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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 13. Juni 2023
Postulat der Fraktion ALG-CSP betreffend «Ausbau von naturbezogener Pädagogik an den Stadtschulen Zug»
Das Postulat wollte den Stadtrat beauftragen, an den Stadtschulen Zug die naturbezogene Pädagogik auszubauen und konkrete Bildungsprojekte wie z.B. einem Naturkindergarten, einer Naturschule für die Basisstufe (beide analog Gemeinde Meggen) und/oder einem Ergänzungsschulort im Wald (analog Gemeinde Baar) zu prüfen und allenfalls umsetzen. Dabei wurde der Stadtrat eingelade,n auch mögliche Örtlichkeiten zu prüfen, insbesondere im Rahmen bestehender Flächen, Institutionen und/oder Immobilien in der Fröschenmatt, beim Zurlaubenhof, im Bereich Schönegg/Zugerberg und weiteren. Auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften wie die Korporation, die Bürgergemeinde etc. – aber auch Vereine wie die Pfadi und private Landwirtschaftsbetriebe – sollten für mögliche Kooperationen angefragt werden. Falls an geeigneten Orten keine Zonenkonformität gegeben sei, wird der Stadtrat gebeten, gangbare Wege der entsprechenden Ein-/Umzonung im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision aufzuzeigen.
Die FDP-Fraktion stellte den Antrag auf Nichtüberweisung, dankte jedoch der Fraktion ALG-CSP für den Vorstoss, weil es ein wichtiges Thema und die Schule gefordert sei. Bereits jetzt werde in den Stadtschulen im Rahmen des Lehrplans 21 viel unternommen. Es wäre sinnvoller, zuerst eine systematische Auslegeordnung zuhanden der Stadtschulen vorzunehmen.
Die SP-Fraktion dankte für das Postulat und unterstützte den Vorstoss sowie eine Überweisung vorbehaltlos. Es gehe darum, dass die Kinder das Wissen über die Natur hautnah erleben könnten.
Die Fraktion GLP schloss sich der Meinung an, dass sich die Schulkinder mehr mit der Natur auseinandersetzen sollten. Was jedoch fraglich sei: die angestrebte Jahreszeiten unabhängige Regelmässigkeit. Die Fraktion beantragte Nichtüberweisung.
Die SVP-Fraktion war der Meinung, dass sich die Schule auf ihre Hauptfächer konzentrieren solle, dann bliebe mehr Zeit für das Erkunden der Natur. Sie beantragte Nichtüberweisung.
Die Fraktion ALG-CSP zeigte sich erstaunt über die Argumente und Anträge für eine Nichtüberweisung, handle es sich doch lediglich um ein Postulat. Sie verwies auf das Pilotprojekt der Gemeinde Meggen, dass grosse positive Wellen geschlagen habe. Der Vorstoss ziele nur auf die Basisstufe der Stadtschulen. Es wäre interessant, mit der Überweisung die Meinung des Stadtrates zu dieser Thematik zu erfahren.
Ergebnis: Antrag der FDP-Fraktion auf Nichtüberweisung: Der Antrag wurde im mit 18:17 Stimmen angenommen. Das Quorum von 19 Stimmen wurde damit nicht erreicht. Der Vorstoss gilt als überwiesen. Der Stadtrat hat 12 Monate Zeit zur Beantwortung.
Postulat B. Elsener (die Mitte) betreffend «Mehrwert schaffen für unsere Gesellschaft, unsere Kultur, unseren Lebensraum und unsere Tierwelt. Zuger Traditionen und Geschichten weitsichtig aufleben lassen, Begegnen und Wohlfühlen in der Stadt.»
Das Postulat verlangte, dass der Stadtrat prüfen soll, ob die Vogelvolière vom Landsgemeindeplatz im Zurlaubenhof verlagert werden könnte. Die dadurch auf dem Landgemeindeplatz frei werdende Fläche könnte anschliessend multifunktional gestaltet werden. Der Postulant schlug vor, ein Teil des Platzes mit einer transparenten Überdachung und Festbänken zu versehen.
