-Gastrobetriebe und vielseitige Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind zwangsläufig mit vermehrten Lärmklagen von Anwohnerinnen und Anwohnern oder Quartiervereinen verbunden. Vor dem Hintergrund dieser Interessenskonflikte ist ein kommunaler Regelungsbedarf vorhanden. Dieser ist allerdings mit der Herausforderung verbunden, Regelungen zur Vermeidung von Alltagslärm so festzulegen, dass sie der kleinräumigen Stadt Zug gleichermassen als Lebensraum mit einem Gesellschaftsleben im öffentlichen Raum aber auch als Wohnraum mit entsprechenden Ruhebedürfnissen entgegenkommen.
Zunehmend hat sich die Stadt auch mit Reklamationen aus der Bevölkerung wegen störenden Licht-, Rauch-, Russ- oder Geruchsemissionen usw. zu befassen. Es wurde darum geprüft, ob das Lärmschutzreglement zu einem eigentlichen Immissionsschutzreglement erweitert werden soll. Die damit verbundene hohe Normendichte würde aber nicht dem Staatsverständnis und der Rechtsetzungsphilosophie entsprechen, wie sie in Kanton und Stadt Zug vorherrschen. Demnach sollen die staatlichen Organe nur in denjenigen Bereichen gesetzgeberisch tätig werden, in denen die Zivilgesellschaft die Verhältnisse nicht selbst ordnen kann. Ausserdem fehlt diesen Angelegenheiten in der Regel ein erhebliches öffentliches Interesse, welches die entgegenstehenden privaten Interessen klar überwiegt. Auf eine Erweiterung zu einem Immissionsschutzreglement wurde deshalb bewusst verzichtet.
Mit der Totalrevision des Lärmreglements soll ein einfaches Normenwerk geschaffen werden, welches die Lärmthematik und die künftigen Herausforderungen in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Insbesondere soll es nur regeln, was nicht bereits in übergeordneten Erlassen geregelt ist. Kontrollorgane müssen es einfach durchsetzen und vollziehen können.
Alexander Eckenstein, Präsident der Spezialkommission, bedankte sich bei allen involvierten Personen für ihre Arbeit. Durch die Überarbeitung entstehe ein solides neues Reglement. Die Spezialkommission sei einstimmig für das neue Reglement.
Die SP-Fraktion bedankte sich bei allen Beteiligten. Sie seien bei fast allen Belangen mit dem neuen Reglement einverstanden. Dem Paragraph 9 «Feuerwerk» würden sie jedoch kritisch gegenüberstehen.
Auch die FDP-Fraktion bedankte sich bei allen Beteiligten. Es sei ihnen ein Anliegen, nur die notwendigsten Punkte zu regeln und sie seien gespannt auf die folgende Debatte.
Auch die Mitte-Fraktion befand, dass es notwendig sei, ein neues Reglement zu schaffen. Sie schätzte es, dass kein Verbotsreglement entstehe und begrüsste das neue Reglement.
Die ALG-CSP-Fraktion bedankte sich ebenfalls bei allen Beteiligten. Dass Feuerwerk nur noch am Schweizer Nationalfeiertag und an Silvester abgebrannt werden dürfe, begrüsste sie. Sie hätte jedoch Bedenken, die Ruhezeit neu auf 7 Uhr auszudehnen, das würde die Arbeit von Handwerksbetrieben erschweren.
Die SVP-Fraktion bedankte sich ebenfalls für die gute Überarbeitung des Reglements durch die Spezialkommission. Sie würde geschlossen deren die Anträge annehmen.
Die GLP-Fraktion stimmte den anderen Fraktionen zu, bedankte sich ebenfalls für die seriöse Vorarbeit und befand, sie würde den Anträgen der Spezialkommissionen zustimmen.
Der Stadtrat, vertreten durch die Stadträtin Barbara Gysel, sei mit den Änderungsanträgen der Spezialkommission einverstanden.
Resultat: Auf das Geschäft wurde in 1. Lesung stillschweigend eingetreten.
Die Anträge der Spezialkommission wurden vom Stadtrat übernommen und sind auf die 2. Lesung zu übernehmen.
