Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 20. Februar 2024

20. Februar 2024

Überweisung parlamentarischer Vorstösse

Postulat I. De Gobbi (SP) und Mitunterzeichner betreffend «Hallenbad in Kombination mit dem Stadion Zug 94»
Der Vorstoss verlangt, der Stadtrat solle Abklärungen treffen, ob ein Hallenbad in Kombination mit der Sanierung des Fussballstadions von Zug 94 realisiert werden könne. Dabei sei insbesondere die Fläche zwischen Stadion / Spielfeld-Abschrankung und Allmendstrasse einzubeziehen, wenn nötig könne auch das Spielfeld noch einige Meter ostwärts verlagert werden. Für einen wirklich grossen Wurf solle auch geprüft werden, Spielfeld und Tribünen auf dem Dach eines Hallenbades / Garderobengebäudes zu erstellen. Der Wortlaut des Postulats ist hier ersichtlich: Link
Ergebnis: Das Geschäft wurde stilschweigend überwiesen.

Politische Sachgeschäfte

Stadtentwicklung: Verein ZugSPORTS; Wiederkehrender Beitrag an das Zuger Seefest für die Jahre 2024 bis 2027

Seit 2018 wird das Zuger Seefest vom Verein ZugSPORTS organisiert. Um die Veranstaltung auch in den kommenden Jahren durchführen zu können, ersuchte dieser die Stadt Zug um einen finanziellen Beitrag in der Höhe von 99'000 Franken pro Durchführung, was 33 % des jährlichen Gesamtaufwandes von 300'000 Franken entspricht. Gegenüber dem früheren Beitrag, den der GGR für die Jahre 2019 bis 2022 beschlossen hatte, würde sich der Beitrag um 20'000 Franken reduzieren. Dies, weil das Feuerwerk wegfallen soll, welches der Stadtrat als nicht mehr zeitgemäss erachtet. Stattdessen würde das Seefest früher beginnen, unter anderem für mehr Live-Konzerte. Der Stadtrat beantragte dem Grossen Gemeinderat einen Kredit von insgesamt 396'000 Franken für die Jahre 2024 bis 2027, um dem Verein ZugSPORTS für die kommenden vier Durchführungen des Zuger Seefestes je einen wiederkehrenden Beitrag von 99'000 Franken pro Jahr gewähren zu können.
Die GPK stimmte dem Geschäft mit 7:0 Stimmen zu.

Die GLP-Fraktion lobte den Verzicht auf das Feuerwerk und die Reduktion der Kosten, zudem sei die neue Form für die zukünftige Identität der Stadt Zug wichtig, es sei aber ebenso wichtig, dass das Seefest ein Fest primär für die Zugerinnen und Zuger bleibe, und sich nicht an Auswärtige wende.
Die Fraktion ALG-CSP bedankte sich bei allen Verantwortlichen von ZugSPORTS, hinterfragte allerdings, warum der Beitrag des Kantons so viel tiefer sei, als derjenige der Stadt.
Die Mitte-Fraktion unterschied zwei Themen, einerseits die Kosten, andererseits die Finanzierungsstruktur. Sie zeigte sich über die Finanzierung nicht ganz glücklich, weil der Verein ZugSPORTS quasi als Durchlauferhitzer fungiere, dies sei alle vier Jahre immer wieder ein Thema und deshalb keine Lösung. Die Mitte-Fraktion werde sich diesem Thema in einem separaten Vorstoss annehmen.
Die SP-Fraktion bedankte sich ebenfalls bei Daniel Schärer und seinem Team, das Fest biete für alle etwas, nun auch für Familien am Nachmittag mit dem früheren Festbeginn und den Konzerten, das Konstrukt mit dem Verein und der GmbH sei allerdings nicht ganz transparent, Kultur dürfe etwas kosten, aber es müsse mehr Transparenz geschaffen werden.
Die FDP-Fraktion befand, das Seefest sei ein Highlight des Sommers und dankte ZugSports dafür, dass der Verein das Seefest übernommen habe, positiv sei auch, dass es ein Volksfest sei und nicht immer weiter grösser werden müsse, andererseits fänden es doch einige Menschen in der Stadt schade, dass kein Feuerwerk mehr stattfindet, man solle diese Option für spätere Jahre offen halten.
Die SVP-Fraktion stellte fest, dass sie sie sich ebenfalls wieder ein Seefest mit Feuerwerk vorstellen könne. Sie bedankte sich ebenfalls bei Daniel Schärer und seinem Team für die Organisation, freue sich auf ein gelungenes Fest.
Ergebnis: Dem Antrag der GPK auf die Aufnahme einer Teuerungsklausel wurde im Verhältnis 28:6 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Der Beschlussentwurf wurde in der Version GPK (inkl. Teuerungsklausel in Ziff. 2) in der Schlussabstimmung mit 35 Stimmen einstimmig angenommen.