Die Fraktion ALG-CSP mahnte, dass der Landsgemeindeplatz und der Zurlaubenhof nicht zu einem ungeplanten Sammelsurium werden sollten. Für den Zurlaubenhof brauche es erst ein stimmungsvolles Konzept. Zudem sei der Landsgemeindeplatz gerade im Sommer genug belebt. Sie stellte den Antrag auf Nichtüberweisung.
Die SVP-Fraktion stellte ebenso Antrag auf Nichtüberweisung. Die Fraktion war der Meinung, dass die Weiterentwicklung des Zurlaubenhofs überlegt geplant werden müsse, damit dort kein Wildwuchs entstehe.
Die GLP-Fraktion war der Meinung, dass man durchaus den Landgemeindeplatz anschauen und überprüfen könne, ob und wie der Platz sonstwie genutzt werden könnte.
Die Mitte-Fraktion war der Meinung, dass viele Zugerinnen und Zuger für die Überweisung stimmen würden. Der Postulant habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen. Daher forderte die Fraktion den Rat auf, dem Stadtrat die Möglichkeit zu geben, den Landgemeindeplatz neu zu gestalten.
Ergebnis: Der Antrag der Fraktion ALG-CSP und der SVP-Fraktion auf Nichtüberweisung wurde mit 19:15 Stimmen abgelehnt. Der Stadtrat hat 12 Monate Zeit zur Beantwortung.
Jahresbericht und Jahresrechnung 2022
Die Stadt Zug darf erneut auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken und wird von einigen hohen, zusätzlichen Steuererträgen überrascht. Es resultiert in der Folge für das Jahr 2022 ein sehr erfreulicher Ertragsüberschuss von 71.7 Mio. Franken. Budgetiert war ein Überschuss von 5.8 Mio. Franken. Die Steuereinnahmen 2022 betrugen 301.6 Mio. Franken. Budgetiert waren 230 Mio. Franken. Das unerwartete Ergebnis ist auf eine Reihe von Sondereffekten zurückzuführen. Die Steuererträge der natürlichen Personen fielen um 28.8 Mio. Franken höher aus als geplant. Dies unter anderem aufgrund Anpassungen der definitiven Veranlagungen im Vergleich zu den provisorischen Rechnungen der Jahre 2010 bis 2021. Bei den Steuererträgen der juristischen Personen resultierte im Vergleich zum Budget ein Plus von 32.1 Mio. Franken, dies insbesondere durch wesentliche, bei der Budgetierung nicht vorhersehbare Nachbuchungen bei der definitiven Veranlagung von provisorischen Rechnungen der Jahre 2014 bis 2020. Zudem war wiederum ein erfreulicher Zuzug von Unternehmen mit einem hohen Steuersubstrat zu verzeichnen. Die Sondersteuern fielen um insgesamt 10.7 Mio. Franken höher aus als budgetiert, dies aufgrund höherer Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Grundstückgewinnsteuern.
Aufgrund der vorbildlichen Ausgabendisziplin aller Departemente fielen die betrieblichen Aufwände um 16.1 Mio. Franken geringer aus als budgetiert. Insgesamt resultiert bei einem Ertrag von 378.6 Mio. Franken (Vorjahr 363.6 Mio.) und einem Aufwand von 306.9 Mio. Franken (Vorjahr 286.4 Mio.) ein Ertragsüberschuss von 71.7 Mio. Franken (Vorjahr 77.2 Mio.).
Investitionen entsprechen finanzpolitischem Zielwert
2022 wurden hohe Investitionen von 120.6 Mio. Franken ins Verwaltungs- und Finanzvermögen geleistet. Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen lagen um rund 13 Mio. Franken tiefer als budgetiert und erreichten 34.4 Mio. Franken (Vorjahr 19.5 Mio.), dies insbesondere durch Verzögerungen bei Bauprojekten aufgrund von Einsprachen. Im 5-Jahresschnitt betragen die Nettoinvestitionen 24.1 Mio. Franken. Der jährliche finanzpolitische Zielwert liegt bei 25 Mio. Franken.