Der Änderungsantrag von Martin Iten und Theo Iten, den 2. Satz «Die Nachruhe gemäss § 4 Abs. 1 Bst. c ist jedoch in jedem Fall einzuhalten.», wurde im Stimmenverhältnis 37:0 Stimmen angenommen. Der Satz ist zu streichen.
Der Antrag der SP-Fraktion: «Neuer Abs. 3 bei §v 7 «Das Geläut von Kirchenglocken hat während der Nachtruhe gemäss § 4 auf die Anwohnerschaft Rücksicht zu nehmen.», wurde im Stimmenverhältnis 27:10 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag von Jérome Peter: Neuer Abs. 3 bei §v 7 «Auf das Geläut von Kirchenglocken soll in der Regel während der Nachtruhe gemäss § 4 verzichtet werden.», wurde im Stimmenverhältnis 31:6 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag der FDP-Fraktion beim § 9 den Abs. 2 und 3 vollständig zu streichen, wurde im Stimmenverhältnis 19:17 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Abs. 2 und 3 sind zu streichen.
Der Eventualantrag der SVP-Fraktion bei § 9 Abs. 2 den Satz «Eine Bewilligung wir nur erteilt, wenn das Feuerwerk Teil eines besonderen Anlasses ist und hierfür ein öffentliches Interesse besteht.» Die Abstimmung entfiel.
Dem Antrag der SVP-Fraktion auf Sunset-Legislation: neuer § 14 Abs. 2: «Dieses Reglement ist 12 Jahre gültig.» wurde im Stimmenverhältnis 22:13 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Das Reglement wurde in 1. Lesung abschliessend beraten.
Verein GGZ (Loreto); Wiederkehrender Beitrag für die Jahre 2023 – 2026
Die Stadt Zug regelt das Beitragswesen neu. Künftig sollen wiederkehrende Beiträge immer zeitlich begrenzt (maximal vier Jahre) gewährt werden. So wird sichergestellt, dass ein regelmässiger Austausch mit Beitragsempfängerinnen/-empfängern stattfindet und die Auszahlung von Beiträge von Zeit zu Zeit justiert werden kann. Das Bildungsdepartement und die Abteilung Kultur der Stadt Zug haben aufgrund dieser Ausgangslage gemeinsam eine Neuzuteilung vorgenommen. Davon betroffen ist unter anderem das Loreto (vormals Freizeitanlage Loreto), das neu vom Sekretariat des Bildungsdepartements betreut wird. Die Abteilung Kultur hat die bestehende Leistungsvereinbarung mit der GGZ bezüglich Loreto fristgerecht per 31. Dezember 2021 gekündigt. Die Höhe des neu befristeten wiederkehrenden Beitrags muss vom Grossen Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) bewilligt werden.
Das Loreto bietet ein abwechslungsreiches Kursangebot an. Es ist dank der Werkstätten und weiterer Angebote auch ein Treffpunkt, an dem viele soziale Kontakte hergestellt und gepflegt werden können. Das von rund 50 engagierten Kursleiterinnen und Kursleitern, inklusive Loreto-Team, betreute und angeleitete spartenübergreifende und niederschwellige Kursangebot dient der kreativen und aktiven Freizeitgestaltung für die Zuger Bevölkerung. Das breite Angebot wird jährlich von rund 3000 Personen genutzt.
Das Loreto hat am 10. November 2021 ein neues Gesuch für einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von CHF 257’517.00 gestellt, was einer Erhöhung um CHF 60'000.00 entspricht. Der Stadtrat unterstützt eine Erhöhung über CHF 40'000.00 plus eine Rundungsdifferenz von CHF 2'483.00 auf neu gerundet CHF 240'000.00.
Der GPK-Präsident begrüsste die Neuerung, dass der wiederkehrende Beitrag alle vier Jahre genehmigt werden muss. Die GPK empfahl dem GGR den Antrag gutzuheissen.
