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Publikationen Baugesuche im Dezember 2023

2. November 2023

Publikationen von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führen häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einsprachemöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen können.

Im Dezember 2023 gilt daher folgende Regelung:

Am Donnerstag, 14. und Donnerstag, 21. Dezember 2023 werden keine Baugesuche im Amtsblatt publiziert.

Die letzte Möglichkeit zur Publikation von Baugesuchen für das Jahr 2023 sind die Ausgaben des Amtsblatts Nr. 48 und 49 vom 30. November beziehungsweise 7. Dezember 2023 (2. Publikation). Für diese Publikationen sind die Baugesuche bis spätestens Donnerstag, 23. November 2023, 17.00 Uhr, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

Nach dem 23. November 2023 eingereichte Baugesuche werden erst im Amtsblatt Nr. 1/2024 vom 4. Januar 2024 publiziert.

Für die Publikation vom 4. Januar 2024, sind die Baugesuche bis spätestens Freitag, 15. Dezember 2023, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

 

Zug, 2. November 2023                                                                 Baudepartement Stadt Zug

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