Umwelt und Energie: Energieförderprogramm 2024; Kenntnisnahme
Mit dem städtischen Energie-Förderprogramm werden Massnahmen Dritter unterstützt, welche die gesetzlichen Minimalanforderungen übertreffen, den Energiebedarf reduzieren und den Einsatz von CO2-freien und erneuerbaren Energieträgern erhöhen. Ziel ist es, private Bauherrschaften zu motivieren, für die Umsetzung von baulichen Massnahmen optimale Lösungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu wählen. Gemäss Energiereglement vom 18. Januar 2022 (EnergieR; SRS 7.4-3) werden die Bestimmungen zum Förderprogramm von der Energiekommission in Zusammenarbeit mit der zuständigen Verwaltungsstelle (Abteilung Umwelt und Energie) erarbeitet und vorberaten. Die Förderbestimmungen werden dem Stadtrat jährlich zum Beschluss vorgelegt und neu auch dem Grossen Gemeinderat als Vorlage zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Der ganze Bericht ist hier ersichtlich: Link

Die ALG-CSP nahm erfreut zur Kenntnis, dass die budgetieren Mittel auch eingesetzt werden und vor allem dort, wo es Sinn mache – nämlich bei den erneuerbaren Energien.
Die GLP-Fraktion begrüsste das umfangreiche Energieförderprogramm, welches in jenen Bereichen greife, wo es die Programme von Bund und Kanton nicht tun würden. Die Fraktion forderte vom Stadtrat aber noch eine detaillierte Auflistung der ausbezahlten Fördergelder und Projekte.
Die SP-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass ein gutes und zeitgemässes Instrument vorliege. Ein Zeichen für den Erfolg des Programms sei, dass der Kredit schon frühzeitig aufgebraucht sei. Trotzdem sei es wichtig, dass der Stadtrat nicht lockerlasse und weitere Wege Richtung CO2-Neutralität suche. 
Die SVP-Fraktion prognostizierte in ihrem Votum, dass die Mittel nicht reichen werden und befürchtete, dass der Stadtrat einen Nachkredit stellen werde. Die SVP kritisierte weiter, dass das Reglement nach dem Giesskannenprinzip funktioniere und das der «kleine Mann» schon gar nicht vom Förderprogramm profitieren würde.
Ergebnis: Vom Geschäft wurde Kenntnis genommen, es kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Nicht behandelte Geschäfte der Sitzungen vom 3.10.2023, 14.11.2023, 5.12.2023 und 23.01.2024

Interpellation der SP-Fraktion betreffend «Grundstücke der Credit Suisse»
Die Interpellanten stellten dem Stadtrat eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Grundstücke in der Stadt Zug, welche einerseits im Eigentum der Credit Suisse AG und deren Fonds bzw. Tochtergesellschaften stehen, andererseits im Eigentum der UBS AG oder deren Tochtergesellschaften. Die SP-Fraktion verlangte vom Stadtrat die Herausgabe der Grundbuchauszüge der Grundstücke. Zudem solle der Stadtrat den Kontakt zur Eigentümerin der CS-Grundstücke suchen und sein Interesse zu bekunden, dies biete die Möglichkeit, für die Zukunft der Stadt Zug Grundstücke zu sichern, z.B. für den preisgünstigen Wohnungsbau.
Der Stadtrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass das Grundbuch des Kantons Zug von der Direktion des Innern, Amt für Grundbuch und Geoinformation, geführt werde. Grundsätzlich seien gewisse Angaben im Grundbuch gestützt auf Art. 970 ZGB öffentlich. Gemäss Art. 26 Abs. 2 der Grundbuchverordnung (GBV) dürfe eine Auskunft bzw. ein Auszug jedoch nur für ein bestimmtes Grundstück abgegeben werden. Mit anderen Worten dürfe das Amt für Grundbuch und Geoinformation die von den Interpellanten gewünschten Sammelauskünfte gar nicht erteilen. Und die städtischen Behörden seien nicht befugt, Informationen aus dem Grundbuch bekannt zu geben, selbst wenn sie über die betreffenden Informationen verfügen würden. Die detaillierten Antworten auf die Interpellation: Link

Die SP-Fraktion zeigte sich nicht sehr erfreut über die aus ihrer Sicht wenig substanzielle Beantwortung des Stadtrats. Sie beantragte ablehnende Kenntnisnahme.
Die SVP-Fraktion bedankte sich für die Beantwortung des Vorstosses und wies darauf hin, dass die Stammhäuser der UBS und der CS seit über zehn Jahren die Strategie verfolgen würden, keine eigenen Immobilien zu halten, sondern durch die Pensionskassen, Anlagestiftungen und Anlagefonds der jeweiligen Bank.
Die ALG-CSP-Fraktion zeigte Verständnis für die Enttäuschung der SP-Fraktion. Sie begrüsste es aber, dass der Stadtrat einen Rahmenkredit zur Verfügung habe und eine aktive Immobilienpolitik verfolge. Allerdings wäre grundsätzlich eine grössere Transparenz seitens des Grundbuchamts wünschenswert.
Ergebnis: Antrag der SP-Fraktion auf negative Kenntnisnahme, dieser wurde mit 6:20 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation M. Amato Mengis, E. Ambühl Tarnowski und I. De Gobbi (alle SP) betreffend «Sicherheitsmassnahmen für Langsamverkehr mit speziellem Augenmerk auf die Schulwege im Rahmen der Bauarbeiten Auffüllung Wanne General-Guisan-Strasse»
Der Stadtrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass er sich der Wichtigkeit von sicheren Schulwegen und seiner Verantwortung bewusst sei. Die beiden zuständigen Abteilungen Sicherheit und Verkehr sowie Tiefbau hätten im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten im Quartier Herti deshalb vorab mögliche Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft und eingeleitet. Da sich die dringenden Grabenarbeiten auf dem Privatgrund beim Herti 6 (Allmendstrasse) allerdings ungeplant und sehr kurzfristig vor dem Schulbeginn ergaben, hätten die passenden Schritte zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit bis zum Montagmorgen nicht mehr optimal organisiert und kommuniziert werden können. Die ausführlichen Antworten des Stadtrates: Link

