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Bekanntmachung des Inkrafttretens

30. März 2023

Baulinienplan Hofstrasse, Plan Nr. 8025

Die ostseitige Baulinie an der Hofstrasse im Bereich zwischen der Zugerbergstrasse und dem Bahntrassee wurde gemäss Baulinienplan Nr. 8025 durch den Stadtrat am 17. Januar 2023 neu festgesetzt und von der Baudirektion des Kantons Zug am 22. Februar 2023 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung der Staatskanzlei des Kantons Zug vom 21. März 2023 ist dagegen kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der Baulinienplan Hofstrasse, Plan Nr. 8025, ist damit in Rechtskraft erwachsen.

Zug, 30. März 2023                   Baudepartement Stadt Zug

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