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Zug und Unterägeri begrüssen Entscheid zur Stimmrechtsbeschwerde
Die Stadt Zug und die Gemeinde Unterägeri begrüssen es, dass der Regierungsrat des Kantons Zug die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung über die Umfahrungen Zug und Unterägeri abgelehnt hat.
«Dass der Regierungsrat die Stimmrechtsbeschwerde abgelehnt hat, ist zu begrüssen und unterstreicht, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zug sachlich informiert über die Umfahrungen Zug und Unterägeri entscheiden können», sagt Stadträtin Eliane Birchmeier. Für Fridolin Bossard, Gemeindepräsident von Unterägeri, ist klar: «Der Entscheid des Regierungsrates zeigt, dass auch in dieser Sache offen und fair kommuniziert wurde, wie das in der Gemeinde Unterägeri und im ganzen Kanton Zug Usanz ist.»
Die Bauchefin von Zug und der Gemeindepräsident von Unterägeri hoffen, dass der Beschwerdeführer den Entscheid des Regierungsrates und damit die demokratischen Spielregeln akzeptieren wird.
Stimmrechtsbeschwerde
Die Stimmrechtsbeschwerde war von einem Einwohner der Stadt Zug eingereicht worden. Er kritisierte, der Inhalt einer von Zug und Unterägeri publizierten Broschüre sowie der Webseite www.umfahrungen.ch entspreche nicht der Wahrheit. Es würde nicht objektiv und sachlich informiert – auch weil eine Grafik die Zuger Vorstadt ohne motorisierten Verkehr zeige. Er hatte die Verschiebung der Abstimmung sowie die Korrektur der Unterlagen verlangt. Zudem verlangte er, dass seine Beschwerde direkt vom Verwaltungsgericht behandelt wird.
Objektiv, sachlich, transparent
Nun hat der Regierungsrat die Beschwerde abgewiesen. Der Regierungsrat beurteilt die Broschüre sowie die Webseite - auch im Verbund mit anderen Informationsquellen, namentlich den kantonalen Abstimmungserläuterungen und den Informationsveranstaltungen – als objektiv und sachlich. Es liege keine Beeinträchtigung der freien Meinungsbildung der Stimmberechtigten vor, weder bei den vom Beschwerdeführer beanstandeten Grafiken noch bei den Verkehrszahlen.
Gemeinden dürfen sich äussern
Der Regierungsrat verweist auf ein Bundesgerichturteil, wonach sich Gemeinden, die von einer kantonalen Abstimmung besonders betroffen sind, im Abstimmungskampf äussern dürfen. Zug und Unterägeri haben jene Mittel eingesetzt, die in einem Abstimmungskampf von den Befürwortern und Gegnern üblicherweise verwendet werden. Auf der Website www.umfahrungen.ch kommen sowohl die Befürworter wie auch die Gegner zu Wort.
Einwohner reden mit
Von Anfang an wurde klargestellt, dass zur Erreichung der genannten Ziele der Verkehrsreduktion zusätzliche flankierende Massnahmen notwendig sind und dass die Bevölkerung in die Ausarbeitung dieser Massnahmen miteinbezogen wird. Oder wie in der Abstimmungsbroschüre ausgeführt wird: Über die künftige Gestaltung entscheidet der Stadtrat gemeinsam mit der Bevölkerung in den nächsten Jahren.
Ähnlich präsentiert sich die Situation in Unterägeri. Dank der Entlastung durch die Umfahrung entsteht in Unterägeri Raum für Fussgängerinnen und Fussgänger, sichere Wege für den Veloverkehr und eine nachhaltige Aufwertung des Lebensraums. Auch hier entscheidet der Gemeinderat Unterägeri gemeinsam mit den Einwohnerinnen und Einwohnern in den nächsten Jahren.
Fundierte Verkehrszahlen
Zur kritisierten Prognose des Verkehrsrückgangs von 75% ist auf die Kantonsratsvorlage zu verweisen, in der ausgeführt wird, dass nach Genehmigung des Rahmenkredits die flankierenden Massnahmen konkret geplant werden, um die Entlastung von drei Viertel des Verkehrs in beiden Zentren nachhaltig zu sichern.
Diese Prognose wie auch die künftige Entwicklung der Verkehrszahlen sind fundiert abgestützt. Sie basieren, wie der Baudirektor des Kantons Zug gegenüber der Lokalpresse mehrmals ausführte und nun auch der Regierungsrat in seinem Entscheid bestätigt, auf dem Gesamtverkehrsmodell des Kantons Zug sowie den Verkehrsperspektiven 2040 des Bundesamtes für Raumentwicklung. Auf der gleichen Basis wurde auch der Verkehrsrückgang bei der Tangente Baar prognostiziert - der wie vorhergesagt eingetroffen ist.