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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Tipps zum Erwerb des neuen Passes
Der Bund regelt ab 1. Januar 2003 Pässe und Identitätskarten (IDK) neu.
Aussehen
Es wird ein neuer roter Pass herausgegeben. Er ist fälschungssicherer, handlicher und maschinenlesbar. Die IDK hingegen bleibt unverändert.
Gleiche Gültigkeitsdauer für Pässe und IDK
10 Jahre für Erwachsene ab 18 Jahren, 5 Jahre für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, 3 Jahre für Kinder ab Geburt bis 3 Jahre. Verlängerungen sind nicht mehr möglich. Die alten, noch gültigen Pässe können bis zum normalen Ablauf - auch nach dem 1. Januar 2003 - verwendet werden.
Vorgehen
Das Passbüro stellt keine Pässe mehr her. Wer einen Pass oder eine IDK benötigt, beantragt diese persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde. Mitzubringen sind die bestehenden Ausweise und ein aktuelles Passfoto. Pass und IDK sind sofort zu bezahlen. Ausserkantonale Stellen fertigen danach zentral für die ganze Schweiz die Pässe und IDK aus. Diese werden den Antragstellenden per Post zugestellt.
Dauer
Dieses neue, vom Bund vorgeschriebene Vorgehen bewirkt, dass die Ausstellung eines Passes bedeutend länger dauert als heute (15 bis 18 Tage). Die Ausstellung einer IDK dauert nur wenig länger als heute (ebenfalls 10 bis 14 Tage).
Gebühren
Der Bundesrat legt neu schweizerische Einheitsgebühren für Pässe und IDK fest. Sie werden erheblich höher sein als bisher. Nach heutigem Wissensstand betragen die Passgebühren für Erwachsene Fr. 120.-- und für Kinder/Jugendliche Fr. 60.--, die IDK-Gebühren für Erwachsene Fr. 70.-- und für Kinder/Jugendliche Fr. 35.--, jeweils zuzüglich Fr. 5.-- für Einschreibegebühren.
Keine Kindereinträge mehr im Pass der Eltern
Kinder benötigen einen eigenen Pass oder eine eigene IDK.
Empfehlungen für die Bevölkerung
- Lassen Sie gegen Ende 2002 Ihren Pass erstellen, sofern sie noch keinen haben sollten oder die Gültigkeit abgelaufen ist. Lassen Sie ebenfalls gegen Ende 2002 bestehende Pässe verlängern. Dies ist ab Ausstellungsdatum bis maximal 15 Jahre möglich, jedoch nicht länger als bis zum 31. Dezember 2007. Das jetzige System ist für Sie billiger und schneller als die Regelung ab 1.1.2003.
- Lassen Sie gegen Ende 2002 Ihre IDK erstellen, sofern Sie noch keine haben sollten oder eine bestehende ersetzt werden muss (jetzt noch billiger und schneller).
- Pässe von Kleinkindern (ohne Foto) können nur noch in diesem Jahr verlängert werden. Bringen Sie bis Ende 2002 ein aktuelles Foto mit und verlängern Sie den bestehenden Pass.
- Für die USA und Kanada empfehlen wir bereits ab 1. Januar 2003 den neuen Pass.