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Geschäfte und Resultate der Sitzung vom 5. Dezember 2023 des Grossen Gemeinderates (GGR)
Budget 2024 und Finanzplan 2024 - 2027
Das Budget 2024 sieht wiederum ein positives Rechnungsergebnis von 9.2 Mio. Franken vor, dies bei einem Aufwand von 380.8 Mio. Franken und einem Ertrag von 390 Mio. Franken.
Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen sind aus baulicher und finanzieller Sicht höchst anspruchsvoll, sie betragen im Budget 2024 72.1 Mio. Franken. Diese fallen vor allem im Finanzdepartement 40.3 Mio. Franken und dem Baudepartement 28.0 Mio. Franken an. Das hohe Investitionsvolumen führt im Budget 2024 zu höheren Abschreibungen von rund 3.0 Mio. Franken gegenüber dem Budget 2023. Insbesondere stehen im Budget 2024 und den Planjahren bis 2026 fast 168.5 Mio. Franken Investitionen für Schulbauten an, deshalb werden weitere 9.0 Mio. Franken Vorfinanzierung Schulbauten geäufnet.
Die Stadt Zug trägt eine hohe Last für NFA und ZFA von 103.9 Mio. Franken (Vorjahr CHF 91.8 Mio.). Der NFA 2024 beträgt 24.4 Mio. Franken und der ZFA 79.5 Mio. Franken. Die jährlichen finanziellen Auswirkungen der Änderung aus der 8. Teilrevision des Steuergesetzes auf die Stadt Zug wären rund 20 Mio. Franken tiefere Fiskalerträge, was in etwa dem Aufwand NFA entspricht.
Die Fiskalerträge entwickeln sich positiv und deshalb beantragt der Stadtrat, weiterhin einen Steuerrabatt von 2% auf der Basis der kantonalen Einheitssätzen von 54% zu gewähren. Dies entspricht einem Steuerfuss von 52.92%.
Einleitend fasste Finanzchef Urs Raschle das Geschäft im Namen des Gesamtstadtrates zusammen: Dem budgetierten Rekordertrag von rund 390 Mio. Franken stehen Ausgaben von rund 380 Mio. Franken gegenüber. Der Stadtrat rechne mit einem Überschuss von 9.2 Mio. Franken. Die Zusage der OECD-Steuer durch das Stimmvolk sei für die Stadt Zug wichtig. Jedoch sei beim Haupttreiber dieser Steuer, der USA, noch nicht klar, ob sie diese einführen möchte. Die Fiskalerträge seien die wichtigsten Faktoren des Budgets. Sie stiegen in den vergangenen Jahren stetig und die Tendenz für das kommende Jahr stimme zuversichtlich. Aufgrund dessen sei im Budget ein Steuerrabatt von 2% eingeschlossen, was einen Steuerfuss von 52,92% ergebe.
Die Stadt Zug entrichte im neuen Jahr keinen NFA-Beitrag mehr – das sei eine Einsparung von 24.4 Mio. Franken. Gleichzeitig würden jedoch durch den Steuerrabatt rund 20 Mio. Franken weniger Steuereinnahmen eingehen.
Beim Aufwand sei der Personalaufwand der Hauptposten und stiege um rund 21 Pensen auf total 691.75 Pensen. Pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern habe die Stadt Zug 22.3 Pensen. Hier stehe die Stadt Zug gegenüber den anderen Zuger Gemeinden sehr gut da.
Rund 80 Mio. Franken bezahle die Stadt Zug in den ZFA. Die Stadt Zug gehe davon aus, dass es im Regierungsrat nächstens eine Debatte über die Höhe und den Verteilschlüssel gebe. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf rund 72 Mio. Franken, mehrheitlich für Tief- und Hochbauten.