Für die ALG-CSP-Fraktion stand es ausser Frage, dass die GGZ mit ihrem Angebot im Loreto einen wertvollen Beitrag für die Bevölkerung leiste. Daher unterstützte sie den Antrag der GPK. Jedoch war die Fraktion der Meinung, dass die GGZ und die Stadt Zug das Gespräch mit den anderen Gemeinden suchen müsse, da die GGZ kantonal tätig sei. Viele der Kursteilnehmenden stammen nicht aus der Stadt Zug. Die Mitte-Fraktion unterstützte den Antrag der GPK nicht und kritisierte, dass sich der Kanton nicht beteilige. Die SP hingegen folgte dem Antrag der GPK. Störten sich aber ebenso, dass sich der Kanton und die Gemeinden nicht an den Kosten beteiligen. Die FDP-Fraktion schloss sich den Vorrednern an. Die GLP folgte dem Antrag der GPK, die SVP-Fraktion nicht und stimmte für den Antrag des Stadtrates.
Resultat: Der Antrag der GPK um Erhöhung auf CHF 250'000.00 wurde vom Stadtrat nicht übernommen. Im Stimmenverhältnis von 20:17 Stimmen sprach sich der Rat für die Version des Stadtratsbeitrags von CHF 240'000.00 aus.
In der Schlussabstimmung stimmte der GGR dem Beschlussentwurf im Stimmenverhältnis 37:0 zu.
Öffentlicher Verkehr; ZVB-Buslinie 5, Angebotsbeschluss gemäss § 2 Reglement über die Bestellung von Leistungen des öffentlichen Verkehrs
Der Grosse Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2021 ein Zusatzangebot bei der Standseilbahn Schönegg – Zugerberg festgelegt. Nun soll dieses Angebot um zusätzliche Leistungen der ZVB-Buslinie 5 ergänzt werden. Nach der Sanierung der Bahnstrecke Zugersee Ost hatte der Kanton mit Inbetriebnahme der Stadtbahnhaltestelle Walchwil-Hörndli per Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auf der ZVB- Buslinie 5 lediglich noch den Stundentakt bestellt. Die Verkehrskommission der Nachbarschaft Oberwil-Gimenen (NOG) informierte den Stadtrat über den Unmut der Bewohnerinnen und Bewohner der Quartiere Räbmatt und Steinibach zum aktuellen Betrieb auf dieser Linie. Nachdem aus diesem Grund bereits einzelne Quartierbewohner vom öffentlichen Verkehr auf den Individualverkehr umgestiegen seien, bittet die NOG den Stadtrat um eine Prüfung der Wiedereinführung des Halbstundentaktes. Mit demselben Schreiben wurde das Anliegen ebenfalls bei der dafür zuständigen kantonalen Behörde platziert. In seinem Antwortschreiben teilte der Kanton der NOG mit, dass sich zurzeit ein Angebotsausbau bei den Kursen auf der ZVB-Buslinie 5 aufgrund der geringen Nachfrage nicht aufdränge. Im Rahmen der Grunderschliessung werde das Gesuch von Seiten des Kantons somit nicht berücksichtigt.
Gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr des Kantons Zug besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinden über das vom Kanton festgelegte Angebot hinaus Leistungen bestellen und finanzieren können. Im Reglement über die Bestellung von Leistungen des öffentlichen Verkehrs sind die Einzelheiten für die Stadt Zug geregelt. Der Grosse Gemeinderat kann mit einem allgemeinverbindlichen Beschluss (Angebotsbeschluss) festlegen, welche Transportleistungen des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Zug zusätzlich zum Grundangebot des Kantons erbracht werden sollen. Ein Angebotsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Zusatzleistungen werden als gebundene Ausgaben ins Budget aufgenommen. Die Abteilung Sicherheit und Verkehr hat bei der ZVB eine Offerte eingeholt. Für zusätzliche Kurse im Halbstundentakt von Montag bis Freitag während der Hauptverkehrszeit (6.00 bis 9.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 Uhr) auf der Strecke vom Bahnhof Zug nach Walchwil Bahnhof und zurück betragen die Kosten für das Fahrplanjahr 2022/23 155'000.00 Franken pro Jahr. Dieser Betrag wurde als gebundene Ausgabe ins Budget 2023 aufgenommen.