Die SP-Fraktion bedankte sich für die rasche Umsetzung der Massnahmen. Diese seien noch vor Beantwortung der Interpellation gemacht worden. Die SP bemängelte jedoch, dass beim Arena-Platz noch immer keine Lösung gefunden wurde.
Auch die Mitte-Fraktion bemängelte die Situation beim Arena-Platz. Sah jedoch ein, dass eine bessere Lösung aktuell schwierig sei. Die Mitte-Fraktion begrüsste die temporären Tempo 30-Massnahmen.
Die ALG-CSP-Fraktion hoffte, dass die Massnahmen auch ohne Vorstoss umgesetzt worden wären und schloss sich der Kritik über die Situation am Arena-Platz an. Die Fraktion würde es begrüssen, wenn Tempo 30 länger im Quartier Bestand haben würde.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation D. Meier und J. Küng, beide ALG, vom 13. September 2023 betreffend «Beendigung des Angebotes für Gemeinde-Tageskarten»
Mit ihrem Vorstoss kritisierten die Interpellanten die ihrer Meinung nach «unverständliche und überhastete Beendigung eines jahrzehntelangen Erfolgsmodells». Sie forderten den Stadtrat auf abzuklären, unter welchen Bedingungen er sich die Implementierung einer Nachfolgelösung vorstellen könne.
Der Stadtrat hielt in seiner Antwort fest, dass eine Vertretung von Zuger Gemeindepräsidenten und Gemeindeschreibern sowie eine Vertreterin der Stadt Zug sich bereits vorab persönlich mit Vertreterinnen und Vertretern der SBB sowie mit dem Präsidenten des Städte- und Gemeindeverbandes getroffen hätten, um eine Lösung zu erreichen, welche dem bisherigen Angebot entsprochen hätte. Die SBB sei aber zurzeit nicht bereit, das neue Angebot anzupassen. Die Stadt Zug könne sich eine Prüfung zur Wiederaufnahme des Angebotes nur vorstellen, wenn das zukünftige Angebot sich dem bisherigen Angebot annähern würde. Im Speziellen solle es nur für Stadtzuger Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung stehen und es müsse möglich sein, eine Bestellung auch elektronisch vorzunehmen, inklusiv deren Übermittlung. Die detaillierten Antworten auf die Interpellation: Link

Die Interpellantinnen zeigten sich grundsätzlich erfreut darüber, dass sich die Stadt Zug zusammen mit den anderen Gemeinden für eine Lösung eingesetzt habe. Sie hätten sich jedoch zumindest eine Testphase der Nachfolgelösung gewünscht, die Spartageskarte Gemeinde sei ja in rund 700 anderen Gemeinden in der Schweiz in Anwendung. Die Interpellantinnen wünschten sich vom Stadtrat, dass er am Thema dran bleibe.
Die Mitte-Fraktion stellte fest, dass das Thema weiterhin schweizweite Schlagzeilen mache, nicht nur in der Stadt Zug. Sie stellte jedoch den Antrag auf negative Kenntnisnahme, weil sich die Stadt Zug für die Nachfolgelösung zu wenig dienstleistungsorientiert zeige.
Die SVP-Fraktion hielt fest, dass die Problematik nur auf nationaler Ebene gelöst werden könne. Ein entsprechender SVP-Vorstoss dazu sei bereits erfolgt. Darum unterstütze die Fraktion grundsätzlich die Haltung der Stadt und der Gemeinden.
Ergebnis: Der Antrag der Mitte-Fraktion auf negative Kenntnisnahme wurde mit 19:16 Stimmen angenommen. Negative Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation der FDP-Fraktion vom 2. Juli 2023 betreffend «Mehr Gemeinschaft statt Anonymisierung in unseren Quartieren»
In ihrem Vorstoss wies die FDP-Fraktion darauf hin, dass sich die Stadt Zug in den letzten Jahren rasant entwickelt habe und auch in Zukunft ein kontinuierliches Wachstum in Bezug auf Bevölkerungszahlen, Wirtschaft und Infrastruktur zu verzeichnen sei. Während sie diese Entwicklung grundsätzlich begrüssen würde und die wirtschaftlichen Chancen schätze, welche diese Entwicklung mit sich bringe, dürfe nicht vergessen werden, dass eine engagierte und vielfältige Gesellschaft das Rückgrat einer blühenden Gemeinschaft bilde. Schnelles Wachstum könne zu Entfremdung und Anonymisierung fuhren. Ein bewährtes Mittel gegen die negativen Folgen des Wachstums sei die Soziokultur. Der Begriff «Soziokultur» könne jedoch missverständlich sein oder sogar Ablehnung hervorrufen, da er für manche Menschen eine Assoziation mit bestimmten politischen oder ideologischen Ansätzen haben könne, die sie nicht unterstützen oder sogar als Bedrohung für traditionelle Werte ansehen würden. Deshalb stellte die Fraktion im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Fachstelle Soziokultur eine Reihe von Fragen.

