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Publikationen von Baugesuchen im Dezember 2024

24. Oktober 2024

Publikationen von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führen häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einsprachemöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen können.

Im Dezember 2024 gilt daher folgende Regelung:

Am Donnerstag, 12. / 19. und 26. Dezember 2024 werden keine Baugesuche im Amtsblatt publiziert.

Die letzte Möglichkeit zur Publikation von Baugesuchen für das Jahr 2024 sind die Ausgaben des Amtsblatts Nr. 48 und 49 vom 28. November beziehungsweise 5. Dezember 2024 (2. Publikation). Für diese Publikationen sind die Baugesuche bis spätestens Donnerstag, 21. November 2024, 17.00 Uhr, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

Nach dem 21. November 2024 eingereichte Baugesuche werden erst im Amtsblatt Nr. 1/2025 vom 3. Januar 2025 publiziert.

Für die Publikation vom 2. bzw. 3. Januar 2025, sind die Baugesuche bis spätestens Freitag, 13. Dezember 2024, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

Wir bitten Sie diese Mitteilung in den Amtsblatt Nrn. 43 und 44 aufzuführen.

Baudepartement Stadt Zug

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