Falls sich die wirtschaftliche Situation entgegen den Erwartungen negativ entwickeln sollte, hätte das Parlament die Möglichkeit, den Steuerrabatt zu streichen bzw. eine Steuererhöhung in Betracht zu ziehen, Investitionen nicht zu tätigen oder Eigenkapital zu mindern. Doch sehe der Stadtrat die Zukunft positiv.
Die GPK freute sich ebenso wie der der Stadtrat über die gesunden Finanzen. Die GPK stellte jedoch den Antrag um eine Korrektur beim Ornithologischen Verein um Minus 20’000 Franken. Einem Steuerrabat von 2 Prozent stimmte die GPK zu. Obwohl die Steuererträge in den kommenden Jahren weiter zu nehmen, warnte die GPK, dass die Erträge wieder sinken werden und erinnerte an vergangene Jahre. Weiter forderte die GPK eine Debatte über die Obergrenze für den ZFA und warnte vor dem Stellenaufbau beim Verwaltungspersonal und den Gebühren von Verwaltungsdienstleistungen.
Die Mitte-Fraktion lobte die gute Finanzlage der Stadt Zug und bedankte sich beim Finanzvorsteher Urs Raschle und seinem Team. Das Budget weise sowohl bei den Einnahmen, Ausgaben wie auch bei den Investitionen Rekordbeträge aus. Die Fraktion befürwortete jedoch grossmehrheitlich das Budget 2024. Das Kulturbudget von 5.7 Mio. Franken nehme einen grossen Posten ein. Die Fraktion erwarte hier einen sichtbaren Erfolg im Bereich der Kultur. Durch die OECD-Steuern erwarte Die Mitte deutlich mehr Einnahmen, als es die Stadt Zug budgetiere. Zu denken gebe ihr, dass die Stadt Zug den ZFV mit rund 90% finanziere.
Die ALG-Fraktion sah es wie die GPK, und wollte das Budget nicht grossartig kürzen. Die Fraktion wunderte sich aber über die budgetierten 50’000 Franken für das Personalfest für die Verwaltungsangestellten. Die ALG stellte zwei Anträge, nämlich, dass die Auslandhilfe um ein Budgetpromille für die Auslandhilfe erhöht werde und einen Antrag zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs. In ihrem Votum ging sie zudem auf das Paradoxon ein, dass die Steuern sinken und trotzdem steigen die Fiskalerträge. Daher regte die ALG-Fraktion an, dass die Steuern wieder erhöht würden.
Die FDP-Fraktion verdankte ebenfalls die grosse Arbeit der Stadtverwaltung. Die vergangenen Jahre zeigten auf, dass die Stadt Zug beim Budget realistisch sei und dieses jeweils einhalte. Beruhigt habe die Fraktion, dass trotz den Mindereinnahmen durch den Steuerrabatt, dem ZFA-Beitrag und den hohen Investitionen mit einem Überschuss gerechnet werde. Die Fraktion spreche sich jedoch für einen Steuerrabatt von 3,5% aus. Die Bevölkerung solle von dem guten Ergebnis profitieren können.
Die SVP-Fraktion nahm das Budget und den Finanzplan zur Kenntnis. Die SVP freute sich über die positiven Zahlen. Sie kritisierte aber den Kostenanstieg im Bildungsbereich. Und stellte den Antrag, das Budget im Bildungsdepartement pauschal um 2 Millionen Franken zu kürzen. Weiter stellte sie den Antrag, dass ein Steuerrabat von 3,5 Prozent gewährt werde. Es sei nicht zulässig, Steuern auf Vorrat zu erlassen.