Für die folgenden Bruttoinvestitionen wurde 2022 am meisten ausgegeben: Liegenschaften (Kauf Chamerstrasse 69, Neubau Notzimmer, Neubau Recyclingcenter mit Ökihof, Sanierung Restaurant Röthelberg und Hafenrestaurant): 24.6 Mio. Franken; Schulanlagen (Sanierung Schulhaus Oberwil, Sanierung Schulhaus Riedmatt, Planung Erweiterungen Oberstufenzentrum Loreto, Schulanlage Riedmatt und Erweiterung Herti, Planung Neubau Heilpädagogische Schule): 2.2 Mio. Franken; Sport und Freizeit (Sporthalle, Sportplätze Herti, Strandbaderweiterung): 2.5 Mio. Franken; Strassen und Verkehr (St.-Johannes-Strasse, Chollerstrasse, Baarerstrasse, Brücke Chamer Fussweg, Alpen- und Gotthardstrasse, Poststrasse, Personenunterführung Guthirt, Alte Baarerstrasse, General-Guisan-Strasse, Unterflurcontainer, Kunstbauten): 4.0 Mio. Franken; Stadtentwässerung (Vorflutleitung): 4.5 Mio. Franken. Ins Finanzvermögen wurden 75 Mio. Franken investiert, dies für den Kauf des Zurlaubenhofs für 70 Mio. Franken und für zusätzliche Aktien der Wasserwerke Zug AG (WWZ) im Gegenwert von rund 5 Mio. Franken.
Der Stadtrat beantragte dem Grossen Gemeinderat, den Ertragsüberschuss von 71.7 Mio. Franken als Reserve auf die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre zu buchen.
Einleitend gab Stadtrat Urs Raschle einen Überblick über die Jahresrechnung. Der Stadt Zug gehe es sehr gut. Das Ergebnis lasse sich vergleichen mit dem Vorjahr. Der Ertragszuwachs komme von den natürlichen wie den juristischen Personen. Der Grund liege bei den definitiven Veranlagungen und entsprechenden Nachzahlungen. Im Übrigen hätten auch alle Departemente mit ihrer Ausgabendisziplin zu diesem Ergebnis beigetragen.
GPK-Präsident Philip C. Brunner dankte den natürlichen und juristischen Personen, dem Stadtrat, den Mitarbeitenden der Verwaltung, den Schulen, dem Werkhof, dem ganzen GGR und den Kommissionen für den besonderen Einsatz. In seinem Tour d'Horizon widmete er sich verschiedenen Probleme, die ihm aufgefallen seien. Erstens: Die Stadtentwässerung, das Konto Spezialfinanzierung, sei im Eigenkapital mit rund 3 Mio. Franken im Minus, innert eines Zeitraums von 30 Jahren müsse das Konto ausgeglichen sein. Es gelte, eine Preiserhöhung bei den Abwassergebühren zu verhindern. Bei so hohen Jahresüberschüssen wäre eine Erhöhung für die Bevölkerung absolut unverständlich. Zweitens: Zu den Submissionsverletzungen seien die Kommissionen informiert worden, es bestehe kein Grund, deshalb die Rechnung nicht zu genehmigen. Stadtrat, GPK und RPK würden an diesem Thema dranbleiben. Drittens: Die Entwicklung des Budgets im Bildungsdepartement gebe zu denken. Differenzen zwischen 4 und 6 Mio. Franken seien zu gross, bei solchen Abweichungen können man nicht mehr von einem Budget sprechen. Die GPK befürwortete die Genehmigung der Jahresrechnung mit 7:0 Stimmen.
Stadtrat Etienne Schumpf nahm zur Kritik des GPK-Präsidenten zu den Budget-Rechnungsabweichungen Stellung. Die Abweichung gegenüber dem Budget lag im Bildungsdepartement bei 5%, was auch gegenüber den anderen Departementen absolut im Rahmen sei. Trotzdem werde man die Budgetkontrollen verbessern.
Stadtpräsident André Wicki betonte, dass sich alle im Saal nach bestem Wissen und Gewissen für die Stadt Zug engagieren würden. Er kenne keine Firma, die so viel ins Controlling investieren würde, wie die Stadt Zug. Nach der internen Aufarbeitung der Fälle von Submissionsverletzung sei man umgehend auf die RPK und die GPK zugegangen.