Da auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Walchwil vom Halbstundentakt während der Hauptverkehrszeit profitieren würden, richtete der Stadtrat eine Anfrage betreffend Kostenbeteiligung an den Gemeinderat Walchwil. Diese wurde allerdings negativ beantwortet. Auch die persönliche Kontaktaufnahme von Stadtrat Urs Raschle mit dem Gemeindepräsidenten von Walchwil konnte den Gemeinderat Walchwil nicht umstimmen. Sollte der GGR der Stadt Zug den vorliegenden Antrag eines Angebotsbeschlusses gutheissen, käme die Gemeinde Walchwil ohne eigene finanzielle Beteiligung in den Genuss eines verbesserten Busangebots. Gemäss dem Konzept Mobilität und Freiraum und der räumlichen Gesamtstrategie, die in Zusammenhang mit der Ortsplanung Zug erarbeitet und verabschiedet wurden, möchte der Stadtrat den öffentlichen Verkehr fördern und den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr erleichtern. Aus diesem Grund kann sich der Stadtrat die Einführung des Halbstundentaktes auf der ZVB- Buslinie 5 während der Hauptverkehrszeit vorstellen, auch wenn ökonomische Aspekte derzeit dagegensprechen.
Der GPK-Präsident erläuterte einführend, dass die GPK empfehle, auf die Vorlage des Startrates einzutreten, jedoch die Laufzeit auf 4 Jahre zu beschränken sei. Der Stadtrat war mit der Ergänzung der GPK, den Betrieb auf 4 Jahre zu beschränken, einverstanden.
Die Mitte-Fraktion erläuterte, dass die Bewohnenden der Quartiere Rebmatt und Steinibach einen Halbstundentakt verdienen würden. Sie unterstützte die Vorlage.
Die FDP-Fraktion befürwortete die Vorlage des Stadtrates für die 4-jährige befristete Finanzierung ebenfalls. Die Stadt könne sich das leisten, auch wenn die Gemeinde Walchwil sich nicht beteilige.
Auch die Fraktion der SP bedankte sich beim Stadtrat. Sie freue sich, dass der Stadtrat proaktiv die Bedürfnisse der beiden Quartiere aufnehme. Sie unterstützte die Vorlage, auch wenn sich das ökologisch nicht rechne würde und die Gemeinde Walchwil sich finanziell nicht beteilige.
Die GLP-Fraktion unterstützte die Vorlage des Stadtrates ebenfalls. Es sei im Interesse der Stadt Zug, dass deren Bevölkerung den ÖV nutze.
Die SVP-Fraktion unterstützte ebenfalls grossmehrheitlich die Vorlage der GPK und des Stadtrates. Sie fand es positiv, dass der Stadtrat aktiv für die Bedürfnisse der Bevölkerung schaue.
Die Fraktion ALG-CSP unterstütze grundsätzlich Bemühungen zu Gunsten des ÖV. Die Nachfrage für die beiden Haltestellen seien jedoch sehr gering und das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimme nicht. Sie war trotzdem für die Vorlage. Es sollen jedoch Alternativen geprüft werden.
Resultat: Dem Beschlussentwurf wurde im Stimmenverhältnis 34:3 Stimmen zugestimmt.
Der Antrag der GPK bei Ziff. 3 wurde von Stadtrat übernommen. Neu: «3. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss § 8 der Gemeindeordnung der Stadt Zug sofort in Kraft und gilt für vier Jahre. Er wird im Amtsblatt des Kantons Zug veröffentlicht und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen.
Volksinitiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand»; Gültigerklärung und Abstimmungsempfehlung
Die Volksinitiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» wurde am 22. September 2022 mit 901 rechtsgültigen Unterschriften eingereicht. Die Prüfung der Volksinitiative ergab, dass diese gültig zustande gekommen und der Urnenabstimmung zu unterstellen ist.