Die GLP-Fraktion unterstütze die Anträge des Stadtrates. Die Arbeit der Stadt Zug sei eine Erfolgsgeschichte mit teilweise enormen Überschüssen und das trotz stetig sinkendem Steuerfuss von 75% im Jahre 1998 auf heute 54%. Es sei kein Grund, daran etwas zu ändern. Es werde weiterhin mit positiven Abschlüssen gerechtet. Alles im grünen Bereich? Nein, nicht ganz. Zum einen sollte die Inflation im Auge behalten und zum anderen bei den Investitionen bescheidener aufgetreten werden. Die steigenden Personalkosten, insbesondere in der Bildung, seien beunruhigend. Personalkosten seien keine Investitionen, sondern wiederkehrende Kosten. Der Bevölkerungszuwachs zwischen 2022 bis 2027 sei bei 3,5%, der Personalaufwand in der Bildung werde jedoch um ein Vielfaches dieser 3,5% höher. Sie stimmte dem Budget, der Finanzplanung sowie den Anträgen des Stadtrates und der GPK zu.
Die SP-Fraktion kritisierte das bürgerliche Lager im GGR, dass sie die Steuern senken wollen, wovon Geringverdienende nicht profitieren, aber gleichzeitig soll das Budget im Bildungsbereich für die Betreuungsgutscheine gekürzt werden, welche eben den Geringverdienenden helfen würde. Weiter stellte die Fraktion eine Motion in Aussicht, welche in der Höhe von 5 Millionen Franken «Pro-Zug-Gutscheine» an die Bevölkerung ausbezahlt werden sollen.
Ergebnis:
Antrag: 1500 Personaldienst
Kürzung von CHF 443’935.00 (Differenz Teuerung von 2.2 auf 1.66 Prozent).
Wurde vom Stadtrat übernommen.
Antrag Stadtrat André Wicki: 1500.3099.20
CHF 190’000 für Pro-Zug-Gutscheine an Mitarbeitende sei zu streichen
Dem Antrag wurde im Stimmenverhältnis von 29:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt;
Die FDP-Fraktion: 1600.3199.13, Antrag den Freien Kulturkredit um CHF 20’000.00 zu kürzen. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 18:19 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Gemeinderat Theo Iten: Kostenstelle 1600 Kultur. Antrag, Pauschal CHF 144’000.00 auf dieser Kostenstelle zu streichen. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 10:26 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die Mitte-Fraktion zu Kostenstelle 1700.3109.10. Beträge (Aufwand/Ertrag) für Tageskarten sollen analog Budget 2023 wieder eingesetzt werden. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 18:18 Stimmen, mit Stichentscheid wird der Antrag abgelehnt.
Antrag GPK: 1800.3636.71 auf Kürzung um CHF 20’000.00 wurde von Stadtrat übernommen (Ornithologischer Verein).
Antrag der CSP-ALG-Fraktion: Kto.-Nr. 2870.3638.20, Hilfeleistungen ins Ausland. Erhöhung auf CHF 400’000.00. Der Antrag wird im Stimmenverhältnis 13:25 Stimmen abgelehnt.
Die SVP-Fraktion stellte im Bildungsdepartement einen allgemeinen Kürzungsantrag in Höhe von CHF 2 Millionen. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 9:28 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Mitte-Fraktion: 3800.3637.90 Beiträge an private Haushalte. Antrag auf Kürzung um CHF 400’000 auf CHF 3.5 Mio. Dieser Antrag wurde von der SVP-Fraktion unterstützt. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 15:21 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Antrag der SVP-Fraktion zu Kto.-Nr. 5400.3130.16: Die Entwicklungsprojekte Energie u. Klima sollen auf CHF 35’000 zurückgestrichen werden. Entgegengehalten wurde, dass es dafür Fördergelder vom Bund gebe. Diese sind verbucht auf 5400.3630.10. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 10:28 Stimmen abgelehnt.
Die ALG-CSP-Fraktion stellte den Antrag, das Kto-Nr. 5700.3634.57 auf CHF 10 Mio. zu erhöhen. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 16:20 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Zum Beschlussentwurf:
Die CSP-ALG-Fraktion stellte betreffend Ziff. 1.1. den Antrag, den Steuerfuss auf 55 Prozent festzusetzen. Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis 12:25 Stimmen abgelehnt.