Der Stadtrat hielt in seiner Antwort fest, dass die Soziokulturelle Animation die aktive Teilnahme und Selbstinitiative der Menschen vor Ort fördere. Durch gemeinsames Engagement für soziale und kulturelle Aktivitäten werde der gesellschaftliche Zusammenhalt und das Vertrauen in die Gemeinschaft gestärkt. Die Soziokulturelle Animation beobachte den sozialen Wandel aufmerksam und reagiere darauf, indem sie Ideen und Bedürfnisse der Menschen aufnehme und neue Initiativen anstosse. Sie unterstütze partizipative Projekte und helfe beim Aufbau sozialer Netzwerke, der Förderung sozialer Beziehungen sowie bei der Erschliessung neuer Ressourcen wie Finanzmittel und Räume. Professionelle der Soziokultur zielten auf den gleichberechtigten Einbezug aller Betroffenen ab, indem sie Menschen in konkreten Arrangements zusammenführten. In diesem Sinn könne in aller Kürze gesagt werden: «Soziokultur verbindet». Die Stadt Zug messe in ihrer Entwicklungsstrategie dem Aspekt einer starken Gemeinschaft einen zentralen Stellenwert zu und leiste im Spannungsbogen zwischen Tradition und Moderne Beiträge für eine vitale, vielfältige und weltoffene Gemeinschaft. Die ausführliche Antwort des Stadtrates: Link

Die FDP-Fraktion zeigte sich beeindruckt, welche Anstrengungen die Stadt Zug schon mache. Die Fraktion kritisierte jedoch, dass nur einzelne Quartiere unterstützt würden und vermisste eine übergreifende Strategie.
Die SVP-Fraktion kritisierte, dass sich die Antworten des Stadtrates wie ein Paradebeispiel für Polit-Marketing lesen würden und die Antworten nicht zu den Fragen passten. Falls je im Budget Geld für einen soziokulturellen Partyanimateur fürs Quartier Guthirt beantragt würde, werde die SVP dies nicht unterstützen.
Die CVP-Fraktion kritisierte, dass die Generation Ü50 nicht im Bericht vorkomme. Die Fraktion wünschte sich, dass es auch mehr Angebote und Unterstützungen für ältere Personen gebe.
Die SP-Fraktion begrüsste, dass Prozesse im Herti-Quartier und Riedmatt angestossen werden.
Die GLP-Fraktion war der Meinung, dass die Quartierarbeit aus dem Quartieren kommen müsse und dies ohne Händchenhalten der Stadt Zug. Das heutige Konzept mit den Quartier-Boxen sei gut und habe sich bewährt.
Die ALG-CSP-Fraktion sah Schwächen beim flächendeckenden Angebot. Denn Soziokultur sei mehr als Jugendarbeit. Wo es engagierte Menschen gebe, sollen dort diese durch die Stadt Zug unterstützt werden.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation 2.0 der SVP-Fraktion betreffend «Die zunehmende 'babylonische' Sprachverwirrung an den Stadtschulen – was kostet den Steuerzahler so viel sprachliche Vielfalt und Toleranz bei Elterngesprächen gegenüber den Eltern mit ausländischen Wurzeln?»

Einleitend wies die SVP-Fraktion in ihrem Vorstoss darauf hin, sie habe aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung erfahren, dass zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Eltern und Lehrpersonen nicht nur in der Schule, sondern auch im Kindergarten bei den regelmässigen Elterngesprächen Dolmetscher anwesend seien, um den sprachlichen Austausch zu ermöglichen und zu verbessern. Dazu stellte die Fraktion dem Stadtrat eine Reihe von Fragen.
Der Stadtrat hielt in seiner Antwort fest, dass er für alle Familien und Kinder in der Stadt Zug ein hochstehendes Bildungsangebot bieten möchte. Dazu gehöre auch die Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation zwischen allen Eltern, Kindern und Lehrpersonen. Die Antworten auf den Vorstoss würden sich auf die Elterngespräche der Stadt Zug beziehen. Zu einem früheren Zeitpunkt sei bereits geantwortet worden, dass an Elternabenden keine Übersetzer eingesetzt würden. Es sei nicht üblich, dass bei Elterngesprächen Übersetzer eingesetzt würden. Die Bereitschaft zur kulturellen und sprachlichen Integration werde von Beginn weg erwartet. Die Elterngespräche würden auf Schweizerdeutsch oder bei Bedarf auf Hochdeutsch erfolgen und entsprechende Sprachkenntnisse würden vorausgesetzt. Falls Eltern der deutschen Sprache noch nicht mächtig seien, würden für die Elterngespräche Übersetzer oder Kulturvermittler angeboten, welche die Stadt Zug auswählen würde und zum Ziel hätten, die Integration zu unterstützen und zum Wohle des Kindes eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Die ausführliche Antwort des Stadtrates: Link

Die SVP-Fraktion bedankte sich für die Antwort des Stadtrates. Der Stadtrat habe in den letzten zehn Jahren über 90'000 Franken ausgegeben für Übersetzer an Elterngesprächen. Wie sich gezeigt habe, sei ein solches Vorgehen auch in anderen Kantonen Usus, die Fraktion werde keine negative Kenntnisnahme beantragen.
Die Fraktion ALG-CSP bedankte sich ebenfalls, die Antwort zeige, dass es die absolute Ausnahme sei, das Übersetzer gebraucht würden.
Die SP-Fraktion danke dem Stadtrat ebenfalls für die Antworten. Sie bemerkte, dass es auch möglich gewesen wäre, für diese Fragen einfach den Stadtpräsidenten oder den Schulvorsteher anzurufen.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation der Fraktion ALG-CSP betreffend «Auswirkungen Tangente Zug/Baar auf die Verkehrssituation der Stadt Zug»
Die Fraktion ALG-CSP stellte mit ihrem Vorstoss eine Reihe von Fragen zu Verkehrsmessungen nach der Eröffnung der Tangente, den Auswirkungen auf den Verkehr im Stadtzentrum und auf die weitere Planung sowie zu den Erfahrungen mit den flankierenden Massnahmen.