Die GLP-Fraktion freute sich mit dem Stadtrat und der Veraltung über das Resultat. Dank der guten Abschlüsse müsse man die Stadt Zug nicht bloss verwalten, sondern könne sie gestalten. Ad-hoc-Anträge zur Gewinnverwendung werde die Fraktion jedoch alle ablehnen. Die Submissionsverletzungen seien nach Meinung der GLP-Fraktion auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen. Die GLP unterstützte den Antrag des Stadtrates einstimmig.
Die Mitte-Fraktion freute sich über «die Stadt Zug im Höhenflug» und dankte dem Stadtrat und den Mitarbeitenden der Verwaltung für den ausführlichen Jahresbericht, die transparente Jahresrechnung und die Ausgabendisziplin. Die Fraktion appellierte an die Weitsicht, die in Anbetracht der Weltlage gewahrt werden müsse.
Die Fraktion ALG-CSP lobte den ausführlichen und interessanten Jahresbericht und die Jahresrechnung. Die Fraktion dankte der RPK und der GPK für ihre präzise Arbeit, durch welche die Submissionsverletzungen zutage traten. Entsprechende Massnahmen seien in die Wege geleitet, auf die konkreten Massnahmen sei die Fraktion gespannt.
Die SP-Fraktion bemängelte, dass im Jahresbericht die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» nicht aufgeführt wurde. Zur Jahresrechnung wies die Fraktion darauf hin, dass das Ziel der öffentlichen Hand bei den Jahresabschlüssen jeweils eine schwarze Null sei, und nicht jährliche Rekordüberschüsse. Wenn solche Gewinne erzielt würden, sollten die entsprechenden Mittel der ganzen Bevölkerung dienen, dies durch sinnvolle Investitionen, welche mehr auf die Bedürfnisse aller Menschen in der Stadt Zug ausgerichtet werden.
Die FDP-Fraktion bedankte sich ebenfalls für den Jahresbericht und die Jahresrechnung. Der Überschuss lasse entspannter in die Zukunft blicken, als auch schon der Fall war. Die anstehenden Investitionen könnten so mit einem beruhigen Polster angegangen werden. Der Basis des finanziellen Erfolgs müsse Sorge getragen werden. Die Fraktion regte an, den Jahresbericht in Zukunft kürzer zu halten. Zudem sollten Stadtrat und Verwaltung gegenüber den eigenen Leistungen und der Zielerreichung etwas selbstkritischer umgehen.
Die SVP-Fraktion nahm das gute Jahresergebnis mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis und dankte dem Stadtrat dafür. Alle Departemente hätten einen sehr guten Job gemacht. Die vorgeschlagene Gewinnverwendung erachtete die Fraktion als sinnvoll. Überschüsse sollen dem freien Eigenkapital zugeschlagen werden.
Detailberatung
Antrag der Fraktion ALG-CSP: 100’000 Franken für die Soforthilfe in dem von der Flutkatastrophe unterhalb des Kachowka-Staudamms in der Ukraine betroffenen Bevölkerung. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 23:13 Stimmen abgelehnt.
Antrag SP-Fraktion: Die Hälfte des Gewinn in einen Fonds für die aktive Land- und Immobilienpolitik der Stadt Zug für preisgünstigen Wohnraum zu legen. Der Antrag wurde mit 25:10 Stimmen abgelehnt.
In der Schlussabstimmung wird dem Antrag des Stadtrats mit 36:0 Stimmen zugestimmt.
Bebauungsplan Eisstadion Herti, 1. Lesung
Mit dem stetigen und fortwährenden Erfolg des EVZ sowie den steigenden Zuschauerzahlen stösst das Eisstadion räumlich immer mehr an seine Grenzen. Neben der mangelnden Zuschauerkapazität zeichnet sich auch ein Defizit im Gastronomiebereich ab. Aufgrund dessen wurden im Jahr 2020/21 zwei Machbarkeitsstudien zur Erweiterung des Eisstadions durchgeführt. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und um die Eingriffe gering zu halten, soll die Dachkonstruktion für die Erweiterung im Norden angehoben und das darunterliegende Volumen vergrössert werden. So können die Gesamtzuschauerkapazität von 7'200 auf etwa 9'000 Zuschauer erhöht und zusätzliche Gastronomieflächen geschaffen werden – letzteres auch über einen Anbau nach Süden mit direkt von der Platzseite her zugänglichen Gastronomienutzungen und dem (verlagerten) Fanshop. Durch das Verschieben des Eisfelds nach Süden kann der Bereich unter dem grosszügigen Vordach zukünftig das ganze Jahr über multifunktional genutzt werden, sodass die Aufenthaltsqualität gesteigert werden kann. Auch im Nordwesten des Eisstadions wird eine neue Platzsituation geschaffen, welche die heute noch vernachlässigte (Rück-)Seite aufwertet. Die bisherige Erschliessung und die Anzahl Parkfelder bleiben unverändert. Die bestehenden 88 oberirdischen Veloabstellplätze sollen auf insgesamt 310 erhöht werden.