Die FDP-Fraktion stellte bezüglich Ziff. 1.2 den Antrag, einen Steuerrabatt von 3.5 Prozent (dies entspricht Steuerfuss von 52.11 Prozent) festzusetzen. SP und ALG-CSP stellten den Antrag, den Rabatt zu streichen. Es gab eine Dreifachabstimmung:
2 Prozent: 7 Stimmen
3.5 Prozent: 19 Stimmen
Kein Steuerrabatt: 12 Stimmen
Zweifachabstimmung in welcher die beiden mit wenigstens Stimmen gegenübergestellt werden:
2 Prozent: 21 Stimmen
Kein Steuerrabatt: 17 Stimmen
Zweifachabstimmung:
2 Prozent: 16 Stimmen
3.5 Prozent: 22 Stimmen
In der Abschlussabstimmung wurde dem Beschlussentwurf im Stimmenverhältntis 26:7 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.
Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 2. Lesung
Der Grosse Gemeinderat hat den Bebauungsplan Eisstadion Herti am 13. Juni 2023 in 1. Lesung beraten. An der 1. Lesung des Bebauungsplans wurden vom Grossen Gemeinderat im Hinblick auf die 2. Lesung mehrere Abklärungen gewünscht. Diese sind in der Zwischenzeit erfolgt und werden nachstehend kurz beschrieben. Diese sind im Detail hier im Link ersichtlich.
Der Stadtrat beantragt dem GGR eine Änderung im Bebauungsplan im Zusammenhang mit der Curling- und Trainingshalle: Damit der Tunnel sowie der Aufgang in die Curling- und Trainingshalle innerhalb des Baubereichs C realisierbar ist und energetische Sanierungen möglich sind, beantragt der Stadtrat, den oberirdischen Baubereich C um 1m nach Süden und 30cm nach Westen, sowie den unterirdischen Baubereich U1 nach Norden zu vergrössern. Der unterirdische Baubereich U1 weist neu gegenüber dem gebauten Tunnel einen Spielraum von 50cm nach Norden auf.
Die GPK fand die Lösung zur Nutzung der Bevölkerung der Ausseneisfläche und der Trainingshalle nicht befriedigend. Dennoch stimmte sie der Vorlage zu.
Die Mitte-Fraktion war mit den vorgestellten Nutzungszeiten der Eisfläche nicht zufrieden. Sie forderte den Stadtrat auf, eine bessere Lösung zu finden. Mit den restlichen Änderungen war die Fraktion einverstanden und stimmte den Anträgen des Stadtrates zu.
Die SP-Fraktion bedauerte, dass das freie Eislaufen nicht uneingeschränkter möglich sei und hoffe, dass der Stadtrat bei weiteren Verhandlungen mehr für die Bevölkerung rausholt.
Die SVP-Fraktion hielt sich in ihrem Votum kurz und stimmten der Vorlage zu.
Die CSP-ALG-Fraktion fand, dass die Stadt Zug sich dem EVZ gegenüber sehr grosszügig zeige. Die Fraktion zeigte sich enttäuscht, über das Konzept der Aussenfläche. Die CSP-ALG wünschte sich eine weiter und grüner gedachte Nutzungen des Arena-Platzes.
Die FDP-Fraktion unterstützte die Anträge des Stadtrates, jedoch verlangte sie Verbesserungen bei der Nutzung für die Bevölkerung des Aussenfeldes.
Die GLP-Fraktion kritisierte ebenso wie die Vorredner die Eiszeit für die Bevölkerung. Sie forderte den Stadtrat auf, nochmals über die Bücher zu gehen.
Ergebnis: Dem Antrag des Stadtrats wurde im Stimmenverhältnis 34:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Der Stadtrat übernahm den Antrag der BPK. Der Rat stimmte mit 37:0 Stimmen zu.
In der Schlussabstimmung wurde dem Beschlussentwurf im Stimmenverhältnis 27:0 bei 9 Enthaltungen Stimmen zugestimmt.