Der Stadtrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass das Verkehrsmonitoring im Zusammenhang mit der Tangente Zug/Baar (TZB) dem Tiefbauamt des Kantons Zug obliege. Die Stadt Zug nehme keine eigenen Messungen vor. Um Auskunft über die Verkehrsströme und die Verlagerung zu erhalten, habe der Kanton vor und nach Eröffnung der TZB insgesamt drei Verkehrszählungen an mehreren Standorten durchgeführt. Die SP-Fraktion habe dem Regierungsrat am 23. November 2021 eine ähnlich lautende Interpellation betreffend die TZB unterbreitet, weshalb hinsichtlich der zu beantwortenden Fragen zu einem grossen Teil auf die Antwort des Regierungsrats vom 7. Juni 2022 verwiesen werden könne. Die detaillierten Antworten: Link

Die ALG-Fraktion zeigte sich enttäuscht, dass kein Monitoring stattfindet. Jedoch lägen Zahlen beim Kanton vor und der Verkehr sei allgemein rückläufig. Die Fraktion kritisierte die Antwort des Stadtrates. Die Interpellationsantworten würden als Werbeplattform für die Abstimmung zum Stadttunnel missbraucht.
Die SVP-Fraktion erinnerte daran, dass ausser auf der Nordstrasse der Verkehr durch die Tangente abgenommen habe. Das sei doch eine gute Nachricht.
Die GLP-Fraktion bemerkte, dass die Tangente Entlastung brachte und dass der Tunnel dies auch bringen würde.
Die FDP-Fraktion erinnerte ebenso daran, dass im Norden von Zug der Verkehr abgenommen habe. Weniger erfreulich sei, dass keine Entlastung im Stadtzentrum stattgefunden habe. Dieses Problem sei nur mit einem Stadttunnel zu lösen.
Die SP-Fraktion stand voll hinter dem Votum der ALG-CSP und nahm negative Kenntnis.
Ergebnis: Der Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 15:20 Stimmen abgelehnt. Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Postulat der SVP-Fraktion vom 5. Juli 2023 betreffend «Geht nicht – Gibt’s nicht! Das neue Hallenbad gehört auf die Oeschwiese!»
Mit dem Postulat forderte die SVP-Fraktion den Stadtrat auf, folgende Punkte von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen:
1. In welcher Form betrifft das Bundesgerichtsurteil «1C_327/2014» die Möglichkeit des Baus eines Hallenbades auf Grundstück Nr.191 «Oeschwiese» der Gemeinde Zug?
2. Ist durch die Ortsplanungsrevision im Jahre 2009, und die entsprechende Zuordnung des Grundstücks Nr.191 «Oeschwiese» der Gemeinde Zug, zur Zone OeiB, nicht automatisch die Möglichkeit des Baus eines Hallenbades gegeben?
Zudem stellte die Fraktion die Frage, wie weit fortgeschritten die Gespräche/Verhandlungen mit der Gemeinde Steinhausen, betreffend einem Bau eines gemeinsamen Hallenbades «Im Sumpf» seien.

An seiner Sitzung vom 5. September 2023 überwies der GGR das Postulat dem Stadtrat zum schriftlichen Bericht und Antrag. Gleichzeitig wurde Prof. Dr. Isabelle Häner, Bratschi AG, Zürich, mit der Erstellung eines juristischen Gutachtens betreffend die Verbindlichkeit des Bundesgerichtsurteils 1C_327/2014 vom 11. März 2015 im Sinne des Vorstosses beauftragt. Prof. Häner ist seit 2006 Titularprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich und verfügt als Rechtsanwältin über ein breites fachliches Spektrum, unter anderem auch auf dem Gebiet des Bau-, Planungs- und Umweltrechts.

In der Interessenabwägung zeigt das Gutachten auf, dass die öffentlichen Interessen an der Erweiterung des Strandbades jenen öffentlichen Interessen, die für die Erstellung eines Hallenbades auf der Oeschwiese sprechen, aus verschiedenen Gründen überwiegen und weiterhin aktuell sind. Unterliegen die öffentlichen Interessen an der Erstellung eines Hallenbades gegenüber den öffentlichen Interessen an der Erweiterung des Strandbades, ist der Bau eines Hallenbades gemäss Gutachten folglich nicht zulässig

Am 4. Juli 2023 stimmte der Stadtrat von Zug einer Absichtserklärung zwischen der Stadt Zug und der Gemeinde Steinhausen zu für die Planung eines gemeinsamen Hallenbades mit Sportanlage an der Gemeindegrenze an der Turmstrasse in Steinhausen, dies vorbehältlich der Zustimmung durch den GGR, was den künftigen Standort betrifft. Die detaillierten Antworten auf das Postulat: Link

