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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Baugesuche vom 30. Januar 2025

30. Januar 2025

Im Stadthaus an der Gubelstrasse 22, am Empfangsschalter im Erdgeschoss, liegen jeweils Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 17.00 Uhr, nachstehende Baugesuche auf:

Galliker und Riva Architekten AG, Gibraltarstrasse 23a, 6003 Luzern. Unterirdischer Technikraum mit Einstiegsöffnung, Zweifamilienhaus Assek-Nr. 184a, GS 998, Ägeristrasse 3. Einsprachefrist bis 18. Februar 2025. Nutzungszone: KA / Schutzzone: OS

Holzner Yvonne und Reinhard, Blasenbergstrasse 19, 6300 Zug; vertr. durch: Architektur + Baumanagement Jurt, Obermühle 15, 6340 Baar. Anbau Südwestseite mit Photovoltaikanlage, Umbauten Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus, Pergola Westseite Assek-Nr. 3509a, Vergrösserung Autounterstand mit Anbau Technik- und Veloraum, 7 Autoabstellplätze, GS 4523, Blasenbergstrasse 19. Einsprachefrist bis 18. Februar 2025. Nutzungszone: W2b / Schutzzone: keine

Genossenschaft für gemeinnützigen Wohnungsbau GEWOBA, General-Guisan-Strasse 22, 6300 Zug. Umbauten, z.T. neue Dachflächenfenster, Sanierung Mehrfamilienhaus, Garagenbau mit Aufbau Assek-Nr. 3576a, neue Cluster- und Atelierwohnungen, GS 1295, 5010, Knopfliweg 4+6. Abgeänderte Pläne. Umgebung. Einsprachefrist bis 18. Februar 2025. Nutzungszone: ÖIF / Schutzzone: keine

Speck Carl, Artherstrasse 44, 6317 Oberwil. Je zwei Dachflächenfenster West- und Ostseite, neues Dach mit Indach-PV-Anlage, Umbauten Bootshaus mit Wohnung Assek-Nr. 1261a, GS 1484, Artherstrasse 44. Abgeänderte Pläne. Ausserhalb der Bauzonen Koord.: 2'681’244/1'223'047. Einsprachefrist bis 18. Februar 2025. Nutzungszone: Landwirtschaftszone / Gewässer / Schutzzone: keine

Einsprachen sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 26. November 1998 innert der Auflagefrist schriftlich beim Baudepartement, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen. Die Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Zug, 30. Januar 2025                                                                         Baudepartement Stadt Zug

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