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Karl Kobelt, FDP, für gewählt erklärt
Wird während der Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Stadtrat gemäss § 51 in Verbindung mit §§ 59 ff. des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 die erste Ersatzkandidatin bzw. den ersten Ersatzkandidaten für gewählt.
Gemäss Wahlprotokoll der Gemeinde Zug vom 3. Oktober 2010 ist Karl Kobelt bei den Wahlen für den Stadtrat von Zug der erste Ersatzkandidat der Liste 4 (FDP).
Am 5. Dezember 2012 hat Karl Kobelt die Wahl angenommen. Gleichentags erklärte der Stadtrat Karl Kobelt, gestützt auf § 51 in Verbindung mit §§ 59 ff. WAG, für den Rest der Amtsperiode als Stadtrat von Zug für gewählt.
Karl Kobelt tritt sein Amt mit der Stadtratssitzung vom 11. Dezember 2012 an. Dann erfolgt auch die Departementszuteilung.
Stadtrat von Zug
5. Dezember 2012