Die SVP-Fraktion nahm den Bericht des Stadtrates zur Kenntnis. Sie zeigte sich nicht einverstanden mit der Ziffer 4 des Gutachtens. Selbstverständlich solle der Seeuferweg realisiert werden. Von der verfügbaren Fläche her wäre ein 50-Meter-Becken-Hallenbad auf der Oeschwiese machbar.
Die Fraktion ALG-CSP meinte, dass es vielleicht ab und zu doch nicht gehe. Immerhin sei im ISOS festgelegt, dass die Oeschwiese als Freihaltezone gelte.
Die SP-Fraktion kommentierte, dass das Gutachten keine Zweifel hinterlasse. Es gelte nun, von dieser Idee Abstand zu nehmen und andere Standorte zu untersuchen und zu bewerten.
Die GLP-Fraktion befand die Oeschwiese als ein verlockender Standort. Mit der letzten Raumplanungsrevision wurde jedoch ein faktisches Band um die Stadt Zug gelegt, das nur noch eine Verdichtung nach innen ermögliche.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation P. C. Brunner, SVP, und Mitunterzeichner vom 25. September 2023 betreffend «Fragen zur Zusammenarbeit und finanziellen Unterstützung von öffentlichen Anlässen durch die Stadt Zug, welche von Privaten oder Vereinen durchgeführt werden».

Die Fragen des Vorstosses beziehen sich insbesondere auf das Oldtimer Sunday Morning Treffen (OSMT).

Der Stadtrat hält in seiner Antwort u.a. fest, dass das OSMT gemäss Informationen der Stadt Zug aus früheren Gesuchen von einer Privatperson mit Einzelfirma organisiert werde, weshalb es heute gemäss geltenden Richtlinien nicht möglich sei, diese Veranstaltung mit städtischen Beiträgen zu unterstützen. Ausnahmen seien möglich, wenn der Veranstalter nicht gewinnorientiert arbeite und mit dem Projekt kein Gewinn erzielt werde, was gemäss Informationen der Stadt nicht gegeben sei. Die detaillierten Antworten auf die Interpellation: Link

Die SVP-Fraktion bedankte sich für die gute und detaillierte Antwort des Stadtrates und bedauerte, dass der Anlass nicht unterstützt werde, weil es dem geltenden Reglement nicht entspreche.
Die ALG-CSP-Fraktion fand es gut, dass die Stadt nicht gewinnbringende Veranstaltungen unterstützt. Die Fraktion verstand aber auch, dass die Linie nicht immer klar gezogen werden könne. Als Beispiel führte die Fraktion das Zug Magic oder das Zug Fest auf.
Für die FDP-Fraktion war klar, dass der Veranstalter einfach das Gespräch mit der Verwaltung hätte suchen können oder ein Verein hätte gründen können. Die Fraktion kritisierte jedoch einzelne Punkte im Reglement. Allgemein lasse sich festhalten, dass die schriftliche Bewilligung der Stadt nicht sehr vereinsfreundlich sei. Die FDP-Fraktion war sich aber sicher, dass in der Realität die Stadt den Anlässen natürlich viel wohlgesinnter sei.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Postulat der FDP-Fraktion vom 27. Juni 2023 betreffend «Überprüfung des arbeits- und schulfreien Michelstags (29. September)»
Im Zuge der wahrscheinlich anstehenden Revision des städtischen Personalrechts bat die FDP-Fraktion den Stadtrat zu überprüfen, ob ein arbeits- und schulfreier Michelstag noch zeitgemäss sei bzw. ob es ihn noch brauche.

In seiner Antwort wies der Stadtrat darauf hin, städtische Feiertage seien eng mit der Geschichte und der Kultur einer Stadt verbunden. Sie würden Traditionen, Bräuche oder Werte verkörpern, welche von Generation zu Generation weitergegeben würden. Sie seien fest im Kalender einer Stadt verankert. Das Abschaffen eines solchen Feiertags würde die Identität und den Zusammenhalt der Stadtgemeinschaft beeinflussen. Ein Stück Tradition ginge verloren oder sogar ein Stück der stadtzuger «DNA». Auf der anderen Seite sei nachvollziehbar, dass gewisse Dienstleistungen an einem lokalen Feiertag von der Bevölkerung nach wie vor gewünscht würden. Um auch diesem Umstand Rechnung tragen zu können, solle der 29. September weiterhin als lokaler Feiertag gelten. Die Zentralverwaltung sowie der Schulbetrieb blieben geschlossen. Angebote für die Bevölkerung wie Bibliothek, Ökihof und Sportanlagen blieben jedoch, wenn der Feiertag auf einen Wochentag fällt (Montag – bis Freitag) geöffnet. Die Mitarbeitenden, welche an diesem Tag arbeiten müssten, könnten den freien Tag nachbeziehen. Die Personalverordnung werde entsprechend angepasst. Das Bildungsdepartement prüfe aktuell zudem verschiedene Möglichkeiten, wie die schulergänzende Kinderbetreuung auch am St. Michaelstag sichergestellt werden könne.