Der Stadtrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zu Ablehnung. Die Stadt Zug habe sich in den vergangenen Jahren auf vielfältige Art und Weise für den preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt. Sei dies mittels Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau, der Einforderung von preisgünstigem Wohnraum bei Verdichtungsprojekten mit Bebauungsplänen oder sei es bei der Entwicklung eigener Grundstücke und der Vermietung der städtischen Wohnungen im preisgünstigen Segment. Nebst den von der Initiative aufgelisteten drei Grundstücken, welche für den preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen seien, würden aktuell die Grundstücke Knopfliweg, Zugerbergstrasse 6 bis 10 und der Ahornpark (heutiger Werkhof und Feuerwehr) für den Bau von genossenschaftlichem Wohnraum vorbereitet. Das zeige, dass der Stadtrat das Problem längst erkannt und in den vergangenen Legislaturen in unterschiedlichen politischen Zusammensetzungen der Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau eine hohe Priorität eingeräumt habe. Er habe den bestehenden rechtlichen Spielraum zur Einschränkung von privatem Eigentum genutzt und könne so sicherstellen, dass der preisgünstige Wohnraum im Gleichschritt mit der baulichen Entwicklung geschaffen werde. Die von den Initianten geforderte forcierte Bautätigkeit im preisgünstigen Segment würde nach Auffassung des Stadtrates eher die Zuwanderung befördern und schlussendlich dem zugerischen Mittelstand kaum zugutekommen. In der Sache würden die Initianten offene Türen einrennen und im Ergebnis unnötige, beziehungsweise unnötig einschränkende Regulatorien fordern.
Die SP-Fraktion dankte dem Stadtrat für die Beantwortung, aber nicht für den Inhalt. Dazu würden die Meinungen diametral auseinandergehen. Die SP erinnerte an die Wahlversprechen der Stadträtinnen und Stadträte. Denn alle wollten sich für mehr preisgünstige Wohnungen einsetzen. Im Votum warf die SP-Fraktion dem Stadtrat sodann Untätigkeit vor. Die SVP-Fraktion empfahl die Initiative zur Ablehnung, denn das Volk solle darüber entscheiden. Jedoch sei die Initiative das falsche Mittel zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Eine Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus würde auch die Zuwanderung fördern.
Der FDP-Fraktion ging die Initiative zu weit und sie sei überladen. Der Initiativtext lasse keine Kompromisse zu. Bei Annahme würden die Bauherrschaften die Regelbauweise bevorzugen und keine Bebauungspläne mehr einreichen. Die Mitte-Fraktion fand die Initiative zwar berechtigt, da immerhin über 800 Personen die Initiative unterschrieben haben. Aber die Vorlage habe Konstruktionsfehler. Denn bei einer Annahme müsste jedes Mal, wenn neue Wohnfläche entstehe, 40 Prozent der Wohnungen preisgünstig sein. Der Stadtrat habe es aber verpasst, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Mitte-Fraktion befürworte jedoch, dass das Volk über die Initiative befinden soll. Die GLP-Fraktion war der Meinung, dass die Initiative, die «mission impossible» des fehlenden Wohnraums nicht lösen könne. Für die ALG-CSP stand fest, dass der Stadtrat mehr tun könne, also er in seiner Antwort schrieb. Weiter war die Fraktion der Meinung, dass der Stadtrat diverse Projekte auf die lange Bank schiebe. Auch die ALG-CSP erinnerte an die Wahlversprechen und forderte, dass mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden müsse. Dass kein Gegenvorschlag ausgearbeitet wurde, war für die Fraktion stossend. Sie sprach sich klar für die Initiative aus.
Resultat: Der Antrag der SP-Fraktion, die Ziff. 3 zu streichen, wurde im Stimmenverhältnis 23:12 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Schlussabstimmung: Dem Beschlussentwurf wurde im Stimmenverhältnis 27:8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Ein Antrag auf eine Konsultativabstimmung wurde im Stimmenverhältnis 24:13 Stimmen abgelehnt.
Motion Gregor R. Bruhin (SVP), David Meier (GLP), Daniel Blank (FDP) und Benny Elsener (Die Mitte) vom 5. Januar 2022 betreffend «Gemeinsame Taten für eine verantwortungsvolle städtische Verkehrspolitik»
Die Motion verlangte, dass der Stadtrat dem GGR ein Konzept zur Genehmigung unterbreitet, das aufzeigt, wie mit einem «Top-Down»-Ansatz die Erschliessung und der Verkehrsfluss ohne Abnahme der Standortattraktivität für Wirtschaft und Gewerbe sichergestellt werden kann. Dieses Konzept soll eine dynamische Simulation zum Verkehrsfluss über das Stadtgebiet enthalten.