Für die geplante Erweiterung muss der rechtskräftige Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7062, angepasst werden. Dessen Perimeter umfasst neben dem Eisstadion das Hochhaus «Uptown», den Arenaplatz vor dem Eisstadion, die Curling- und Trainingshalle sowie die Sporthalle mit den entsprechenden Aussenräumen. Mit der vorliegenden Bebauungsplanrevision werden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bedarfsgerechte Erweiterung des Eisstadions sowie der Curling- und Trainingshalle geschaffen. Weiter definiert der Bebauungsplan aufenthaltsfreundlich gestaltete Freiräume und er steigert die Attraktivität des Arenaplatzes.
Der Grosse Gemeinderat hat sich im Rahmen der beiden Zwischenberichte «Erweiterung Bossard Arena» (Nr. 2650 und Nr. 2650.3) am 18. Mai 2021 und 22. März 2022 mit der Erweiterung befasst.
Weiter diskutierte er die Erweiterung am 21. März 2023 im Rahmen der Postulatsbeantwortung
(Nr. 2792) zum Vorstoss «städtisches Stadion mit unverstelltem Arenaplatz».
Die Mitte-Fraktion bezeichnete das Projekt als wegweisend, betonte jedoch, dass es eine Eisfläche für alle geben müsse. Ob diese Fläche Indoor oder Outdoor zu stehen komme, sei egal. Die Mitte-Fraktion forderte den Stadtrat zudem auf, zu veranlassen, dass das Eisstadion und die Curlinghalle auch tagsüber vermehrt genutzt werden könnten.
Die SP-Fraktion kritisierte das Modul-Süd und die triste Umgebung. Ihr zentrales Anliegen war, dass die Bevölkerung zu moderaten Preisen eislaufen könne. Die SP-Fraktion begrüsste hingegen die Aufwertung der Nordseite und die Erhöhung der Veloabstellplätze.
Die FDP-Fraktion unterstützte die Erweiterung und die Anträge. Aber es war der Fraktion wichtig zu betonen, dass der Arena-Platz das Bindeglied zur Stadt bilden müsse.
Die SVP-Fraktion schloss sich ihren Vorrednern an und unterstützte die Anträge des Stadtrats und der BPK. Diesem Ansinnen schloss sich auch die ALG-CSP-Fraktion an. Jedoch machte es für die Fraktion aus energetischen und klimatischen Gründen keinen Sinn, ein Aussenfeld zu erstellen. Ausserdem bat die die ALG-CSP den Stadtrat auf die 2. Lesung hin, den Ausbau des Fussballstadions in den Ausbauplänen zum Eisstadion zu berücksichtigen.
Ergebnis: Die Anträge der BPK wurden vom Stadtrat vollumfänglich übernommen.
Die Vorlage wird in 1. Lesung vom Stadtrat behandelt. Anträge zur 2. Lesung sind spätestens 10 Tage vor der GGR-Sitzung einzureichen.
Totalrevision des Reglements über die Lärmbekämpfung, 2. Lesung
Der Stadtrat schliesst sich dem Ergebnis der 1. Lesung weitgehend an und übernimmt die folgenden Anpassungen:
Zu § 6 Geräte und Maschinen:
– Abs. 2: Streichung des 2. Satzes «Die Nachtruhe gemäss § 4 Abs. 1 Bst. c ist jedoch in jedem Fall einzuhalten.»