Die FDP-Fraktion zeigte sich über die Antwort enttäuscht und irritiert. Ein Vergleich mit dem Zürcher Sechseläuten oder dem Knabenschiessen hinke, handle es sich doch bei diesen um gelebte Traditionen. Warum bleiben der Werkhof und die Bibliothek offen, die Verwaltung aber nicht. In der Antwort des Stadtrates wurde nicht mit den gleichen Ellen gemessen. Trotzdem verzichtete die Fraktion auf den Antrag auf negative Kenntnisnahme.
Die GLP-Fraktion nahm die Antwort des Stadtrates positiv zur Kenntnis.
Die Mitte-Fraktion zeigte sich erfreut darüber, dass der Michaelstag als Feiertag erhalten bleibt. Der Stadtrat solle sich jedoch Gedanken darüber machen, wie der Feiertag für die ganze Stadt Zug identitätsstiftend aufgewertet werden könnte.
Die SP-Fraktion gab zu bedenken, dass v.a. die Kinderbetreuung ein wichtiges Thema sei an diesem Tag. Den Schulkindern sollte jedoch zumindest erklärt werden, was es mit diesem Tag auf sich habe.
Der Michaelstag würde in der Stadt Zug ein Mauerblümchendasein fristen, befand die Fraktion ALG-CSP.
Die SVP-Fraktion wies darauf hin, dass der Tag seit 1902 und der damals erfolgten Einweihung der St. Michaelskirche gefeiert werde, er sei Teil der städtischen Kultur. Sie nahm die Antwort des Stadtrates positiv zur Kenntnis.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Postulat (Motion) der SP-Fraktion vom 14. Juni 2023 betreffend «IT-Sicherheitstest der Stadtverwaltung».
Mit ihrem Vorstoss forderte die SP-Fraktion, eine spezialisierte IT-Sicherheitsfirma zu beauftragen, um einen umfassenden Penetrationstest durchzuführen. Dieser Test solle sowohl die technischen Infrastrukturen – inklusive Netzwerke und Software – als auch die Sicherheitsbewusstheit und -praktiken der Mitarbeitenden umfassen.

In seiner Antwort wies der Stadtrat darauf hin, dass die IT-Infrastruktur der Stadt Zug täglich von Cyberattacken betroffen sei. Die Cyberangriffe könnten jeweils erfolgreich mit den technischen Abwehrmechanismen von Kanton und Stadt abgewehrt werden. Die am häufigsten attackierten Systeme seien Mail Server, WEB Server und Extranet Server (DMZ). Vielfältige Sicherheitsvorkehrungen würden verhindern, dass solche Angriffe erfolgreich seien. Die Abteilung Informatik der Stadt Zug wie auch der Stadtrat seien sich deshalb der Notwendigkeit einer umfassenden und guten IT-Sicherheit sehr bewusst. In vielen verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel E-Mail- oder Internetzugang (und -eingang), sei die städtische Informatik verbunden mit dem Netzwerk des Kantons Zug. Sicherheitsmassnahmen und weitere Aktionen würden von der Stadt Zug und dem Kanton Zug deshalb gemeinsam realisiert. Sämtliche IT-Systeme der öffentlichen Hand im Kanton Zug seien untereinander vernetzt und bildeten letztlich ein eigenes, autarkes System. Bildlich gesprochen seien sie eine Festung mit lebendigem «Innenleben», das gegen aussen mit starken Mauern und weiteren Sicherheitseinrichtungen gegen Angriffe geschützt sei. Informatik-Systeme könnten durch technische und organisatorische Massnahmen «sicherer» gemacht werden; dies werde vom Kanton Zug und den Zuger Gemeinden mit grossem zeitlichem Aufwand täglich gemacht. Zuständig für die übergeordnete Sicherheitsstrategie sei das Amt für Informatik und Organisation (AIO) des Kantons Zug. Diese Strategie gelte auch für die Stadt Zug. Der Stadtrat sei sich bewusst, dass die IT-Sicherheit eine sehr schnell ändernde und immer wichtiger werdende Aufgabe sei. Durch die bereits erfolgten Massnahmen sei es nicht notwendig, eine externe IT-Sicherheitsfirma für einen Penetrationstest zu beauftragen. Dies bedeute, dass die internen Mitarbeitenden und die Informatik eng, flexibel und schnell zusammenarbeiten müssten. Mit der für 2025 geplanten Teilzeitstelle für einen CISO (Chief Information Security Officer) werde die noch vorhandene Lücke mit internen Mitarbeitenden gefüllt.

Die SP-Fraktion fand die Antwort des Stadtrates grundsätzlich gut. Jedoch verstand die Fraktion nicht, warum die Stadt Zug sich nicht einem Sicherheitscheck unterziehe. Ein solcher Test würde die Lücken aufzeigen. Die SP hoffte, dass dieser Test, doch noch in Betracht gezogen werde.
Die GLP-Fraktion attestierte der Stadt Zug eine hohe Sensibilität fürs Thema und bedankte sich für den ausführlichen Bericht.
Die ALG-CSP-Fraktion lobte, dass ein «Bug Bounty» durchgeführt wurde. Allenfalls könne in Zukunft ein Penetrationstest erneut geprüft werden.
Die SVP-Fraktion begrüsste die Zusammenarbeit mit dem Kanton Zug und den anderen Gemeinden, so könnten Synergien genutzt werden.
Die Mitte-Fraktion war der Meinung, dass die Stadt Zug gut gegen Cyber-Attacken gerüstet sei. Warum ein Penetrationstest nicht gemacht werde, fand die Mitte fraglich.
Die FDP-Fraktion schloss sich mit ihrer Kritik den Voten der Vorredner an.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation der ALG-CSP Fraktion vom 13. September 2023 betreffend «Stadttunnel-klare Fakten für eine mögliche Abstimmung».
Mit ihrem Vorstoss stellte die Fraktion ALG-CSP dem Stadtrat im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Stadttunnel eine Reihe von Fragen zur Ausarbeitung der flankierenden Massnahmen. Unter anderem, ob der Stadtrat die Meinung teile, dass die «Verkehrsreduktion von drei Vierteln» nur mit einem Riegel erreicht werden könne, der den Durchgangsverkehr durch die Innenstadt vollständig unterbindet bzw. welche anderen flankierenden Massnahmen der Stadtrat ins Auge fasse, um die Zielvorgabe zu erreichen. Zudem wollte die Fraktion vom Stadtrat wissen, bis wann mit einem Vorschlag zu rechnen sei.