Podium 41; Erneuerung Leistungsvereinbarung und wiederkehrender Betriebsbeitrag für die Jahre 2024 bis 2027
Die Gemeinnützige Gesellschaft Zug (GGZ) führt das Podium 41 seit dem Jahr 2009 im Auftrag der Stadt Zug als Restaurant ohne Konsumationszwang und Treffpunkt für Personen, die von sog. «Randständigkeit» betroffen sind, aber auch als Treffpunkt für die ganze Bevölkerung. In den letzten Jahren war das Podium 41 infolge Corona und den damit verbundenen Einschränkungen zusätzlich gefordert. Weiter ist der Betrieb des Podium 41 mit Begleiterscheinungen wie übermässigem Alkoholkonsum, illegalen Suchtmitteln oder Gewalt konfrontiert. Dies erfordert von den Mitarbeitenden des Podiums im Gastrobereich und der Gassenarbeit viel Sachverständnis und Geduld, was bei der Besetzung von Stellen beim aktuellen Fachkräftemangel eine ausserordentliche Herausforderung darstellt. Verschiedene notwendige Sanierungsarbeiten an der Liegenschaft Podium 41 führten im Sommer 2022 zu Einschränkungen des Betriebes. Die Inflation, welche zu einer Verteuerung der Produkte führte, erschwerte die Situation im Podium 41 zusätzlich. Die Verantwortlichen der GGZ und die Mitarbeitenden des Podiums 41 leisten in einem schwierigen Umfeld hervorragende Arbeit. Die fünfzehnjährige Zusammenarbeit zwischen der GGZ und der Stadt Zug soll deshalb weitergeführt werden. Der Stadtrat beantragte dem Grossen Gemeinderat für die Jahre 2024 bis 2027 einen jährlich wiederkehrenden Beitrag an die GGZ von 442'000 Franken. Die Erhöhung des Beitrages um 87'000 Franken ist primär auf die höheren Lohnkosten für qualifiziertes Personal zurückzuführen. Ergänzend wird die zu erwartende Teuerung im Budget berücksichtigt.
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich für einen wiederkehrenden Beitrag von 390'000 Franken für die Jahre 2024 bis 2027 ausgesprochen (insgesamt 1'560'000 Franken) und hat den Beschlussentwurf mit einer neuen Ziffer mit einer «Muss»-Vorschrift zum Teuerungsausgleich ergänzt.
Stadträtin Barbara Gysel, als Vertreterin des Stadtrates, teilte mit, dass der Stadtrat sich dem Antrag der GPK anschliesse.
Die FDP-Fraktion befand, dass das Podium 41 als Erfolgsmodell in Zug nicht wegzudenken sei. Das Podium 41 unterstehe dem Gesamtarbeitsvertrag des Schweizerischen Gastgewerbes und es sei nicht verständlich, warum die Stadt Zug den vom GAV ausgehandelten Teuerungsausgleich nicht weitergeben wolle. Die Fraktion unterstützte den Antrag der GPK grossmehrheitlich mit der Gewährung der Teuerung als «Muss»-Formulierung.
Die SP-Fraktion stimmte dem Antrag der GPK zu, da das Podium 41 ein wichtiger Ort in Zug sei. Der Beitrag und der Teuerungsausgleich sei überlebenswichtig. Die Einführung der Teuerungsausgleichs sei richtig und eine Anerkennung an die Arbeit des Podium 41.
Die Mitte-Fraktion befand, dass das Podium 41 unbestritten sei. Sie war jedoch erstaunt, dass beim Teuerungsausgleich eine «Muss»- anstelle einer «Kann»-Formulierung eingeführt werden solle. So entstehen Probleme und eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Leistungsempfängern. Sie beantragte eine «Kann»-Formulierung beim Teuerungsausgleich.
Die Fraktion der SVP sprach dem Team des Podium 41 ein grosses Dankeschön aus. Sie unterstützte den ursprünglichen Antrag der GGZ mit dem Beitrag von 390'000 Franken inkl. der Teuerungsklausel.
