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Landtausch Göbli: Stadt entschädigt Gartenbau Landtwing AG

12. November 2013
Die Gartenbau Landtwing AG verliert bei den Landtauschgeschäften der Stadt Zug ein Nutzungsrecht für eine Baumschule. Die Stadt hat deshalb mit der Familie Landtwing eine einvernehmliche Lösung ausgehandelt. Diese Einigung ebnet den Weg zu einem erfolgreichen Landtausch im Göbli.

Die Stadt Zug benötigt im Norden der Stadt Grundstücke für den Neubau des Ökihofs und als strategische Landreserven. Deshalb will die Stadt im Gebiet Göbli von der Korporation Zug und den Wasserwerken (WWZ) Land im Tausch erwerben. So erhalten die WWZ im Gegenzug mehrere Grundstücke von der Stadt, unter anderem im Gebiet Arbach, Baar. Auf diesem Grundstück besitzt die Gartenbau Landtwing AG ein dauerndes Nutzungsrecht für den Betrieb einer Baumschule.

Das Nutzungsrecht geht auf ein Landgeschäft in den Siebzigerjahren zurück: Damals trat die Familie Landtwing für den Ausbau der Löbernstrasse Land der Stadt Zug ab und erhielt im Gegenzug ein Grundstück und ein Nutzungsrecht im Gebiet Arbach. Es wurde vereinbart, dass das Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkte Gültigkeit hat und nur hinfällig wird, wenn die damals geplante «Gutschrankabfahrt» bei der Ägeristrasse gebaut wird. Dieses Strassenprojekt ist in der Folge nicht realisiert worden, sodass das Nutzungsrecht nach wie vor Gültigkeit hat.

«Die Stadt hatte die Auslegung und die Bedeutung des Nutzungsrechts für das Landtauschgeschäft mit den WWZ ursprünglich anders beurteilt», sagt Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartementes. In Verhandlungen haben nun aber die Stadt und Familie Landtwing eine einvernehmliche Lösung gefunden: Die Gartenbau Landtwing AG tritt das Nutzungsrecht ab und verkauft ihr Grundstück im Gebiet Arbach wieder der Stadt, die insgesamt eine Entschädigung von 125 000 Franken bezahlt. Die Summe setzt sich aus 50 000 Franken für den Kauf des Grundstückes und 75 000 Franken für den Verzicht auf das flächenmässig wesentlich grössere Nutzungsrecht zusammen.

«Die Einigung war nötig, um einen Zwist zu vermeiden, der das gesamte Landtauschgeschäft hätte gefährden können», sagt Karl Kobelt. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug wird am 19. November über das Geschäft befinden. Der verhandelte Kaufvertrag mit Entschädigung und Nutzungsabtretung tritt nur in Kraft, wenn der Landtausch mit den WWZ vollzogen wird.