Der Stadtrat hielt in seiner Antwort fest, dass die Motion den Zielen der Stadt entspreche. In der vorgesehenen Zentrumsplanung würden entsprechende Verkehrsanalysen und Studien durchgeführt, damit anhand fundierter Verkehrsgrundlagen mögliche Szenarien aufgezeigt und diskutiert werden könnten. Im November 2022 sei eine auf Mobilitätsmodelle spezialisierte Firma beauftragt worden. Das ausgewählte Mobilitätsmodell zeige ein detailliertes räumliches und zeitliches Abbild einschliesslich der Fussgängerinnen und Fussgänger. Das Modell sei unter Verwendung von Verkehrs- und Fahrgastzählungen, Reisedistanz- und Zeitverteilungen für jedes Verkehrsmittel kalibriert und validiert worden. Der Kanton hätte zudem durch sein Verkehrsmodell und spezifische Verkehrszählungen zusätzliche Verkehrsdaten zur Feinkalibrierung des Modells zur Verfügung gestellt. Das System sei flexibel einsetzbar und erlaube modulartig weitere Abklärungen, auch zu einem späteren Zeitpunkt. Bis im Frühjahr 2023 würden detaillierte Grundlagenanalysen der Ist-Situation durchgeführt und spezifische Studien aufbereitet, sodass diese Grundlagen für die Diskussion im Rahmen der Zentrumsplanung zur Verfügung stehen.
Die Fraktion ALG-CSP dankte für Bericht und Antrag dem Stadtrat. Sie unterstütze das Vorgehen. Die Lebensqualität messe sich nicht nur an der Wirtschaft, sondern an jener für die Menschen.
Die SP-Fraktion stimmte der Erheblichkeitserklärung zu. Es brauche jedoch eine ganzheitliche Analyse auf dem gesamten Stadtperimeter inklusive dem Langsam-, bzw. Fussverkehr und vor allem für die Kinder und deren Schulwege.
Dass die Motion offene Türen beim Stadtrat einrannte, fand die FDP-Fraktion toll. Sie war einstimmig für die Erheblichkeitserklärung.
Die GLP-Fraktion war der gleichen Meinung wie deren Vorredner.
Die Mitte-Fraktion bedankt sich bei den Motionären. Die «Pflästerlipolitik» müsse aufhören und dafür ein durchdachtes Konzept her. Sie bedankte sich beim Stadtrat für die Weichenstellung und war für die Erheblichkeitserklärung.
Resultat: Die Motion wurde für erheblich erklärt und von Geschäftskontrolle abgeschrieben
Motion Patrick Steinle (ALG-CSP) vom 6. April 2022 betreffend «Eindämmen jetzt!»
Der Motionär verlangte vom Stadtrat eine Verdoppelung der kantonalen Beiträge für die Wärmedämmung von Gebäudehüllen in den Jahren 2022 bis 2024. Die Energiekommission der Stadt Zug prüfte die Forderung des Motionärs anlässlich ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2022. Sie beurteilte den Vorschlag als sinnvoll, wenn die Dämmmassnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung geschehen würden und ein GEAK+ als Grundlage dient. Zudem sollte der Vollzug möglichst einfach sein. Sie wies aber darauf hin, dass ein gutes Förderprogramm eine gewisse Planbarkeit und Stabilität aufweisen sollte. Sie riet dem Stadtrat für einen begrenzten Zeitraum bis Ende 2026 (bis zum Ablauf des Rahmenkredits zur Finanzierung des Energie-Förderprogramms) zu einer Sonderprämie mit einer Obergrenze pro Objekt, wenn gleichzeitig ein GEAK+ erstellt wird. Zum Förderansatz empfahl die Energiekommission eine Erhöhung um 50 Prozent des Kantonsbeitrages. Damit stiege der Beitrag von 60 auf 90 Franken pro Quadratmeter Dämmung. So könnte nach Ansicht der Kommission der Anreiz für Dämmmassnahmen verstärkt und die GEAK-Hürde eliminiert werden.