Die GLP-Fraktion folgte dem Antrag der GPK. Sie unterstützte zudem die Teuerungsklausel, jedoch mit einer «Kann»-Formulierung. Die Zusammenarbeit mit der GGZ hat sich als gut herausgestellt und soll weitergeführt werden.
Die CSP-Fraktion befand, das Podium 41 sei ein Ort für Menschen, welche nicht auf der Sonnenseite stehen würden. Es sei wichtig als soziale Komponente. Die Fraktion unterstützte deshalb den Antrag der GPK inklusive der «Muss»-Formulierung bei der Teuerung.
Gemeinderätin Maria Hügin war bei diesem Geschäft im Ausstand.
Ergebnis: Der Antrag der Mitte-Fraktion auf “Kann-Bestimmung” bei Teuerung wurde mit 14:23 Stimmen abgelehnt.
In der Schlussabstimmung wurde dem Beschlussentwurf gemäss GPK im Stimmenverhältnis 31:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Interpellation von Barbara Gisler (FDP), Dagmar Amrein (ALG), Johannes Hegglin (CSP), Dominique Messmer (SVP), Marilena Amato Mengis (SP), Mariann Hegglin (Die Mitte) und Stefan Huber (GLP) betreffend «Die Schule ist gefordert».
Die Interpellanten wollten vom Stadtrat wissen, was die Stadtschulen Zug unternehmen, um der Heterogenität der Klassen auch in Zukunft gerecht zu werden.
Der Stadtrat bekannte sich in seiner Antwort zur Strategie der Integration und dem damit verbundenen integrativen Schulmodell. Er erachtet Integration im Schulbereich als das richtige Ziel – im Bewusstsein deren Grenzen. Daher würden der Stadtrat und die Stadtschulen ihren Fokus darauf legen, wie das heutige Modell optimiert werden könne. Dazu zählten die Prüfung von temporären Auffanggefässen und der Ausbau von bereits heute bewährten Massnahmen wie z.B. Schulinseln. Aktuelle Studien zum integrativen Schulmodell zeigten auf, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen nach integrativer Förderung als Erwachsene erfolgreicher seien in der Berufswahl und eher eine Arbeitsstelle finden würden. Auf leistungsstarke Schüler habe das Modell wenig bis keine negativen Effekte. Die negativen Auswirkungen des integrativen Schulmodells auf die anderen Mitschüler seien laut einer mit dem Schweizer Bildungsforschungspreis 2021 ausgezeichneten Studie moderat und ständen in direktem Zusammenhang mit der Anzahl Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen innerhalb einer Klasse. Deren Anteil sollte 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Klasse nicht übersteigen. Die detaillierten Antworten auf die Interpellation unter f2cc651b-13d4-4454-b269-8623d8f29a85.pdf (stadtzug.ch)
Die Antworten des Stadtrates begrüsste die FDP-Fraktion. Ihr war es wichtig zu betonen, dass das richtige Angebot fürs jeweilige Kind gefunden werden muss. Neben der Regelschule gebe es noch so viele andere Möglichkeiten wie Basisklassen oder Einführungsklassen. Sie stand jedoch Massnahmen wie Time-out-Klassen und Schulinseln kritisch gegenüber.
Die GLP-Fraktion freute sich zu sehen, dass der Stadtrat sich zum integrativen Modell bekenne. Sie äusserte aber Bedenken, da das System Grenzen habe.
Die ALG-CSP-Fraktion fand, dass die Interpellation sehr sorgfältig beantwortet wurde. Die integrative sowie die separative Schule haben ihre Daseinsberechtigung.
Die SP-Fraktion begrüsste das Bekenntnis zur integrativen Schule, gab aber zu bedenken, dass dies nicht immer die beste Lösung für Kinder und deren Eltern sei.
Die Mitte-Fraktion schloss sich den Vorrednern an und dankte dem Stadtrat für die guten und ausführlichen Antworten.