Der Stadtrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Umlenkung des Verkehrs in die Umfahrung und die Reduktion im Zentrum um 75 Prozent für die Stadt Zug verpflichtend sei. Sie habe dafür entsprechende Massnahmen vorzusehen, deren Wirksamkeit durch den Kanton mittels Verkehrsmessungen regelmässig überwacht würden. Neben einem Riegel müssten weitere Massnahmen wie die Aufwertung und Neugestaltung des Aussen- und Strassenraums zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs, Temporeduktionen, Dosieranlagen, Zeitschranken, Kammermodelle bis hin zur digitalen Verkehrslenkung evaluiert und geprüft werden.

Welche Massnahmen in welchem Umfang effizient und zielführend seien, sei Teil der nächsten Schritte. In diese Planung würden sowohl die Bevölkerung, die betroffenen Anwohnenden, das Gewerbe und die Politik in Form von Mitwirkungsverfahren, Vernehmlassungen und Beschlüssen oder Abstimmungen an der Urne einbezogen. Der Stadtrat werde in jeder Phase gegen aussen kommunizieren und mit der Bevölkerung, der Politik, dem Gewerbe und weiteren Beteiligten in einem engen Austausch stehen. Dazu würden Mitwirkungsverfahren und Vernehmlassungen, aber auch politische Vorlagen zuhanden des Grossen Gemeinderates und der Stimmbevölkerung gehören. Die Zeit für eine sorgfältige und abgestimmte Massnahmendefinition sei vorhanden, die Realisierung der Umfahrung sei von Seiten des Kantons ab 2034 und die Inbetriebnahme 2041 vorgesehen.

Die Fraktion ALG-CSP bezeichnete die Antwort des Stadtrates als ausweichend bis irreführend und beantragte negative Kenntnisnahme.
Die SVP-Fraktion nahm die Antworten zur Kenntnis.
Die SP-Fraktion befand, die Antworten des Stadtrates seien ernüchternd ausgefallen. Sie hätten keine neuen Erkenntnisse gebracht. Sie beantragte negative Kenntnisnahme.
Die GLP-Fraktion lobte die Antworten und die klaren Fakten, die damit geschaffen wurden.
Die FDP- und die Mitte-Fraktion dankten dem Stadtrat und beantragten positive Kenntnisnahme.
Die Fraktion ALG-CSP wies darauf hin, dass auch sie eine Verbesserung der Situation wolle, jedoch die Situation anders beurteile als der Stadtrat und die bürgerlichen Parteien.
Ergebnis: Der Antrag der ALG-CSP Fraktion auf negative Kenntnisnahme wurde mit 14:19 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation der SP-Fraktion vom 30. Juni 2023 betreffend «zur Umsetzung der Initiative 2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand».
Mit ihrem Vorstoss verlangte die SP-Fraktion vom Stadtrat Antworten auf eine Reihe von Fragen zum aktuellen Stand der Umsetzung der Initiative, so u.a. dem Rechtsgutachten sowie den geplanten preisgünstigen Wohnungen im Rahmen der Bebauungspläne An der Aa, GIBZ und Baarerstrasse West, Äussere Lorzenallmend, LG-Areal, Metalli und Herti Süd.

In seiner Antwort wies der Stadtrat darauf hin, dass das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Beat Stalder vorliege und am 28. November 2023 vom Stadtrat verabschiedet wurde. Es sei an einer Medienorientierung vorgestellt auch online veröffentlicht worden. Zum Bebauungsplan An der Aa stimmte der GGR am 3. Oktober 2023 in der 2. Lesung des Bebauungsplans An der Aa II der Erhöhung des Mindestwohnanteils von 2'600 m2 auf 10'000 m2 – und davon 40 % preisgünstiger Wohnraum – einstimmig zu. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens seien auch für alle anderen Bebauungspläne von Belang. Einzelne Eigentümer hätten ihre Planungsvorhaben bis zum Vorliegen des Rechtsgutachtens ausgesetzt. Das Baudepartement stehe mit allen Grundeigentümern in Kontakt und sei bestrebt, die einzelnen Vorhaben zügig fortsetzen zu können.

Die SP-Fraktion fand einige der Antworten veraltet, und dass diese bereits im Rechtsgutachten beantwortet wurden. Sie attestierte dem Stadtrat, dass er sich mit der Initiative arrangiert habe und dass es nun bei vielen Projekte vorangehe.
Die ALG-CSP-Fraktion kritisierte, dass der Stadtrat das Gutachten nicht schon vor der Abstimmung in Auftrag gegeben habe. Die Bebauungspläne an der Aa und GIBZ zeigten, dass sich die Bauherrschaft schnell auf die neuen Gegebenheiten einstelle.
Die SVP-Fraktion fand es gut, dass die 60 000 Franken für das Rechtsgutachten erst nach der Abstimmung ausgegeben wurden.
Die FDP-Fraktion pflichtete ihrer Vorrednerin bei.
Ergebnis: Kenntnisnahme, das Geschäft kann als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link