Zu § 9 Feuerwerk und Knallkörper
– Streichung der Abs. 2 und 3
Anträge des Stadtrates:
Zu § 12 Strafbestimmungen:
– Infolge Streichung von § 9 Abs. 2 und Abs. 3 ist die Strafbestimmung gemäss § 12 Abs. 1 Bst. d hinfällig. Antrag: § 12 Abs. 1 Bst. d sei ersatzlos zu streichen.
– Zu § 14 Abs. 2 (Ergänzung aus der 1. Lesung des GGR)
Antrag: Auf eine Sunset-Klausel sei zu verzichten und damit § 14 Abs. 2 wieder zu streichen.
Antrag der Fraktion ALG-CSP:
§ 9 Feuerwerk und Knallkörper, Absatz 2 und 3 sollen wie folgt lauten:
– Abs. 2: In der übrigen Zeit ist das Abbrennen von Feuerwerk bewilligungspflichtig. Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn das Feuerwerk Teil eines besonderen Anlasses ist und hierfür ein öffentliches Interesse besteht.
– Abs. 3: Keiner Bewilligung bedarf das Abbrennen von Bodenfeuerwerk, das keinen Knall erzeugt.
Antrag der SVP-Fraktion:
Antrag auf Beibehaltung von §14, Abs. 2
Die SP-Fraktion befand, das Reglement sei gut und ausgewogen. Allerdings war die Fraktion zusammen mit der Fraktion ALG-CSP der Meinung, dass der Umgang mit Feuerwerk stärker zu regeln sei. Der Antrag der SVP für eine Befristung des Reglements lehnte die Fraktion ab.
Die Fraktion ALG-CSP stellte den Antrag, § 9 Abs. 2 und 3 beizubehalten:
Abs. 2: In der übrigen Zeit ist das Abbrennen von Feuerwerk bewilligungspflichtig. Eine Bewilligung
wird nur erteilt, wenn das Feuerwerk Teil eines besonderen Anlasses ist und hierfür ein
öffentliches Interesse besteht.
Abs. 3: Keiner Bewilligung bedarf das Abbrennen von Bodenfeuerwerk das keinen Knall erzeugt.
Die Fraktion lehnte den Antrag der SVP für eine Befristung des Reglements ab und folgte dem Antrag des Stadtrates.
Die Mitte-Fraktion zeigte sich grundsätzlich zurückhaltend, wenn es um neue Gesetze gehe. So zeigte sich jedoch überzeugt, dass mit dem Belassen der Abs. 2 und 3 von § 9 der Bevölkerung und den Tieren ein Dienst erwiesen werde.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass § 3 (Verhaltensgrundsätze) und § 4 (Ruhezeiten) genügend Handhabe bietet, um das Abrennen von Feuerwerk einzuschränken, weshalb es die Abs. 2 und 3 von § 9 nicht brauche. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion werde eine Befristung des Reglements ablehnen.
Die SVP-Fraktion befand, es liege nach der 1. Lesung ein gutes und schlankes Reglement vor, auf die Abs. 2 und 3 von § 9 sei zu verzichten.
Die GLP-Fraktion wies darauf hin, dass es kompliziert werden könnte, wenn man nicht genau wisse, wann man Feuerwerk abbrennen könne, mit den Abs. 2 und 3 von § 9 sei es klar.
Ergebnis:
Antrag der SVP Fraktion, § 14, Abs. 2 sei beizubehalten (Sunset-Legalisation), Stadtrat möchte Sunset-Legalisation aus 1. Lesung streichen:
Der Antrag wurde mit 22:13 Stimmen abgelehnt. Die Version ohne Sunset-Legalisation wird übernommen.
Antrag der CSP-Fraktion, § 9 Feuerwerk und Knallkörper, Abs. 2 und 3 sollen wie folgt lauten: «In der übrigen Zeit ist das Abbrennen von Feuerwerk bewilligungspflichtig. Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn das Feuerwerk Teil eines besonderen Anlasses ist und hierfür ein öffentliches Interesse besteht. Keiner Bewilligung bedarf das Abbrennen von Bodenfeuerwerk, das keinen Knall erzeugt.»
Der Antrag wird mit 20:15 Stimmen abgelehnt. Version 1. Lesung wird beibehalten. § 12 lit d. ist damit gemäss Antrag Stadtrat zu löschen.