Die SVP-Fraktion forderte den Stadtrat auf, den eingeschlagenen Weg zu überdenken. Denn allenfalls mache ja genau die verschiedenen Sondersettings die Kinder zu schwierigen Kindern.
Ergebnis: Die Interpellation wurde zur Kenntnis genommen und kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der Fraktionen SVP und GLP betreffend «Die neuen Legislaturziele 2023-2026 des Stadtrates – und wo bleibt die Mitsprache des demokratisch legitimierten Grossen Gemeinderates?»
Die Interpellanten wollten vom Stadtrat unter anderem wissen, warum der GGR nicht in den Entstehungsprozess der neuen Legislaturziele einbezogen wurde.
Der Stadtrat erinnerte den GGR in seiner Antwort daran, dass gemäss § 28 der Gemeindeordnung der Stadt Zug die strategische Planung dem Stadtrat obliege. So bezeichne der Stadtrat die hauptsächlichen Ziele und Mittel des gemeindlichen Handelns (Abs. 1). Eine Konkretisierung finde sich in § 5, wo festgehalten sei, dass der Stadtrat zu Beginn jeder Amtsdauer seine Legislaturziele festsetze (Abs. 1) und im Rahmen der Legislaturplanung die Ziele und Mittel der städtischen Politik bestimme und zukunftsgerichtete Lösungen für das städtische Handeln entwickle (Abs. 2). Beim GGR hingegen handle es sich unter dem Vorbehalt der Zuständigkeit des Volkes um das oberste rechtsetzende Organ der Stadt Zug (§ 16 Abs. 1 GO), welches in erster Linie für den Erlass und die Änderungen von Gemeindeordnung, allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen, Genehmigung von Voranschlag, Jahresrechnung, Festsetzung des Steuerfusses, einmalige Ausgaben von mehr als 200'000 Franken etc. zuständig sei. Damit sei auch in der Stadt Zug das sogenannte Gewaltenteilungsprinzip umgesetzt, wonach die Regierung die exekutive und das Parlament die legislative Gewalt ausübe. Der Stadtrat erachte damit – wie dies auch in vergangenen Legislaturen Usanz war – die Erarbeitung der Legislaturziele als seine Aufgabe und sehe keinen Grund, weshalb der GGR in die Erarbeitung hätte miteinbezogen werden müssen. Es sei gerade Aufgabe der Exekutive, den Stimmberechtigten bzw. sämtlichen Einwohnerinnen und Einwohnern aufzuzeigen, welche Ziele das Gremium als Exekutive im Rahmen der Legislatur erreichen möchte und sich daran (politisch) messen zu lassen. Der GGR werde sich im Rahmen der Umsetzung von konkreten Massnahmen und im Rahmen seiner Kompetenzen nachgelagert einbringen können, zum Beispiel wenn es um rechtliche Anpassungen bzw. die Gewährung von Krediten für Projekte gehe. Die detaillierten Antworten auf die Interpellation unter 8e6b072b-5430-401e-bbcf-d88062bbb178.pdf (stadtzug.ch)
Die SVP-Fraktion befand, dass die Antwort des Stadtrates sehr «formalistisch» sei. Das Parlament wurde übergangen und hätte nur noch «die Aufgabe der Absegnung». Das Parlament solle bereits bei der Erarbeitung miteinbezogen werden. Die Fraktion beantragte negative Kenntnisnahme.
Die GLP-Fraktion war der gleichen Meinung wie ihre Vorrednerin. Sie monierte zudem, dass die Legislaturziele des Zuger Stadtrates nicht fassbar seien.
Die Fraktion ALG-CSP meinte, dass der GGR auch ein beratendes Mandat hätte. Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Der Antrag der SVP-Fraktion auf negative Kenntnisnahme wurde im Stimmenverhältnis 11:20 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Die Interpellation kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Die restlichen Traktanden werden auf die kommenden Sitzungen verschoben.
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier (LINK).