Die GLP-Fraktion stimmte der Vorlage zu, kritisierte aber die GEAK+-Bericht-Pflicht und beantragte die Streichung dessen. SVP-Fraktion wollte die Motion für nicht erheblicher klären. Die Mitte-Fraktion und die SP-Fraktion sprachen sich für die Erheblichkeitserklärung aus.
Da laut GSO bei einer Motion keine Anträge gestellt werden können, wurde eine Konsultativabstimmung zur Streichung der GEAK+-Pflicht durchgeführt. Der Rat stimmte in der Konsultativabstimmung der Streichung einstimmig zu.
Resultat: Der Antrag der SVP-Fraktion auf Nichterheblicherklärung wurde im Stimmenverhältnis 24:11 Stimmen abgelehnt. Die Motion wurde für erheblich erklärt und von Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Motion Patrick Steinle (ALG-CSP) vom 6. April 2022 betreffend «Erneuerbare dezentrale einheimische Energieproduktion fördern jetzt!»
Der Motionär verlangte – im Sinne eines Impulsprogrammes – bei kleinen privaten Solaranlagen die Unterstützung der Einmalvergütung des Bundes zu verdoppeln.
Der Stadtrat beurteilte den Vorschlag als sinnvoll, da er einen einfach zu kommunizierenden Ansatz schaffe und die Abwicklung der Gesuche zur Unterstützung von Photovoltaik stark vereinfache. Der Anreiz, selber Strom zu produzieren, werde damit erhöht und führe zu einer Entlastung der Verwaltung, ohne das Förderbudget massgeblich zu belasten. Obwohl diese Anpassung eine gewisse Abhängigkeit zu einem nationalen Förderprogramm schafft, nimmt der Stadtrat im Förderprogramm 2023 folgende Anpassung vor: Photovoltaik: Zusätzlich zum Beitrag der Einmalvergütung (EIV) des Bundes werden Photovoltaikanlagen ab 2kW Peak-Leistung mit einem Beitrag bis max. 20'000 Franken pro Anlage unterstützt (analog Einmalvergütung EIV).
Die GLP-Fraktion bedankte sich beim Motionär, der Energiekommission und dem Stadtrat. Mit der Motion würden trotz bereits geleisteten Fördergeldern bei PV-Anlagen das Budget der Stadt Zug nicht überzogen. Die Fraktion stimmte für die Erheblicherklärung.
Die Mitte-Fraktion folgt dem Antrag und stimmte ebenfalls für die Erheblicherklärung.
Weitere Fraktion meldeten sich nicht zu Wort.
Resultat: Der Antrag der SVP-Fraktion auf Nichterheblicherklärung wurde im Stimmenverhältnis 24:12 Stimmen abgelehnt. Die Motion wurde für erheblich erklärt und von Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Motion Patrick Steinle (ALG-CSP) vom 6. April 2022 betreffend «Raus aus dem Gas»
Mit der Motion wurde der Stadtrat beauftragt, insbesondere die finanzielle Unterstützung für den Ersatz von Gasheizungen massiv zu erhöhen.
Der Stadtrat erklärte in seiner Antwort, dass er die Intension des Vorstosses nachvollziehen könne. Eine raschere Abkehr der fossilen Abhängigkeiten sei aus seiner Sicht wichtig. Fachkräftemangel, Lieferengpässe und Sanierungskosten würden jedoch die Kosten in die Höhe treiben und das Tempo zum Umstieg drosseln. Würde die Stadt Zug die Förderung des Kantons verstärken, könnte dies zu einer zusätzlichen Marktverzerrung führen. Deshalb will der Stadtrat den aus seiner Sicht bereits attraktiven Förderbeitrag für den Heizungsersatz im Kanton Zug nicht zusätzlich erhöhen.
Keine Fraktionsvoten.
Resultat: Die Motion wurde für nicht erheblich erklärt und von Geschäftskontrolle abgeschrieben
Die Behandlung der weiteren Traktanden wurde aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste GGR-Sitzung verschoben.
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: https://www.stadtzug.ch/sitzung/5442436