Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Städtische Vormundschaftskommission aufgelöst

22. Januar 2013
Der Zuger Stadtrat hat die Auflösung der städtischen Vormundschaftskommission nun auch formell beschlossen. Der Grund dafür ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES), das am 1. Januar 2013 in Kraft trat und das alte Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Dieses neue Bundesrecht verlangt, dass die bisher zum Teil politisch gewählten Vormundschaftsbehörden durch interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden abgelöst werden. Im Kanton Zug ist dies die neu geschaffene Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), welches sämtliche Fälle im Vormundschaftswesen behandelt.
Bisher erteilte der Stadtrat den Mitgliedern der Vormundschaftskommission die Décharge, nachdem die Kommission jeweils die Dossiers des Vormundschaftsamtes geprüft hatte. Für das Jahr 2012 übernimmt diese Aufgabe die KESB, der die Dossiers des Vormundschaftsamtes der Stadt Zug bereits übergeben worden sind.

Der Stadtrat spricht den Mitgliedern der Vormundschaftskommission – Stadtrat Andreas Bossard, Präsident; Rolf Henggeler, Rechtsanwalt; Bruce Mathers, Finanzfachmann; Christian Siegwart, Kinder- und Jugendberatung; und Jörg Halter, Leiter Vormundschaftsamt – den verdienten Dank für ihre stets gewissenhafte Arbeit aus.


Stadtrat von Zug