In der Schlussabstimmung wurde dem Reglement mit 28:7 Stimmen zugestimmt.
Interpellation der FDP-Fraktion betreffend zukünftige Standortattraktivität im Rahmen der neuen OECD-Mindeststeuer
Die Interpellantin wollte unter anderem vom Stadtrat wissen, wie er sich langfristig auf die kommende, von aussen gesteuerte Firmensteuerpolitik, vorbereitet. Laut Antwort des Stadtrates war man sich schon früh der Bedeutung der kommenden OECD-Mindeststeuer für den Standort bewusst. Der Stadtrat hatte deshalb bereits im Spätsommer 2021 agiert und forderte mit dem Stadtratsbeschluss vom 14.September 2021 die Departemente auf, im jährlichen Strategieprozess die Stärken, Schwächen, Risiken und Chancen betreffend Standortattraktivität und Standortvorteile zu überarbeiten. Er stellte den Departementen die Frage, wie die Stadt Zug die Unternehmen vor Ort behalten könne und forderte sie auf, in einem Brainstorming die Situation zu analysieren. Das Thema wurde danach in Zusammenarbeit mit Bernhard Neidhart, Amt für Wirtschaft und Arbeit und mit der PwC Zug an der Stadtratsklausur vom 10.März 2022 vertieft behandelt. Als Grundlagen der Analysen und Sitzungen dienten auch die Ratings Kantonaler Wettbewerbsindikator, Städte-Ranking der Bilanz sowie die Top 100 der Schweiz Rating der Handelszeitung. Da die OECD-Mindeststeuer sowohl den Kanton Zug als auch die Einwohnergemeinden des Kanton Zug betrifft und die Ausarbeitung der zulässigen Massnahmen zur Reduktion der Standortnachteile äusserst anspruchsvoll ist, wurden auf Stufe Kanton verschiedene Teilprojektgruppen eingesetzt, welche sich mit der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Zug befassen. In der Teilprojektgruppe «Politische Themen Kanton/Gemeinden» waren Vertretungen der Gemeinden Risch, Cham, Unterägeri, Baar und der Stadt Zug vertreten. Die Stadt Zug wurde durch Karl Kobelt, damaliger Stadtpräsident, vertreten. Einbezogen wurden zudem die Gemeindepräsidien sowie die Finanzchefinnen und Finanzchefs sämtlicher Einwohnergemeinden.
Laut Interpellationsantwort sind grosse, international tätige Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro von der OECD-Mindeststeuer betroffen. Beträgt die Steuerbelastung für die betroffenen Unternehmen in der Schweiz nicht 15%, wird die Differenz, bei einer Nichtumsetzung der Mindeststeuer, ab 1. Januar 2024 von einem anderen Staat eingezogen. Bei einer Annahme der Mindestbesteuerung wird eine Ergänzungssteuer fällig, mit der die Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15% ausgeglichen wird. Dank des Finanzausgleichs profitieren alle Kantone. Da sich der Steuerwettbewerb national und international verschärft, wurden Massnahmen definiert, um für die Unternehmen am Standort attraktiv zu bleiben. Zudem bringt das achte Revisionspaket des Steuergesetzes Entlastung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern bei den natürlichen Personen. Der Stadtrat von Zug unterstützt die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer.
SVP-Fraktion fand es weitsichtig, dass sich der Stadtrat frühzeitig mit dem Thema beschäftigte und mahnte, dass man mit den grossen Steuerzahlern pfleglich umgehe. Die Fraktion nahm den Bericht positiv zur Kenntnis.
Die SP-Fraktion begrüsste es ebenso, dass sich der Stadttrat früh damit befasste. Bei all der Wirtschaftsförderung dürfe jedoch die Bevölkerung nicht vergessen werden.
Die Fraktion der ALG-CSP konnte der OECD-Mindeststeuer gar nichts Gutes abgewinnen.
Für die GLP-Fraktion war es enorm wichtig, dass die Stadt Zug bei den globalen, sich verändernden Rahmenbedingungen ihre Standortvorteile gezielt einsetzen solle.
Ergebnis: Die Antwort des Stadtrats wurde zur Kenntnis genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.